A m ^ t K-,^^M Blatt. Kr° 47. Dienstag den 19. N^ril ________^3l- iKubernial- Verlautbarungen. Z. 444- (2) Nr. 5357- Kundmachung. Es besindet sich bereits seit mehreren Monaten eine unbekannte stumme Weibsperson bn dem k. k. Landgerichte Gilz in Tvrol, deren Domicils-Verhältnisse aller Hinwegen angestrengten Erhebungen und Nachforschungen ungeachtet, dennoch mcht eruirt werden konnten. — Die vom k. k. tyrolifchen Landes-Wuberlnum anher mitgethelltePersonsbeschrei« bung dlefer Unglücklichen wlrd nun hier anverwahrt in der Absicht zur allgemeinen W,s-fenschaft bekannt gegeben, damit die allfalli« gen Anverwandten dlefer Perlon, oder Jene, denen ihre Domicils-Verhaltn,sse bekannt sind, die erforderlichen Auskünfte üder selbe abzugeben, geneigt sem mögen. — Vom k. k. illyr. Gubernium. kaibach am i?. März i63». Ferdinand Graf v. Aichelburg, k. k. Gubernial-Secretar. Diese Unbekannte ift oon mittlerer Körpersgröße, beiläufig ä<> Jahre alt, hat nach Art der Manner an den Nacken abgeschnittene schwarze Haare, eben solche Augenbraune, graue Augen / proportionirte Nale, größern Mund und braunes ovales Gcsi.ht. Um den Kopf tragt dieselbe em grobes leinenes Tuch (von anscheinend grauer Farbe mit blauen Streifen) gewickelt^, hmten zugeknöpft, und mit beiden Enden über den Nacken hinabhangend. Den Hals bedeckt ein hellr^thes Tuch von Baumwolle mit weißen Blumen und einem Randstreifen von gleicher Farbe. — Nlbst-dem tragt sie ein wollenes, schon abgetragenes Korsen yon ehemals wahrscheinlich brauner, jetzt grauer Farbe, dann einen durchlöcherten le'nenen schwarzen Rock nach Art derBaucrn-lvtlber, em grobes werchenes ycfilcktes Für-^ «?" yrauer Farbe, zerlumpte Strümpfe ^"^einhöschen, und alte zerrissene Sckuhc. — ^llt sich trug d«cse Fremde lediglich etwas Huirenmthl, famwt ewigen Kupfermünzen, beides in einem blauen werchencn Vortuche eingebunden, ausser dem aber konnte bei der« selben nichts aufgefunden werden, was aüf einige Kenntniß der gänzlich unbekannten Ver-haltmsse dieser Weibsperson hatte leiten können. — Uebrigcns beantwortete die Beschriebene bei der gerichtlichen Vorstellung sämmtlich an sie gerichtete Frugen mit einem blö« den Kopfnicken, und scheinet, wenn nicht taubstumm, doch wenigstens stumm zu seyn. — Von der k. k. Polizey, Dnccnon Innsbruck den H. Februar i35i. Hahn, k. k. Gub.« Rath und Polizey- Director. Z. 443. (2) aä Nr. 7927. Kundmachung. Zur Beyschaffung von Eintausend sechshundert Stücken Feuergewehren, sammt Bajonetten und Bajonettschelden, dann ladfiöe cken und Kugclz,ehern für die k. k. Gränzwa-che / wird bry der k. k. mederösserreichischen Cameral^ Gefallen^ Verwaltung alH ,0. May d. F., um 1« Uhr, Morgens eme öffentliche Versteigerung, unter Vorbehalt der Geneh, migung dcr k. k. allgemeinen Hofkammer abgehalten werden. — Die Bestimmungen, nach welchen die Lieferung zu geschehen hat, sind: 1.) Die Gewehre müssen in vollkommen gU5 tem Zustande, neu, fest und dauerhaft ver-fcrtiget, abgestellt werden, insbesondere aber in allcn Theilen sorgfaltig gearbeitet seyn, wie auch auf Kosten der die Lleferung übernehmenden Parthey, der amtlichen Schußprobe vorläufig unterzogen, und hierüber mn den sschöngen Beweisen versehen werden. — 2.) Das Gewicht dicser Feuergewchre darf ohne Bajonett scchs Pfund, sammt Bajonett hingegen 6 3j4 Pfunde Wiener Gewichts mcht übersselgln. — 3.) Die Lieferung hat wit einem AchNhcile der conzen von der Parthey eingcgangrntn klefciunßkmcnge bis 25- Iuny 18Z1, mit zwey nmnen Acktthellen b>s 25. Iulp iSZ. , mit zrrep andnn Achtthc.len bts 2/8 Ende August i35l, endlich mit dem Reffe bis i5. October i33l, zu geschehen. Dem Lieferungs- Unternehmer bleibt jedoch freygestellt, die Lieferung auch früher zu beginnen, und dieselbe vor der bestimmten Frist zu beendigen. — 4.) Die Feuergewehre sind in Wien an dasOeconomctt der mederösterreichi-schen Eameral« Gefallen- Verwaltung abzustellen. Falls der Unternehmer an dcm Octe der Ablieferung nicht selbst wahrend der ganzen Dauer der Lieferung anwesend ist, so hat er daselbst einen Bevollmächtigten zu bestellen, mit dem sämmtliche, auf d,c Lieferung sich beziehenden Verhandlungen zu pflegen sind. — 5.) Sollte der Lleferungsunternehmer auch nur nut einer Abtheilung im Rückstände blelben, u/id die uorgezelchneten Fristen mcht genau einhalten, so wird dle Fmanzverwaltung berechtiget seyn, nach eigener Wahl den Unter« nehmer zur genauen Erfüllung des Vertrag.es anzuhalten, oder auf Gefahr und Kasten des, selben, die gesamnte, von »hm übernommene nicht gelieferte Menge, m demjemgen Wege, den die Gefällsbehörde angemessen finden wrrd, anjuschiffen. Der mit dieser Anschaffung ver-bundene, über das von dem Unternehineu an» gebotene Prelsausmaß einfallende Mehraufwand, dann dle Kosten der zu ditser Bey-schaffung angeordneten Maßregeln müssen dem Staatsschätze von dem Contrahenten vollständig vergütet werden, ohne daß ihm das Recht zusteht, gegen die von der Gefällsbehörde gewählte Maßregel der Nachschaffung, oder den Ausweis , welcher »hm über tue diesfallige Ersatzsumme wird zugestellt werden , irgend eine Einwendung vorzubringen. —- 6.) Die unt Vollziehung des Venrages beauftragte niederösterreichische Camecal- Gefallen - Verwaltung ist befugt , gegen den Unternehmer d;e zur unaufgehattenen ^cfüllunz des Vertrages führenden Mittel anzuwenden. Demselben bleibt hingegen in Hmsicht semec An-sprü.tze gegen den Vtaatsschay, der Rechtsweg offen. — 7.) Die Zahlung für die gehörig odaelieferten, und als dem Verträge vollkommen entsprechend übernommenen'Vtücke, wnd s^gle«ch nach oollzagener Lieferung, entt wcdcr ln Wien ooa der Easse dcr nieoeröster-rczchU'ch.'N Eameral - Gefallen - Verwaltung , oder wenn der Unternehmer die Zal)lung an emem andern Octe zu erhalten wünscht, und sich daselbst eine, zur Vollziehung derselben geeignete Staatskasse befindet, m diesem Orce geleistet werden; jedoch soll dieAbtheilung der Zahlung in klemere Raren als Achtthe'le der ganzen Gebühr mchr Blatt finden- — 6.) Bey der Versteigerung ist eine dem zehnten Theile desjenigen Betrages, der nach dem Ausrufsprelse für das Lieferungs-Object entfallt, gleichkommende slcherftellung beyzubrin« gen. Dieselbe kann entweder im Baren, oder in verzinslichen Staatsschuld- Verschre,bungen nach demCourswerrhe, oder mittelst einer von ' der Kammerprocuratur geprüften, und als gesetzmäßige Bicherstellung anerkauften Hypothekar-Ver^schreibung gtlelstkt wcrd>n. — g.> Diese Bicherstelluns hat für die Parthey, mit welcher im Grunde der Versteigerung der Vertrag geschlossen wlrb, hl« zur vollstandi« gen Erfüllung desselben, in der Haftung zu verbleiben. Den übng«n Partheyen nnrd dte-selbe sogleich zurückgestellt. — 10.) Der, von der Panhep, welcher am Schlüsse der Versteigerung die gelelstete Slchersttllung nicht unmittelbar zurückgestellt wlrb, gemachte An« bot, ,st für dleselbe, bls nicht dte Zurückweisung von Gelte der k. k. aligemeinen Hofkammer erfolgr, eben so verbindlich, als ob der förmllche Vertrags mit ihr, auf der Grundlage der gegenwärtigen Bestimmungen abgeschlossen worden ware. Die Entsche«dung der k. k. allgemeines Hofkammer wird auf je« den FM längstens bmnen acht Tagen nach dem GHluffe der Versteigerung erfolgen, und es ist der diesfalllgl Bescheid von der Parthey bey der niederösterr. Cameral» Gefallen-Ver« waltung zu erheben. — ii.) Der Ausrufs-prets wird für ein Feuergewehr sammt Bajo« nett, Bajonettschelde, Ladstock und Kugclzic-her, mit Acht Gulden C. M. angenommen werden. — Bey der Documenten-Verwaltung der mederösterr. Camera! - Gefallen-Vers waltung lst eln Mustergewehr aufbewahret, dessen Besichtigung den Versteigerungslustigen frey steht. Dieses Mussergewehr ist Mlt Messing beschlagen. Der Lauf hat nne Langc von 3 Wiener Schuh, g 1^ Zoll sammt Kolben, hingegen 3 Echuh, ia i.l/; Zoll. Dasselbe wlegr sammt Bajonett 6 Pfund, 16 Loth. Das Kaliber ist ein und ein Vlerttl Loth. Das Bajonett mißt 1 1^2 Schuh.— Die LleferungsluMgen haben zwar zunächst ,hre Anbote auf dlc mit diesem Mustergewch-re übereinstimmende Waffengattung zu »ichten. Es bleibt jedoch denjenigen Unternehmern, welche Feu?rgewehre von einer vorzüglichern Beschaffenheit, als das Musserist, abzustellen wünschen, unbenommen/ ein Muftcrstück beyzubringen, und ihren Anbot auf dgs Ledere zu stellen. In is- fern bey den hiernack bey« gebrachten Musterssücken/ die cbcn unlcr 1.) und 2.) ausgedrückten Bedingungen vorhanden 279 sind, wird für^'edes solche Musierstück der gestellte Anbot bey der Versteigerung einer ab' gesonderten Ausbietung und Luitation zum Grunde gelegt werden. Es versteht sich jedoch, daß der k. k. allgemeinen Hofkammer vorbehalten bleibt, zu entscheiden, ob und welcher Gebrauch von solchen auf andere Mu-sterstücke gerichteten Anboten zu machen sey. — 12.) Bey der Versteigerung können Anbote auf dle ganze Menge von 1600 Stücke, oder auf einen Theil derselben gestellt werden, jedoch dürfcn dlese Anbote nicht eme geringere Menge als achtzig Stück umfassen. Bey einem glelchen Prnßanbote zweyer odcr mchrc-rer Lieferungslustlgen für dieselbe Beschaffenheit der Feuergewchre, wird dem a^f eine größere Anzahl gestellter Anbote dcr Vorzug eingeräumt werden, so wnt dadurch dle aus-gebotene Gesammtzahl von 1600 Gcück nicht Überschritten wird. — Treffen günstigere An« böte für eine geringere Zahl Fcucrgcwchre mit höheren Lleferungs-Anträgen für k»ne größere Menge zusammen, so soll dle Finanzoerwal-tung berechtiget seyn, dle Annahme dieser höheren Anbote, in so fern dieselben überhaupt zur Annahme geeignet find, blos auf denje-lngeli Thetl des Llcferungßobjcctcs zu beschrän« ken, welcher durch dle auf kleinere Mengen gestellten, von der allgemeinen Hofkammcr an. nehmbar gefundenen günstigeren Prelsanbote nicht gedickt ist. — Wlen am 26. März 16^1. Z. 43g. (Z) Nr. 7ic)51994. C u v r ende des k. k. il lyrischen Guberniums. — Bestimmungen wegcn Bezeichnung der Zucker-fabrikatc mit einem Fabrikszeichen, dann wegen künftigen Bezug des Zuckcrmchls. — Um die Aufrechthaltung der den Zuckcrraffinencn bel dcr Zollcntrichtung von dem Zuckermehle eingeräumten wichtigen Begünstigung mit der SichcrstMmg des Staatsschatzes vor Verkürzungen, zu vereinigen, hat dle hohe Hofkammer nut Decret vom 22. Februar l. I. , Zahl /i62/,6, Nachstehendes zu bestimmen befunden: — 1.) Aller Zucker in Hüten oder Broden, welcher in den, inner der allgemeinen Zoll-Lline befindlichen Zuckersiedercicn erzeugt wird, muß am Boden des Hutes mit emem kenntlich eingedrückten Fabrikszcichen versehen werden. — 2.) DieWahl dcs anzuwendenden Zeichens wird dem Gutdünken des 3" se!b^i^^'^" Zuckechederey überlassen. ^ e erforderliche Vorrichtung bci dcm Amte befindet, odcr in der GcwcrdsMtt dci^u^chco?- 28o rey vorgenommen werden. —> 7.) Zur ausgedehnteren Erleichterung der inländischen Zuckerraffinerien wird die Vorkehrung getroffen werden, daß die Vermengung des zur Verarbeitung in Zuckersiedereycn bestimmten Rohzuckers mit thierischer Kohle in den Seehäfen, in denen ein Hauptzoll- oder Hauptdrcißigst-amt aufgestellt ist, unter Aufsicht dieses Amtes bey Gelegenheit der Umleerung aus den überseeischen Behältnissen in die zum Landtransporte bestimmten Sacke, Fässer oder Packe vorgenommen werden könne. — 8.) Der Rohzucker, den eme Fabrik in unvermengten Zustand bezicht, darf derselben nur unter zollämtlichen Siegel ausgefolgt, und in der Fabrik nicht anders, als unter diesem Siegel oder in einem wohl verwahrten unter ämtliche Mitsperre gelegten Behältnisse aufbewahrt werden. — 9,) Sobald der Unternehmer der Zuckerfiederey den unvermengt in die Fabrik gebrachten Rohzucker aus dem gesiegelten, oder unter amtliche Sperre gelegten Behältnisse zu nehmen wünscht, hat derselbe dieses dem Amte, das dle Gefallsbehörde zur Vornahme dieser Amtshandlungen bestimmen wird, vorläufig schriftlich zu melden. Das Amt bestimmt, durch wen der amtliche Verschluß zu öffnen, und »n wessen Gegenwart die Men-gung mit thierischer Kohle zu vollziehen sey. Die diesfallige Amtshandlung ist stets mit aller Beschleunigung vorzunehmen, damit der regelmäßige Gang des Gewerdsbetriebes nicht gestört werde. Der Fabriksinhaber ist jedoch nicht berechtigt zu fordern, daß die Ge« fallsbeamten sich zum Behufe der Amtshandlung wahrend der Nachtstunden in der Fabrik einsinden. — 10.) Zieht die Parthey es vor, den in der Fabrik unter Zollsicgel oder ämtlichen Verschluß aufbewahrten Rohzucker ohne vorhergehende trockene Menaung mit thierischer Kohle unmittelbar zumVersieden zu verwenden, so ist ihr dieses gegen dem zu gestatten, daß die hierzu abzusendenden Beamten der Uebertragung des Rohzuckers in den Siedekessel und dem wettern Gcwerbsverfahren so lange beiwohnen, als dieses für den Zweck der Controlle erforderlich ist. — n.) DieZoll-bemessung von demZuckermehle, das mit thie-rischer Kohle gemengt bezogen wird, hat auf der Grundlage desGewichtes, welches sich nach Abzug des beigemengten genannten Stoffes ergibt, zu geschehen. In den Zollerklärungen und den Bolleten über Zuckcrmehl, das in dem gemengten Zusiand? versendet wird, muß dieser Umstand und das Gewicht der bclgemengF ten Kohle ausdrücklich angesetzt werden. — 12.) Wird unvermengtes Zuckermehl unrichtig als mit thierischer Kohle vermengt erklärt^ oder wird in emem Behaltnisse, dessen gcfälls-ämtliche Deckung auf mit thierischer-Kohle gemengtes Zuckermehl lautet, unvermengterNoh-zucker gefunden, so haben diejenigen Strafen Anwendung zu finden, welche auf die unrichtige Angabe der Gattung der. Waren durch die bestehenden Vorschriften gesetzt sind. — i3.) Wird in einer Zuckerraffinerie vom Auslande bezogenes Zuckermehl in unvermengten Zustande nicht unter amtlichen Siegel oder Verschluße aufbewahrt gefunden, oder wird entdeckt, daß Rohzucker aus den versiegelten, oder unter amtliche Sperre gelegten Behältnissen, oh,ie Beobachtung der oben festgesetzten Anordnungen genommen wurde, so sind wegen dieser. Uebertrettmgen die auf die Ein-schwärzung von Zucker durch die bestehenden Vorschriften bestimmten Strafen zu verhängen. Auch ist die Verletzung des amtlichen Siegels und Verschlußes nach den in Wirksamkeit befindlichen Vorschriften zu ahnden. — 14.) Die gegenwärtige Vorschrift tritt mit 1. Julius i33i, in Wirksamkeit. Die mir dem 3o. Iunlus d. I., sowohl an Rohzucker als auch an raffinirttn Zucker in den bestehenden Zuckerraffincrie!i vorhandenen Vorräthe sind ämttich aufzunehmen; der von diesen Vorrathen herrührende, odcr von dem ge? nannten Zeitpuncte (i. Iulms issIi,) aus der Zllckersu'derey abgesetzte raffinirte Zucker in Hüten bedarf zur Nachweisung des Ursprunges nicht des vorgeschriebenen Fabrikszeichens. Mit dem am Zo. Iumus i63l, in den Zu? ckerraffinerien/vorgefundenen Zuckermehle wird nach den obigen Bestimmungen verfahren, daher dasselbe entweder unter amtlicher Aufsicht mit thierischer Kohle zu vermengen, oder unter amtlichen Vevschluß zu legen ist. — ,5-) Ueber den Zeitpunct, von welchen an die Mengung des Rohzuckers mit thierischer Kohle in den Seehafen vorgenommen werden kann, wird ?ine besoüdere Bekanntmachung erfolgen. —-Welches hiemit allgemein kund gemacht wird- Laibach am 2. April i63l. ' Joseph Camilla Freyherr v. Schmidbmg, Gouverneur. Clemens Graf v. Brandis, k. k. Gubernialrach. 23l StaM- u,w lauvrechtliche ^crlalltbarungcn. Z. /M. (i) ' , Nr- 227L. ^7. Von dcm k. k. Stadt - und Landrechte in Kmm wird bekannt gemacht: Es sey >von dlc-feni Gerichte auf Ansuchm der k. k. privil. Namiester Tuchfabriks- Compaglne, wider die vätcrl. Joseph Wuvschbaucr'schcn bedingt erklärten Erben, äs pl'Ä<285nt^0 1. April i83i, Zah! 2276, wegen schuldigen ä?5 fi. Zc) kr., M die öffentliche Versteigerung des, zu dem Excqun'ttn Nachlasse gehörigen, ausgab ft. 28kr. geschätzten Hauses, Nr. iä) uV^atbach, sammt izz GemeinantheN am Volur, »ud Map^c-^l-o. 59, gewUIiget, und hiezu drey Termine, und zwar: auf dew ?6. Mai, 20. Juni und auf den 25. Juli d. I., jedesmal um 10 Uhr Vormittagövor diesem k. f. Stadt« und Landrechtc mit dem Bcjsahe bestimmt worden, daß, wenn diese Realitäten weder bei d,er ersten noch zweiten FeMnungstagsatzung um-den Schätzungsbetrag oder darüber, an Mann gebracht werden könnten, selbe bei der dritten auch unter dem Schatzungsbetrage hintangcge« ben werden würden. Wo übrigens den Kaufiu? siigen frey steht, d«e dießsälllgcn Licitationsbe? dingnisse, wle auch die Schätzung in der dieß-landrcchtllchen Registratur zu den gewöhnlichen Amtsstundcn, l>der bei dcm Executions-führer, rücksichtllch seinem Vertreter, Or. Wurzbach, einzusehen und Abschriften davon zu vev- , langen. Lcnbach den 5. April i85i. Unntliche Verlautbarungen. Z. ^66. (i) 2ä Nr. i63S. Edictal - Vorforderung womit die nachbenannten paßlosen Landwehr? manner, unbekannten Aufenthaltes, aufgefor« dert werden, sich binnen mer Monaten so gewiß Hieramts zu melden, als im Widrigen sie nach Vorschrift der Gesetze behandelt werden würden / als: Johann Schuga, Schreiber; Mathias N.cmentz; Michael Kramer; Franz Pzresovsky; Alops Plösch; Mathias Müller; Johann Petschcny; Franz Lcottschnig. Stadt-MaMrat Laibach am 9. April i83i. Z- 467. '(^) Nr. 6^6Oz!2c)"6. Z. M." Erledigte Dienststelle. ^. Die provisorische Laibacher Zoll, und Ver- zeYrunassteu^-Inwectorsstelle, mit welcher ^ m I Ha"d ek, Gehalt von Eintausend aus 7us dem^ "^ 'W Quartiergeld uon loc, si. fekuna d ,s^. ^^""^eko^men. Zur Be-sctzung dleser ftrov.for^hen Dienststelle w.rd der kencurs bis 16. k. M. Mai ausgeschrle- ben. — Diejenigen Indipiducn, wtlchs diese Etclle zu erhalten wünschen ^ haben ihr« belegten Gesuche, in denen sie sich über die vollkommene Kenntniß der Zoll 5 und Verzehrurgs« sieun-Vorschriften, des Kassa- und Rech-nungewesens, und der deutschen und einer slavischen Sprache auszuweisen haben, im vor« geschriebenen Wege'vor Ablauf der Bewerbungss frlss, an dle unterzeichnete k. k. illyrische Camera!-Gefallen ^Verwaltung zu übcrrnchen. Von der k. k. illyr. Camera!-Gefallen-Verwaltung. — Laiback am i5. ApnliöZi. Z. 46ä- (0 Nr^ 3673^357)6526 D. 3 i r cu l a r e an sämmtliche k. k. Psseggerichte und Ver» waltungsamtcr. — Bei dem k. k. Pfieggerich-te Schärdmg im Innkre,se, ist die Kastners-stelle, mit welcher em Gehalt von 5oo fi.E.M. jährlich, und der Verbindlichkeit zum Erläge cmev Caution von 5oo st. C. M. verbunden ist, erlediget. — Die staatshctrschaftlichen Beamten, und vorzüglich die Gtaatsgüter-Quies-centen, welche sich für dicsen Dienstpofien ge« eignet finden, haben chre dießfalligen Gesu« che, belegt mit den Zeugnissen über gründliche Kenntmsse in Nechnungs- und Küstenge-schuften, Lebens- und Dlcnssjahre, Morcli« tät, dann Fähigkeit zum Eautwnserlage, im Wege »hrer vorgesetzten Bchötden bls Ende Aptil iLZi hierorts zu überre»chen, — Von der k. k. veremlen Cameral-Gefallen-Verwaltung für Oesterreich ob der Enns und Salzburg. — Linz am 27. März zZZi. Z. 460. (1) ^ Nr. 3Z9.' Getreid < ^icitation. Bei dem unterzeichneten Verwaltungs, Amte werdcn in Folge Verordnung der wohl-löbl. k. k. vereinten illvriscken Eameral-Ge« fällen«Verwaltung, nde Jahre, nämlich: vom l. November ig^a, bis letzten October l333, im öffentlichen Ver< sieigerungswcge uerpachtet werden z was mit dem Bemerken hiemtt kund gemacht wird, daß die Pachtbedingmsse täglich hierorts tlngesehen. werden könnrli. Landstraß am 8. März igZl. Z. ä53. (2) Nr. 6Z59)ti67, Z.M. Kundmachung. Bei dem k. k. prov. Zoll-und Vcrzeh-rungssseuer-Oberamte in Laibach, ist die dritte Officials-Stclle mit einem jährlichen Gehalte von 5oa st , und der Verpflichtung zur Leistung einer Caution im Gehaltsl/etrage in Erledigung gekommen. — Zur provisorischen Besetzung dieses Dienstplans, od?r im Falle der graduellen Vorrückung der fünften prou. Official-Stelle, womit der Gehalt jahvltch /«,00 fi., und dle Obliegenheit zur Leistung der Caution im gleichen Netrage verbunden ist, wird dcr Concurs bis zum i5. May i83l/ mit dem Beisa!)e eröffner, daß diejenigen Individuen, ryclche eine dieser Dienststellen zu erhalten wünschen, und sich über die vollkommen? Kenntniß der Zoll- und Verzchrungs-sinier - Manipulation, des Casse - und Rcch-nungsfaches, dann der deutschen und einer slavischen Sprache auszuweisen im Stande sind, ,hre gehörig belegten Gesuchs vor Ablauf der Bewerbungsfrist im vorgeschriebenen Wege an das k. k. Zollobcramt Laibach zu leiten haben. — Von dcr k. k. vereinten illyrischen Camc-ralgefällen-Verwaltung. — Laibach am i:. AMl i3Z.. Z. 428. (3) Nr. Z98c)^33. T. Kundmachung. Es wird für die Verfrachtung des zum Ge-fallsverschleiße in der Provinz Karnten erforderlichen Tabackmaterials und Stampclpapicvs für den Zeitraum emes Jahres, vom 1. Mai i85i bis Ende April i832, und zwar: von Laibach nach Klagenfurt auf eine Gewichtsmaffc von beiläufig ^125 Zcntcn Sporco, dann von Laibach nach Villach von beiläufig 25oo Zcn« ten Sparco, auch mehr oder weniger; dann nach Bedarf auch Matcriale, Geschirr und andere Utensilien von Klagenftirt nach Villach zurück nach Laibach, emc Concurrenz mittelst versiegclttr Offerte abgehalten, und mid dem Mindestbietenden dcr Contract abgeschlossen werden. — Es werden daher alle Jene, welche sich''diesem Unternehmen unterziehen wollen, uM die Mzu geeigcnschaftet sind, eingeladen, bis 25. Apnl d. I. Mittags ,2 Uhr, ihre versiegelten Offerte, worin der Frachtpreis sowohl für dcn Sporco- als Netto - Zentner, von Laibach nach Klagcnfm't und Villach, und nach Bedarf von da zurück nach Lcubach deutlich und bestimmt ausgedrückt seyn muß, und auch die Versicherung einer Cautionsleistung von 10 pCt. aus dcn erstandenen Frachtlohnsgeld-betrage bcizusclM ist, im Bureau des k. k. Hofrathes und Camera! - Gefallen - Administrators, im Freyherrn v. Zoisischen Hause, auf dem Raan, einzureichen, an wclchcm Tage und in welcher Stunde die eingelangten Offerte ge-öffl^ct, und nach vorheriger Berichtigung der Caution der Contract mit dem Bcstbieter sogleich abgeschlossen werden wiry. — Die Eow tractsbedingnisse selbst können hier m Laibach im k, k. Tabackgefälls-Amtsgcbäude, im zweit ten Stocke, im Gefälls-Buvcau in den Amisstunden Vor- und Nachmittags/ dann in Gray bei dcr Erpedits-Dircttion dcr k. k. steyermar-kischen vercinlgten Camcral- Gefallen-Verwaltung; endlich in Klagenfttrt bcim k. f. Taback-und Stamvelgefalls - Inspectorcitc, cingcsehen werben. —Von dcr k. k. vcremttn iüynjcken Camcral- Gefallen - Verwaltung. —- Laibach am Z. April t63>. vermischte ^erlÄUtbarnttSett. Z. H54. O) ^ ^ Nr. 5Z5. Edic k,> - Von dem Bezirks- GerichtHa.asbn'g wird. hiemlt bekannt gemacht: Es, scp, »u Folge An«' suchens des Herrn ,,^nt'0n Mos^ek ?on Pla-, nina , Cessionars.M Themas. Petnts^i, äc:^. pi-Äesenlllta l6.'Februar H. I., Nr. 5)5,,f^ßs. d>c Reassumirung '^'vHlt Bescheid vom" ,f>. Septemb?r läZo, NMZHy bewlülgten, aber 283 Unterbliebenen executiven Feilbietung der, dem Michael Micheuz von Unterloitsch gehörigen, de« HerrschaftLoitfch, »^Rect. Nr. 109 zinsbaren , auf 2907 ft. äo kr., gerichtlich aeschap ten Halbhube, wegen schuldigen 2iZfi. 20kr. <:. «. detouren zu baitcn, und die BesscNungen sowohl für tie Zimmer in den ständlfäen Gebäuden, als auck sü/ die cbenfcills, füx Cu'gästc bcliimmttn Zimmer nn fre^b<.'ilüch r« MandeNichen Gebäude früh. 5«,tlg gcnua bey dem vrovisoiifchen Director tec Bad?anft. ^^^'^" Zimmer in assen Gebäuden ^ff^k'^"^'^"beu ihrer Größe und Be< B«led!»tt« «»her ei,.g°lew ^en t«nn Die Preise det Bäder, Bettfournituren unb Wäsche sind für tas laufende Jahr in Conv. Münze solg-endermaHen destimmt: ^) Die Badeaäste bezah^ ^i Tagen 7 ss- — tr.' le" Wr «'ne Vadetoul^ ^ Tagen ä « - >, im Geddade von ^? b) deren Söhne u. Töch« ^ ^ -ter unter »4 Iadren, ^ 2» Tagen 3 ,, 2o « für eine Tour im ^ 24 Tagen 4 » "- 1, Gchdaoe von / c) für ein warmes Bad im allge» meinen Gehbade.....»— » ^^ » c!) für ein walmeö Bad in tu» ^ferner Wanne . . . . » « — ,, ^^ » e) für ein warmes Bad in höl' zciner ÄÄanne . . . . . . »— n '^ »» s) für eil^ taltes Bad im obern Ursprung .^......—>»4» g) sür die Füllung eines Gimer« fasscs mir Darypf gewäimten Badwasser ....... — » 4 „ !i) für ew Badehemd oder Mantel . — ,, 4», i) für ein Bade» Beinkleid ... — » 2 „ lc) für ein Leintuch . . . . . . — „ 2 „ l) für ein Handtuch ..... — » » « m) für ein voWändiges feines Bett, täglich....... — ,,65 n) für ein vollständiges ordinäres Bett, täglich . ,......— „ 4 „ Die HlaNung auf 2 Pferde sammt Wa^cnremife, läglich . . . , — „ 8„ Bey dieser Oklegenheit wird auch zur allge« meinen Kenntniß gebracht, daß iene armen Kran« ken, welche den unentgeltlichen Gebrauch des To» delbadcs, mit orer ohne Unterkunft und Verpfte-gung zu erbalten wünschen/ ihre mit den ärztli» chen und Dürftiizfcilö« Zeugnissen belegten Ge» suche längstens bls z. Mai? 3. I. bey der stey« ermäik. ständisch, verordneten Stelle einzureichen haben, widens auf später einkommende Gefu» che keine Rücksicht genommen werden rvirh. Grätz am l. April i63». H- ^3. (1) , Nr. 47». Edict. Von dem vereinten BezirkS-Gerichte Rad« mannsdorf wird bicmit t^tnd gemacht: Og sey übe^ Ansuche« des Mathist MuNey von Rad« mannbdolf, gegen Icftvh Mandelz zu Lanzovo, in die executiue Feildictung der gegner'fchen, der henschaft Radmannsdorf, sud Urb. Nr. 7I3, dienstbaren, zu Lauzovo, 5ub (Zonsc. Zahl 22 lie° gcnden lj3 hübe, un gerichtlichen Schäßungs« tverthe von 5^6 ft. 5o lr<, cann der gepfändeten Fährnisse, im gerichtlichen Ochähungswetthe von 12 ft. 54 tr., «regen auS dem wirthsci-aflsämrli' ^tn Vergleiche vom »3. F«bcl'ül 1824 fchuldi« gcn 200 ft. <)kr., dann 5 c^o Zinsen c. ». c. ge« willigt, und'hiczu dreo Tagsahungen, und zwar: für die erste der »4. May, für die zwecte oer iH. Iuny und für die dritte der 14. July, jedesmal Nachmittag/ von 2 bis 5 Uhr, in I^c" oes ExeWkttn zu Lanzovo mit dem Beyfahe ange« orpM worden, daß, wenn diese RcaMaten we. de^'dey der erHcn noch ,weyten Feilb'elnngs^ag' s^ung um oder über oen Echabun^n-crth an Mann gebracht werlcn sossten, oleftlben bey der M dritten auch unter demselben hintanaegeben wer. den würden. Hiezu werden KauMieichader m'tt , dem vorgeladen, daß uedie Schähung und Lici-tations > Vedingnisse in hiesiger Gecichlätanzley ^ einsehen können. ^ Vereintes Bezirks? Gericht Radmannsdoif am R2. März ,L5i. > Z»^52. (2) Nr. 77. E d i c t. Von dem k. k. Bezirks - Gerichte der Berg - Eameral-Herrschaft Idria , wird dem Paul Kautschitsch/ oder dessen Erben hiemit bekannt gemacht: ES habe Johann Kau-tschitsch, auf Excindirung der, von dem nunmehr verstorbenen Stephan Kautschttsch besessenen, zu 8k6rmi5^.iv6t-^^ Haus'Zahl/^9 gelegenen, und der Grundherrschaft Lack, 5ii!> Nrb.-Nr. 96 unterthanigen Hübe, aus dem Verlasse des erstgenannten Stephan Kautschitsch, die mündltche Klage bev d,esem Gerichte angebracht, worüber zur Verhandlung dieses Klagsgegenstandes eine Tagsahung auf den H. May i83i ^ Früh 9 Uhr, »n der dies-bezirksgertchtlichen Kanzley anberaumt worden ist. Dieses Bezirks 5 Gericht hat, nachdem demselben der Aufenthaltsort des Paul Kautschitsch unbekannt ist, und derselbe sich auch ausser den k. k. Eilanden befinden könnte / zu dessen Curator, Stephan Platischa vsn 3^er0,i8^iv6t^ aufgestellet, mit welchem m 'dieser Rechtssache verhandelt werden wird. Dessen Paul KautschitsH, mit dem Bey, satzl verständiget wird, bey dieser angeordneten Tagsayung entweder selbst ;u erscheinen, oder tne nöthigen Behelfe dem zu diesem En-de aufgestellten Curator beyzugeben, oder selbst einen VertrN?v sich zu bestellen, widrigens auf die spätern Einwendungen kem Vehör gegeben werden würde. K. K. Bezirks- Gericht Idria am 26. Jänner i3Zi. 3. 445. (2) Nr. 4»>- L i c i t a r i 0 n c pe c utiv e dersdem I 0 s e p h G I a v i t s ch gehörigen zwei Hübenuno Fährnisse zu S tudenz. Van dem BezirtZ«berichte zu Sittich wird hiemit betannl gemacht: Gs sey aus Anlangen des Franz KoreUz von ArNschavah. wider Foftph Gla-yitsch Hübler zu Ttudenz, wegen aug dem gericdt» Ncken Veraleiche vom 9. Juni l83a, Z. 632^ schuldiger »3o fi. 5o tr. <:. ö. 0., in die erecutivs Versteigerung der, dem Letztem gehörigen zw ei Hüben sammt Gebäuden, und der An« laat. dann der tzisbsl l?estndUchen FahrMev ge^ rvM'lKet worden. 3u dem Ende flnd drei hungen. als: am »5. Mai, i3. Juni und ich» Juli ,63i, iederzcit im Orte der Realität von 9 bis 12 Uhr Vormittags jüc die Realitäten, un3 3iachmittags um 2 Uhr für die Fährnisse mit dem Beifahe angeordnet, daß eie Realitäten un5 ' Fährnisse, falls felbe bei der eisten oder zweiten Versteigerung zum Mindesten um den Schähungs" we?th nicht an Mann gebracht werden sollten / dei der dritten Tagsatzung auch unter dem Schäz" zungswerthe hintangegeben werden würden. Die Realitäten bestehen in den,« zur löbliche« Relitzionsfondsherrfchafc Sittich, suIi Ulb. Nr° l5^, i55 dienstbaren zwei hüben iu Studenz^ unweit der Ncustäoiler (Zommerzial«Strasse ftdc vorthellhaft gelegen, im gerichtlichen ^chähungs» werthe pr. 923 st. 20 tr. und werden zusammen ausgerufen werden. Die Fahrnisse besteben: in zn?el Pferden, einer Kuh, einer Katbinn, Gelrsid, Vieh, Futter, mehreren Wägen und sonstigen haus-, Keller - und Wilthfchascsgeläthen, im Werthe pr. n5 st. 9 ks., Wer an der Veriieigerung der Realität Antheil nehmen will , hat ein ^hnpcrV«ntlgeS Padi- UM LU erlegen- Die LlcirHtions.Bedinqmsse und der Abfidät» zungs,Vesl^no tonnen bei dem Nezirtsgenchw Siccrcb eingesehen werden. Sittich am 9. April lLZi. Z. ^^7. (2) I. Nr. 3är. E d i c t. Vom Bezirks.Gerichte der f. s. Vtaat-Kberr' fchaft >^ck, wird den Martin scköpf und dessen unvetannten Orden hicmit kund gemacht: Gs ha» be wider ihn Simon S^int, diö Klage auf Her« jährt- und Grloschenerklälurig des auf dem, der Stadt Lack, 5ub' Url>. Nr. 16 dienstbaren, suk,' haus 1 ^a!)I 2 ses sammt holiantheilcn, zu Gunsten ^csscldcn das-tenden Urtheils, lldu. 4. Juli ,765, lnki!)uU,r selbst einen andern Sachwalter zu bestellen und dnsern Gerichte namhaft zu ma« chen, übecbaupt alle in diesem Gegenstände erfor« declichen Schritte einzuleiten wissen n^ogen, als im wiorigcn Falle die aus ihrer Verfäumnih ent^ springenden nachtheilizen Folgen sie sich selbst M-zufchre^en haben wervcn. A?zirsK«Gencht Staatsherrschaft Lack am m. Februar i33l. Anhang zur Aaibacher AeitunK. ^remven-Nnzeige. Angekommen den 16. April 1b2t. Hr. Wander Edler v. Grünwald, k. k. Guber-nial^Raty in Trieft, mit Gemahlinn und Tochter, von Wien nach Trieft. — Hr. Johann Edler v. Schildenfeld, provisorischer Custos, von Grätz. Den 17. Hr. Waldemar Baron Wimpfcn, gewesener preussischer Garde-Offizier» Hr. Johann Win. der, Apotheker aus Magdeburg, und Hr. Adolph Witt, Particular aus Hamburg; alle drei von Wien nach Trieft. — Hr. Oswald Edler v. Kodo-Msch, Herrschafts-Besitzer, von Grätz nach Trieft. — Hr. Carl Galvcmi, Kunsthändler, von Wien nach Trieft. — Hr. Graf Caßinl, kaiserl. russischer Tim. lar-Rath, von Trieft uach Wien. — Hr. Franz Dworzak, Begüterter, von Gottschee nach Wien. — Hr. Cassoni iNarchese, Fisccilamts-Concepts-Prac-ticant, von Trieft nach Grätz. — Hr. Johann Beßo, Handelsmann, von Trieft nach Wien. — Hr. Baron Homichs, k. k. Kämmerer und Herrschaftsinhader,, mit Gemahlinn, von Wien. Z. 435. (!) ————— ^erlorneZi Armband. . Sonntags den 17. April ist bei dem Ausgang aus dem Theater ein Armband, in Gestalt eines einfachen Reifes, zum Oeffnen und Haare einlegen eingerichtet, verloren worden. Auf demselben sind die Buchstaben ^. 8. und die Iahrszahl 18Z1 aravirt. Der redliche Finder wird ge-deten dasselbe der hlesigcn k. k. Poli-zey-Direction zu übergeben. N. N. Nott03iehunZttt. In T'-left am 13. April iLZl: 55. 67. »o. 90. 11. Die nächsten Ziehungen werden am 23. Avril und 4. Mai lL3i m Tr,est gehalten werden. Wetreid - Durchschnitts - Vreise in Laibach am ,6. April i63i. Sin Wien. Metzen Weitzcn . . ^ fl. 4 tr. — — Kuturutz . . — » — » » — Halbfrucht . — « — « — — Korn ... — ,, — „ — — Gerste ...-»-„ — » ^. — Hirse . . . 2 „ ä. 1, — — Heiden. . . 1 » 53 ,» — — Hafer ... ; ,, 162^ „ Ktavt - unv laiwrechttiche ^erlautbarungen. Z. ^63. (1) Nr. 2298. Von dcm k. k. Stadt- und Landrechte in Kram wird bekannt gemacht: Es fey über Ansuchen dcr Agnes Kovatschufch, im eigenen Namen und als Vormündcnnn ihrer minder-iährigcn Tochter Franzisca, als erklärten Erben zur Erforschung der Schuldenlast nach dem am 1. März i35i ohne Hinterlassung eines Testaments, zu Laibach am alten Markte verstorbenen Jacob Kovatschitsch, die Tagsatzung auf den 16. Mai l. I,, Vormittags um 9 Uhr, vor diesem k. k. Stadt- und Landrcchtc bestimmet worden, bei welcher alle Jene, welche an diesen Vnlaß aus was immer für cmcm Rcchts-grunde Ansprüche zu stellen vermeinen, solche so gewiß anmelden und rechtsgeltend darthun sollen, widrigcns sie die Folgen des §. 81/5 b. G. B. sich selbst zuzuschreiben haben werden. Laibach den 5. Apnl i82i. vermischte Verlautbarungen. Z. M'. d) Verlautbarung. Am 23. d. M., Vormittags um 9 Uhr, werden m der Rentamtskanzley der Fürstbischofs. Pfalz Laibach, ,34 Mcrling Weitzcn, im Wege der Versteigerung, gegen gle,ck ba-, re Bezahlung verkauft werden, wozu man die Kaufiussigen hiemlt Einladet. Pfalz Laibach den 16. Avril 18Z1. Nachricht. ^ Nachdem von Seite der Direction der philharmonischen Gesellschaft dcm Herrn 1 Abrecht Fischer, gewesenen Professor der Oboe an dcm Conservatorium zu Prag, rück- H sichMch seiner vorzüglichen Verdienste in musikalischer Beziehung, und der in dcr letztern Zeit ^ del Der besagten Gesellschaft geleisteten entsprechenden Mitwirkung,, bewilliget wurde, cin Concert ß M lyrem 'Baale, und unter ihrer Mitwirkung, abhalten zu dürfen; so denket Hr. Fischer V duses Concert Morgen den 20. d. M. zu geben. ^. l e «.. l. sowohl die bedrängte Lage des mit Familie begabten Eoncertgebers, als desftn ann, ^ ^.besondere Ge,chicklichkeit auf der Oboe, diesem schönen Instrumente, dürften mi ^ D das kunstswnge und edelmüthige Publican zu einem zahlreichen Be. , suche dusts Concertes zu bewegen ^ 236 RreisämtliOe Verlautbarungen. - Z. 434. (1) Nr. 4167. Kundmachung ^ wegen Vornahme der Subarvendirung des ' Holzbedarfes für das in Laibach dislucitte k. k. Militär, vom i.IuniiLZi, bis Ende ! Mai i9Z2. — Um das Erfordcrniß an Holz ' für das in Laibach dislucirte Militär auf ein ' ganzes Jahr, daß ist: vom 1. Juni i83i, bis ' Ende Mai i6Z2 zu decken, ist auf den 3o. des , gegenwärtigen Monats April eine Verhandlung i im Wege einer Lttitation, wobei der mindeste ' Anbot zu, gelten hat, bei diesem k. k. Krns-amte bestimmt, wozu alle Lieferungslustigcn ^ hiemit eingeladen, und zugleich verständiget . werden, ihre Anbote am Tage der Verhandlung der anwesenden Commission schriftlich zu übergeben. — Als vorläufige Bcdmgnisse werden bekannt gemacht: 1. daß das Holz nach n. österr. Klaftern mit Krcuzstoß und 3o Zoll langen Scheitern, oder aber in Aequwalent bei kürzern oder langern Scheitern an das Militär abgegeben werden muß ; 2. daß das Holz, es mag harter oder weicher Gattung seyn, gesund, trocken, nicht über ein Jahr alt, von Klötzen und Prügeln befreit, mithm aus vollkommen gesunden und geschlichteten Scheitern bestehen muß; 3. dader ContnchemjmeQuantität, welche m der entlegenen Easern nothwendig wird, Mf eigene Rechnung dahin führen muß; H. daß das beiläufige Erforderniß für ein ganzes Jahr in HöoKlaftcr harten Holzes bestehe; 5. daß jider dcrMitlicitirenden sogleich ein Reugeld von Ho fi. zu erlegen habe, welches aber allen Jenen, welche die Lieferung nicht erstehen, sogleich nach beendigter Licitatwn zurückgc -. ^»i wlrd ; 6. daß der Ersteher gleich bmn Contracts - Abschlüsse eme Caution von 200 ft, entweder im Baren, oder in Staats-Obllgationcn, oder fideijussorischzu erlcgenhat. Uebngens können alle wettern Contracts-Bedingnisse täglich m der k. k. Militär-Verpflcgs-Magazins-Kanzlei eingesehen werden. K. K. Kreisamt Laibach am i5. April iL5i. vermischte ^erlHutbarungen. Z. ^6l. (t) Nr. 379. Vorladunas. Edict-Von der BezirW. Obrigkeit W'Obach wirb den abwesenden Landwehrmännern: Mathias Pe» tritscb von Wipbach; Vincenz Potutschnil, oder Pischkutnik von St. Veit, A«ton Vouk von Pule, groß? Ioban»^ BratanfH von Podbreg; Matthäus Felz von ^chwarzenkerg, und Johann Iamschek von Wipdack erinnert, binnen sechs Woche» sich um so gennsser bey dieser Neziltö-Obrigkeit persönlich zu stellen, widrige«S sie nach Lerlauf dieser Frist als Deserteure angesehen untz »«handelt werden würden. BezirtsObrigkeitWipbacham n.April iL3«. z7^6."^(2) ^^ I. Nr. L4. Edict. Von dem Bezirks'Gerichte Rupertshof zu sseustadtl wird allgemein bekannt gemacht: Es sey ^ber Einschreiten dcs Johann Saitz, Eesstonär ?es Herrn Peter Koffer, wider Maria Kuschlin zu lkandia, punci^o aus dem hohen obclgerichtlichen Zrkenntnisse vom 4. November »63ci, Z. H^5l6, zugesprochenen 46 si. 55 tr. M. M. c. 5. c., m die executive Feildietung des gegnerischen, mir Pfandrechte belegten, gerichtlich auf 400 ft. M. M. bewertheten AckerS sammt darauf siehenden Har-pfe gewilliget, und zur Vornahme die gesetzlichen Veräußerungscermine auf den 3a. April, 2o. Mai und 3c>. Juni l. I-, jedesmal Vormittags von 9 bis 12 Uhr, in ^occ» der Realität mit dem Anhange bestimmt worden, dah sofern dieser Acker weder bei dem ersten noch zweiten Versteigerungs» termine um den gerichtlich erhobenen Schäyungs-werth oder darüber an Mann gebracht werden könnte, solcher bei dem dritten auch unter demselben hintangegeben werden würoe. Wovon oie Kauflustigen und die Sahgläubi-ger, Leytere zur Verwahrung ihrer Rechte mit dem Anhange verständiget werben, daß die Lici» tationsdedingnisse am Tage der Licitation bekannt gegeben, mittlerweile aber auch täglich während den Amtsstunoen in dieser Gerichtstanzley einge« sehen werden können. Bezirks . Gericht Rupertöhof zu Neustadt! am ia. Jänner »53». Z. 45o. (?.) "" Nr. 656. Edict. Von dem Bezirks » Gerichte Rupertshof zu Neustadt! wird aligemei.- kund gemacht: OK sey über Ansuchen des Franz Gadner, nomine feinet Schwester Anna Gadner aus Neustadt!, wider Joseph Schascheg von Pangersgerm, wegen aug den- wirthschaftsämtlichen Vergleiche vom i3. September »828, schuldigen loo ft.. 5 ojn Zin« sen und Unkosten c. 5. c. ^ in die executive Feil« b«tung der gegnerischen, mit Pfandrechte beleg« ten, gerichtlich auf i22 fi. 40 tr. geschätzten Hal« ben Kaufrechtshube und deö Weingartens Visch« naberg gewilliget, und zur Vornahme die gesetzlichen Termine auf den »6. Mai, »5. Juni und »5. Juli, jedesmal Vormittags von 9 bis »2 Nhr in I^oco der Realität mit dem Anhange anberaumt worden, dah, so fern diese Realität weder bei dem ersten noch zweiten Verstclgcrungs. tecmine um den gerichtlich erhobenen Schatzungs» werth oder darüber an Mann gebracht werden tonnte, solche bei der dritten und letzten auch un» ter demselben hintangea.eben werden würde. Hievon werden d«e Kauflustigen und Sah« gläubiger, diese zur Verwahrung ihrer Rechte mit oem Beisätze in Kenntniß geseht, dah die Licita« tiansbedingnisse täglich in dieser Amtötanzley zu den gewöhnlichen Anusftunden eingesehen werden tonnen. Bezirks. Gericht Rupettshof zu Neustadt! am 25. März iLZi. (Z. Amts-Blatt Nr. 47- d. 19« Ap"l i83i.)