1127 Amtsblatt zur Laibacher Ieitnng Nr. 153. Fmtag den 7. Juli 1871. (267) Nr. 4320. Kundmachung. Die von Dr. Alois Klar, k. f. Professor dcr Präger Universität, unterm 2. Jänner 1833 errichtete Künslk'rstistuug mit dem Gcnnsse jähr. licher 500 fl. ö. W. ist nach Heinrich Capek in Erledigung gekommen. Zu dieser Stiftung sind Künstler, ncmlich Maler und Bildhauer berufen: !>.) welche Böhmen zum Vaterlandc haben, bei deren Abgänge jene aus den übrigcu Ländern des österreichischen Staates; 1») die unbescholtenen Wandels und guten Rufes, ch ihre vorzüglichen Talente nnd Anlagen zur schönen Kunst uud ihre entschiedene Vorliebe zu derselben als angehende bildende Künstler durch mehrere, nach dem uubcfaugcnen Urtheile anerkannt rechtschaffener und bewährt befundener Kunstverständiger gelungenen Proben nnd Kunst-lcistungeu (von blos mechanischen ist hier keine Nede) vortheilhaft dargcthan nnd erwiesen haben, und welche: (1) eifrigst beflissen sind, ihre Ideale der Kunst mit den vorzüglichsten Meisterwerken der Vor-und Mitzcit vergleichend znsammcn zu halten, zn stndircn, sich znr Vervollkommnung aufzuschwingen und in ihren Leistungen mit Erfolg zu veraugcnschcinlichen, überhaupt durch ein sinniges Anschauen uud Studium vollendeter Meisterwerke sich uud ihren Kunstdarstcllungen die möglichste Vollkommenheit zu erstreben. l') Der Genuß dcr Stiftung dauert durch zwei Jahre uud kann bei vorzüglich gnten, durch öffentlich gegebene Proben ausgezeichneten Talei^ ten und gemachten Fortschritten auch durch drei Jahre bewilligt werden. Die Verlängerung ist in diesem Falle ebenso wie die erste Vcrleihuug bei dem Präfentator anzusuchen, nur entfällt für diesen Fall die Beibringung der später angedeuteten zwei Prcis-zeichnungen. l) Die Obliegenheit des Stiftlings ist keine andere, als die ihm die Liebe zur Kunst selbst zur Pflicht macht, nemlich, daß er weuigstcus zwei Drittheile der aubcranmten Zeit in Italien, insbesondere in Rom, eiuzig der Kunst lebe und bei dein Austritte aus dcr Stiftung die Kirche seiues Tauf- oder letzten hierländigcn Wohnortes (wenn cr in Böhmen nicht geboren wäre) sogleich mit einem Productc seiucr Knust, einem Gemälde, einer Statue n. dgl., auf ciue dcr Knust, der Kirche, dem Vaterlande und einer sür die Mit- und Mchwelt würdige Art bedenke. ti') Wird dcr Stiftuugsgcnnß einem Künstler noch ein drittes Jahr cingcränmt, so muß er die hier ausgesprochene Verflichtnng gegen die betreffende Kirche schon während diesem dritten Jahre unter sonst zu gewä'rtigendcn Folgen erfüllen. ") Der Concurs für diese Stiftung wird auf ein Jahr, nemlich bis 1. Mai 1872 ansgcschrie-ben, und die sich hierum bewerben wollenden Künstler werden aufgefordert, zwei Prcisauf-siaben nach eigener Erfindung zn liefern, von denen die eine ans einem in Ocl gemalten oder in Stein oder Thon geformten Bilde mit wenigstens einer oder zwei 'Menschengestalten in etwas verkleinertem Maßstabe, nnd die andere in einer Zeichnung von mehreren Menschengestalten zu bestehen hätte, deren Darstellung aus den heil. Schriften des alten und neuen Bun des, den Legenden der Heiligen, dcr Geschichte, überhaupt und jener des Vaterlandes insbesondere zu nehmen sein wird. Dicse beiden Preisarbeiten sind bis Ende^ April 1872 portofrei bei dem k. k. Concepts-Adjumtcn Rudolf Klar in Leitmeritz, als derzeitigem Mitpräsentator dcr Prof. Dr. Alois Marschen Künstlcrstiftung, gcgcn Empfangsbestätigung zu überreichen. Laibach, am 26. Juni 1871. M. k. LnndcsreMllmg sür Mrain. (261—2) ?5v. »44. Grundbuchsfühlerstcllc. Bei dem k. k. Bezirksgerichte in Völkermarlt ist die Grundbuchsführerstelle mit den stistemmä ßigen Bezügen in Erledigung gekommen. Die Bewerber haben ihre Gesuche nnter Nach weifung der Kenntniß der slooenischen Sprache bis längstens 16. Juli d. I. an dieses Präsidium gelangen zu lassen. Klagensurt, am 2. Juli 1871. Vl»m Präsidium dcs k. k. falldesgerichlesi. ' Kund m a ch u n g. Von Seiten dcr k. k. Militär-Intendanz zu Graz wird zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß am H-t. Juli ß^7s um , In der Station '""ßlm.e.,c 6"'"" ^'ü"s wo»^ ^,^ ^,^ ssroßc j slciüc gl'lchc j llril»' große ^ lk'inc große! tlciiir ______________________Stück __ _____ ^ ______P s u ^ d __ Graz l, ^,.^„« m).^,i.........674 814 67^ 125 335 718 103i 51 ,102 — ^aibach j Bcrpflegö-Magazu........533 267 268 351318 438 128! 44 108 - Vruck a. M. .......— 78 — ' 42 — 83 — ' 52 — — Klagmfurt .......__ i(;2 ___ 10 — 87 — , — — — Villach .......— 32 — 20 — 43 — , 10 12 — Cilli Filial-Magazin....... 04 21 04 II 40 0 10! 74 8 — Pcttau ....... 32 40 — — 40 82 — 4! 8 — Marburg ....... 71 231 — 7 102 134 — > 17 521^ — Nlldtcriil'urg ....... 5 20— — 17— 7 — — ! — Graz , Garnisons- ) 7.........— loo __ 50 — 9 ^ ^I __ ! __ ^aibach , Spital N'r. l 8.........— 170 177 13i) 131 — 02 — — — Zllsammcn . . 1309 1995 570' 45iji983^1000 470, 3021819^ — 2. Mi'lssen die mit einem 50 kr. Stempel versehenen schriftlichen Offerte längstens am Tage vor der Behaudluug bei der obige» Militär-Intendauz eiulangen, und werden später einlangende derlei Offerte nicht berücksichtiget. 3. Muß jedem schriftlichcu Offerte ein lOperc. Vadium, entsprechend dem zu übernehmenden Ouautum uud nach dem offerirten Preise berechnet, in Barem oder aber Staatspapieren nach dem Courswcrthe zuliegcn. 4. Dic Anbote können complexiv auf das ganze Quantum oder aber für einzelne Stationen, endlich abthcilig anf Hadern aus größeren oder kleineren Stücken jeder Gattung gemacht werden, wobei jedoch ausdrücklich bemerkt wird, daß auf eine Abstellung dieser Hadern in eine andere Station seitens des Acrars nicht eingegangen wird, der Erstcher demnach verpflichtet bleibt, das in den einzelnen Stationen erstandene Hadern-Quantum aus seine eigenen Kosten längstens binnen 14 Tagen nach erhaltener Verständigung und gegen Erlag dcs entfallenden Vergütungsbctrages abzuholen. 5. Ist das Offert für den Mcistbicter sogleich, für das Acrar aber erst nach erfolgter Genehmigung verbindlich. Alle Offertc, wclchen das vorgeschriebene Vadium nicht zulicgt, oder aber welche den vorstehenden Bedingungen nicht entsprechend verfaßt sind, oder bedingte Anbote welch immer Art enthalten, werden unberücksichtigt zurückgewiesen. 0. Ist dcr Offerent fiir den Fall gebunden, als die Anbote nicht für alle Hadern-Gattungen oder Stationen genehmigt werden und verfügt werden sollte, die nicht genehmigten Anbote wieder m Behandlung zu zicheu. 7. Die vorkommenden Stcmpclauslagcn hat der Ersteher aus Eigenem zu tragen. H. k. Miiita>-Ittteuda,lj Oraz, am 15. Juni i«7i. Offerts Formular e. Ich Endesgesertigter, wohnhaft in N. N., offerire in Folge Ausschreibung vom 15. Juni d. I. für das ganze in den Stationen N. N. erlicgendc Qnantum pr mederosterr Centner welßlemcne, ohne Unterschied, ob große oder kleine Flecken.....st. sagc: - - - - "den .^. kr (ebenso sur schwarze Hadern): für ein niederösterr. Centner wcißleinene Hadern aus großer n VUMm .... fl ... kr sage: ........ in der Station N. N. - Für ein wech^ aus kleineren Stücken .... fl. ... kr.......in der Statlon . 3c (und ebenso fur den schwarzleinenen Calicot, wollene und Säcke-Hadern) untcr genauer Zuhaltung der nur bekannten Bedmgmffe und Beobachtung aller Vorschriften, dann Haftung >mt der emgelegten Cau wn. 3t. N. am' ... '"'.....1671. . ^ .^ V"' und Zuname. An die k. k. Militär-Intendanz zu Graz. Offert zur Hadern - Abnahms - Behandlung am 2 4. Juli 1871 mit dem Vadium von .... ft. ... kr. in Barem oder Staatspapieren. 1128 (264a—1) Nr. 7225. Kundmachung wcgeu IViederbesrtzunss des k. k. Tabak Subvcrlaa.es zu Treffen. Bon der k. k. Finanz-Aezirk^Dit-ec/io/l ftir! Kram wird bekannt gegeben, daß dcr Taöak-Sub-verlag zu Treffen, im politischen Bezirke Rudolfs-werth, im Wege öffentlicher Concurrenz mittelst Ueberreichung schriftliä>er Offerte demjenigen als > geeignet erkannten Bewerber verliehen werden wird, welcher die geringste Verschleißprovision anspricht, oder dieselbe ohne Anspruch aus eine Provision, oder! unter Entrichtung eines jährlichen Pachtschillings (Gewinnstrücklasses) zu übernehmen sich verpflichtet.! Dieser Subverlag, womit auch der Stempelmarken-Kleinverschleiß verbunden ist, hat seinen Materialbedarf bei dem ^ Meilen entfernten Tabak- i districtsverlage zu We^elburg zu fassen, und es> sind ihm 32 Trafikanten zugewiesen, deren Zahl! jedoch vermehrt oder vermindert werden kann, ohne» daß dem Großverschleißer dagegen eine entscheidende! Einsprache zusteht. ! Nach dein Erträgniß-Ausweife, welcher das Verschleiß-Ergebniß einer Iahresperiodc, d. i. vom 1. Jänner 1870 bis Ende December 1870 umfaßt, und sammt den näheren Bedingungen und den! Auslagen des Subverlages bei der k. k. Finanz-Direction eingesehen werden kann, belief sich der Verkehr im gedachten Zeiträume an Tabak mit Einschluß des Limit» auf 11.400 Wiener Pfunde, im Geldwerthe von 7315 st. 10 V2 kr. Der Tabak - Kleinverschleiß gewährte einen jährlichen Bruttoertrag von 223 fl. 23 kr. Außer dem 2'/2 verc. Gutgewichte vom ordinär geschnittenen Rauchtabak wird kein anderes Gutgewicht zugestanden. Die Fassung der Stempelmarken, für deren Verschleiß die normalmäßige Provision von 1 '/2 Percent gewährt wird, hat beim k. k. Steueramte zu Treffen zu geschehen. Nur die Tabakverschleißprovision des erledigten Subverlagcs hat das Object des Anbotes zu bilden. Für diesen Subverlag ist, falls der Ersteher das Tabakmateriale nicht Zug für Zug bar bezahlen will, ein stehender Credit von 300 fl. bemessen, welcher durch eine entweder hypothekarisch oder in Staatspapieren oder bar zu leistende Caution im gleichen Betrage sicherzustellen ist. Der Großverschleißer muß immer mit einem solchen Materialvorrathe versehen sein, dessen Werth mindestens dem Betrage des eingeräumten Credites gleichkommt. Die Fassungen an Stempelmarken sind nach Abzug der systemisirten 1 ' ^.pcrc. Provision für die dem Subverlage zum Verschleiße überlassenen Sorten von 5 ft. einschließig abwärts stets bar Die Caution für den Materialcredit pr. ZOO st. ist noch vor der Uebernahme des Commissionsge-schäfks, und zwar binnen längstens zwei Wochen von: Tage der dem Erstehcr bekannt gegebenen Annahme feines Offertes zu leisten. Die Bewerber um den Tabak-Subverlag in Tressen haben 10 Percent der Caution im Betrage von 30 fl. als Vadium beim k. k. Steueramte in Treffen oder bei der hiesigen Landeshaupt-kasse zu erlegen und die Quittung hierüber dem mit einer 50 kr. Stempelmarke zu versehenden verriegelten Offerte beizuschließen. Jenen Offerenten, von deren Anbot kein Gebrauch gemacht wird, wird nach geschlossener Coucurrenz-Verhandlung das Vadium zurückgestellt. Das Vadium des Erstehers hingegen bleibt entweder bis zum Erläge der Caution oder, falls er das Material«: Zug für Zug bezahlen will, bis zur vollständigen Material-Ve-vorräthiguug zurück. Die schriftlichen Offerte siud nach dem unten beigefügten Formulare zu verfassen und, verfehen mit der Nachweisung über deu Erlag des Vadiums, über erreichte Großjährigkeit und das sittliche Betragen des Bewerbers, längstens bis 13. Juli 1871, Mittags 12 Uhr, um welche Stunde die com-missionelle Eröffnuug stattfindet, bei dem Vorstande der k. k. Finanz-Direction in Laibach zu überreichen. Die Bewerber um den Tabak-Subverlag in Treffen haben sich in ihren Offerten ausdrücklich zu verpflichten, denselben entweder: n) gegen Bezug einer in Buchstaben auszudrückenden Provision, oder l)) unter Verzuhtleistung auf eine Provision, oder 0) unter Bezahlung eines jährlichen Betrages an das Aerar (Gewinnstrücklaß, Pachtschilling) zu übernehmen. In letzterem Falle ist der angebotene Betrag in vierteljährigen Raten vorhinein beim k. k. Steueramte in Treffen zu erlegen, und es kann wegen eines auch nur eine Ouartalsrate betragenden Rückstandes selbst dann, wenn er sich inner halb der Dauer des Aufkündigungstermines ergeben sollte, von der Behörde sogleich das Verschleiß-befugniß entzogen werden. Offerte, welche der angedeuteten Eigenschaften oder Behelfe ermangeln, welche unbestimmt lauten oder in denen sich auf andere Offerte bezogen wird, werden nicht berücksichtiget. Bei gleichlau tenden Anboten wird sich die Wahl vorbehalten. Ein bes/ittl//l/et- Et'/tng witd cbe/l fc /n/l/<7 «,sl Angabe des Standes nnd Wcchnollc«), Von 'Außrn: Offert zur Erlangung des k. k. Tabak Subvcrlages zu Treffen. Laibach, am 26. Juni 1871. A