Deutsche Macht (Krüker „Hillier Zeitung"). Alch-t»! tcbcn I»»»«rst», lil C«»it«| mitgea« »»» toi« (11t »ni ut* H»»« msiuüKti (I. —.55. wntcltüt"! *• l.50. tolk|«|iig lt. «Miji>itiriä k. Mit P-s>»etIe»d»»g »ietteli4ti«| l I «ft tnnjofcti« >. IM, fa&jlJictj (1. «.40. Die ctsielBC Rammet 7 fr. 3»|er»te »ach t«rt<; tei tftma Ehrtet l|oliinjm «»t^vrechendn Xatatt. tiitisUit« ne&sirn 3»letate fit unser Blatt sie bedeutende« fcMCaurHtitiaBtm M 3»- not »„«lande» ca. Ned«U»» Heere»«. ». »»»«»wealta» H«rte»>. «. «»techftaade» di» «edacteue» »»glich, mit i>°»»-hme bet Sa»», und yeteela«e. »a» »—l» Uhr »oe- u»d 3—« Okx ttachmitt»g«. - Reclanurtioseu »ott.ftei. — Wunufctmte Serben flicht iutU ßem Beifalle als Candidat proclamirt, und u» terliegt es gar keinem Zweifel, daß ihn d« Markt Tüffer mit einer sehr bedeutenden Major-tät wählen werde. [Ziehung der Sauerbrunner Effecte n-L o t t e r t e.] Die Ziehung »er Treffer der genannten Lotterie findet nicht d.» 18. August, wie dies auf den Losen ersichi- 1884 lich ist. sondern schon am Sonntag den 17. Au-gast statt. [Landwirth schaftliche Aus-Kellung.] Die landwirthschastliche Filiale Marburg hat beschlossen, sür den September 1885 eine Ausstellung zu veranstalten. [Zithe r-C oncert.j Herrn Rupert To-bner. Diurnist beim k. k. Kreisgerichte und Zitherlehrer und Mitglied der Cillier-Musik-rxreinScapelle wurde die Ehre zu Theil, sich vor Sr. k. f. Hoheit dem Erzherzog Eugen »ährend des Sonpe's im „Hotel Erzherzog Johann" auf der Zither zu produciren, wobei sämmtlich« Pieren mit dem größte» Beifall auf» gtwmimen wurden. [Opfer der Drau.) Man schreibt unS auZ Marburg: Die Drau fordert wieder ihre alljährlichen Opfer. In Melling ertrank am «rstossenen Sonntage ein Knabe, der sich zu veit in die Fluthen des genannten Flusses ge-näßt hatte. Ein zweiter Knabe, der trotz der Warnung eines Wachmannes am Montage bei der Marburger Lende badete, verschwand gleich-falls spurlos in den Wellen. Gerichtssaat. ?ie „Deutsche Wacht" vor den Geschworenen. In Nummer 26 der „Deutsche« Wacht" war folgendes Eingesendet erschienen: „Hochgeehrter Herr Redacteur. Es ist bekannt, daß die nationalen Größen ron St. Martin ein« merkwürdig zusammenge-«mrselte Schaar bilden. Ein Hauptfaiseur dieser berüchtigten Nationalbeglücker scheint unbedingt der sogenannte „krumme Schneider oder sepak" nie er ungescheut überall genannt wird, zu'sein. Dieser gute Mann. — ein gewesener Kanonier, dtt das Unglück hatte in Friedenszeiten unter «ne Kanone zu kommen, wodurch er sich ein lahmes Bein zuzog — benimmt sich gegenüber den Deutschen in einer so rohen Weise, daß jedes Mitgefühl für ihn schwinden muß. Es ist ihm zur M nie geworden, alles Deutsche in den Loth und schlämm zu ziehen; Gelegenheit hat er genug, der Taxsond erhöht ihm stets seine Jnvüliditätsgebühren und so ist er leicht in die Vage gesetzt, von Wirthshaus zu Wirthshaus ;u ziehen; gleichgestimmte schöne Seeleu finden sich ja in dem lieben St. Marein genügend, sogenannte Warme und Halbwarme, zu welch' Letzteren nicht nur die Elite der Wechselreiter sonder» auch jene „Traumichnichte", von unbe-striltener deutscher Abkunft zählen. Wenn jedoch irgendwo ein deutscher Aristokrat, höherer deut-scher Militär, Großindustrieller ic. anzubetteln ist, versäumt es unser Held nicht, in gut deutsch zesetzlen jammervollen Briefen dies zu thun — und da er für diese Bettelei einen gewissen Turius eingeführt hat, so befindet sich der Mann ganz wohl mit dem erfochtenen deutschen Gelde; von „slovenischen" Aristokraten, Groß-industriellen — die es übrigens gar nicht giebt — oder gar von den Nationalhelden, die ihr Tasein auf eben diese Weise fristen, ist ja nichts herauszuklopfen. Zum Dank für die von den Teutschen empfangenen Wohlthaten hat dieser Held, als die OrtSgrui'pen-Versammlung des deuischen Schulvereines in St. Marein stattfand, m einem Gasthaus« wieder in provocirender Weise gegen Deutsche losgezogen. Ein eben an-wesender wackerer W.-LandSberger deutscher Bürger hat eS jedoch nicht versäumt, diesem nationalen Schwadronär sofort seinen Standpunkt klar zu machen. Es ergeht daher die ernste Mahnung an die P. T. Herrschaftsbesitzer, Mi-lilär». Großindustrielle und begüterten deutschen Bürger, denen heute oder morgen das Glück zu Theil werden sollte, von dem Gekennzeich-neten angebettelt zu werden, zugedachte Spen-den lieber würdigeren Individuen zukommen zu lassen. Hochachtungsvollst Ein Theilnehmer bei der Vollversammlung der Ortsgruppe des D. Schulvereines." ..pevtsche Wacht. Durch dieses Eingesendet fühlte sich der Schneidermeister Rochus Skett in seiner Ehre verletzt; er strengte daher durch seinen Ver-treter Dr. Johann Sernec im Sinne der KZ 491, 488 und 489 St. G. gegen den Autor des Eingesendet Herrn Heinrich Moschet. sowie den Redacteur Max Besozzi die Ehrenbeleidi-gungSklag: an. Gestern fand nun vor den Geschworenen die Verhandlung statt. Den Vorsitz derselben sührte der KreiSgerichts-Präsident Hofrath Heinricher. Die Vertheidigung der Angeklagten hatten Dr. Foregger und Dr. Schurbi über-nommen. Zu Beginn der Verhandlung erklär-len beide Angeklagten auf di« diesbezügliche Frage des Vorsitzenden, sich für nicht schuldig. Woraus dann das Zeugenverhor begann: Franz Lorber. Gemeindevorstand in St. Marein giebt an, daß Kläger Skett manchmal „Roch" oder der „krumme Schneider" genannt wird; den Ausdruck 6epak will er nie gehört haben; allgemein wird er der krumme Schnei-der genannt, da Viele seinen Namen nicht kennen; er deponirt serners, daß Skett slovenisch gesinnt sei; daß er selbst ihn nie über Deutsche schimpfen gehört habe, noch daß er in seiner Gegenwart provocirend ausgetreten fei; jedoch sei ihm dergleichen von anderen berichtet wor-den. Zeuge habe ihn oft im Gasthause gesehen, weiß jedoch keine Auskunft zu aeben, ob er Jemanden angebettelt habe. — Auf eine diesbezügliche Frage des klägerischen Vertreters bemerkt Zeuge, daß er bei Lesung des betreffenden „Eingesendet" sofort errathen habe, daß dasselbe aus Ekelt Brzug habe. L ö s ch n i g g, Handelsmann in St. Marein kennt Skett seit sechs Jahren; Kläger wird ge-wohnlich Skett genannt, „krummer Schneider" oder Skempl nur, wenn man ihn beschimpfen wolle. Zeuge erzählt den Vorgang als qelegent-lich der OrtSgruppen-Versammlung des deutschen Schulvereines in St. Marein ein Wagen mit Gästen sein Gewölbe passirte. Hiebei verwahrt sich Zeuge, daß Herr Skett es grwefen wäre, welcher gerufen haben soll: 'l'o so pelajo uorei, sondern vielmehr ein Bauernknecht habe jene Worte gegen ein „Sechser!" Trinkgeld ausgerufen. Zeuge selbst hat übrigens den Vorgang nicht selbst beobachtet, sondern derselbe wurde ihm von Anderen berichtet. Auf eine bezügliche Frage des Vorsitzenden, ob er bei Lesung deS Eingesendet sofort auf die Person deS Skett verfallen sei. antwortete Zeuge bejahend. Die Frage deS Vertheidiger» Dr. Foregger ob er (Zeuge) Mitglied der Eitalnica sei, beantwor-tet derselbe mit einem energischen „Ja". Zeuge Hugo Tanschitz. Besitzer in St. Marein kennt Skett nur unter den» Nainen Skett oder auch Roch, hat aber nie^ die Be-zeichnung kru»»n«r Schneider oder Sklempl ge-hört. Zeuge giebt zu. daß Skett ein Nationaler sei, behauptet aber, daß er Skett nie schimpfen gehört habe über die Deutschen, selbst nicht in angeheitertem Zustande. — Der Artikel selbst hat ihn sogleich auf Skett rathen lassen, weil nur ein krummer Schneider im Orte ist. Auf eine bezügliche Frage des Vertheidigers Herrn Dr. Foregger erwiedert Zeuge, daß er über Streitigkeiten des Klägers mit Deutschen nicht viel zu sagen wisse, jedoch von Anderen darüber erzählen gehört habe. Zeuge Johann Schr «ttnik kennt Skett ebenfalls, giebt an, daß ihn die Bauern mei-stens Sklempl nennen, womit aber keine Be-leidigung verbunden fei. indem die« meistens geschehe, weil die Betreffenden, den Familien-namen deS Klägers gar nicht kennen. Zeuge kommt oft mit Skett zusammen, da er sein Schneider ist; hiebei ergeben sich oft Wortwech-sei, bei denen Skett ihn (den Zeugen) „anstänkt", weil er Mitglied des deutschen Schulvereines ist, hiebei kommt der Haß des Skett gegen alle« Deutsche oft zum Ausdruck, wobei er sich der Worte: Nemskutar, Nemcur bediente. Zeuge bestätigt, daß Skett oft und gerne ins Wirths-Haus gehe, auch >,n einm Tag« öfter, besonders an Sonntagen und an Montagen, an denen er blau niache. 3 Bezüglich des HerumbmelnS weiß Zeuge aus Erzählungen von anderen Leuten zu be-stätigrn, daß dies bei Stert zutreffe, wie auch, daß er schon mehrere Male Unterstützungen er-halten habe. Auf eine Fragendes Vertheidigers Dr. Foregger erwiedert Zeuge, daß er Skett oft im Gasthause getroffen habe, auch a,, einem und demselben Tage in mehreren Gasthäusern; ferner daß ihn Skett einmal gebeten habe, ein Gesuch für ihn zu schreiben, waz jedoch Zeuge unterlassen habe. Die übrigen 13 Zeugen sagen alle conform den Aussagen der eben erwähnten vier Zeugen aus, indem sie die in dem „Eingesendet" ange-führten Facten theils bestätigen, theils durch Anführung von Thatsachen vervollständigen. Hervorzuheben wäre hier die Aussage d«S Stefan Nancic, Gemeindesecretärs, welcher deponirt. daß er für Sket wiederholt Gesuche geschrieben hat, wofür ihm derselbe statt eines Honorars Kleider gegen billigen Preis anfertigte. Die erhaltenen Unterstützungen dürften nach einer Schätzung dieses Zeugen circa 35—40 Gulden betragen haben. Zeuge hat diese Gesuche oft ungern gemacht, weil er der Ueberzeugung war, daß es Bedürftigere gäbe. Öeugc Wouk hat ebenfalls ein Gesuch sür Sket gemacht, auf welches derselbe ein Geschenk von 40 Gulden erhalten hat. Dem Zeugen Anton Skett hat Kläger einmal gelegentlich eines Disputes gesagt, daß er (Zeuge) nicht seines Namens werth wäre, weil er mit den Teutschen halte. Der Zeuge Anton S v e t l i n giebt^ Aufklärungen über die Ursache des Hasses Skett'S gegen die Deutschen, welcher zusolae Aeußerun-gen des Skett dadurch entstanden ist, daß Kläger im Kriege gegen die Preußen sein Bein verloren habe. Nach der Aussage dieses Zeugen war Skett früher gut deutsch und sein Haß bestehe erst seit ungefähr fünf Jahren. Zeuge hat, wie viele and-re Zeugen die Beobachtung gemacht, daß Skett feit Erscheinen des Ein» gesendet nicht mehr so häusig Gasthäuser besuche und auch nicht mehr so sehr seinen deutsch-feindlichen Gesinnungen Ausdruck gäbe. Zeuge Joses W r e s ch a g g giebt an, daß der häufige Wirthshausbesuch selbst von den Wirthen in St. Marein gerügt wurde, mit den Worten „er möge lieber seinen Kindern Brot kausen;" ferner, daß er sich gegen die deutschen Beamten in St. Marein sehr absäl-lig und in einer dieselben verletzenden belei-digenden Weise geäußert habe. Zeuge bestättigt auch di« Angabe, daß Sket herumbettle und erwähnt eines Vorfalles, daß Kläger einen Caplan, der ihm ein Almosen von zwei Kreu-zern schenkte, dieselben verrächtlich hinwarf, weil eS ihm zu wenig war. Zeuge Valentin eber erzählt unter An-derem, daß Sket eiumal den Ruf ausstieß: „Hoch leben die Slovenen und Deutschen, den deutschen Schulverein soll der Teufel holen." Zeuge Franz Kreßnik erwähnt, daß Sket vor ca. zwölf Jahren seinen Lebensun-terhalt durch Betteln von Haus zu HauS sichern wollte, dies aber bald als zu wenig einträglich aufgab und sich auf die Schneidere ver-legte. Zeuge bestättigte auch die von Wreschagg angesührt« Episode mit dem Caplan von St. Marein. Gegen den Zeugen Karl S e m l i t s ch hat Sket einmal die Bemerkung gemacht, daß er nicht wolle, daß seine Kinder deutsch lernen, daß er dieselben nicht in die deutsche Schul-vereinsschule schicken werde, weil der deutsche Schulverein.preußisch und von Preußen aus unterstützt werde. Mit der Vernehmung dieses Zeugen wurde daS Zeugenverhör beendet. Nach Verlesung einiger Schriftstücke wurden an die Herren Ge-schwornen acht Schuldfragen gestellt und hierauf dem Vertreter deS Privatklägers das Wort zur Begründung der Anklage ertheilt. Der Vertreter der Anklage. Herr Dr. Sernec, leitet sei Plaidoyer mit einem all-gemeinen Apercu über die politischen Partei-ungen im steirischen Unterlande ein. ES giebt zw«i Parteien im steirischen Unterland?, eine 4 große Partei — die deutsche — hervorregend auf dem Gebüte der Kunst. Wissenschaft, In-dustrie u. s. w. und die andere — die slo-venische — welche nicht so vorgeschritten aber bestrebt ist, die andere Partei aus den genann-len Gebieten zu erreichen. In Bezug auf die Mittel zur Erreichung dieses Zwecke« gehen die Ansichten auseinander. Die einen wollen jenen Zweck durch Erlernung der deutschen Sprache erreichen; während die Anderen durch Pflege des Slovenischen den gleichen Zweck erreichen wollen, ind:m sie dafürhalten, daß es leichter wäre, ihren Eonationalen jene Fortschritte auf dem Gebiete des Wissens durch ihre Mutter-spräche zu vermitteln. Dieser Kampf zwischen dem gebildeten Theile der Parteien bewegt sich immer in den Grenzen des AnstondeS ; anders gestaltet er sich unter dem weniger gebildeten Theile, im Wirthshaus. ES haben sich da Ausdrücke heraus-gebildet, um diesen Kampf zu führen, und einer dieser Ausdrücke ist ,/Nemskutar". Diesen AuS-druck soll der Kläger wiederholt gebraucht haben und deswegen wird er „Hauptfaiseur dieser be-rüchtigten Nationalbeglücker" genannt. DieS begründet aber die Anklage auf Grund des § 491 St. G., denn der Kläger wird durch dieses Won „Hauptfaiseur" „öffentlich ohne Anführung bestimmter That« sachen verächtlicher Eigenschaften oder Gesin-nungen geziehen" Wodurch soll aber dieser Ausdruck „Hauptfaiseur" begründet worden. Aus den Zeugenaussagen güig nur so viel hervor, das Kläger zuweilen ..Nemskutar" ge-rufen. Nun das Wort „Nemskutar" hat noch lqnge keine solche Bedeutung, um beleidigend aufgefaßt zu werden. „NemZkutar" bedeutet eben einen Deutschen, einen Deutschthümler; eS wird gebraucht im Gegensatze zu dem Slo-venen, aber gewiß sollte damit Niemand be-leidigt werden. ES begründet auch noch nicht den Ausdruck Hauptfaiseur, wenn sich Kläger abfällig über den deutschen Schulverein geäußert hat. AuS der Aussage eines Zeugen geht her-vor, daß Kläger seine Kinder aus dem Grunde nicht in die deutsche Schule schicke, weil er den deutschen Schul»erein für einen preußischen hält, weil er der Ansicht ist, daß der deutsche Schulverein seine Gelder zum großen Theile aus Preußen erhalte u. s. w. Nun der Kläger hat Grund genug, für Preußen keine Sym-pathien zu haben; er hat im Feldzuge gegen Preußen sein Bein verloren, sich ein körperliche« Gebrechen zugezogen. Aber mit preußisch ist noch nicht alles Deutsche gemeint; deutsch ist ein großes Gebiet und Preußen bildet nur einen Theil dieses Gebietes. Die zweite den Geschwornen vorgelegte Frage begründet der § 488 St. G., demzu-folge eine Ehrenbeleidigung begeht, wer einen Anderen öffentlich oder in Druckwerken, eS fei namentlich oder durch auf ihn paffende Kenn-zeichen, ohne Anführung bestimmter Thatsachen verächtlicher Eigenschaften oder Gesinnungen zeiht oder dem öffentlichen Spotte aussetzt. Es ist dies geschehen in jenem Eingesendet durch die Sätze: „Zum Dank für die von den Deutschen empfangenen Wohlthaten hat dieser Held, als die Ortsgruppen-Versammlung des deutschen SchulvereinS in St. Marein stattfand, in einem Gasthause wieder in provocirender Weise losgezogen." Der Kläger soll also ge-legentlich der Ortsgruppen-Versammlung deS deutschen SchulvereineS in einem Gasthause in provocirender Weise losgezogen haben; aber ein einziger Zeuge wurde vorgeführt, um dies zu bestätigen; feine Aussagen waren je-doch so unsicher, daß damit keineswegs der Beweis der Wahrheit erbracht wurde. Die dritte den Geschwornen vorgelegte Frage gründet sich auf dem § 489 demzufolge es eine Ehrenbeleidigung involvirt, „wenn Je-mand in Druckwerken, ohne hiezu durch besondere Umstände gezwungen zu sein, wider Je-manden ehrenrührige, wenn auch wahre That« sachen des Privat- und Familienlebens be-kannt macht." Alle diese Momente treffen zu in den Sätzen jenes Eingesendet, wo eS heißt: „Gelegenheit hat er genug, der Taxfond er-höht ihm stets seine JndivaliditätSgebühren, und so ist er leicht in die Lage gesetzt, von ..putsche?M<" Wirthshaus zu Wirthaus zu ziehen; gleich-gestimmte Seelen finden sich je in dem lieben St. Marein genügend . . . Wenn jedoch ir-gendwo ein deutscher Aristokrat, höherer deutscher Militär, Großindustrieller u. s. w. anzubetteln ist, versäumt es unser Held nicht, in gut deutsch gesetzten, jammervollen Brie-fen, dies zu thun, und da er für diese Bettelei einen gewissen Turnns eingeführt hat, so befindet sich der Mann ganz wohl mit dem erfochtenen deutschen Gelde." Sind es nun nicht Thatsachen des Privatlebens, wenn es heißt, daß mein Client von Wirthshaus zu Wirthshaus ziehe; serner daß er Leute an-bettle? Und was erfahren wir durch die Zeugenaussagen; daß er in fünf Jahren drei Ge-suche uni Unterstützung eingereicht habe. Auch in Bezug aus die vierte (Eventual-) Frage wurde ein Wahrheitsbeweis nicht er-bracht. Es liegt eine grobe Beschuldigung darin, zu behaupten, daß der Kläger einen besonderen Turnus für seine Betteleien eingeführt hätte. Er wird noch dem öffentlichen Spotte ausge-setzt, indem, um ihn näher zu kennzeichnen. Worte gebraucht werden wie „der krumme Schneider" „Skempl"; es ist dies letztere ein Ausdruck, der sich nur schwer im Deutschen wiedergeben läßt, annäherungsweise vielleicht durch „krummhaxet", jedenfalls aber beleidigend für den Betreffenden ist, wie auch aus der Aussage des Zeugen Kreßnig hervorgeht, wel-cher sagte, daß Skett sich durch das genannte Wort beleidigt fühlte. ES wird aber durch die Bezeichnung „krummer Schneider" der Kläger noch dadurch mehr dem Spotte ausgesetzt, in-dem ts in jenen» Eingesendet heißt, daß er a!S Soldat in Friedenszeiten sich den Verlust des Beines zugezogen habe, also selbst die für den Kläger so traurige Veranlassung zu seiner Ver-stümmlung so dargestellt, daß ihm damit das Verdienst, seine gesunden Glieder im Kampfe mit dem Feinde verloren zu haben, versagt bleibt; er wird dadurch dem öffentlichen Spotte preisgegeben, und damit der A 491 Sl.°G. übertrete». Der Vertreter des Angeklagten Mosch«, ReichsrathSabgeordneier Dr. Foregger, erklärt sich zu Beginn des PlaidoyerS gegen das Be-streben des Anklägers, dem Processe einen po-litischen Hintergrund geben zu wollen. Wenn die Vertretung dem Processe eine politische Färbung geben wolle, so müsse er, (F o-regger) diesem Bestreben mit Entschiedenheit entgegentreten ; wenn aber p o l i t i s ch e R ü ck-sichten bei der Klageführung maßgebend waren, dann soll dieser Beweggrund gerne acceptirt werden, und die Herren Geschworenen werden thatsächlich die Empfindung anfgenom-men haben, daß nur politische Rücksichten zu dem Jnjurienproceß geführt haben, welcher heute den Gegenstand der Verhandlung bilde. Wenn man mit einigermaßen klarem Blick die Recriminationen erwägt, welche heute vorge-führt wurden, so begreift man nicht, wie eine so weit verzweigte Anklage ausgebaut werden konnte. Nicht weniger als drei oder vier Para-graphe des Strafgesetzes sollen übertreten wor-den sein und eS wird Hauptaufgabe der Herren Geschworenen sein, zu unterscheiden, ob und gegen welchen der von der Anklage angeführ-ten Paragraphen gefehlt worden ist. Der Ver-theidigung ist eS unmöglich, hier eine Gesetzes-Verletzung vorzufinden oder den objectiven That« bestand zu entdecken. Doch prüfen wir die er-hobenen Vorwürfe. Der erste Punkt, auf welchem sich die An-klage stützt, soll in dem Worte „Hauptfaiseur" liegen; es soll htemit der Kläger einer ver-ächtlichen Eigenschaft oder Gesinnung geziehen werden. Was heißt nun Faiseur ? Faiseur heißt auf deutsch Macher, Agent. Der Advocat eines Kornwucherers beispielsweise, wenn er dessen Vertheidigung übernimmt, könnte auch dessen Faiseur genannt werden, wird aber dadurch noch nicht verächtlicher Eigenschasten oder Ge-sinnungen geziehen, ebenso wie jemand der den Hauptfaiseur berüchtigter Nationalbeglücker macht, denn er führt nur die Wünsche der Na> tionalbeglücker aus; er ist also deren Agent, das Werkzeug, dessen sie sich bedienen, und 1884 könnte statt Hauptfaiseur ebensogut General ge> nannt werden, wie eS ja auch thatsächlich nft in jüngster Zeit geschehen ist. daß sich ein solcher Faiseur zum General ernennen ließ, und in diesem letzteren Worte wird gewiß nienwab einen Vorwurf erblicken. Der zweite Punkt, aus den sich die Anklage stützt, soll in einer Uebertretung des § 491 ;» finden sein, weil der Kläger durch die Bezeich-nung der krumme Schneider dem öffentliche, Spotte ausgesetzt wurde. Dagegen, daß «m solche Bezeichnung aber einen Schimpf enthalte, muß die Vertheidigung entschieden proiestirm. denn solche Beinamen werden oft Personen bei-gelegt, um sie voi: anderen Personen mit äh» lichen oder gleichen Namen zu unterscheide» und wir finden hiefür selbst Belege »n der Ä» schichte, wo man hochgestellten Personen, selbst gekrönten Häuptern, wie zum Beispiel Ludwig der Kahle, Friedrich der Blinde, Margaret Maultasch u. s. w., ähnliche Beinamen gab. ohne daß sich dieselben in ihrer Ehre gefraab gefühlt hätten. Eine solche Bezeichnung lau also eher unser Mitleid als unsern Spott b«r-ausfordern. Der hohe Gerichtshof war in dieser Beziehung gegen die Vertheidigung sehr eiu-gegenkommend, indem, wie wir der heutige» Verhandlung entnommen haben, das Wo« 8epak. welches in dem incriminirten Eingeseoda vorkommt, nur selten erwähnt wurde, während er das durch die heutigen Zeugenaussagen ost-malS vorgekommene Sklempl einbezog. Leider konnte für diese Bezeichnung von keinem der vorgerufenen Zeugen eine erschöpfende Definition gegeben werden, auch findet sich eine solche, wie wir gehört haben, in keinem slovenischen Grün« oder Adelung, und wir wissen nicht, ob daSWort wirklich eine Beschimpfung enthält oder nur eine im Volksmunde gebrauchte Vulgärbezeich-nung ist. deren man sich bedient, ohne dabei an eineBeschimpfung zu denken. DieVertheidigunz könnte gegen diese Einbeziehung protestiren, sie könnte sich hinter die Anklage verschanzen uob nur das Wort ^epak galten lassen. Ob aber Äepak oder Sklempl oder beides, ist. hier voll-kommen gleichgiltig. Wer ist dieser Sepak oder Sklempl? Skett kann sich damit getroffen gla» ben, er ist aber gar nicht genannt und doch kommt er klagen. Woher diese Empfindlichkeit? Wenn die Anklage für sich eine so große Em-psindlichkeit beansprucht, sollen nicht auch wir empfindlich sein dürfen gegen Alles, was uns ins Gesicht geschleudert wird ? Daist deispiels-weise das Wort „Nemskutar". Es ist wirklich zu wundern, mit welcher Leichtigkeit man über' dieses Wort hinweggeht. Der Herr Vertr.'tkr der Anklage behauptet, dieses Wort enthalte tar keine Beleidigung, eS bedeute blos ein« )euts yen, einen Deutschthümler. Nun befindet sich in derselben Nummer und auf derselben Seite, in welcher das „Eingesendet" enthalte» ist, eine Appellverhandlung über eine Ehrende-leidigungSklage, bei welcher das Wort „Nems-kutor" als eine ehrenrührige Aeußerung be-zeichnet wurde. Der Vertreter des Angeklagte». Herr Dr. Sernec — der Brud'r deS Vertreters der heutigen Anklage — suchte darzulegen, daß das Wort Nemskutar kein Schimpfwort sei, daß eS vielmehr nur so viel bedeute, wie Deutfchthümler, und von den Slovenea zur Bezeichnung einer politischen Partei gebraucht werde. Diesen Erörterungen setzte Dr. Glantsch-nigg die Behauptung entgegen, daß diese milde Ansicht von der slovenischen Bevölkerung nicht getheilt werde, diese sehe in dem Worte NetnS» kutar ein Schimpfwort, und insbesondere seien eS Parteiführer, welche bestrebt sind, das Schimpfliche des Ausdruckes Nemskutar der bäuerlichen Bevölkerung in Wort und Schrift einzuprägen. So habe z. B. der politische slo-venische Verein „Sloga" in Frieda», an dessen Spitze der k. k. Notar Gersak, der Pfarroe» chant Sporn, der Med. Dr. gijek stehen, in einem Wahlaufrufe an die Bauern der ltmge-bung Friedau erklärt, was unter Nemskutar zu verstehen sei. Ein Nemskutar fei eine Reb-laus, ein Scheusal, werth, daß es der Hund hinter dem Zaune auffresse. Hieraus ersehen wir, daß auch der Bruder des heutigen Vertreter» dieselbe Auffassung 1884 Heilt: diese Auffassung dürfte also eine Fa-miliinaussassung sein, wird aber gar nicht vom Zolle getheilt. Beweis, daß das Wort Nems-btat seit Erscheinen dieser Definition vom Volke »it Vorliebe gebraucht wird. Sollen wir diese Rohhei^en noch länger ntragen? Und wie viel versteckter Hohn und Spott liegt nicht in den Worten des An-lligers: „Da habt Ihr Euren Löschnigg !" Also Losheit. Hohn und Spott sollen wir ertragen «id dabei unempfindlich bleiben? Durch Zeugen-M'agen wurde bewiesen, daß Skett wieder-frl! den Ausdruck „Nemskutar" gebraucht hat. loß er sich oft in verächtlicher Weise über den teutschen Schulverein geäußert habe, also über litt Institution, welche uns Allen am Herzen lieg:, durch welche unserem Vaterlande vielfache Jkbltljaten erwiesen wurden! Es sind also ge-mgmd Umstände und Thatsachen angeführt imdeit, welche den Inhalt des Eingesendet be« ?älig«n iüR> damit ist auch in diesem Punkte Kr Anklage der Wahrheitsbeweis erbracht E«6tn. Und nun zum dritten interessantesten Punkte 5« Anklage, welche auf § 489 St. G. fußt. Es sollen in dem vielgenannten Berichte aus St. Ma-riin „Thatsachen desPrivat- oderFamilienlebens" nroffenilicht worden sein. Die Vertretung des Anzetlagten behauptet, daß sich unter allen Zeugen nur Einer gefunden habe, welcher be-ititigtf, daß Skett während 5 Jahren 3 Bitt-zchiche eingereicht habe. Kann man denn aber von dem Angeklagten verlangen, daß n alle Personen namhaft mache, welche nir «kett Bittgesuche geschrieben haben, sowie jene, an die er die Bittgesuche rich-ulk • Genügt nicht schon dieser eine Zeuge? kte« so wenig kann eS etwas Ehrenrühriges fern, von Jemandem zu sagen, daß er von Ärthshaus zu Wirthshaus gehe. Die klägerische Lnnetung verschanzt sich daher sehr vorsichtig Hauer das Privatleben. Ja gehört eS denn zum Avalleben, wenn man öffentlich von WirthS-dM zu Wirthshaus geht? Gehört eS etwa ;»m Privatleben, wenn man von Haus zu HauS gtH um etwa Stimmen zu sammeln? Niemand wird darin eine Ehrenbeleidigung entdecken, aber auch keine Thatsache deS Privatlebens. Ta» ist eben Geschmacksache der Betreffenden. Was sind aber Thatsachen des Privat, oder Familienlebens? Wenn allensalls ein Bräu-»gant seine Braut sitzen läßt, weil er nicht die verlangte Mitgift erhielt oder mnn eine Braut sitzen gelassen wird, weil man sie mit Jemanden überrascht hat. Thatsache deS Äioat- oder Familienlebens ist es, wenn man ratrn Gründerbaron vorwirft, er habe sich durch sone Gründungen Hunderttausende verdient oder nenn Ulan einem Redacteur sagt, er habe Zchveiggelder angenommen und dadurch die öftutliche Meinung irregeführt. Wenn ein Schneider statt des gewählten Stoffes einen billigeren Stoff nimmt, um dabei einen Gulden z» prvsitiren, den er dann vielleicht im Gast-banie vertrinkt, so sind dies Alles Thatsachen des Privatlebens. Wenn aber jemand von Wirthshaus zu Wirthshaus geht und schimpft oder wenn er die öffentliche Mildthätigkeit bean-spracht, so find das keine Thatsachen des Pri-vatlebens. Ter Herr Vertreter der Klage findet es auch ganz unbegreiflich, daß man seinem Clien-»n selbst den Ruhm nicht gönnt, seinen Fuß vordem Feinde verloren zu haben. Ja, «ar ei denn eine preußische Kugel, w.'lche dem Skett den Fuß abgerissen hat? Haben «lr nicht vielmehr gehört, daß er seinen Fuß i a ch der Schlacht, auf der Flucht, durch einen imglücklichen Zufall verloren hat? Und dennoch dieser Haß gegen Preußen, gegen alles Deutsche, dem der Klager bei jeder Gelegenheit Ausdruck aal». Und dazu sollte man schweigen ? Das »ollie man ruhig hinnehmen? Was soll man in solcher Lage thun? Man sieht sich eben um SundeSgenossen um, und weil solche in St. Marein nicht zu finden waren, so muß es Moschei alS ein Verdienst angesehen werden, daß er in solcher Bedrängniß die öffentliche Meinung anrief, daß er in solcher Weise öf-^niliche Schäden besprach. Und daß er damit „Deutsche Wacht recht gethan hat, geht aus den Zeugenaus-sagen hinlänglich hervor, denn gerade seit Er-scheinen seines Eingesendet ist es ruhiger ge-worden in St. Marein. Die Geschwornen wer-den aber wohl zu unterscheiden wissen, ob eine Handlung von so wohlthätigen Folgen eine strafbare ist oder nicht. Dr. S ch u r b i als Vertheidiger des Re« dacteurS Besozzi hi.lt folgendes Plaidoyer: Hochverehrte Herren aus der Geschwor-nenbank! Nach den Ausführungen des Ver-theidigerS für den Angeklagten, Herrn Moschet, kann ich mich wohl sehr kurz fassen, um Sie, meine Herren, nicht zu ermüden, da eS wohl zur Genüge dargethan ist. daß die heutige An-klage nicht einmal den objectiven Thatbestand sür die angebliche Ehrenbeleidigung des Privat-klägers nachweisen konnte. Zum Thatbestände des heute in Frage stehenden Vergehens ge-hört aber, wie Ihnen der hochverehrte Herr Hofrath erklären wird, nicht nur der Nachweis in objectiver, sondern auch in subjektiver Rich-tung. Für meinen Clienten ist auch vollkommen gleichgiltig, ob der Wahrheitsbeweis dent Herrn Moschet gelungen sei, oder nicht, denn Zweifel-los ist eS wohl, daß der angeklagte Redacteur niemals die Absicht haben konnte, überhaupt Jemanden, umsoweniger den Herrn Privalklä-ger zu beleidigen. Sie, meine Herren, haben gehört, daß Herr Besozzi den Privatkläger nicht gekannt und von dessen Existenz keine Ahnung gehabt hatte. Und nun bitte ich Sie. mit mir die Stellung des Herrn Besozzi zu dem srag-lichen Eingesendet ins Auge zu fassen. Herr Max Besozzi ist seit circa sechs Jahren R^-dacteur der „Deutschen Wacht", und durch diese ganze Zeit lieferte demselben Herr Mo-schet Notizen und Correspondenzen für das Blatt. Herr Moschet erklärte auSdricklich, meinem Clienten stets nur die Wahrheit berichtet zu haben, und ebenso erklärte Letzterer, von Herrn Moschet stets nur wahrheitsgetreue Mit-theilungen erhalten zu haben. So bekam nun eines Tages mein Client das heute incrimi-nirte Eingesendet, und bei dem Lesen desselben konnte Herr Besozzi wohl keine Beleidigung irgend eines Mannes herausfinden, denn uns Allen ist eS wohl bekannt, daß seil einer ge-räumen Zeit das Losziehen gegen Alles, waS Deutsch ist. nicht alS eine ehrenrührige Hand-lungSweise ausgefaßt, sondern daß Diejenigen, die in solcher Weise vorgehen, von ihrer Partei als „Narodnjaki" hingestellt werden, ja der Mann, den Sie Alle gut kennen und der in dieser Beziehung Großartiges leistet, wurde sogar als General proclamirt. Aber auch in dem Passus, daß der Privatkläger bettle, konnte mein Client eine ehrenrührige Thatsache nicht erblicke», und wie wahr dieser Umstand ist, mag wohl, wenn auch keiner der Zeugen mehr zu bestätigen ver« möcht hätte, fchon daraus erhellen, daß ein Herr Caplan, der die Pfarrinsassen wohl sehr gut kannte, den Pnvatkläger zu sich rufen ließ und ihm zwei Kreuzer schenkte, und eS steht wohl fest, daß, wenn der Privata.ikläger das Betteln nicht zu seinen Eigenschaften gezählt hätte, der betreffende Herr Caplan gegen ihn nicht in einer solchen Weise vorgegangen wäre. Ich habe bereits betont, daß mein Client den animus injunsnäi nicht gehabt habe, daß er aber denselben überhaupt nicht gehabt haben konnte, dafür spricht, wie erwähnt, die ihm bekannte Wahrheitsliebe seines Correspondenten, noch mehr aber das Vorleben meines Clienten. Herr Max Besozzi redigirt bereits seit circa G Jahren die „Deutsche Wacht" und ungeachtet dessen, daß der nationale Kampf lodert, werden Sie mit mir übereinstimmen müssen, daß die „Deutsche Wacht" unter der Redaction dieses Mannes Niemanden beschmutzt oder verunglimpft oder auch nur in bewußter Weise irgend Jemandem wehe gethan habe. Und so steht es wohl auch fest, daß Herr Besozzi noch niemals die Nei-gung zu Beleidigungen an den Tag gelegt habe, was wohl von Anderen, Ihnen ganz gut be-kannten Redacteuren leider nicht gesagt werden kann. Daß er aber den iwimus injuriaudi nicht hatte, geht auch aus dessen Verantwortung hervor, da er ja sofort seinen Correspondenten 5 in der Ueberzeugung, daß derselbe die Wahr-heit geschrieben, nannte und nicht wie andere Redacteure das Versteckenspielen geliebt, etwa die Ausrede gebrauchte, daß das Eingesendet von ihm wegen Mangel an Zeit nicht gelesen wurde :c., und durch diesen Vorgang dem Privatkläger ermöglichen wollte, wenn unoer-muthet der Correspondent irgendwelche Schuld tragen sollte, an demselben die Satisfaction zu nehmeii. So geht eben kein schuldbewußter, sondern nur ein anständiger Redacteur vor und aus diesem Vorgehen leuchtet a^er, wie wieder-holt betont, hervor, daß mein Client allen Grund hatte, an die Wahrheit des Eingesendet zu glauben. Wie berechtigt diese Annahm-war. haben Ihnen aber auch sowohl die Erg-bnisse der Zeugenvernehmung sowie die sachlichen Aus-führungen des Vertheidigers für Herrn Moschet zur Genüge gelehrt. Meine Ueberzeugung ist endlich, daß der heutige Proceß nicht einer Ver-letzung irgend eines Ehrgesühles seinen Ursprung verdankt, sondern lediglich eine Tendenz gegen daS Blatt „Deutsche Wacht" hat. Ich will Sie meine hochgeehrten Herren nicht länger er-müden, da Sie ja bereits ein klares Bild über den heutigen Fall gewonnen haben und bitte Sie nur, um die einhellige Verneinung der an Sie hinsichtlich des Herrn Max Besozzi ge-stellten Fragen. In seiner Replik sucht Dr. Sernec zu-förderst die Bedeutung des Wortes „Nems-kntar" abzuschwächen, indem er erläutert, daß dieses Wort aus „Nemsk", deutsch, durch An-hängung einer Nachsilbe „mar" entstanden sei, und in dieser Zusammensetzung Jemanden be-zeichne, der sich mit deutsch befasse, also einen Deutschthümler. Wenn Jemand dieses Wort anders interpretire, so ist damit noch nicht die Bedeutunc; gegeben, in welcher es vom Volke aufgefaßt werde. Der Vergleich mit den, Grün-der ist hinkend. Wenn ein Gründer die Leicht-gläubigkeit des PublicumS benutzt, um für sich einen Gewinn herauszuschlagen, so ist dies keine Thatsache des Privatlebens, sondern dies ge-hört vor die Oeffentlichkeit, und wenn ein Schneider ein billigeres Tuch verwendet, statt des von der Kundschaft gewünschten besserem, um hiedurch einen Gulden zu prosi tuen, so gehört dies schon vor daS Strafgericht. Zum Schlüsse seiner sür uns ziemlich schwer verständlichen Replik, suchte Dr. Sernec noch-mals dem Processe einen politischen Hintergrund zu geben. In der Duplik bedauert Dr. Foregger, daß ihm Dr. Sernec so manches übel genom« men habe, aber er könne ihm nicht helfen. Dr. Sernec hat doch selbst und in der Replik wiederholt erklärt, daß nur die gebildeten Kreise sich mit Glacehandschuhen anfassen, daß aber in den niederen Schichten der Bevölkerung Ausdrücke wie, „Nemskutar" gang und gäbe sind; er selbst hat dadurch seinen Clienten clasfirt und constatirt, daß das slovenische Volk sich im gewöhnlichen Verkehr einer rohen Aus-drucksweise bedient. Denn nicht die etymologische Erklärung eines Wortes gibt dessen Bedeutung, sondern das Volt selbst gibt ihm dieselbe und was der VolkSgeist unter einem Worte ver-steht, ist entscheidend, nicht waS die Gelehrten aus seiner Wurzel ableiten; so wurde auS der Spottbezeichnung der Geusen als Bettelbarone der Ehrentitel von Freiheitshelden. Wenn der Vertreter der Anklage im AuS-druck „LoSziehen" das entscheidende Merkmal der Unehrenhaftigkeit findet, so mußte wohl jeder Mann in diesem Saale schon unehrenhaft gehandelt haben, wir erachten es ja für unsere Pflicht, gegen dasjenige loSmzieheu, was sich unserer Ueberzeugung entgegenstellt. Dr. Sernec habe den Vergleich mit dem Gründer hinkend gefunden; der Grüder zieht einen, wenn auch im Strafgesetz nicht ver-pönten, so doch volkswirtschaftlich nicht gerecht« fertigten Gewinn auS den Taschen zumeist an-derer Capitalien; der Privatkläger hinwiederum, von welchem constatirt wurde, daß er der einzige Schneider in St. Marein war, als solcher ein gutes ^Einkommen hatte und außerdem monatlich gegen 6 fl. vom Aerar be-zog. appellirte gewerbmäßig an die öffentliche 6 Wohlthätigkeit und entzog dadurch viel Be-dürftigeren Unterstützungen, welche sonst diese erhalten hätten; in beiden Fällen also ist das öffentliche Interesse im gleichem Masse tangirt. Schließlich verwahrt sich der Vertheidiger noch MulS gegen den neuerlichen Versuch deS Anklägers, dem Artikel einen politischen Charakter aufzu-drücke»; wenn wir eine Persönlichkeit in einem Blatte auS politischen Motiven anrufen wollen, fo suchen wir uns doch einen anderen Mann aus, als den Ankläger; Zweck deS Artikels war. den Zänkereien und Gehässigkeiten einen Danim zu setzen. Ruhe in St. Marein zu schaffen und dies ist gelungen. Tr. Sernec habe aber ihn (Dr. Foregger) ganz mißverstanden, wenn er glaube, daß der Vertheidiger nicht begreife, daß der Ankläger dem Proceß einen politischen Charakter beilege; er begreise dieß im Gegen« theile sehr wohl; den Geschwornen soll damit gesagt sein, hütet Euch, freizusprechen, denn sonst werden Euch unsere Blätter in derselben Weise stigmatisircu. wie in anderen ähnlichen Fällen. Er ab:r als Vertheidiger fordert die Geschwornen auf, frei von parteiischer Gunst oder Ungunst nach Eid und Gewissen zu ur-theilen, und sich we er durch Warnung'n noch durch versteckte Drohungen beirren zu lassen. Zum Schlüsse ergriff auch Redacteur Be-sozzi das Wort zu folgender Rede: Ich habe den beredten Ausführungen mei-neS Vertheidigers nur wenig beizufügen. Wenn ich diesmal den Autor des incriminirten Einge-sendet genannt habe, so geschah es sicherlich nicht aus Furcht vor einer eventnellen Verantwortung. Ich wußte ja, daß ich mitangeNlagt werden würde. Ich nannte ihn, weil ich zu Beginn des Processes als Zeuge einvernonimen wurde, weil ich ferners die Ueberzeugung hatte, daß Herr Moschet nie ohne vorherige genaue Informationen seine Berichte schreibe und weil ich vor Allem in vorhinein boshafte Combina-tionen verhindern wollte, die ihre Spitze gegen Beamte richten könnten, deren Unbefangenheit nian bekanntlich gerade in St. Marein gar zu gerne bezweifeln möchte. Auch habe ich. wie ich zu Ansang der heutigen Verhandlung bemerkte, in dem Eingesendet, das keine bestimmte Person nannte, das sogar, wie Zeugen constatiren, dem Kläger einen falschen Vulgärnamen bei-legte, nicht jene ehrenrührigen Momente finden können, welche dessen Vertreter hineinzuinter-pretiren sucht. Zudem war es mir bekannt, daß gerade in St. Marein ein fanatisirtes Häuflein von Gegnern des deutschen Schulver-eines existire, daß dasselbe offen und versteckt gegen genannten Verein arbeite. Als einen Partisan dieses Häufleins rangirte ich auch den in derZuschrist Gezeichneten zu. Daß derselbe Skett heiße und sich in seiner Ehre g-krünkt fühle erfuhr ich erst aus der mir zugestellten Klage. Ich unterlasse ei, den von beiden Vertheidigern genugsam erörterten objectiven Thatbestand zu berühren, für den, wenn er wirklich vorhanden wäre, auch der Wahrheitsbeweis erbracht wurde, ich will nur auf die sonderbare Ericheinung verweisen, daß gerade Personen, die sich so manches vergeben, im Punkte der Ehre eine Empfindlichk.it künsteln, die den Stempel der Unwahrheit nicht verbergen kann. Gewiß ist die Ehre ein hohes nicht genug zu schützendes Kleinod des Reichen wie des Armen, allein Derjenige, dem es erst eingeredet werden muß, daß er in seiner Ehre verletzt wurde, der erst zu einer Satisfaction aufgemuntert oder gedrängt wird, der also die Kränkung eigentlich selbst gar nicht fühlt, — der kann auch nicht von einer Verletzung feiner Ehre sprechen. Und dies meine hochgeehrten Herren trifft, bei dem Privatklä-ger zu. Dadurch erhält aber der Proceß eine ganz andere Färbung. Und wer daS Parteileben in Untersteiermark nur theil-weise kennt, der wird mir auch unbedingt zu-stimmen, daß es sich im vorliegenden Falle um eine politische Demonstration handle, die wie so manches andere Ungeheuerliche auf gut Glück versucht wird, die kein Risico bietet und im Falle des Mißlingeus noch immer reichliche Gelegenheit giebt über die Herren Geschwornen deS steirischen Unterlandes und selbst über den Gerichtshof hämische Bemerkungen zu machen „De»tsche Wacht" und neue Schmerzensschreie über die Bedrückung der Slovenen laut werden zn lassen. Es liegt Methode in diesen Versuchen: man braucht eben Folien, um Männer ü la Gregorec leichter als nationale Märtyrer hinstellen zu können. ES ist ja noch nicht lange her, daß die slo-venisch-nationale Presse in ihrer dreisten Manier so weit ging, den Act der Auslosung der Herren Geschwornen als parteiisch zu verdächtigen, weil bei einem Preßprocesse ein einstimmt-ger Freispruch erfolgte. Sie sehen daher hoch-geehrte Herren, daß es einer gewißen, dem Himmel sei Dank, ziemlich machtlosen Clique, jederzeit angenehm ist. einen Stoff zu finden, der sich nach allen Richtungen hin verarbeiten läßt. Dieser Clique von der man auch in St. Marein so manches zu erzählen weiß, dient der Privatkläger als Champion, von ihr wurde er zur Klage animirt und ihr Benehmen, ihre Verdächtigungen und Verleumdungen ver-anlaßten mit die Verfassung des incriminirten Eingesendet. Ich selbst konnte dasselbe um so leichter aufnehmen, als mir die politischen Verhältnisse in St. Marein gut bekannt sind, als ich von dem dortigen nationalen Uebermuthe hörte und es aus jahrelanger Erfahrung weiß, daß der Eorrespondent Herr Moschet, nie obne genaue Informationen schreibt. Und wie ich bereits wiederholt sagte, konnte ich in der Zuschrift, die keinen Namen nannte, keine ehrenrührigen Momente erblicken. Am wenigsten aber kann mir gegenüber von einem nnimu? injuriaudi die Rede sein, denn ich brauche wohl nicht erst zu betheuern, daß ich es absolut nicht wußte, gegen wen sich das Eingesendet richtete, und daß ich erst im Laufe der Untersuchung erfuhr, daß der Privat-Kläger, von dem ich nie etwas gehört, den ich auch nie gesehen habe, Skett heiße. Ich bin mir daher hochgeehrte Herren nicht der leisesten Schuld bewußt und sehe mit ruhi-ger Zuversicht ihrem Richter-Spruche entgegen. Nach einem klaren Resume des Vorsitzen-den zogen sich die Geschworn n zur Berathung zurück. Dieselbe währte eine hal'e Stunde und endete mit der einstimmigen Verneinung sämmtlicher Hchuldfragcn. Der Gerichtshof fällte daher sofort ein freisprechendes Erkennt» niß und vecurtheilte de» Privatkläger Rvchus Skett zu den Kosten des Strafverfahrens. 3ra.l3.:i:-Ord.:n.\xxi0r G i 1 t i tg vom SO. Mai 1884. Trie»t—Wien. Courirzng Nr. I, Ankunft CiUi I Uhr 57 Min. Nachts. Abfahrt , 1 , 59 , , Anschluss Fraget hos, Kilzug Nr. '202, ah 3 Uhr 35 Min Früh. , Marburg Kilzug Nr. 3, Ankunft CiUi 1 Uhr 28 Min. Mittags. Abfahrt , 1 , SO , » Anschluss Fragerhof — » Marburg Postzug Nr. 406, ab 3 Uhr Nachm. Postzug Nr. 7, Ankauft Cilli 5 Uhr 37 Min. Abends. Abfahrt , 5 , 42 , , Anschluss Fragerhof Fostz. 2%ab 8 Uhr 10 Min. Abends. » Marburg — Postzug Nr. 9, Ankunft Cilli 3 Uhr 3 Min. Früh. Abfahrt »3,8, , Anschluss Pragerhof.Postz. 204, ab 9 Uhr 35 Min. Vorm . Marburg, , 404, , 9 , 15 , » SecundArz. Nr. 99, Ankunft Cilli 9 Uhr 5 Min. Abende. Seeundiirzug 97, Abfahrt Cilli Ö Uhr 15 Minuten früh bis Mürzznschlag; hat den günstigsten Anschluss nach Ungarn und Kirnten. Anschluss Pragerhof Postz. 204 ab 9 Uhr 35 Min. Vorm. und in Marburg Z. 404 um 9 Uhr 15 M. Gemischter Zug Nr.101, Ankunft Cilli 9 Uhr 11M. Vorm Abfahrt , 9 , 19 , , Anschluss Fragerhof — » Marburg Postzug Nr. 406 ab 3 Uhjr Nachm. Wien—Trieit. Courirzug Nr. 2, Ankunft Cilli 3 Uhr 13 Min. Nachts. Abfahrt , 3 , 15 , „ Anschluss SteinbrOck, Postzug Nr. 502 ab 4 Uhr 5 Min. Früh. Eiliug Nr. 4, Ankunft Cilli 3 Uhr 53 Miu. Nachm. Abfahrt , !} ,55 ., , Anschluss Steinbrück Postzug Nr. 504, ab 5 Uhr 15 M Nachm. Postzug Nr. 10, Ankunft CiUi 10 Uhr 25 Min. Vorm-Abfahrt , 10 , 30 , , Anschluss Steinbrück an Gemischten Zug 512, ab 12 Uhr 55 Min. Nachmittag. 1884 Poützug Nr. 8, Ankunft Cilli 1 Uhr 45 Min. Xachti. Abfahrt . 1 , 50 .. Anschluss Steinbrück wie bei Zug Nr. 2. Secundärzug Nr. 98 Abfahrt Cilli H Uhr Früh bu Laibach. Secundärzug Nr. »6, Ankunft Cilli 9 Uhr 10 Min. A»k v. MQrzzuschlag; hat Anschluss uus Ungarn und Kirnten. Gemischter Zng Nr. 100, Ank. Cilli & Uhr 51 M. X«La Abf. , 6 „ —- , , Anschluss Steinbrück — Courirzüge 1 und 2 rei kehren mit Wagen I, IL und HI. Classe; die Eilzüge 3 und 4 mit Wu.'-n I. und II. Classe. V Cillier Schiessstand. "W Aus Anlass dos Allerhöchsten Geburt*; festet) Sr. .Majestät des Kaisers, veranstaltet die Gesellschaft ein ausserordentliches Freischiessen - mit Besten im Betrage von 40 fl. — Da Schiessen findet Soontag, den 17. und Montag, den 18. August statt. Bestvertheilung Montag, 6 Uhr Sack In'tta"- Der Vorstand. J. Koptalmi Apotheker, Traun & StiR Alois Vallani F. Zamitr in Cilli empfehlen Ihren P. T. Kunden Zocker! s neueste auSerwählte Specialität: „Jacherl'in" zur totalen Vertilgung und Ansrottnng aller (dniMt chen und lästigen Znseeten. Alle bis heute bekannten Inletten-pulver oder sonstigen Mittel gegen da« Ungeziffer werden von dieser Specialität an intensiver Kraft, Schnelligkeit und Sicherheit übertreffen. Besonders muß davor gewarnt wer den: „Zacher 1 in" ja nicht mit de« gewöhnlichen Infectenpulver zu verweb feln ! Das „Z a ch e r 1 i n" wird nur in Origmalfiaschen — nie aber in losn» Papier verkauft oder offen ausgewogen! Die Originalflafchen müssen, um echt ;u sein, die NamenSfertigung und die Lchq marke tragen. 488-q 1864 „pevtsche ZSachl." D. V »W| k. It. priv. 'wlxm- „cöpijxa" passen für jede Hand, ! ermüden nicht den Schreibenden, gleiten sanft und angenehm auch über : das rauheste Papier. Ku halten bei JOH. RAKUSCH, \ Herrengasse Nr. 6._ Ujrlf iH UM. ArltMt* aad grfaat» Annoncen-Expedition HAASENSTEIN 4 VOGLER (OTTO N.4AM) ■WIEN-, etc. TUlid« «llrerte ü»x«ji»i tnifuid: »»,»<->»>I»a,..t ,»»ara»a».,tU?al»r., p»r-k»b1-, ArbrtUr-, Mrllra., Wohaaam- »»<> Hanf-».«ut'Iie.lirtchSru.X rrkndimas'n.Wiiir. n-Hti-1 ffrkluecro. Salimltllei»-«, t t rttricrruaRra, i aa-l trikluf». S|>rdlt[i>Bf B, Bink'l milBiuam, Vcrl®-/ lom-li.«.' r>-r»|.\ rn»w«iluri,li, Mi<-nli«bn- ». / SiHITsabrta-I'llBC eU. »M. rtt. / u alle Zeitungen des In- u. Auslandes. Prompt», u. Iilllle Krilltallllf. Z«itvnfft-< itV.og «.Koiten.orKurhli^« iratli ti rrane«. — Di» ■ü» ,, ofMkrltna {dilif >: graUs. -Ä- Für die Fabribs-Rcslanration der Joseisthaler Papierfabriten lei Laitach wird ein solider, tüchtiger Hlrlli unter günstigen Pacht-Bedingungen gesucht. Bewerber wollen »ich an die Fabriks-Di- rection wenden. 561—1 Ferdinand Piertuschek, Möbel- nnd Kunsttischler. OTXjXjX, J-Z losterg-assc, empfiehlt sich zur Einrichtung aller Wohnräume, als: Salons, Speise-, Gesellschaft«-. Arbeite- und Schlaf» 7. i nun er. Comptoir, Vorsaal, Garderobe, Toilette und Kttclie u. g. w. in modernster nnd geschniarkrollster Ansfslhrung. — Alle Kunstarbeiteu werden stvlvoll und solid ausgeführt. 538—4 International IJne. Triest nach New-York HM- kr. Nationalwappen ver Stück 10 kr, in liochseiner Ausführung per Stück 75 tr. Transparente Bilder der kaiserlichen Familie per Stück 45 kr. und st. I.—. Münzdecora-tivnen sür Schützenvereine per Stück von 8—50 kr. — Preis-Courmite gratis und fritnco. Vereinen und WieaerverkKufern entsprechenden Rabatt- Eduard Witte, Sien, VI., Magdalenenstraßc 16, nächst dem Theater a. d. Wien. 517—ü 3C Erscheint nur Kur?e Zeit. Intte ausiuschnriden. : X'.cisc- und Scl«el"breq.-jJ.»iterv. ■ » - «. - I. - L Korbwaaren-Manufactur. r Schirme, StSclce nnd CraTra-tteii. Zar Saison: Grösste Auswahl Adolf C. Glasser i Hauptplalz, CILLI. j| Zur Saison: i| Grösste Auswahl 4*10—10 &Q4 Zur Saison einem P. T. Publicum höflichst empfohlen haltend : Salon- und Lanüsenerwerke. ^aplex-X-isxxrLpioiis, Pah.r.en. ctc. Sr. k. Hoheit Erzherzog Albrecht Fabriken Areo and Riva. JBjttnWnmen - Ailiets. «■*"* Gnisse aus Cilli. Patenl-Hän£einatten, Schaukeln, Feldsessels, Fernrohre. Alles in Bade-Artikel. Fineliorci- Requisiten. Spiclwaarcn für das Freie, amerikanische Giimmiballen, Puppen- & Kinder-wiigen, Veloeipödes etc. etc. etc. ->-)»'■ »-»4g Violinen, Zithern, Harmonium and alle Sorten Saiten. »>" ■» - » »• » »-A Wiener Schuhwaaren. 4 HT ac. Tracer aus den kürntnoriHchen I.ande«-schnitzschulon zn (imiind nnd Villach. Di ikspupiere & ^nnflnpts. «'S®'» Griisse aus Cilli. w Parfüme. Bürsten, Kämme. Seifen \ nnd 4 diverse Toilette-Artikel. « »-Ü *.># ■■ #» *• I»—« !#■■>» V I«1 Im • r 11 77 wird anlässlich des F euerwehrfestes * für ausgezeichneten vorzügliches 111.. hochfeinen 03a.a,mpa,grner bestens gesorgt. Ausserdem ist eine reiche Auswahl der besten Dr«lll*lrn, sowie xiaxt echtei Cafö, Thee, Punsch, Tschai, Grog- etc. zu haben. w UM«» aller Arten, ms Zu freundlichem Besuche ladet ergebenst ein 5€9—i Victor Stibill. Z. 300. 5043—3 Concurs - Ausschreibung. Bei der Beiirksvertretung Cilli kommt die Stelle des Secretärs bis 1. Octobcr 1. J. provisorisch zur Besetzung: mit dieser Dienste«,teile ist ein Jaliresge-halt von 600 11. verbunden. Bewerber um diese Stelle haben ihre diesbezüglichen Gesuche, belegt mit den Nachweisen Ober ihre bisherige nractische Verwendung im Kanzleifache, wobei auch die Kenntnis« der kaufmännischen Buchführung berücksichtiget würde, an den Bezirks-Ausschuss Cilli zu richten. Jlezirks-Aussckuss Cilli, am !>. August 1884. Der Mm. Als Bonne wird ein Fräulein im gesetzteren Alter, welche der deutschen und slovenischen Sprache mächtig ist (die mit Kenntnis« des Italienischen bevorzugt), die Prä-parandie absolvirl hat und am Ciavier Unterricht ertheilen kann, zur Erziehung von drei Kindern gesucht Rcflectircnde wollen ihre Offerte an die Administration "" Y« Hektoliter fl- , per * U5uer-ßler, Hektoliter fl. 10. Bairisch-Bier,"" \ fcSf.', Vf Damenhüte, M«e«M nur baut itouveautea, von fl. 1.30 an. als auch in reichster Ausstattung, eben*« Kinder-hüte verfertiget und hält reiche Auswahl T. X3Cerscla.ama,rm, Modistin aus Wien. Cilli, Postgasse Nro 29. Auch wird modernisirt | Filialdepöt in Sauerbrunn. Eine Wohnung mit Zugehör, schiin liioblirt. für Badegäste, ist sogleich zu beziehen. — Auskunft in der Administration diese* Blattes. 567-1 EIN C0MMIS wird in der Gemischtwaarcn-Handlung des Carl Teppel in Ketneliaels sofort acceptirt. 550-3 JEZzxio lclein.e Realität bei Cilli mit schönem Obstgarten, worin ergiebiges Thonlager vorhanden, auch in der Nähe mehrerer grösserer industrieller Werke gelegen, ist mit Wirthshaus-Concession zu verkaufen. Nähere Auskunft ertheilt Hart, Fabriksbesitzer in Hwflaeli bei Grsz, 552—4 Eis. ß~j.t erhaltenes 1884 1 Ciavier wegen Kaummangel um 80 fl zu verkaufen. Aan fragen Herrengasse Nr. 113, II. Stock. 554- ! Lohnender Verdienst f Personen aller Stünde werden überall zum Verkaufe von Staats- und Prämien - Losen gegen [ monatliche Abzahlung (laut Ges.-Art XXXI. v. Jahre 1883) unter günstigen Bedingungen en-gagirt. — Offerte an die 534—4 HanptsläflL Wediselstnlien - Gesellsclafl I bttdapest. Im ;VllNü('hiliil{c: Originai- Iilsnsr-Dikr, , v,o Liier kr. Liier (JusbslHsr) im. sJa.a t. Ira «« linirt, 30 kr.. XOO Couverts hiezu 24 kr. zu haben bei JOH. RAKOSCH, Pajitrtailinij. Berrtiiiai Seine Lanlwtl«M psuebt! Eine schfine Landwirtschaft nehme ich in Zahlung gegen mein neugebautes Wiener Zinshaus mit sehr gutem Erträgniss — Directe detailirte Anbote erbittet brieflich ZEZ. T. Humbert, Uten, Till., BuehseldsnNMe Wo 12, I. Klorh, Thür « 564-?4 Inseuiions-LinlsciLing. ,.D»s Rothe Kreu«,'' das Organ der österreichischen patriotischen Hilfsvereine, dessen Exemplare «inen Monat hindurch in den Händen der Leser bleiben, darf sich schmeicheln, an der Spitze der hervorragendsten Insertions-Organe zu stehen, denn dasselbe wird schon jetzt an 25,300 Mitglieder dieser Hilfsvereins abgegeben und dürfte binnen Kurzem bei dem beispiellos billigen Pränu-merations-Gcbühreu eine wesentlich fljrüssere Verbreitung gewinnen. Dabei findet es Aufnahme in den allerhöchsten Kreisen der Gesellschaft, wie nicht minder bei unserem Mittelstande, und kau auch in dieser Beziehung mit den besten Blättern des In- und Auslandes die Concurrenz siegreich bestehen. — Die Ausnahme der für dieses Organ bestimmten Inserate erführt ausschliesslich durch die Annoncen-Expedition des Unterfertigten, dessen Relationen zu den ersten hiesigen Tages-blättern sowie allen Journalen Oesterreich-Ungarns auch sonst seinen Inserenten Vortheile gewähren, da dieselben durch seine Vermittlung billigere Preise für Inscrtionen erreichen können. Da die erste Nummer der Monatsschrift „Das Rothe Kreuz" am 1. September erscheint, so können Inserate für diese Kummer nur bis 15. August Aufnahme finden. Aun-EplitiOD von HEINRICH SCHALK, Wien I., Wollzeile 14. Eigenthum, Druck und Verlag von Johazui Raknsch in Cilli.