ll47 Amtsblatt zur Laibacher Zeituna Nr. 1s2. Donnerstag den 17. Juli 1873. (322—2) Nl. 5020. Stipendien für die landwirthscvaftllche Lehranstalt in Ä)ti»dll»n. Seinc l. u. l. Apostolische Majestät haben aus der Allerhöchsten Privatkasse zwei Stipendien von jährlich 250 st. ö. W. für die höhere land-wirthschaftliche Lehranstalt: „Francisco Iosephi-Uum" in Mödling allcrgnädigst zu bewilligen und zu gestatten geruht, daß das eine dieser Stipendien den Allerhöchsten Namen Sr. Majestät des Kaisers, das andere den Allerhöchsten Namen Ihrer Majestät dcr Kaiserin führen dürfe. Für beide Stipendien haben sich Se. Majestät das Verleihungsrecht über Antrag deö Acker-bauministerums vorbehalten. Für diese Stipendien wird hiemit dcr Con< curs ausgeschrieben. Die dem Verbände der genannten Lehranstalt nicht angehörigen Bewerber haben behufs dieser Aufnahme nachzuweisen: 1. die Zustimmungserklärung der Eltern oder Vormünder; 2. ein Lebensalter von mindestens 1 ^ fahren, für welche Bedingung nur in besonders rück-sichtswürdigen Fällen durch das Curatorium Nachsicht ertheilt werden kann; 3. denjenigen Grad von Schulbildung, welcher durch die zurückgelegte untere Halste von all^ gemeinen öffentlichen Mittelschulen (Realschulen, Gymnasien, Realgymnasien) erworben wird. Dic mit den nöthigen Nachweisen belegten Gesuche sind bis längstens 1. September 1873 beim Kuratorium der landwirthschaftlichen Mittelschule in Mödling zu überreichen. Wien, am 27. Juni 1873. Vom k. k. Ackerbauminijlerium. (31.1___.',) Nr. 4847. Studcntenstiftendium. Mit Bcginn des zweiten Semesters des lau-senden Schuljahres ist das vum Thomas Poklukar errichtete Studentenstipendium jährlicher 20 st. 50 kr. in Erledigung gekommen welches sin studierende Anverwandte des Stifters und bei Ab gang solcher für Studierende aus dcr Pfarre Ober-görjach bestimmt ist. Der Stistungsgcnuß ist un beschränkt, und es steht das Präsentationsrecht dem Neffen des Stifters und dessen Nachkommen zu. Diejenigen, welche sich um diese Stiftung bewerben wollen, haben ihre mit dem Tauf',Dürf tigkeits und Impfungsschcine, dann mit den Stu dienzeugnissen von den zwei letzten Schulscmestcrn, nnd eventuell mit den die Anvcrwandtschaft nach weisenden Documentcn belegten Gesuche bis 20. Juli 1873 im Wege der vorgesetzten Studicndirection Hieher zu überreichen. Laibach, am 26. Juni 18?:;. S k. tlNldeolcgierung lur Arnin. (319—3) Nr. 4980. ForstinsftcctMstcllc. Bei der k. k. Landesregierung in Laibach ist die für das Herzogthum Krain fystemisierte Forst-inspectorsstcllc zu besetzen. Mit derselben ist dic V11I. RangSllassc und ein Nciscpauschale jährlicher 800 fl. ü.' N. verbunden. Bewerber um diese Stelle wollen ihre gehörig dokumentierten Gesuche, wcim sic im Staats odcr sonst in cineul öffentlichen Dienste stehcn, durch die betreffende vorgesetzte Behörde oder Stelle, außer diesem Falle durch die politifchc Behörde ihres ständigen AiNcntbalteS an dic k. k. Landes regierung leiten. Neben dem Nachweise über die Studien und über die Befähigung zur selbständigen Forst. Wirtschaftsführung im Sinne der Ministerialver-ordnung vom 16. Jänner 1850, 3t. G.B. Nr. 63, sind auch die Sprachkcnntnisse und namentlich auch die Kenntnis der slovenischen Sprache nach zuweisen. Als Eoncurstcrmin, bis zu welchem die Ge» suche bei der k. k. Landesregierung einzulangen haben, wird der 10. August l. I. festgesetzt. Laibach, am 5. Juli 1873. (324—1) Nr. 1039. An der k. k. Lehrerinnendildungsanstalt zu Laibach kommen für den Beginn deö künftigen Schuljahres 1873/4 folgende Stellen zur Befctzung: a. Die Stelle eines Hauptlehrers, und zwar für Freihandzeichnen und Mathematik, dem übrigens die Verpflichtung obliegt, sich nach Erfordernis auch bei der k. k. Lehrerbildungoan stalt bis zum gesetzlichen Ausmaße der Lehr stunden verwenden zu lassen; l». die Stelle einer Lehrerin an der mit dieser Anstalt in Verbindung stehenden Ucbungsfchule. Bewerber und Bewerberinnen um diese Stellen, mit denen die durch die Gesetze vom 19. März 1872 und vom 15. April 1873 normierten Bezüge verbunden sind, haben ihre gehörig documen-ticrtcn und mit dem ^iachwcise dcr Kenntnis dcr slovenifchen Sprache belegten Gefuche, und zwar sofern sie bereits angestellt sind, im Dienstwege, sonst aber unmittelbar beim k. k. Landesschulrathe in Krain biS 10. August 1876 einzubringen. Laivach, am 7. Juli 1873. K. k. Landeoschulralh sür Mrain. (330—1) Nr. 1066. Hailfttlchrcrstcllo. An der t. k. Lehrerbildungsanstalt in Laibach kommt für den Beginn des künftigen Schuljahres 1873/4 die Stelle cme Kundmachung Wegen WiederbesVyunq des erledigten k. k. TabakUnterverlages in ^friesach. Von der k. k. Finanzdirection in Klagenfurt wird bekannt gemacht, daß der k. t. TabakUnter-verlag zu Friesach, womit zugleich auch der Tabak-und Stempelmarken-Kleinverschleiß verbunden ist, im Wege der öffentlichen Concurrenz mittelst Ueber-reichnng schriftlicher Offerte, welche längstens bis 28. Juli 1873, vormittags 11 Uhr, beim Präsidium der k. k. Finanzdirection für Ka'rnten einzudringen sind, demjenigen als geeignet erkannten Bewerber ver-! liehen werden wird, welcher die geringste Verschleißprovision anspricht oder auf jede Provision verzichtet oder zur Zahlung eines bestimmten jährlichen Betrages (Pachtschillings) an das Aerar sich verpflichtet. ^ Näheres ist in der Nummer 161 dieser Leitung ! enthalten. Klagenfurt, am 29. Juni 1873. (303—2) Nr. 3043. Kundmachung an die Privattheilnehmer, (frbcu und Nechrs. nachfulger d»>r urspr,i,,sslicke» Praftnnten. Von der k. k. Bezirlshauptmannschaft Krain-burh wird hiemit kundgemacht, daß hinsichtlich der für Getreidelieferungen in den Kriegsjahren 1795 bis 1809 ausgestellten 4perz. Obligation ddo. 1. Juni 1826, Nr.7153, pr.830fl.C.M., unificiert im Betrage pr. 665 st. auf das Sup-amt Kärnten lautend, der Antheilsprospect mit Festsetzung der ursprünglichen Prästanten und der Zergliederung des Supamtes Kärnten nach den gegenwärtigen Ortsgemeindcn und des Auftheilungsmaßstabes verfaßt worden ist und zur Einsicht bei dieser Bezirkshauptmannschaft, so wie bei den Gemeindeämtern Bischoflack, Pölland und Afriach aufliegt. In Gemäßheit der Ministerial > Verordnung vom 18. September 1858, Nr. 150 R.G.B., werden hievon die Privattheilnehmer, Erben und Rechtsnachfolger der ursprünglichen Prästanten mit dem Beisatze in die Kenntnis gesetzt, das sie innerhalb des Zeitraumes von 45 Tagen vom Tage der letzten Einschaltung dieses Ed'ctes in der „Laibacher Zeitung" ihre Ansprüche unter Beibringung der Beweise des ursprünglichen Con-tributionsbetragcs oder der Rechtsnachfolge in den betreffenden Antheil des ursprünglichen Prästanten, so wie ihre allfälligen Beschwerden Hieramts so gewiß allzubringen haben, widrigens, jedoch unbeschadet dcr vorläufigen Austragung allfälliger Ei' genthumsansprüche auf die erwähnte Obligation im Rechtswege, die Vertheilung des Kapitals und der Zinsen nach dem Antheilsprospecte erfolgen und alle jene Antheile der ursprünglichen Prästcm^ ten, hinsichtlich welcher sich niemand als Rechtsnachfolger ausgewiesen haben wirb, vorbehaltlich der Verjährungsfrist zu dem Stammvermögen jener Gemeinde zuwachsen würden, in welcher der ur sprüngliche Prästant seinen ordentlichen Wohnsitz hatte.' K. k. Bezirkshauptmannschaft Krainburg, am 24. Juni 1873.