5^.117. Donnerstag den 29. KbPtembrr 1831. O^nbernial- Verlautbarungen. ^ur Elcherung der Provinz Böhmen und der Nachbavsiaaten gegen das Eindnngen der Cholera, hat dle k. k. vereinte Hofkanzley laut hohen Decrets vom 7. September l. I., Z. 28o3, die Aufstellung emkH M,litär-G«Ni« täts-kordons gegen preussisch Schlesien von Grulich, im Königgiätzer Kreise, bis W,ele ,m Bunzlauer Kreise, nämlich dem Vercmi-gungspuncte von Böhmen, Sachsen und Preußen, angeordnet. — Dieser Eoedon, bei wkl» chem sich dle Contumaz-Anstalten be: Nachod, Königshan und Ebersdorf, und die Verkehrs« Rastelle bei 3wdcr-?lpka, Nackoo, Echönau, Königshan, NeusiadN und Cberkdorf blsin» den, tritt mit dem 21. Scptemblr l. I. in Wirksamkeit, und alle jenseits der Cordons« Linie kommenden Personen und Waaren müssen ohne Unterschied und ohne Rücksicht auf GesundheitseEertificate eine zwanzigtaglge Eon-tumazzett übnstehen, m welche t,ne Ei^rech, nnng der zuqchrüchten Reiseiagc mcht Statt sindtt. — Dl« Aufnahme der Eontumazistcn hangt von der Zuläßigknt und der lecr gewordenen Micationen ab, daher muffen es sich die Reisenden glfallen lassen, wenn sie auf einige Zeit beim Embruchsschranken zurückgewiesen weiden, his dze ganz besetzten Lo, kalnaten wieder leer werden. — Schüblmge, Han0werksburschfs!,bcssimmungeloseMcnschen, Bettler, und solche Menschen, welche für einen zwanzlgtag,gen Unterhalt tucht das nöthige Vermögen Hoden, werden in die Eon-lumazen gar nicht aufgenommen, sondern be,m sinbruchsschranken zutückgennesen. — Gelbst MilttäNransporte werden ohne höhere Weisung njcht lingelasscn. Hinsichtllch hes Verfahrens milden Maaren und Ken Thoren wird dey Reisenden die nöthige 'Wc.sung bei der ffontuwaz-Hnstaj't >selM >tthe,tt'werden. — Das auf den Cordon aufgestellte Militär wird . sich. genau noch den bereits bekannt gemachten Paßvorschriften benehmen, und die Uebertt?- tungen derselben, werben liack dem Patente vom 2?. Mai ,8o5 geahndet. Welches zur acigemcmen W'ssenschaft bekannt gemacht wird. — Von der k. k. Provinzial-Sanitats-Commission. — Prag am ,5. September 38Z1. Nreismntliche Verlautbarungen. Z. 1322. (3) ' Nr. ,1839. Wcgen Verführung des für dic Verpflegung des hier in Laibach, dann zu Adclsberg yarnisomrenden und durchmarschirendcn Militärs im kommenden Jahre i832 benöthigen« den Getreides und Mehls, von Karlstadt und Szissek bis Salloch zu Wasser und hiehcr, dann von hier nach Adelsbcrg zu Land, wird die Subarrendirungs - Behandlung am 28. d. M. in den gewöhnlichen vormittägigen Amts-stundcn bei diesem Krcisamte vorgenommen werden, wozu dle Untcrnchmungslusiigcn zcihls reich zu erscheinen hicmit eingeladen werden. — Das zu verführende Quantum betragt 65oc> Centcn Mehl oder Frucht für Laibach, und loot) Centcn für Adclsbcrg. — Die Offcrcn-tcn habcn sich mit einem Rcugclde von Zoo si. zu verschM/ und mit der Fähigkeit zur Lci-slung der bestimmt werdenden Caution auszuweisen. — K. K. Krcisamt Laibach am 20. September i33i. Z. i323. (3) - Nr/ 65/,/. Kundmachung. Von Seite des k. k. Kreisamtes Adels-bevg wird hicmlt zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß für dcn Zeitraum vom 1. November ,63l bis letzten October t6Ä2, folgende k k.'Aeranal- Mauthstationen zur neuerlichen Pachtvcrsieigcrung gebracht werden, und zwar,-: 2«^' am 27. Vormittags bci dem Obcrrich-tcr Zu Sagurie, die dortige Wegmauth um dein Ausrufspreis von Z02 fi.; 2"°- am nämlichen Tage Nachmittags bcym ebcngedach-tcn Oberrichter »die Weg- und Bvückcnmauch zu Feisintz bei Dornegg, um dcn Ausrufspvcis von 967 'fi.; 3^° am 29. l. M. Vormittags 963 hie Wegmauch zu Senosetsch, bei der dortigen Bezirksobngkett, der Ausrufspreis ist 3565 st.; ^- am nämlichen Tage Nachmittags dnWeg-und Brückcnmauth zu Prawald, bei dem dortigen Obcrrlchter mtt dem Ausrufsprei-ft von 11911 fi. — Die Pachtversteigerungen fangen Vormittags um 10 Uhr und Nachmittags um 3 Uhr an, und werden Vormittags bis 12 Uhr und Nachmittags bis g Uhr fortgesetzt, dann abcr, wenn Niemand einen höheren Anbot macht, abgeschlossen. — Vom k. k. Kreisamte Adelsberg am ib. September i65i. Stavt - mW lanvrechtliche Verlautbarungen. Z. ;335. (2) Nr. 63!g. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte m Kram wird bekannt gemacht: Es sey übcr Ansuchen der Agnes Dollenz, als erklärten Erbinn zur Erforschutig der Schuldenlass nach dem am 1. August d. I. gestorbenen Jakob Dollenz, die Tagsatzung auf denZi. Occober d. I., Vormittags um g Uhr, uor diesem k. k. Stadt- und Landrechte bestimmet worden, bei wacher alle Jene/ welche an diesen Verlaß aus was immer für cmem Rechtsgrunde Ansprüche zu stellen vermemen, solchs so gewiß anmelden und rechtsgeltend darthun sollen, widngens sie die Folgen des §. 6iH b. G, B. sich selbst zuzuschreiben haben werden. Laibach am 17. September i33l. Z. ^40. (2) Nr. 65gg. Edict. Da man in Folge der ä^l) ^raoz. 9. Gep« tember l. I., Zahl 6477/ vom Herrn Fcanj Ritter v. Iakonnm, als Vormund der mm-derjahrigen Franz und Morch u. Negro, hie« her erstatteten, und von dem großjährig er5 klärten Fräulein, Josephine v. Negro, sub praes. FZ. September i63l, Zahl 65gg, ge-nehmlgten Aeußerung, vermög welcher Ersterer für den am 29. August l. I. vom Herrn Niklas Franz äei Negro erzielten Meissbot pr. 325ao fi. E. M., durch drei Monate, nämlich dlSzu einer neuenVersteigerung^wel-che er wegen den dcrzctt obwaltenden Gani: tätsrücksichten tuß dahln zu erstrecken bar, gut« sieht, dle am 29. August l. I. abgehaltene Versteigerung der zum Franz ^v. Negro'schen Verlasse gehörigen Herrschaft schönstem nicht zu ratisiznen, sondern eme neuerliche Versteigerung dieser Herrschaft sammt dem in« eorvsnrten Gute Fsrchtenegg, auf den 12. December l- I., Vormlttags um n Uhr/ uor diesem k. k. Landrechte, als Franz y. Negro'schen Verlasses , Abhandlungsbehörbe, uk botTnm pii^illar« unter den frühern Be< dlngUDgen anzuordnen für gut befunden hat, so werden Kaufßllebhaber hzezu mit dem Oc„ salze vorgeladen: Nens. Daß die Herrschaft Schönstem sammr dem Gute Forchcenegg, obschon beide zusammen am 2. Iul» 16Z0 auf 29281 ft. 25 kr. E. M. gerichtlich geschätzt worden sind, um den Meistbot für selbe pr. 325oo fl. «3.M. werde ausgerufen werden, weil sich Hr/Franz Ritter v. Iakomlni, k. k. Gubernlal-Sccre-tar, als Vormund der minderjährigen Franz und Mony v. Negro, für dlcsen Mnstbor zu haften erklärte. 2tens. Daß m diesem Ausrufspreise we< der der ^uii^ln5 iii^rrullwi;, noch das Mobi, lare der Realltac begriffen, sondern der Ersteher verbunden sey, das zur Zeit der Ueber« gäbe 0er Herrschaft vorsindige InveMarial-Vermögen sammt Vorrächen und Bellässen, und d:e zu llquidlrenden U^barialHAusstande, und zwar Letztere nnt elnem lopercentigen E»n« hcbungs-Nachlasse, Erster« abcr nach gericht« l»cher Schätzung mit emem zopercent'.gen Zuschlage abzulösen. Ztens. Daß jeder Llcitant vor der Veke steigerung em lapcrcenuges Vadium mit 2928 si. 8 l^/^ kr. E. M. zu erlegen habe, -und daß Htens. die Licitationsbedingniffe und die Schätzung der Herrschaft Schönstem sammt dem mcorporirten Gute Forchlenegg in der landrechtlichen Registratur eingesehen, d,e Herrschaft selbst aber tägl'ch besichtiget werden könne, weswegen sich lediglich ^n das Ver« waltungsamt der Herrschaft Dchönstein zu wenden lst. Vom k. k. Landrechte. Gratz den 16. September l,83l. Aemtliche Verlautbarungen. Z. 13^9. (2/ Nr. 5222. Kundmachung. DieVerpachtung der, der löbl. k. k.Lcmdwkth-schaftsgesellschaft eigenthümlich gehörigen, an den beiderseitigen Ufern des Gruber'schen Canals liegenden Wiesen, dann der so genannten Sckil-ling'schen Wiese in der Prulla, und des Ge-meindeanthells am Volar, wird am 29. d.M., um Z Uhr Nachmittags, für die Zeit vom 1. November i33i, bishin i33/, sohin auf 6 nacheinander folgende Jahre vorgenommen werden. _^ Pachtlustige wollen sich am besagten Tage t)69 und Stunde bei der steinernen Brücke am Gru-hev'schen Canale emfinden. Stadt- Magistrat Laibach am 20. September 16I1. Z. 15^6. (2) Nr. 2i9jl26. Z. Kundmachung, die Aufnahme von Practicanten betreffend. — Bei dem mit ersten September d. I. in Wirksamkeit getretenen k. k. prov. Zoll- und Verzehrungs»1euer-Inspectorate in Laibach sind mehrere uncntgeldllche Manipulalitins? oder Kanzley^ Practlcantsn-Stellen zu vergeben. Zur Erlangung derselben werden das zurückgelegte l/ie Lebensjahr, gute Sitten, und in Ermanglung von Gcu, dien wenigstens der mtt gutem Fortgang ge« nossene Normalschul«Unterricht gefordert. Die Bewerber haben demnach lhre schllftlichen Gesuche mit dem Taufscheine, mit dem Zeugnisse über ihr sittliches Wohlverhalten, 'mir den Schul, oder Studlenjeugmssen und Mlt dem horgeschriebenm Reverse rücksichtlich chres für die Dauer der unentgeldllchen Dlenstlclstung gesicherten Lebensunterhaltes zu belegen, und bei diesem Inspectorate einzureichen. D»e förmliche Aufnahme geschieht von der wohllöbl. k. k. illyr. vereinten Eamlral'Gefallen'Ve'rwaltung; derselben hat jedoch ein? sechswöchentliche pro« beweise Verwendung vorauszugehen,'zu wcl-cher die geeignetsten unter den Bewerbern nach Verlauf von acht Tagen sen der drmen Einschaltung dieser Kundmachung sogleich werden zugelassen werden. Lalbach den »3. September i3Iz. Vermischte Verlautbarungen. Z. ,33g. (2) Nr. 2i63. S d i e t. Vom Bezirksgerichte der k. k. Staatsherr. schaft Lack, wird dem Georg Anton Radovilsch, und tessen unbekannten Erden hiemil tund ge« macht: Es baden wioerihn, Franz Krenner, Pa< lentin und Thomas Hafner von Lack, dann Mar, tin Wernig uno Blas Grochar von Altlack, eie Klage auf Verjährt- und Gllofchenerllarunq des auf oer, dem Gute Altlack, Lul> Urb. Nr. 5 dienenden hübe, »u Gunsten desselben haftenden Schuldscheins, cklo. ct imab. 5a. September 1782, «»gentlich der Forderung auS demselben pr. 212 st. äo lr. angebracht, und um richterliche hülfe gebe« > . «-?'^ .?^"^"^^ welchem der Aufenthalt deS Georg Anton Radovitsch und seiner Erben un> bekannt,fi, und da sie vielleicht auö den t. t. Srd-landen abwesend seyn dürften, hat auf ihre Ge. fahr und Kosten, den Herrn Franz Zurchaleg in Lack, zu ihrem Curator aufgesttllt, mit welchem diese Rechtssache der Ordnung nach auSgcführt und entschieden werden wirb. Dessen Georg Anton Radovitsch und seine Erben mit dem Beisaye verständigt werden, daß sie allenfalls zu rechter Heit selbst elscheinen, oder ihre Behelfe dem aufgestellten Curator an Handen zu geben, oder sick selbst einen andern Sachwalter zu bestellen, und diesem Gerichte namhaft zu ma» chen, überhaupt alle in diesem Gegenstände erfor« derlichen Schritte einzuleiten wissen mö^en, als im wicrigen Falle sie sich die aus ihrer Versäum' mß entspringenden nacktheillgen Folgen selbst zu» zuschreiben haben werden. Lack am 6. August ,63». __________ Z. >337. (2) . Nr. ,;67. S d , c t. Vom BejirkKgerichte der k. k. StaatSherr» schaft Lack, wird dem Georg Anton Radovitfch. und dessen unbekannten Erden, hiemit kund gt' macht: OS haben wider ihn Franz Krenner von Lack. Martin Wecnig, Blag Grochar, Halentm uno Thomas Hafner von Lack, die Klage auf Ver. jährt' uno Oriofckenertlarunz des auf dem, dem Gute Altlack, Lud Urb. Nr. 3, Haus «Zahl l3 zinsbaren hübe, zu Gunsten desselben haftenden Schuldscheines, ä^ic. et inwb. 4. October i^öZ, eigentlich der Forderung aus demselben pr. 65 st. angebracht, uno um richterliche hülfe gebeten. Dieh Bezirksgericht, welchem der Aufenthalt des Georg Anton Radovitjch und dessen Grben unbekannt ist, und da sie viellticht aus den k. s. Grblanden abwesend seyn dürften, hat auf ,hre Gefahr und Kosten, den Herrn Franz Zurchaleg in Lack, ,u ihren Curator aufgestellt, mit welchem diese Rechtsfache der Ordnung nach ausgeführt uno entjchieden werden wird. Dessen Georg Anton Radovitsch und seine Grben mit dem Beifaye verständigt werden, dah sie allenfalls zu rechter Feit selbst erscheinen, oder ihre Behelfe dem aufgestellten Curator an Handen zugeben, oder sich selbst ewen andern Sachwal» ter zu bestellen, und diesem Gericbte namhaft zu machen, überhaupt alle in eiesem Gegenstande er» forderlichen Schritte einzuleiten wissen mögen, als im widrigen Falle sie sich die auS ihrer Versäum« niß entspringenden nacktheillgen Folgen selvli »u» zuschreiben haben werden. Lack am 6. August ,83,. ^^^^_ Z. ,32<>. (2) . Nr. S79. ^^^U^^ge^t^V^obrigkeit wird^7mi? ur aNgeme^nen Kenntmß gedacht ^^^s^^^^°2u^^/NN ^ hcrsteNung mehrerer Reparationen an der bel Werd nächst Oberlaidack, in diesem Beznke. ober den Lub"a. Bach führenden Bcücke. am >3. Oc< tober d.I-, w der Früh um 9 Uhr, nack zuvor aeleqten,« vercentlq.n HadmmS, in der AmtK. lanzley dieser Nezillsobrigken e,ne «ffentllch« Ml-nuendo.Licitotion adgehallen werden wnd. Die minuends zu versteigernden Meister» fchafts' Atdeiten nebst beizustellenden Material« 970 sind nach der Adjustirung des löblichen l. k. Kreis-amtes auf folgende Beträge veranschlaat: An ZimmermanliK« Arbeit . ; 26 st. 2a kr. » Zlmmelmanaö'Mateliale . »65 „ ^a ,, Zusammen 212 ft. — Die Unternehmungslüsten werden daher ein. geladen, am obbestimmten Tage und Stunde sich in dieser Amtslanzley einzusinden, allwo auch die LicitationSdedingnisse und Baudevise sammt dem Bauplane zu den gewöhnlichen AmWunden täglich eingesehen werden tonnen. ' Bezittsgelichc Frcudenthal den 20. September 2L3i. ______^^^________^ ö. »327,. (2) Edict. Das Bezirksgericht Nassenfuß macht bekannt: Ss sey über Ansuchen des Herrn Anton Wovti-schet, Ccssionärs der Anna und Maria Metelko von Klingenfcls, wider Franz Metello von Wutsch. ta, in die executive Feilbietulig der gegnerischen, in die gerichtliche Pfändung und Schäyung gczo. genen Realitäten,, als der. dem Gute Swur, 5ub Ulb. Nr. »5?, »j2 dienstbaren, in hrastuNZ lieben» den ij4 Hudc; der in Wutschka liegenden eben« dahin, «ut> Urb. Nr. »72 dienstbaren Inrvohne« ley der, bei den der Herrschaft Pleterjach, sud Urb. Nr. ,012 und »«Jg. dergrechlmäßigen ^Lcingärten in Strafcha und Keivitschmg, wegen fchultigcn »38 ss. c. 3. c,, gewiliigst worden. Os werden daher dret ^cNbielunKstagfotzuN' gen, und zwar: die crlle auf den 12. October l. I., im Orte hrastulle, auf den 20. October im Orte Wutschta, auf den l^». October im Otte Strascha, und auf den i5i. October in Kervitsch. nig; die zweite auf den 12», ,3., 14., und i5. November/ und die dritte auf den ,2., ,3., 14. und ,5. December I. I., ebcnfaNs in den obge« dacktcn Or,lcn, jedesmal von 9 di2 i2Uhr Vormit» tags, mit dem Beisätze angeordnet, dah, lvcnn diese Realitäten bei. der elften und zweiten Feil« bietung nicht um Zder übcr den Sä?ätzungs»rertl) an» gebrocht werden tonnten, selche bei der drillen auch unter ter Schätzung an die MeistbiNtr ver« Zaust werden würden. Hiezu werden die Kaussustigen mit dem Bei. saye vorgeladen, daß sie die Scdayung die Grund» buchscxtracte und Lic'ttations'Bedinßnifse täglich .in den gewöhnlichen Amtsstunden hitromtö eingehen können. Bezirksgericht Nüssenfuß am »4- September iLZi. _______ IT^ZZI. (2) Nr. 1253. Llcieations - Edict. Von dcm k. k.Vezlrks, Gerichte der Umgebungen Laibach^ wird hiemit allgemein bekannt gemacht: Es ley über Anluchen dtsWa-leMin Meßner, unter Vertretung d.cs Herrn 1)>. Baumgarten, äL ^rI«5. 11. August l.I., Zahl 1262, iy die, executive Feübietung der, vdem Andreas Scherjou von Wisrvik gehörigen, n? eg en aus dem gersibietenden werden hintangegeben werben; wozu alle Kauflustigen zu erscheinen eingeladen werden. ____Laibach am i5. September i63l. Z» i5ä2. (2) Nr. 97g. Li citations -- Edict. Von dem k. k. Bezirks-Gerichte der Um< gebungen La»bachs w»rd anmlt allgemein b?« kannt'gcmacht: Es sey in der Executionssa, che des Georg Iahn von Nadgoritz, gegen Ja« kob Gregoritsch von ebendort/ wegen aus dem Urtheile, clcio. 25. November 1829, 6. F«-brua'r und 4. November 1II0, schuldigen l6 st. Z2 Z^ kr. Q. 8. 0., in die executive Feilbietung der, dem ketztern gehörigen, m,t gerichtlichem Pfandrechte belegten, aus einer Stutte, einer Kuh, und einem einspännigen Wirchschaftswagen bestehenden, gerichtlich auf 70 si. geschätzten Fährnisse, gewill'get, und es seyen zur Vornahme derselben drc, Tagsaz, zungen, auf den i i. und 26. October, dann 12. November l. I., jedesmal Vormittags von 9 bis 12 Uhr, im Hause des Exccuten zu Nad-gorch mit dcm Anhange anberaumt worden, daß jene Güter, welche bei der erssen und zweiten Licitation nicht wenigstes um den Schäz-zungswcrth angebracht werden könnten, bei der drtttcn kicitalion auch unter demselben gegen jedesmal gl-eich bare Bezahlung an den Melstblttenden werde»i hintangegeben werden. kaihach «m i5. September l83z. Z. ,226. (2) Nr. 6,6. G d i c t. . Nachdem der mittM Tdictes, Do. »6. Juni ,829, vorgeladene Jacobhrovath, d'ürch die ^nze voyi Gesetz« bestimmte ^eiifrist nicht eflchien^« , noch' diejes Geticht auf andere Art von l/jn/n Leben in Kenntmh gesehthat, s» wW tzerlelhe b^" mit für tod ertlart, und fein Vermögen den sich legitimilenden Erben eingeantwoitet werden- . BezittsMicht Nassenfuß am 16. September »L3«. 97l Oubernial - Verlautbarungen. Z. l356. (l) Nr. 2002. P. S. C. Circulars der k. t. illyr. auf allerhöchsten Befehl aufgestellten Provinzial-Sanitäts-Evmm»sslon für Karnten und Kram. — Das Wisniuüi Na-gi8t«iurn ist weder als Vorbauungs-, noch als Hellmitt.l der Cholera zu gebrauchen. —» Seine k. k. Majestät haben m»t ollerhöchster Entschließung vom 3o. August d. I. sllergnä-digst zu verordnen geruhet, in den öffentlichen Blättern allgemein bekannt zu machen / daß das ^Vl5mui.Ii NclßiztLriuui nach Dr. Leos Anpreisung bei Cholera. Kranken in Anwen» dung gebracht, höchst verderblich wlrke, und dayer wedcr als Vorbauungs«, noch als Heilmittel der Cholera , Krankheit zu gebrauchen ser. — Dieß wird m Folge des, durch den wettern allerhöchsten, Bcfehl vom l/z. Septcm, her d. I. vcranlößien Hofkanzley » Decreles VUM t9. September i35i, Zahl 2ic>l, zur Nachachtung tslannt gcmacht. — iimbach am 25. Scplcmber i85i. Z. :35a. Nr. z902^26^6. Verlautbarung dcs k., k. illorischen, Guberniums., — Versez-zung dcs 'Kta^dvunctck dcr Weg- und Vrük-kcnmauth' l>> K a ^'t) e l und o?r sich hiernach ergebenden Thcttung dcr tarlffsmaßtgen Gü-hühren auf zwcl Granonen. — Das k. k. Gu-bernlum lü mli dcr k. k. vereinten E^mera<» Gefallen«Vir:v^^U,nz übereingekommen, die m der Slaiion K'apvel blsher vereint ein» ßchobene Weg« und Brückcnmauth auf nach-stchclide Weise in zw^i Statwnen zu trennend Der in Kappel bereits bestehende Tchran« ken wnd auf die entgegengefe^te nordwestln che Seite des Marktes m der Rlchtutig gcgcn Rechbcrg versetzt, und daselbst die Mauth fü-r die Hcchgerichtsbrücke und Kunetbrücke erster Classe, und für die M>klau;brücke zwetter Classe, dann für ein? Straßenmelle elngeh.'-ben; nwrnach für ein Gcück Zugvieh 5 kr., für ein Slück schweres Trleboich 2 i.j2kr.,, und für ein Grück lelchtes- Triebvleh 1, 1)4 kr. zu entrichten kommr. — Ferner wird ein zweiter schranken in Vellach, vorwärts gegen Kapvn, errichtet werdew, bei welchem die Perception der Mauth für die mer Brücken ^er Elasse, die Halle»brücke, Stechanbkeu« .cdenbrucle Wönlbrückc und'HageneWerbrük. ^ dann fur einc Straßenmeile, zusammen stir em ^tuck Z^gvich ebenfalls m:t 5 kr., u^nd der oberwahnten ncrhältn.ßmäßigen Ab! gHhe fur das Tr.ebmeh zu geschehen hat — Diese Theilung der früher bei dem Schrank ken zu Kappet vereint behobenen Gebühren hat Hum Zwecke, daß Partheyen nicht gehalten sind, die Brücktnmauth für Brücken zu entrichten, die sie gar nicht paMten, und es wird dieß mit der Bemerkung zur öffentli, chen Kenntniß gebracht, daß diese Verfügung mit Anfange des Verwallungsjahres zgZI in Wirksamkeit treten wnd. — lalbach den 12. September l3Zi. Joseph Lamillo Freyherr v. Schmidburg, Gouverneur. Clemens Graf v. Brandis, f. k. Gubernialrath. Z. i352. (1) Nr. ,6737. K u n d m a ch u n g. ^ur Aufmunterung der zwar schon sehr fortschreitenden Obstcultur in Kram hat die htesige k. k. Landwlnhschaftsgesellschaft in der am 3. Ma, i83z abgehaltenen allgemeinen Versammlung über den Vorschlag des Dcrma, nenten Gesellschafts «Ausschusses beschlossen, drei Prämien für jene Gchullchrer zu bessim« men, welche sich m der Obssbaumzucht am meisten auszeichnen. — Diese Prämien bestehen aus 5, 4 und 3 Ducaten, und werden jahrlich vom Jahre i932 angefangen, aus dem Gcsellschaftsfonde verth^lt werden, und zwar das erste Pramium mlt 5 Ducatcn für jenen Schussehrcr, welcher nach der, von dem Pfarrer Pir; zusammengestellten, von der f. k. Landwirthschafs-Gcftllschaft unter dem Titel: „Der krain,sche Gartnel" herausg^ge» denen Anleitung die meisten mannlichen Gchul« kinder praktisch unterrichtet, ,md zu diesem Zwccke eine entsp-rechende Baumschule von we-mgstens 200 Wlldlingen angelegt haben wird^. — Das zwelle Pramlum m»t H Ducatcn für jenen Gchullehrer, der obigem zunächst kommt, und die größte Anzahl von Obst-, und beson» ders Kernobstforten aufzuweisen hat. — Das dritte Pramium mit 3 Ducaten endlich fur Jenen, der bisher schon die meisten Vorkeh-runqen zur Realisirung der obigen Zwccke getroffen hat, wobei er jedoch in der Folge noch stets Ansprüche auf ein zweites oder erstesPrä-mium haben kann., — Es ficht sonach jedem Schullchrer frei, sich um ein dießfalliges Prä-mium an den permanenten Gesellschafts»Aus< schuß zu bewerben, so wie auch die Herren Gcsillschafts'Mllgliedcr aufgefordert werden, lhre Vorschlag? üder die nach Maßgabe dieser Bestimmungen m,t Prämien zu betheilenden Lehrer an den Gcsellsckafts - Ausschuß, und zwar längstens bis l5. April i33z machen zu H, Hmrs-^m«. Ä,r.^i7. d. 29. September iÄ5l<.>' 972 Wollen/ um denselben in den Stand zu setzen, diese Gesuche und Vorschlage gehörig würdi« gen, und in der nächsten allgemeinen Versammlung den Vortrag halten ;u können, daher derlei Gesuche und Vorschlage, welche nach dieser festgestzten Zeit vorgelegt werden sollten, unbeachtet gelassen weri>en müßten. — Nach erfolgter Abstimmung in der allgemeinen Gesellschafts-Versammlung werden je-ns Schullehrer, die mit Prämien betheilt wurden, durch die Laibacher Zeitung öffentlich bekannt gemacht werden, die Prämien selbst aber gegen klassenmäßig gestämpelte vwute Quittungen be» der GefellschaftS-Easse m Lachach behoben werden können. — Lcubach am 20. August i83i. Franz Graf Hochenwavt, Präsident der kiiainerischcn Lanowirthschafts-, . Gesellschaft. ____________ NreisMttliche ^erlambarungen. Z. i36c). (1) sir. 12209. Wegen des Ein« und Ausmeiens der Sträfimge tm hierortigen Btrafhause, und wegen Besorgung der sonst erforderlichen N«et-elsen-Reparationen, wird für das kommende Mllttärjahr »632, in Folge hoher Weisung vom 20. d. M., eine Mlnuenoo-Versteige« rung am 3. k. M. um 9 Uhr Vormulags in diesem Kreisantte abgehalten werden; zu welche? Diejenigen, die diese Arbeiten zu über-nehmen gedenken, erscheinen mögen. — K. K. F^reisamt Laibach am 26. September i33l. Z.^15^9. (i) Nr. iIc.I5z2.405. K. Straf -Erkenntniß. .<,' Von der k. k. illyrischen vereinten Came? ral' Gefaüen- Ve>.'wallung wird wider Johann Hschelen, Bauern-Bohn aus Planina / im Hczirkc Haaöberg, welcher in der Nacht vom, 5H. auf dm i5. Jänner l. I., nä.bst Pa-dpltfch, in der Einschwärzun^ vcn 19 Pfund Läffch, und 25,Pfund Raffmat-)uck^,be-n^eien wuroe, »n Gemaßheu ocr §. §. i3,36, 9b und 102 der allgememen Zo^ordnuncz vom 2. Ian^cr 1788, dann der küstenlandi'chm Gubernial-Currenoe vom 20. Nouember 1820, Nr. 2i563, nicht nur auf den Verlust der genannten Waaren, sondern auch auf den Verlust des bereits bei dem k. k. Gran;;o3-amte Basouizza baar erlegten doppelten Bcha;« zungslverthes uon Gechzehn Gulden Zwanzig Kreuzer erkannt. — Da'jedoch der Aufenr? hallsort, des Johann Tschelen nicht ausfindl^ gemacht werden konnte, so wird oieftb Er,- kenntniß mit dem Beisatze bekannt gemacht, daß, wenn derselbe binnen drei Monaten vom Tage der dritten Einschaltung in die öffcntli-chln Blatter, weder den Gnaden-, noch den Rechtsweg gegen dieses Erkenntniß betreten sollte, dasselbe zur Rechtskraft erwachsen, und nach den bestehenden Vorschriften verfahren werden würde. Laibach am 10. Septemb. iLZi. Z. iZ/l7. (1) ^ Nr. 1275^2897. D. Erledigte Di e nst es stelle n^ Auf den vereinten Staatsherrschaften Lands ssraß und Plcterjach, im Neusiädtlcr Kreise in Kram, wird eine Förstersstclle, mit dcm jährlichen Gehalte von Dreihundert Gul-dcn, der freien Wohnung, emem Holzdepu-tatc von acht Wiener Klaftern harten Scheiter, und einigen Natural - Passirungcn zum Unterhalte eines Dienstpferdcs, dann jene ei-, ncs provisorischen Wa ld ü b er g e h c r s, mit cincin jahrliche 3chni von Einhundert fünfzig Gulden, frein' Wohnung und eincm Holzdc-ftutaic uon secks Klaftern harren Scheiter, cnd-llch eine Waldhüthers-Bedicnssung, mit dem Lohne von Einhundert fünf und zwanzig Gul- ' den, freyer Wohnung und einem Holzdcpu? taie von vier Klaftern harter Scheiter , vro-visorisch zu besetzen seyn, wozu ^cr Concurs bis Ende October l. I. eröffnet wn'd. Diejenigen Individuen, ivclchc cin?n der obigen Diensscsplatze zu erhalten wünschen, und sich hinsichtlich der F 0 rstcrsstelle Über gründliche Kenntnisse aus allen Theilen der Forstwissenschaft, vollkommene Kenntniß der krainenschcn Sprache, im Alter von höchstens 25 Jahren, und cme fcste, gesunde körperll« chc Bcschaffeichctt; hinsichtlich dcr Waldüber -gchc rv- und Waldh ü r h c v s.Bedicnstungcn aber, übcr die Fertigkeit im Lcscn und Sch^i- , ben, in deutscher Sprache, dann nder die Kcnntniß der krainerischen Sprache und einen radusten Körvcrbau auszuweisen vermögen, haben ihre Gesuche innerhalb obiger Concursfnst, unter gleichzeitigen Nachweisung ihrer bisherigen Dienste, cincs mackclloscn Leber.swandels, und mit der Angabe, ob sie mit einem und welchem Individuum des staatsherrschoftlichm Vcrwaltungsamtes zu Landsir^ß in cniem, vom Gesetze als Anssellungshmdcrniß bezeichneten Grade verwandt oder verschwägert seven, durch ihre vorgesetzten Bebörden oder Aemter der k. k. Camera! - Gefallen - Verwaltung m Laibach zu überreichen. Von d?r k. k. vereinten illvr. Cameras Gefallen-Vcrwsslrulig. .^nbach am l3. Scp,^ ttmbcr l32l. 972 Z. i35g. (i) Nr. 7g2ojl326. D. Verlautbarung. Am 20. October i83i, Vormittags um ^UHr, werden die zur Staatsherrschaft Mi-chelftätten gehörigen Hocd- und Rels-Jagdbarkeiten auf sechs Jahre, vom i. November l. I. an, in der Amtskanzley dieser Staats-Herrschaft im Versteigerungswege verpachtet werden; wozu Pachtlustige emgeladcn werden. Verwaltungsamt der Gtaatsherrschaft MichclNättm am 22. September ^8Zi. vermischte Verlautbarungen. Z. i355. (,) Nr. I021. Edict. Vom Bezirks «Gesichte Rupertshof zu Neu« siadtl wird zu Jedermanns Vilsscnsckaft kund ge. macht: Oö scu über Einschreilcn dcÖ Ioftph Mi< schlcsch aus Untcrstiascha, 6^ ^ln(.'8. ^3 August i83i, Zahl 2021, gegen Nurlhelmä Kr.sse von ecendort, in die neuerliche Fcildi^iung der, dem Gegner cigenthümlichen, zu Unt?r>ttüscda gelegc-nen, zum lödl. Gucc ^iuegg, bu!^ Recl. Nr. ^4» et l^2 unterthänigcn beyaustcn 5^N hübe, uni) der ebendahin inö Bergrecht dienenden We'mga^ ten in Ncuberg, Nr. 32o tähof zu Ileustadtl am 25. Juli iL5>. "- ______ Z. »2^3.' (2) Nr. 675.' Edict. Von dem Bc,utsaeriHte yaasderg wird hie» mit besannt gemacht: . d. M. - Rr. 67b, in die executive Feilbietunst der dcm Barthcl Mariinat ron .^ilfnih gehörigen, der Herlf«1aft haasderg, 5ud Rcct. Nr. ^o5 zins-baren, auf 4N0 ft. gesclätzten i.l6 Hübe, sammt Zugehör, ^ann der ebcn dieser Herrschaft, Lud Rect. Nr. Zä^j» dienstbaren ganzen Tagbau Aecker l^'l^ ^(!!iw, im Schähungf-rveithe von 140 fi-, und des eben dabin »msdaren, auf 70 ss. geschätzten Terrains u 8>i5i!^!,äl, sammt Hcnpfe, dann der dem Oute Thulnlack, 8.ld Urb. Nr. 2l, 42 ^7 unrerchänigcn, out ,65 st. gcschäyten Grundsiü» cke, »reqcn seit ,7. Jänner ,826 bishin 2L2grück« ständigen Lebensunlelhallcs c^. L. c., aewilliaet norden. Hu diesem Vnde rrerden nun drei 3icitations> tagsatzungen, und zwar: die erste auf den 16. September, tne »weite aus den 17. October, und die dlttte auf den 17. November I. I., jedesmal um 9 Uhr srub, im Marlte Zutnch mit dem An« bange bestimmt, daß. faNö die gedachten Reali. tc,ten bel der ersten oder zrreittn Licitation um die ^cdühung oder darüber on Mann nicht gebracht werden könnten, solche bei der dritten auch unter der Schätzung hintangcgebcn rrerden sollen. Wovon die Kausiustigen durch Gdicte und die intabulnten Gläubiger durch Rubriken verständi. get werden. Bezirksgericht haasberg am 4. Mär, ,63«. Anmerkung. Bei der ersten Licitation sind ^ tie Aeckcr ^«6 2^5U>, äud Nect. Nr. 567ji unter Herrschaft haaöterg. und die Grundstucke unter Gut Thulnlack, »üb Urd. Nr. 2l c?t 42 verlauft worden, daher tie zn-ei, te und dritte Licitation nur hinsscdtliä) der übrigen Realitäten abgehalten werden rrird. Z. i334. (2) 3lr. 16Ü7. Edict. Von tem vereintel; Bezitksgcrichte zu Rak-mannsdorf lvird hicmit bekannt gemacht: Eö s«^ über Ansuchen de> Lucas Wodleo'fchcn Erben, dusch Herrn Dr. Wurzdach, äe pi^es. 5. September e. I., 3ir. ,667, m lie executive Feilbietung der, 97ä mit dem exequitten PfandreHte belegten, ge» richtlick auf »5^0 ft. geschätzten Realitäten oesIo« ltph Gasperin. als: des Hauses, Nr. 3o, sammt An« und Zugehör zu Kropp, des daranstehenden Obst < und Küchengartens und des Holzantheils, u i5(I<^rllm ?ow!in, wegen aus dem wiltdschaftö« amtllchen Vergleiche, ädu. 23, März 182^ schul« diger 646 ss. 55 »j2 kr., i-c^pc^Uvo bereits fäNiger 607 ft. R2 lj2 tr. M. M. c. 5. c., gewilligt, und zu deren Vornahme die erste FeilbietungKtags sahung auf den »6. October, die zweite auf den 22. November, die dritte auf den 22. December d. I., jedesmal Nachmittags von 2 bis 5 Uhr, in I^oco der Realitäten mit dem Anhange angeoro« net, daß, falls diese Realitäten bei der ersten oder zweiten Feilbietung nicht wenigstens um den Schähungswenh verlauft werden tönnten> solche bei der dritten auch unter demselben hmtangegeben werden würden. Hievon werden die Kaufsliebhaber und hypo» thelargläublMV mit der Weisung in Kenntniß ge« seht. daß die Licitationsbedin-gn'sf«. vermöge de» ten unter andern- jeder Licircmt »o ojo des Schah» werthes der L»citations »Commission, als- Vadium zu erlegen hat. das Schähungsprototoll und der Grundbuchs»Extract stündlich bei diesem Gerichte eingesehen, oder in Abschlist erhoben werden ton» nen. Vereintes Bezirksgericht Radmannökorf am >6. Scptemder ,U2t. 3?7336> (2) Rr^ooI, G d i c e. Von dem t. s. Bsz^ikKgerichte Idria wird bekannt gemacht: Es lev über Unfuchcn des Jacob Ktischitfch von Idria , der ?)laria Gcichcn und ?w» ton Krischitsch von Unterkanomla, dann Katbari» na Motschnig von MittertKnomla,. 6« ^r^8. 7.. September l>. ^5., ^, loog , in die excontivc Feil« bietung drö, auf 32c> st.'geschätzten, zu Unteri« dria, haus,Z.ihl 9, liebenden, der k. t, Berg »Ca. wc'ral - herrs^ast Idlia zlnsdaien, auf Namen Blas Wuinig vergeirährten Haufts, dazu gehdri» gen Stalles, haustzartenA, ees Gllltrnsam Kirch, derge, und der Wlcse Golize, dann der auf 16ff.. ,9 kr. goschahten Fahcnisse, wegen schuldig«n i55ft°. 5i kr. c. 5. a., qe^tNi^tt, und zu? Volnah^me der tzeilbiecung. selbst rer ,,. October, tann der »5. Na' vember und der «3. December l. I., jedesmal Früh 9Nhr,. im Orte ocr Realität zu Untetidria mit dcm Nrisaye anberaumt- worden, daß,. faNs' dieselbe nicht bei der ersten oder zweiten Feilbie«" tungölagsa^ung mn oder über den, Schayungs«-werth an Mann gebracht welder lvnnte, solche dei-d'er dritten Fetlbietungstclgsciyung, auch unter dem SchüßungKwenhe hmran^egebcn^ werden würde.. Die dießfalligen Licitatwnsbedingnisse und das SckatzungsprototoN können w der dießgerichr. lichen Amtgfanzleu täglich cingesrheli' werden.. K. K. Bezirlsgeiicdd Idlia cm ,^ Scptsm« bei i35» 3, i2^l. (2) Auf dem Platze Nr. 262/ iw'vietten, Gtocke,, wird Kost auf M,uag sehr blllig gcZ geb^li. Auch werden- Koftmädchen aufgenvms' men. Das Nahcr? n'fahn man ebelldaselss,' Z. i354. (0 bürgerl. Buchbinder, Futteral« und Brieftaschen-Arbeiter, wohnhaft am alten Markt, Nr. »7, hat die Ehre hiemil anzuzeigen, daß er gegenwartige Wohnung verlassen, und vom l. October angefangen, im Haufe des Victualien-Händlers, Hrn. Mathias Ianleri, am alten Markt, Nr. zZ9, lm zwcitcn Stocke, dem Herrn Kaufmann A. Wasser'schen Hause gegenüber wohnen werde. Zugleich dankt er für das ihm bis nun geschenkte Zutrauen seiner hochgeschätzten Gönner, und empfiehlt sich noch ferner dcm geneigten Wohlwollen ihn nut zahlreichen Aufträgen und Bestellungen zu beehren. Zugleich versprich! cr, mcht nur durch schnelle und billige Bedlenu,ng, fondern auch rrnt gcschmackooller nnd dauerhafter Arbett seme hochgeschätzten Gönner zufrieden u.. a. m. Laibach' am 26. September i83^. Z. i5is). (3), Herr sch a fts - P a ch'tu n g w l r5 g e su ch r.. Ein svlvenvcr Mann lst bereit, gcgcn annehmbare Vedinglnsse eine,, im Verhälmisse-mehr^ mir dem^ R'usiicale als Dominicale begabte, unrer die bedeutcndcrn zu, zahlende, in^ Kram im Neustadtler oder, Laibacher,, in Stöi-' ern aber im, Cillicr Kreise gelegene Herrschaft,, mlt odcr auch^ noch lieber ohnc Bezirk, uom-Solar-'(j ah re 1ZI2 angefangen, auf mehrere' Jahre, in Pacht zu nehmen; es werden daher' die,^ zur Pnchtqcbung' einer^ derley Herrschaft-geneigten^ I>. 'I'. Inhabungenl geziemend ersucht,, ihre diesfälligm' Antrage mittelst cmLM summarischen'Detail der Nutzungen und Lasten, Vann' Angabc Vcr nächsten jährlichen Pachte forverung', durch portofreye Brief?,, bls Ende October iL3i>,, aw Herrn Hof- und Gerichts-advocaten. Or., Johann- Oblak in^ Laibach, eröffnen zu wollen. Lcabach, am. 20. September l.63l. Anhang zur Amtwcher Meteorologische Beobachtungen zu Laibach bc^^3^Ewn^»Ng , ' ----------------- desüaü'cickfillssck in d«l Barometer Thermometer l Witterung____ Gniln'r'schc» Kanal »t«"ae 3 Frsch , Mittag Abends' Früh Mittag! A^ ^ Mittags Abends ^^ ^ ^ ^ / 3-! L. «3.! L. Z.i L. K.>W 6.>V3 >K.>W 9 Uhr 3 Uhr 9 Uhr ^ , Sept. ,i. 27 Z,9««7 ä,9 «? 5.3 — ,, — »6 — ,2 Nebel l heiter heile,- ^ ^ o i o ^ 22. 27 5,'st! ,7 5,6 27 52 — u — ,6 — ,2 Nebel schön sc^ön -^ 10 10! >» 23. 27 5.8 ,7 5.9 ,7 6.5 — ,1 — 18 — ,I schön heiter schön 4- 0 ö 0 ' , 2H. 27 6,a ,7 7.Z ,7 6,0 — »0 —. iZ — ,0 Reqen Neqen trüb -i- a 8 ,0 ! ^ 29. ,7! «,o 27 7,7 37 7,0 — »0 — i3 — 10 Nebel schön s. heiter 4- l io 0 , ^ 26. 271 6,5 27 6,1 ,7 5,1 — 9 —.?i6 —. ,Z sch^n schön schön -i- i ! 4 0, .^ ^ l2?,^27 .l,o 27^3,5^,7^ 2>9j —^it -^^ä — lZ Neaeu N^'aen > Ncqcn H^____^^ !- « Verzeichnis) ver hier Verstorbenen. Den 21. September t83t. Michel Sadar, cm Armer von Zheschewa, alt 5^ Jahr, im Civil-Spital, Nr. 1, an der Nmgen: lahmung. __ Ecdastian Blas, Taglöhner, alt 83 Jahr, in Hühncrdocf, Nr. i», an Altersschwäche. Den 22. Matthäus Schelodih, Wirth, alt 69 Jahr, in der Pollana. Vorstadt, Nr. ä, an ber Abzehruno. Den 2^. Dem Joseph Sacharitfch, pensionirten Aufseher, sein Eow Johann, alt 26 Taae, in der ^ssengassc, Nt. 10^, an Fraisen. — Dcm Herrn Sran; Ritter v. Iollerndorf, k. k. Gudcrnial - Negi-stranten, seine Tochter Theresia, alt ? Monat, am Pl"tzs, Nr. 308, an Fraisen. Den 25. Der hochgedorne Hr. Graf Isseph Ür-fmi v< Vlagay, Nitcrr des grcißhcrzoglich toskanischcn St. Stephan 2 Ordens, alt 73 Jahr. bei St. Jakob, Nk. i^9, ar der Entkraftung, als Folc«e des Nerven-schlügcs. ^- Die hochqeborne Frau Charlotte Edce v. Paunovitsch, k. k. Majors-Witwe, alt 5^; Jahr, in d?r Hernigasse, Nr. 2!0, am Neivenschlag. — Eüfabtth Müller, ledige Institutsarme, alt ?8 Jahr, am Platze, Nr. 511, an dcr 3ungen!ähmung. Den 25. Dem Herrn Johann Andres, Kleider» machcrmeistcr, seine Frau Anna, alt 62 ^2 Jahr, im Allumnat-Gebäude, Nr. 283, an dem einfachen Nervenfieber. Den 27. Dem Mathias Tscherne, Maurer, feme Tochter Antonia, alt 2 1^2 Jahr, in der Gra-V,scha-Vorstadt, Nr. lz, ^n Fraisen, als Folge beschwerlicher Zahnarbeit — Susanna Fürst, eine Ar. me, ^t 85 Jahr, im Civil. Spital, Nr. t. an Altersschwache. «5ours vom 23. Nrptemöer l83I. Mtttelpreis. ^taattschulbveefchrtidun^^^gy ^ (.„TM.) 79^ vecto deno zu^ v. H.lin CM.) KZjib Werlostl Obligation. . Hofkam< mer. Obligation. 0. Iw^ngä.Xiu5 v.H.) 3' — Dciiledens in K?«,n u. AclH.^^u^l/zu.H./ ^ — rial' Obligas. Ler Stande v )'"6 v.H/ ' 69 Tyrol , ^zu2lj2v.H.^st - DHll.mit Vtrlof.v. I. 1820 für,oy ss. sinCM ) i5a U2 dctco ditto v. I. Mi für 100 fi. (in CM>) l'6 W>ls,«l Sta0t'Vanc.Obl. zu H L>2 v.H.(i„CM ) 59 »I« (i) Nr. 2027. ?. 8. (^. Currende der illyrischen Provmzial-Sanrtats-Commis« sion. — Ncrminderung der Contumazznr von 20 auf lo Toge, an den Coldoncn gegen Un, gärn und GalNzien. — Zufolge cuns a. h. Eabinett? Schreibens u^m 17. l. M., haben Seine Majesiät die Esntuma;« Zeit an dem Eordone gcgen Ungarn und Gall>zien von 2a auf 10 Tage herabzusetzen geruhet. — Diese m»t hohem Hofkanzlnbecrcte vom 17. d. M., Z. 3lä6 herabgclonZtc a. h. Anordnung wnd öffentlich zur allgemeinen Wlssenscdaft hiemtt bekannt gemacht. -^- Von der k. k. lllycischen Pvc'vinjial r Sanirats ^ Ecmmisslon. Laibach am 26. September lßIi. Joseph Camillo Freyherr v. Tchmidburg, Gouverneur und Präsident der wynscher» Pro« vin;ial l Eüliuait!, ssommlss»l?n. Z. 1570. (l) Nr. 2004. ?. 8. (^, C u r r e n d e der k. k. illvr. Provinzial - Sanitärs «Commission. — Dle kalscrl. vusssche Ncgurung hat bei dem Wledercrscbemen dcr Cholera in verschiedenen Theilen Galliziens sich laut einer Mittheilung der taiserl. russlschen Botschaft am lacker!, öfterrcichifchcn Hofe veranlaßt gesehen, an der Gränze von Podolien neue Bcobach: tungs-Quarantaine für Relsen1)e und Waaren zu errichten. — In diesen Quarantalnen, welche zu Husslatin und Issakowctz beftchcn ^ ,st für die Relt'enden eine Eontumaz von drei Tagen, für die dahm kommenden Waaren aber auf sechs Tage angeordnet worden. — Diese für den Verkehr wichtige Verfügung wird hlemil zur allgemeinen Kenntniß gebracht. __ Don dcr k. k. lllpr. Provinzial-Sanitatse Commlss-on. ?aib^ch am 26. September ;83z. Zofeph Camillo Frcyberr v. Schmidburg, Landes-Gouverneur und Commissions - Präsident. 9?6 Z. iZ^2' (i) Nr. 20^33. Kundmachung des k. k. Myrischen Guderniums. ^ Wegen EinHebung der allgemeinen Verjehnmgssteuer ,n Laibach, von den im loten TariOatze genannten Schlachtvieh - Gattungen vor der Schlachtung. — Zur Behebung der verjchle-denen Anstände, welche sich tns jetzt daraus ergeben, daß die allgemeine Verzehrungsstcuer von den im inten Tariffsatze benannten Schlachtvieh-Gattungen an den Linien Laibachs, bel der Einfuhr eingehoben wird, hat dle hohe k. k. allgemeine Hofkammer mit Decret vom 11. Juni i3Zi, Nr. 9^/^07 folgende Mo^ dificationen der §§. 6,3/ 2I und 24 der all» gemeinen Verzchrungssseuer - Kundmachung, erscheinen, und ihre Erklärung zu Protokoll zu geben. Bn dem Nichtzuhalten der obgedach-rcn Frist hat die im §. 3ä ^il.^. n. und 2? des Verzehrungssteuer-Gescheö bestimmte fixe Geld-slrafe'emzutrettn. — Das Steuer-Oberamr hac sodann nach den §tz. 10, 12 und i3 des Vcrzehrungssteucr-Gefttzes das Amt zu handeln, wobil auchzder zum §. i! und 16 gehörige Anhang zu diesem Gesetze seine Anwendung findet, in so fern es darin heißt: „Bei dcr von dem Eefäslsbeamten vorzunehmenden Untersuchung ^.der beschriebenen Locantaten und Werkvorrich-Mungcn tst die steuerpflichtige Parthci verbun->M^ jede Auskunft und Nachwclsung, welche zum Behufe der gefallsamtlichen Controlle,ere forderlich sind, an die Hand zu geben. Auch alle zum Werksbetriebe verwendeten Dicnstleu-te sind verpflichtet, der Aufforderung der Ge-fallvbeamien in Vleser Beziehung gehörige Fcl-ge zu leisten. Dle angezeigten, oder beim Augenschein entdeckten geheimen oder unzulässigen Eommunicationen werden ohne Einleitung eines Strafverfahrens, auf Kosien der Parthe» geschlossen und aufgehoben. — Ueber die Resultate seinev Untersuchung nimmt der Gefalls-beamte ein umständliches Protokoll auf, welches zur Grundlage der gefallsamtlichen Controlle zu dienen hat, daher auch von der stcuer-pftlchNgen Parthei mit lhrer Unterschrift zu versehen ist, worauf der gefallsamtliche Erlaub-nißschem ausgefertigt, und dcr Parthei c.^ge« händigt wird. —- Den gleichen Verpstlchiun-gen der vorlaufigen Anmeldung und Beschrei» bung nach den eben erwähnten geschlichen Be-st'.mmungcn unterliegt ein Jeder/ der in Zu/ kunfr das Fleischergcwerbe antritt. — Es ist daher alles Vieh uder Fleisch, welches außer den aufgenommenen Gcwcrbs-Localitaten betreten wird, so, als wenn damit eine Gcfalls-. Verkürzung beabsichte: worden wäre, anzusehen, und dte Parthei nach dem §. 33 des Verzch-rungssteucr: Gesetzes zu behandeln. — Drlt-tenil. Besitzt ein Fleischer, oder cine der oben genannten Partheien inner dcr Verzchrungs: steuev« Linie von ^aibach Arbms- oder Nutzvieh an den benannten Vichgammgcn, so hat er die Zahl und die Gattung desselben längstens bls 3i. October d. I., 12 Uhr Mittags dem Verzehrungssteuer-Oberamte zu ?aibach anzuzeigen. Hierüber wird dann c»ne Frcibollene gegen dem ausgestellt, daß die bei dem Amte zurückblelbende Jurte, welche mit dcr ausgi-stellten Freibollerte übereinstimmen muß, von dcr Parthel unterfertiget, oder mit einem Handzeichen versehen wird. « Auf gleiche Weise :st jede spatere Veränderung m diesem Ni-h-olchstande, sie mag sich durch Zuwachs oder Abgang ergeben, in der Rcgcl, insbesondere bei Käufen und Verkaufen, oder be:m Tausche, im Voraus, in außergewöhnlichen Fallen aber, z.B. wenn ein Vichstück plötzlich umsieht, odcr gestohlen wird, binnen der nächsten drel Amis-stunden dem Verzchrungsstcucr - Odcramte zu melden, wornach bei anstandsloscm Befunde gegen Zurücknahme der alten,, die Hmausgabe emcr neuen Freibollettc an die Par^hci/ auf die nämliche Art statt finden wird. — Bei Unterlassung dieser Anzeige wird auch dann, wenn keine nach andern Bestimmungen'V?s' Verzeh- ^Z. Amts-Blatt Nr. ^7. 0. 29. September ,93!.) 977 nmgssteuer-Circulars vom 26. Juni 1L29, Nr. iZ7l, strafbare Gesetzübertretung Statt fand, cine Geldstrafe bis fünfzig Gulden Eonv. Mün^e für jedes abgängige oder zugcwachse« ne 'Vtück Vich verhängt. — Ausgleiche Art und unter Gewartlgung derselben Strafen, sind Prioatvartheien, welche mit dem Fleischer in einem und dcmsclben Hausbezirke Vieh halten , verpflichtet, chren Viehstand, so wie jede Veränderung dem Vcrzehrungssteuer - Ober-amte^anzuzeigcn, und FrcidoUetten zu lösen. — Viertens. Jeder Fleischer, oder jede an-dcrc snk 2 und I erwähnte Parrhci hat vor dem Einlasse des Schlachtviehes in den Haus-bczirk oder in die Viehställe mner dcrVerzch-rungssteuer-Linie von Laibach, die Zahl, Nationalität, Größe, Farbe und sonstige unterscheidende Kennzeichen der einzustellenden Stücke bcl dem Verzehrungsstcuer-Obcramtc an-MNtldcn, wclchcs darüber Anmcldungs- und re^). Frcibollctten, und zwar auf Verlangen, der Parche, über jedes einzelne Stück Vic'h eine abgesonderte, ausfertigen wird, wit wclchcr das Vieh bis zum Zeitpuncte der Entrichtung der Gebühr bedeckt seyn muß. — Obige An-lucldmigsbollettcn sind dann, bcvor das Vieh ocr Schlachtung unterzogen wild, gegen Entrichtung der tariffmaßigen Gebühr bcl dem Ver-zcyvungsstcuer-Oderamte gcgen Zlchlungsbol-lctten umzutauschen. — In so fcvne nickt die ganze Zahl der durch die Anmcldungsboll?tc gc-dccktenViehsiücke geschlachtet wird, kömmt auf dcr Anmeldungsbollette die Zahl der Stücke, dcrcn Schlachtung beabsichtet wird, abzuschreiben, und für die abgeschriebene Menge eine Zcchlungsbollette auszufertigen. — Die Zah-wngsbollttten haben den angemeldeten Zeitpunct der Schlachtung und der Vollendung derselben zu enthalten. In so ferne cine An-mcldungsbollettc gelöst wurde, das Vieh daher m dem Revisionsbüchcl eingetragen ist, hat die ^ldung zur Schiachtung lmmer unter Bei- nut diesem ^eff nd ^" ^^'^^'' Bezeichnung des be-5/n ^'^"ckes in denselben zu gesche- ^^si^^v^"blungsbol!etten sind bei der ^beweb '^" ^"! rev^dircnden Beamten MMWM Men: so sind ihnen die Letztes g^ nch ung der Gebichr dann auszustellen, wenn zuglnch die Zeit der Schlachtung bestimmt angegeben werden kann. - Wenn übrigens die Patthc» die Schlachtung in der onoemeldcun Zctt nlcht vornehmen kann, oder will; so Hai sie dieß noch vor dem Eintritte der zur Vors nähme der Schlachtung angegebenen und längstens vor dem Ablauf der zur Vollendung derselben bestimmten Zeit, bei dem Verzehrungs-sicucr-Obcramte zu melden, und zugleich dle Zeit dcr neuerlich vorzunehmenden Schlachtung anzngcben, worauf ihr das Oberamt, wenn kem Anstand obwaltet, gegm Abnahme der betreffenden Bollette eine neue(Rcferir-) Zah-lungsbollette ausstellen, »m Falle eines An-standcs aber durch ein Gcfalls « Individuum die geeignctcn Erhebungen einleiten wird. — Nach Verlauf der zur Schlachtung angemeldeten Zcit wird in keinem Falle dem Vorgeben, daß dieselbe nicht geschehen sey, Statt gegeben, sondern das vorhandene unbedeckte Vieh con-trabandmaßlg behandelt werden. — Wlrd endlich von dem mit Anmeldungsbl)lletten gedeckten Vieh etwas nach Außen der <^tadt verkauft; so hat die Parthci dieß bei dem 'Oberamte zu melden, wclchcs die Bcglc>tung des auszutreten-den Viehes über dic ^inic gegen Abstreifungder Anmeldungs- und Ilebcrkommung der von dem betreffenden Linienamte auszustellenden Aus-tritt5do!lclte verfügt, und sofort die Abschreibung in dem Vormerkbuche und Revisionsbü-chel vori'.'.mmt. — Fünftens. Alles am l. November d. I. vorhandene Vieh, dessen Vers Neuerung mit Zahlung5bollcttcn erw'esen ist, die vlerzch,^ Tage vor dem obenerwähnten Tage cmsgcfcctigt wurden, wird mit FreibollNcn bedeckt, wenn über den Umstand, daßdasvor-handcne Vlch ein und dasselbe mit dem versteuerten ist, nicht gegründete Bedenken eintreten. ZMungsbollcttm, welche in einer frühern Zeit ausgestellt sind, können nicht zur Bedeckung dienen. — Außerdem müssen die Flicker diesen Vorrath spätestens bis Zi. October d. I. 12 Uhr Mittags, bel dem Verzeh-rungssteuer-Oberamtc mündlich anmelden,welches die Anmeldung auf dcr Rückfeite der Bol-lette bestätigt. Uebrigcns wird das mit Frel' bolletten gedeckte Vlch gleichfalls in das amtliche Vormerkbuch und in das Revisionsbüchel der Parthei aufgenommen. So wie dieß geschehen ist, muß sich genau nach den unter 3. enthaltenen Bestimmungen benommen werden. — Werden nach gemachter Anmeldung weniger Viehstückc vorgefunden, als angemeldet wurden; so tritt hinsichtlich der abgängigen Meh-stücke die 5u!i 3 bemerkte Strafe in Wirksam: feit.-^ Sechs tens. So oft irgcndIcmand eine Schlachtung des unrcr dem lottn Tanffsatze begriffenen Viehes vornehmen will, hat derselbe hiervon wenigstens 24 Stunden vor: her bei dem Verzehrungssnuer-Oberamte die schriftliche Anmeldung zu machen, oder dort zu 976 .Protokoll zu geben, und mit der Anmeldung ^ auch dcn Ort der Schlachtung, so wie die Dauer des Verfahrens zu bezeichnen. — Vor Ablauf diescr Zeit darf von dem geschlachteten Viche nichts aus dcm Locale weggebracht werden, wo die Schlachtung statt findet. — Auch das mit Fveiboltettcn gedeckte Vieh muß vorder Schlachtung bei dem Oberamte gemeldet werden. Es haben daher jene Panhcicn, welche un Besitze von Freibollctten find, sobald sie eme Schlachtung vorhaben/ die FreiboNctte abzugeben, dafür aber eine Schlachtungs-Anmcldungs-und bezüglich Zahlungs ? Bollcttc zu lösen. — Uebrigens müssen alle Parthcien, welche ein Vieh nach dem inten Tanffsatze besitzen, und selbes, wenn auch zum eigenen häuslichen Gebrauche schlachten, selbst dcmn, wenn sie nicht gewerbtrcibende Parthcien sind, die Schlachtung anmelden, und die Gcbuhren entrichten. — Sl eben tens. Wcnn ein Schlachtvieh von den im §. ! bezeichneten Gattungen ohne Lösung derZahlungsbollettc, oder in eineman-dcrn als dem hiezu angezeigten Locale geschlachtet, wird vor Ablauf der angemeldeten Daricr des Verfahrens das Ganze, o5cv ein Theil des geschlachteten Viehes aus dem Locale weggebracht, fo treten die Strafbessnnmmigen des Vcrzehrungsstcuer - Gesetzes in Anwendung. .— Achtens. Die Fleischer und jcde andere snd 2. bemerkte Panhei sind von aller Regi-sierführung frei, dagegengehalten, daß iyrcm Viehstande entsprechende Bollette»? -Quantum jederzeit vorzuweisen. — Um übrigens den Zuwachs und Abgang des Vlehstandes, so wie die vorfallenden Schlachtungen und die Steuerentrichtung bei dcn Gefattsrcvisionen über« sehen zu können, wird den Fleischern und den obgedachten Pcnthcicn aus dem H^upivormerk-buche des Verzehrunqsst.'ucr-Oberamtes über den Viehssand, ein Auszug m Form eines Büschels (Rcvisionsbüchcl) bchandiget werden Die-ffse Nüchel hat die Parthn sorgfaltig ;u vcrwah-krcn, von Fall zu Fall dem Verzebrungssseuer-'Oberamte zur Ausfällung zu übergaben, und , auf Verlangen dcn Gcfalls-Individuen bci^o^ lcal-Revisionen vorzuweisen, die darmden .Re--Visionsbefund eintragen werden. — Neuntens. Das Gcfallsaufsichtt'personale ist berechtiget, bei den ^ 2. angeführten Parthclm ln den Hauptbezirken, wo sie ihr Gewerbe treiben, oder Vichsialle halten, dann bci den >.,^> Z bezeichneten Privatpartheicn öfters un-vermuther zu untersuchen, ob das vorhandene Schlacht- und Nutzvieh vorschriftmaßig mit ^ Balletten bedeckt sey, und ob keine unerlaubte henulichc, Schlachtung vor sich gehe, und ?zde zur Entdeckung ?lner heimlichen Gchl^ch? tung nothwendig erachtete Verfügung zu treffen. — Zehntens. Wird in der Folge Schlacht-Vieh ohne vorschriftmaßtgc Bedeckung geftltt-den, so wird es als ein verschwiegener steuerbarer Gegenstand angesehen, und es trttt die Amtshandlung nach den Strafoestimmungm der §§. 33 und Zc) I.i^. d. cin. — Findet sich aber weniger Schlachtvieh vor, als die vorgezeigten Bollettcn nachweisen/ so wird nach Befund eine Untersuchung eingeleitet, ob eine heimliche Schlachtung vorgefallen sev, und über das Resultat derselben nach dcn Strafbestim-mungen des obigen tz. Z. erkannt werden. —-Eilftens. Alte oben bezeiä)neten Vorschriften finden auch auf die dcr Stadt Laibach bewilligten Gememdezusthlage gleichmaßige Anwendung. — Laibach am i5- Scotembcr i33l. Joseph Camillo Frcyhcrr v. Schmidburg, Landes- Gouverneur. I'Vsevb Wagner^ k. k. Gubernialrath. ZT^iZS^. (0 " Nr. 2l2IS^ Kundmachung. Durch den Tod des controgtrenden East sä, Offiziers, Franz Joseph Schiffer, lst mc Stelle eines controlilrenden Eassa-Offlzicrs be^ dem k. k. Fillal-Cameral-Zahlamte zu Klc?« genfurt in ^rledlgmig ^kocnmeli^ mit wetchcr ein spssemisirtn »ährlicher Gehalt von Achl Hundert Gulden, und die Verpflichtung zum Erläge einer DlenNcaution rwn Em Tauftnv Fünf Hundert Gulden M. M. verbunden :ss. —^ Diejenigen, welche sich um- dlc»e Slcllc zn bewerben wünschen, haben chre Gauche h»e" rum mit agen chre Nifahlgung'zu derülben 5 ihr? Moralttäl und das Vermögen zum ^au^ Nonserla)?, nachweisenden Beleaen, be> d?5-ser Landesstelle bis »ucn ^0. Noocmber i35l emzureichen. — Vom k. k. illynschen Guber, ^^ss,^ — La,dach am 22. Gevtcmber »35i- Z. ^21. (Z) Wohnung zu vcrgeb en. Im Haufe Nr. i3, in der Stadt, ist im zweiten Stocks ein Logis, bestehend in mer gemahlten, nötigenfalls auch fünf Zimmern, dann einem Eabinette, einer Küche, einer Speis, Holzlege, Keller und einer Dachkammer, entweder jetzt gleich z« gesetzlicher Ml-chaclieinziehM, oder mit künftigem Georgi, m Bestand zu überlassen. Einsicht und all'' nähere Aufklarung hierüber gewährt ergebenst der gefertigte Hauseigcnthümer, in seinem Wohnhause, m der St. Peters - Vorstadt, Nc. !46. Ignaz Bernbacher, burgerl. Handelsmann.