203 Amtsblatt Mr Lawacher Zeitung Nr. 27 Montag den 3. Februar 1868. Ausschließende Privilegien. Das l. l. Ministerium für Handel und Pollöwirlh. schaft und daö löuigl. ungar. Viiuislcrillm für Ackeilmu, Industrie uud Haudel hadcn nachstehende Privilegien e theilt: Am 10. Deccml'er 1867. 1. Dem Georg Heinrich Daw in Wien, Stadt, Kolonral-Nmg Nr. 8, auf dii> Eifinduu^ einer eigen« thümlichcn Metall-Plliroucuhülsc fur Hii.lcrlad^ugi«'' Fcucrwoff'N, ^cnannt „Daw's Äictallpalroln", für die! Dauer v)u drei Jahren. ! 2. dem Florian Proschinger, Schrauben« und Nieten-Fabricanttn in Wicn, Wicdcn, kleine ^icugassc Nr. 8, auf dic Elfindunss einer Vorrichtung zum Schutze dcö Weillstoclce für dic Daucr üincc« Iahrcö. Am 21. December 1807. 3. Dcm Mathias Fcllncr iu Alt.Ofen u»d dem Narl Helle, Seiler iu Prcbdurlz, auf die Erfindung von Hanf Maschincngnrlcn, fur die Daucr von drci Ia!>reu. Die Prioileg!lnu)'Äcschrcibni!gc!'., dcrcn Geheim-haltl'ug angesucht winde, befinde» sich iin t. t. Piiviic» N'cn-Archiuc iu Anfdewahruug, und jene von 2, dcrcn Gchcimhalluug nicht uu^esucht wurde, lönneu das,ldsl von Jedermann eingesehen werden. Da6 l. l. Ministerium für Handel llud Volt^« wilthschaft uud daS löuizil. ungarischl' Milnsteriuni für Ackcil'Ml, Iudnstrie und Hmldcl halicn n.uhstchcudc Pri> vilcgicn vcrlänlier!: Am 23. Decenter 1807. 1. Das dein Iosrph ^eisllcr nnf dir Erfindung silicö un«achnl)n,liäen Wcilh. nlld Docülnciüeupapicrl« unlcrm 20. Nooemdcr 1806 cithcillc, se>thcr an Philippluc ^clsllcr ubcilra^ne au^schlicßliidc Priuilcaium nuf die Daucr dcs ^vcilcn Jahres. Am 28 Decemdcr 18<'>7. 2. Dna dcm Pierre Hugo» ans die Erfindnnq eigen-lhümlicher Vorrichtungen zum Anlohlcu der Hölzer uil. lcrm 11. Jänner 1865) tllhciltc au^jchlilßcndc Primle» giunl auf die Dauer des liierten Iahrciü. 3. Das dem Joseph Äcy:r unf die ärfiudung uon .^lülschuk.Cyliudcrl! zum luftdichten B'ischlussc von Fc,,. stern und Thüren unlcrm l6. Jänner 1807 crihcille ausschließende Privilegium mif die Daucr dcS r'ieritl'n Jahres. Am 30. December !8U7, 4. Das dein Angnst dc Vergne ailf tie Elfindlüig liner eigenthümlichen ^rcmSvcirrichtnn^ bci ^ocomolivcn l und ^ocomot'ilcn unterm 10. Jänncr 1867 cilhcillc cn>i<. ichließcndc Priuillginm anf dic Dauer dcS zlvcilcu I^hrec«. (62—2) .......N^!1735. Kundmachllng. ! Bci dent krainischcn Nlädchcnstiftungsfundc wird hieunt dcr crste Platz dcr Antonia Lcrch'schcn Fräulmlstiftnng ini Iahrcscrtragc von "12 fl. ö. W. aui?gcschricbcu. ' ! Zum Gnulsse dieser Stiftung sind adelige srcmlem mit erreichtem 6. bis znm vollendeten 1«. Lebensjahre, welche in Laibach wohnhaft, ann,, und entweder ganz älternloö oder docli vaterlos sind, ^ und in Vrmanglnng dcr in Laibach wohnhaften Bewerberinnen anch andere im Hcrzogthume Kram wohnhafte ad.llgc Fränlein nnter den obangcden, letcn Bedingungen berufen. ' < Ein vollständiger Nachweis des Adels ist nicht -erforderlich, sundern cS genügt, wenn die Familie der Bewerberin allgemein als adelig angesehen wird. Drejcnigen, welche sich um diese Stiftnna bewerben wollen, haben die mit den erforderlichen« Zcngmsscn belegten Gesuche ,' bis 20. März l. I. bei dieser Landesregierung zn überreichen Laibach, am 26. Jänner 1868. K. k. Kandeoregicrung für Kr«nn. Bei dem k. k. Landesgerichte in Laibach ist du sistcunsirtc Stelle des Hilfsämtcr - Directions-! "dMcten mit dcm Iahrcsgehalte von 735 fl. "' V5. in Erledigung gekoiniuen. Die Bewerber nm diese, oder im Falle der mit dein Iahresgehalte von' ,5 , ' "'^' ö« besetzende, mit dein Borrüctungs- ^ recytc m dlc höhern Gehaltsstufen von 735 'fl.! und 840 fl. ö. W. verbundene Directions-Adjunc- ^ tenstclle haben ihre belegten Gesuche ^ bis zum 2.März 1668 bci dein gefertigten Landcsgcrichls Präsidium im vorschriftsmäßigen Wcgc zn überreichen und darin ihre Eignung zu der angcsuchtcn Stelle, insbesow dcrc auch die Kenntniß der slovcnischcn Sprache in Wort nnd Schrift gehörig naäi',mveisen. ^ Laibach, am 1. Fcbrnar 1868. ^ Vom k. k. Lnndesgcrichts-Prnstdium. ! Kllndmachullg. Der zufolge h. o. ^nudmachung vom 17tcn December 1867, Z. 11414, auf die Stadt Laibach eingeschränkt gewesene verschleiß dcr ncucn Cigarrensortc „gemischte Birgiuier" zn dem Preise von 100 Stück mit 3 fl. 15 kr. und 3'/2 kr. per 1 Stück wird nun auf das ganze Kronland Kram ausgedehnt. , Laibach, am 20. Jänner 1868. ^ Van dcr k. K. Finanz-Direclion. "(33n)"....."..... ........ z Kundmachllng. Das hohe k. f. Vicichs'>iriegs-Ministcrinm i hat die Sicherstellnng des für dic k. k. Arluce sich ergebenden Bedarfes an Egalisirungstüchcrn niit-telst Offert Ausschreibung angeordnet: ^ Es kann entweder für das Solarjahr 1868 > allein, oder für mehrere Jahre vom 1. Jänner! 1868 angefangen offerirt werden. ! Der jährliche bcilänfigc Bedarf an Egalifi-rungstüchcrn bcsteht in 5i0,000 Ellen, wobei es dcm hohen Reichs Kriegsministerium unbenommen bleibt, anch weniger anschaffen zn können. Sollte sich über dcn obigen angegebenen Gc< sammtbedavf ein Mchrcrfordcrnisi ergeben, so wird das hohe Reichs ^tricgslninistcrium dasselbe cnt^ weder dcm Erstchcr des ordinären Bedarfes mit Rücksicht auf dessen Leistungsfähigkeit und die Bil ligle'lt der von ihm geforderten Preise im Wege dcs besonderen Ucbcrcinkommcns als wcitcrc Licfc ^ rung zuwciscn, odcr wcun ein solches Ncbcrein-koninicn nicht zn Stande kommen sollte, durch eine besondere Offert Ausschreibung bedecken. Welche Gattungen von Egalisirungstüchcrn zu liefern sind, gibt daS weiter nnten folgende Offert-Formulare zu entnehmen. Das in jedcr Farbgattung zu liefernde Quantuni wird durch besondere Bcstcllnng während dcr Contracts Pcriodc bestimmt, uud wird das hohe Ncichs - Kriegsministcrinm hicbci den Lieferanten bchnfS dcr Bcrwcrthuug der in dcr Farbe miß-rathcnen Tiichcr lichter finance dllrch Znwcisung entsprechender Quantitäten duuller 3iuauce die thuu liche Erleichterung zutomiuen lassen. ' Offcrcntcn, welche bci cntsprccheudcn Preisen ^ anf nlchrcrc Jahre offcrircn, crhaltcn den Borzng.! Dic Licfcrungsbcdingllugcn sind folgende: ^ 1. Im allgeiucinen uliifsen fäututtlichc Ega-^ lisirungStücher nach den voul hohen NeichS^tricgS ^ Ministeriulu geuchuligtcn Vlustcrn, welche bci ab lcu Vionturs Eouliuissioucu zur Einsicht bereit erliegen und als das Mnimnm dcr Qualitätlnä'-z siigkeit anzuschcn sind, geliefert werden. ^ Dic Egalisirnngstücher, welche durchschnittlich ^ zu 20 Ellen pr. Stück gerechnet werden, find '/4! Ellen breit, im Tuch gefärbt, ohuc Seiten und! Querleisten nnd apprctirt einzuliefern. Sic müssen! gan-> rein nnd echtjärbig sein, dürfen, mit weißer! Leinwand gerieben, weder die Farbe lassen, noch schmutzen, nnd müssen die vorgeschriebene chemische Farbprobc bestehen. Das Miuimalgewicht für ein Stück des schwär zcn Monturstuches beträgt 18-'/4 Pfund, so.üit pr. Elle 30 Loth, und für ein Stück der übrigen Farbgattnngcn 17"/,? ^'""0, nnd für eine (5llc 28'/^ Loth'. Das Mafimalgewicht für cin Stück schwarzes Monturstuch bcsteht in 21"^ Wiencr-Pfund, somit pr. Elle in 34 Loth, und für ein Stück der übrigen Farbgattungcn in 20 Pfund, somit in 32 Loth pr. Ellc. ' Stücke untcr dcm Minimalgewichte werden gar nicht, nnd jene, welche das Maximalgewicht überschreiten, nur dann — jedoch ohne Bcrgütung des Mehrgewichtes — angenommen, wenn sie nebst dem höheren Gewichte doch vollkommen qnalitä't-mä'ßig nnd nicht von zn grober Nolle erzengt sind. 2. Dic in Bestellung gebrachten Farbgattun !gcn müssen in dcr Regel längstens binnen drei ^Monaten nach der Bcstellnng eingeliefert werden. Den Lieferungstermin für Farbgattungen, deren Abstattung als besonders dringend bezeichnet wird, bestimmt dic übernehmende Monturs-' Commission mit Rücksicht auf die Verhältnisse im Eiuvcruehmcn mit dem Contrahenten. ^ 3. Dcr Liefcrungsanbot muß auf sämmtliche Gattungen Egalisirungstücher nnd auf den Ge-faunutbedarf gestellt werden. Anbote bloß auf eine oder die andere Farbe odcr einzelne Quantitäten werden nicht berücksichtigt. In dem Offerte müssen sowohl die pr. Elle gcfordcrtcn Farbprcifc als anch dcr Tuchprcis in österr. Währung gcnau nnd bestimmt angegeben uud dic Erlläruug ausgesprochen werden, in welche dcr bcidcn Monturs Commissioncn Stockcrau odcr Brunn geliefert werden will. 4. Für die Zuhaltnng dcs Offertes wird das Badinm im Bctragc von 6000 fl. ö. W. für Ein Jahr festgesetzt, welches entweder an cine Montnrs^ ^Commission odcr an eine Kricgscasse, mit Aus^ nahmc jcncr zu Wicn, erlegt wcrdcn kann. Diesen als Badimn erlegten Betrag hat der . Erstchcr als Cantion zur Sichcrstcllung dcr Vertragserfüllung devonirt zu belassen, eventuell gegen zur Cautionolcistung geeignete Werthe umzutauschen, während den übrigen Offcrentcn die Madien rcfp. Devositenfcheinc mit dcr Berständigung von der Nichtannahmc ihrcr Offerte zurückgestellt werden. Hinsichtlich des Erlages der Badien und be^ zichungswcisc der Bertrags Cautionen, dann Beibringung dcr Leistungsfähigkeits Certificate und der fonstigen hicr nicht anSdrücklich erwähnten Offerts-^erhaudlungs- und Lieferungsbedingungen haben die, bezüglich dcr Sichcrstcllung des allgeulcincu Bedarfes an Bcmontirungs und Ausrüstungsar-tikcln dcr Armee für das Jahr 1868 mittelst der Amtszcitung vom 8. Jänner 1868 Nr. 5 zur öffentlichen Verlautbarung gelangten Bestimmungen auch auf die Lieferung der Egalisirungstücher volle Anwendung zu finden. 5>. Die Offerte müssen versiegelt, fcnnmt den Depositenscheinen über das Sadium (Neugeld) gleichzeitig, uud zwar jedes für sich unter besonderem Couverte, entweder an das hohe k. k. Reichs Kriegs-Ministerium odcr an ein General-Commando bis 29. Februar 1868 längstens 12 Uhr Mittags eingesendet wcrdcn. 6. Die Licfcrungs Uebernahme erfolgt auf Grund dcr bei den Monturs-Commifsionen crlie gcndcn gesiegelten Mnster. Alle als nicht mnstcrmäßig zurückgewiesenen Sorten müssen binnen einem Monate, vom Tage der erfolgten Zurückweisung gerechnet, erseht werden, wogegen für die übernommenen Stücke die Zahlung bci dcr betreffenden Montnrs-Commis- i sionS Cajfe geleistet, oder auf verlangen bci der nächsten Hi'ricgscassc angcwicfcn wird. ! Bci dringenden Bestellungen ist der Ersatz für den AuSschusi in dcm von der übernehmenden Monturs Commission eiiwcrncblnlich mit dem Lieferanten zu bestimmenden Termine einzuliefern. 7. Dcn gesetzlichen Stempel zu einem Ercm-plare des Bcrtrages hat dcr Unternehmer in der 204 Art zu tragen, daß die Einlagsbogen des Vertrages mit je einer 50 kr. Marke, — die Quittun« gen aber über die auf Grund dieses Vertrages erfolgenden Zahlungen mit den, dem quittirten Betrage nach Scala II und III des Gesetzes vom 13. December 1862 entsprechenden Quittungs- und VertraaF'Stempelmarken versehen werden müssen. Vom k. k Geueral-Vommando zu Graz, am 30. Jänner 1868. Vjfcrts -Formulare. 5tt kr. Stempel. Ich Endesgefcrtigter, wohnhaft in..... Bezirk, Kreis oder Comitat, Provinz, erkläre hie-mit in Folge geschehener Ausschreibung, die Lieferung nachstehender Farbtücher nach den hier beigesetzten Prcisen, und zwar für die Wiener Elle: Tuch s Färb Preis pr. Llle 3agc ____________________________ 'si. >. ! fl? lr schwarzes apprelirieS Mon« ^ tms. (Kamaschen) Tuch . ^ . . ! . schwarzes . . . j . «» scharlach .... ^ duntll- ' ' ' ' l- « kirfch. . . . . ^ Ä krebs. "theS .....3, Z blaß. - - « -^ lropp. . . . . ^ A. kaiser« » . ^ . . . A F schwefel- gelbes ' ' ' N .«. pommcranzen' . . . ! . ^ Z. licht. > .!..!. L ^ Himmel' blaucs . . . . «» 3 dunkel. j .... «3 ^ graS- » . ! . . . ^ - apfcl. . . . . " « Papagei. ^ grünes .... A mee» .... ^ stahl. 1 .... duukel. l braunes .... ^ roth< s .... aschgraues .... in österr. Währung an die Monturs-Commission zu 3t. 3t. nach den mir wohlbekannten Mustern und unter genauer Zuhaltung der mit der Kundmachung des k. k. General-Commando zu N. 3t. ddo. . . . 1868 ausgeschriebenen Bedingungen und aller sonstigen, für solche Lieferungen in Wirksamkeit stehenden Contrahirungs-Vorschriften auf Ein Jahr — oder . . . Jahre — mit folgenden Nachlässen beim Tuchpreise (hier sind die, hinsichtlich der bei den Egalisirungstüchern durch den Wegfall der Seiten und Querleisten, des Mindergewichtes am Tuche und der Ersparung an der Webung sich herausstellenden Mindcrbekostigung — anzubietenden Preisnachlässe anzusetzen) unternehmen zu wollen, und für dieses Offert mit dem eingelegten Vadium von .... Gulden, gemäß der Kundmachung zu haften. Das von der Handels- und Gewerbe-Kammer ausgefertigte Leistungsfähigkeits-Certificat liegt hier bei. Gezeichnet zu____den____1868. 3t. 3t. Unterschrift des Offercnten sammt Angabe des Gewerbes. Convert - Formulare. ») Für das Qffert: An das hohe k. k. Reichs-Kriegsministerium (oder k. k. General-Commando) zu 3t. N. N. 3t. offerirt Egalisirungstücher. l,) Für den Depositenschein: An das hohe k. k. Reichö-Kriegsministerium (oder k. k. General-Commando) zu 3t. 3t. Depositenschein über .... fl. ... kr. zum Offert des 3t. 3t. vom .... 1868 für die Lieferung von Egalisirungstüchern. (35—2) Kundmachung. In Folge Beschlusses der Bezirksvertretung zu Rann kommen zwei Plätze für Hcbammeu zu besetzen, und zwar eine in der Stadt Viann und die andere in der Pfarre Pischätz. Bewerberinnen um diese Stellen haben ihre an den Ausschuß der Vczirksvertrctuug zu Raun mit dem bezüglichen Diplom, Taufschein und Sittlichkeitszeugnisse versehenen Gesuche bis 14. Februar 1868 zu überreichen. Die weiteren Ausnahmsbcdingungen sind folgende : 1. Die Bewerberin um die Hcbammcnstclle in der Stadt Nann muß der deutschen und slo-venischen Sprache mächtig sein. 2. Für die Hebamme in der Pfarre Pischätz wird die Kenntniß der deutschen Sprache nicht gefordert. 3. Als Bestallung erhält jede der beiden an-, gestellten Hebammen jährlich 50 fl. ö. W. aus der Bezirkscasse, wofür sie vorkommenden Falls den als arm bezeichneten Wöchnerinnen in dem ihr zugetheilt werdenden Umkreise den unentgeltlichen Beistand zu leisten hat. (34—2) '3tr."i46V Kundmachung. Bei der k. k. Neligiousfoudsherrschaft Landstraß erliegen circa 6«>«> Vketzeu Hafer, 4«>O Metzeu Gicheln und ein bedeutender .Heuvorratl) zum Verkaufe. K. k. Verwaltuustsamt ^andstrasi, am 28. Jänner 1868. (—1) 3tr."834. Kundmachung. Bei dem Magistrate Laibach kommt für das Jahr 1868 die vom verstorbenen k. k. Oberstlieutenant Josef Sühnt errichtete Militär-Waisenstiftung mit 40 st. zur Verleihung. Auf diese Stiftung hat ein vom Militär abstammendes, vaterloses, armes Kiud, es mag ehelich oder unehelich sein, Anspruch. Bewerber um diese Stiftung haben ihre ge hörig instluirten Gesuche bis 6. März 1868 bei diesem Magistrate zu überreichen, j Stadtmagistrat Laibach, am 2!). Jänner 1868.