^ 31. Dienstag den 13. Mär? 1^32. CHUbernial - Verlautbarungen. Z. 282. (2) Nr. Z908. K u n d m a ch u n g. Das uom k. k. Gubernium zu Prag mit Note vom 3l. Jänner l. I., Zahl 5I27, an-her übermittelte, mit a. h. Entschließung vom y. December i93i genehmigte Reglement für dle Moldau« Schifffahrt, w»rd hlemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht. — Vom k. k. »llyrischcn Landes-Gubernium. Laibach am 25. Februar iLZ2. Reglement für die M o ld au - S chifffa hr t. — Art. 4. Die Schifffahrt auf der Moldau soll von da an, wo dieser Fluß schiffbar wird, bis zu seinem Ausfluß in die Eibe, und umgekehrt aus der Elbe, in Bezug auf den Handel völlig frey seyn, dergestalt, daß die Aus, Übung der Moldau-Schifffahrt einem Jeden gestattet ist, welcher mit einem geeigneten Fahrzeuge versehen, hiezu den von dem Landes-Gubernium ausgefertigten Erlaubnißschein erhalten hat. — Art. 2. Alle auf der Elbe pa-tentisirten Schiffer haben das Recht mit ihren Fahrzeugen auf der ganzen schiffbaren Moldau Frachtfahrt zu betreiben, so wie die mit den vorgeschobenen Erlaubnißscheincn vcrsehcnm , Moldauschlffcr berechtiget sind, die Elbe miß-'' "" ganzen schiffbaren Laufe zu befahren. — " r. 3. D,e Frachtpreise und alle übrigen Be, lmgungcn der Transporte beruhen lediglich auf ^,.^>" "ebevemkunft dcr Schiffer m,d der Versm cr ^oder dessen ComnntenttN. - An. ^.^./ V'"^'"' Städte können unter ^t n/ . ' 5'""tfahrtcn errichten, das f . ' d si '-?' '^'eb>gen Anzahl von Sch.f-fem, dle sie zu chrcm wechselsm gen Verkehr fur nothlg erachten, Verträge auf eme b^ stimmte Zett abschließen, h^rin die Frachtvre»' st, dle Ze.t der Abfahrt und der AnV ^lnd andere in chrem Interesse liegenden, mit den bestehenden Gesetzen und namentlich der gegenwärtigen Verordnung nicht im Widersprüche stehenden Bedingungen feststellen. Der- gleichen Verträge sind jedoch nach cvfolgter Genehmigung dcs Landes-Gubernnims zur Kenntniß des Publicums zu bringen. — Art. 5. Die von der Schifffahn auf der Moldau zu entrichtende Abgabe ist dcr MoldauzoU, wcl-cher von allen Ladungen und Flößen bei den durch gegenwärtige Verordnung festgesetzten Erhebungsämtern entrichtet werden muß. — Ausser dlcscr Abgabe soll von der Schifffahrl auf der Moldau, so lange nämlich die Ladung den Fluß nicht verlassen hat, keine andere Gebühr unter was immer für einem Namen gefordert werden. — Art. 6. Dcr Mcldauzoll soll m der Regel nach dem Gewichte berechnet und erlegt, dade» aber der niederösterreichlsche Centner pr. 100 Pf. zum Grunde gelegt werden. Bet dem Langenmaße wird der Wiener Fuß gebraucht. — Art. 7. Für die ganze Strecke von Budweis bis Melmk, und umgekehrt, ist der Moldau;^ll auf ,<-> kr. Conv. Münze für den Ecntncr Brutto-Gewicht dergestalt festgesetzt, daß für die Strecke zwischen Prag und Budwcis 6 kr., für die zwischen Prag und Melmk aber 4 kr. erhoben werden. — Art. 6. Um jedoch die mnere Industrie und Ausfuhr der Landcsproducte zu befördern, zugleich auch den Verkehr mit den ersten Lebensbedürfnissen zu begünstigen, und die Verführung mehrerer Gegenstände ,von größerem Gewichte und geringerem Werthe zu erleichtern, soll rücksichtllch dieser folgende verhältnißmäßi-ge Herabsetzung Statt finden. — Auf ein Viertel des Moldauzolles werden nachstehende Artikel ermäßiget: — Ambosse, Anker, Asche (unausgelaugte), Bier (mtt Ausnahme des fremden), Blei, Bleierz, Bohnen, Bolus, Bomben, Borsten (Dchwems-), Draht (eiserner), Eisenblech ohne Unterschled, Eisen (gegossenes), Erbjen, Erz, Geftügcl, Gerste, Glas ohne Unterschied, Glasgalle, Graupen, Grics und Grütze von allen Getreidarten, Gußcisenwaaren (grobe), Hafer, Hlrse, Holzkohlen, Hornspitzen und Hornplat-ten, unverarbeitete Kanonen, Kienruß, Knop- ,76 pern, Korn (Roggen), Kreide (weiße, schwarze, rothe), Kümmel, Kugeln (eiserne), Lafet-, ten, Linsen, Lohrinde (Borke), Marmor, rohes Mehl Waller Getreidarten), metallische Mmeralerde, Mineralwasser, Mörser (Bomben), Münzkrätze, eiserne Nägel (gegossene)/ Ocker, Oehlkuchen, Pech, Platten (marmorne u. dgl.), Rindshörner und Füsse, Noth-stcin, ^amen aller Art, als: Ames, Fenchel, Hanf, Rübsaamen :e., Salz (Küchen-,^ See-und Ztem-), Sauerkraut, Schleif- oderWelj' steine !Mne), Spelz, Stangeneisen (geschmiedetes), Theer, Tripuel, Wachholderbecren/ Weitzen, Wicken. — Auf ein Fünftheil des Zolles: Gröbere Böttcher - und andere Holzwaaren, als: Lettern, Mulden, Schaufeln, Schwingen u. dgl. Feldgecäthe, so wie die gröbern Korbsorten zu Fastagen von Baumwurzeln :c-, leere Fässer, Kisten und Tonnen, Früchte (gedörrtes Backobst), Hagebutten (gedörrte.) — Auf ein Zehntheil: Bau-und Nutzholz, Blut (oom Schlachtvieh), Butter und Käse (frische), Eyer, Elsen (alteö), Knochen, Laugenstuß, Milch, Schmelzncgcl aller Art, Steingeschirre (so gemeines), Topferwaare. — Auf ein Zwan z igthe i l: Braunkohle, Brennholz, Busch aller Art, Achorien-Wurzel, Eichel, Faschinen, Früchte, (frische), Obst, Gemüse (frisches), Gras und Heu, Gyps, Kalk, Nüsse aller Art, Nohr (Dach-, Schilf- und Stuhl-), Deegras, l^troh, Torf, Weintrauben, Wellen (Branddusch), Wurzeln (eßbare). — Auf ein Vi cl zi g theil: Alaun und Vitriolstein, Ajche (ausgelaugte), Drusen (Trcster), Dünger, als: Miss-, Mergel«, Stoppeln- u. s. w., Floßgcräthe (rückgehende), Gallmeistein, Glas-und Topfscherben, Kalkstein, Kufen, Rinnen u^id Tröge :c. von Stein, Kles (gemeiner «^tein ), Lcinpferde (zu Wasser rückgehende), Mörtel von Ziegel- und Tufstein (Traß), Mühlsteine, Pfeifencrde, Pflastersteine, Sand- und Bruchsteine aller Art, Schiefer (Dach-), Stein- , kohlen', Thon, Töpfer- und Wal^erd?, Tuf- , stein, Ziegel (gebrannte und Luft), Ziegel- , Zemcnt. — Art. 9. Der Moldauzoll wird lN > Prag nach Maßgabe der befahrenen und zu l bcfahrenden Strecke erhoben, und zwar an s cmcm der nachstehenden, mit den erforderlichen ^ Beamttn versehenen Molda^ollä'mtern : Weg- l toli, Töpferwache, Karlsthor und l letzter Pfennig. — Art. 10. Bei allen f Schiffern und Flößern, welche von der Elbe : tommend mit einem Manifeste, so w»e es in s ver Elbakte vorgeschrieben ist, versehen smd, a - soll der Zoll auf dem Grunde dieses Manifestes - berechnet und erlegt werden. — Wenn in > diesen Manifesten das Frachtquantum in Ham-: burger Ccntnern ausgedrückt tst, so soll zur - Ausgleichung dieses um beiläufig 4 ojo geringern Centners von den Zollbeamten H 0^0 voin entfallenden Zollbetrage zu Gunsten des Schiffers in Abschlag gebracht werden. — Art. Hl. Des< gleichen soll allen Schiffern und Flößern, welche ihre Ladung auf der Moldau einnehmen, gestattet seyn, sich mit Manifesten nach dem durch dle ö'lbakce vorgeschriebenen Schema zu versehen, und m diesem Falle die Verzollung in derselben Art> wie in dem vorstehenden Artikel ausgedrückt ist, vorgenommen werden. — Art. ,2. Da indessen die Anfertigung der durch die Elbakte vorgeschriebenen Manifeste vorzüglich wegen der Reduction auf Gewicht bei Artikeln/ welche lin gewöhnlichen Verkehre nicht gewogen werden, mit einigem Zeitverlust und Unbequemlichkeit verbunden ist, so wird zur Erleichterung der innern Schifffahrt denjenigen Flößein und Schiffern, deren Ladungen in einem an der Moldau gelegenen Orte eingenommen, und nach emem ebenfalls an diesem Flusse liegenden Orte bestimmt sind, gestattet, einfachere Deklarationen oder Ladungs-Verzeichnisse, wie sie in dem nachstehenocn Artikel naher bezeichnet werden, beizubringen, auf deren Grund der Moldauzoll berechnet, und nach dem anliegenden Tariffe entrichtet werden wird. — Art. i3. Der Schiffer, wel« cher auf semcr Fahrt die Moldau nicht verläßt, muß in Ermanglung eines Manifestes über seine Ladung em nach beiliegendem Schema ausgefertigtes Ladungsuerzeichniß oder Mauthansage haben, woraus die Gattung und Menge der Ladung,.. der Bestimmungsort und die Namen der Versender und der Empfänger.zu ersehen ist. — Die Ladung lst er bei dcm Zoll-anne, welches er berührt, durch Vorlegung dieses Verzeichnisses und der Frachtbriefe nachzuweisen verpflichtet. Das Verzeichmß muß von dem Schlffer unterzeichnet, und von einem hiezu verpflichteten Beamten durch amtliche Unterschrift und Siegel beglaubt seyn, und es ist der Schiffer für den Inhalt desselben verantwortlich. — Alle wahrend der Fahrt Statt habenden Bei- oder Abladungen müssen auf dem Ladmigsverzeichnisse m derselben Art, wie die ursprüngliche Ladung voll-standig eingetragen werden. — Dergleichen muß der Führer eines Flosses, welcher auf seiner Fahrt dle Moldau nicht verlaßt, ein ähnliches vollständiges Verzelchniß oder Mauth- u« ansage aller Holzarten nach Gattung und Menge bei sich führen, welches ev del dem Zollamte, das er berührt, vorzuzeigen verpflichtet ist. — Art. 14. Auf dem Grunde der Manifeste, so wie re^^ccUvc: der La-dungsverzelchmsse oder der allenfälligen Revision der Ladungen, oder des Floßes, berechnen die Zottbeamten den zu erlangenden Moldauzoll. — Den erhobenen Betrag verzeichnen sie gehörigen Orts auf dem Mamfeste oder dem Ladungsverzeichmsse, beglaubigen solches durch die amtliche Unterschrift, und geben dem Schiffer hlerüber eine besondere gedruckte Quit-lung. — Art. i5. Die Moldauzollamter sind verpflichtet, mit Anwendung aller ihnen zu Gcboie stehenden Mittel und mit bester Benützung der Oertlichkeit, die Abfertigung der Schiffer, wobei eine strenge Rechenfolge Statt haben muß, so, daß der zuerst Angekommene auch zuerst abgefertiget werden muß, möglichst zu beschleunigen, und dieselben nicht langer, als unumgänglich nöth,g ist, aufzuhalten. — Art. 16. Eine Zoll-Contravention ist vorhanden, wcnn die Ladung eines Schiffes von dem Manifeste oder dem Ladungsverzeichnisse dergestalt abweicht, daß eme beabsichtigte oder erfolgte Bevorthellung der gesetzlichen Abgabe daraus zu entnehmen ist. Die Bestrafung der Zoll-Eontravcntioncn und Defraudationen, so wie das Verfahren dabei wird nach den dicß-falls bestehenden Vorschriften und Gesetzen Statt finden. — Art. »7. Alle früheren in Bezug auf die Moldauschifffahrt erlassenen Gesetze, Verordnungen, Privilegien u. s. w., welche mit den gegenwärtigen Bestimmungen im Widerspruch stehen, sind hiemit aufgehoben. — Art. ,3. Die Bestimmungen gegen-wartigerVerordnung sollen vom 1. März i832 auf der ganzen schiffbaren Moldaustrecke in Wirksamkeit treten. Prag am 5i. Jänner i632. M 0 l d a u - Z 0 l l t a v i f f. M a ß st a b Zu entrichten- Bezeichnung der Gegen stände der de Gebühr in Verzollung Eonv. Münze Holz ohne Unterschied in Stämmen oder Scheitern vom .Guldenwevth ! — 2 Holz- und Steinkohlen....... detto — 2 Holz- und Steinkohlenasche ...... ' detto — — ^2 Mehl, Gemüse und Hülsenfrüchte aller Art, dann ! Erdäpfel........... n. ösierr. Metzm — 1 Weltzen, Korn, Gerste, Haber, Malz, Obst ! detto — 1 ^"beUohe . .......... . vom Guldenwerth - -1^2 Wacholderbeeren ,........! detto — — 1)2 Tischler- und Blnderarbeit ......! detto — —^2 Holzgeräthe ........... ^ von einem Floß oder ) — —1^2 Vsche.............^sogenannten Fischkorb j — 3o Alle übrigen hier nicht genannten Güter . . vom Guldenwerth' , — — ,^2 Alle Güter, wovon der Centner mehr als 20 fl- „ ! , Conv. Münze werth ist . . . . , . vom Centnev !— ^0 Ladungs-Verzeichnisse oder Mauthansage Name des Aufstellungsortes zur Fahrt von ...... nach... t.. Name des Schiffers Na.e und Wohnort d.s «senb.< ^^^ ^«mnu«, d.r Güte. ^"'^°^^«" ^H m - , l N. > kv. ! vevidirt und richtig befunden. - Unterschrift ' .^'' des Einnehmers und Controllers. N. 18 ivn i2;.tt^ l^ - ». /« c Unterschrift des Schift ?M. Sollte bei der Revision mehr vorge- funden werden, so ist der Mehrbe- ' fund genau zu verzeichnen. Anhang zur Naibacher Leitung. ^renwen - Anzeige. Angekommen den 10. März !332. Hr. Fürst Galitzin, ?ldjutan: des Fürsten von Warschau und Lieutenant des Leibgarde-Husaren-Regiments, von Wien nach Trieft. — Hr. August Stögcr, Director des ständischen Theaters in Grätz, sammt Bruder, von Grätz. Dm 14. Hr. Ferdinand Ritter v. Litzclhofcn, kärntnerlscher Landstanb, von Klagen fürt. — Hr. Joseph Mühlfelner, Realitäten-Besitzer, von Klagenfurt nach Tuest. — Hr. Carl Micherlouich c!e Ora-chovitza, ungarischer Edelmann, von Fünfkirchen nach Gorz. — Hr. Joseph Baragiola, Fabrikant, von Mailand nach Wien. — Hr. Radoconachi, Handelsmann, von Trieft nach Wien. — Hr. Anton Slan-jeck, Dechant, und Hr. Franz Neumann, Vice-De-chant) beide von Wien nach Rom. — Hr. Joseph v. Pezold, Ober-Verpflegs-Verwalter und General-Commando-Referent in Wien, von Trieft nach Wien. —> Hr. Franz u. Becceiria, Rittmeister im Pensionsstande , von Wien nach Mailand. Den 12. S.'. Durchlaucht Fürst Montleart, von Trieft nach Wien. — Hr. Carl Auer, Oberlieute-nant von Luxem Infanterie^ Regiment, von Grätz nach Modena. — Hr. Joseph Ocsterlein, Herrschafts-Inhaber, von Trieft nach Ncukloster bei (Zilli. Abgereist den 11. M ä' r z 1832. Hr. Leopold Pater.« lli, Buchhändler, nach Wien. — Hr. August Stoger, Theater - Director in Grätz, sammt Bruder, nach Klagenfurt. Cours vom 8. März 1832. M.ttelrreiß Htaacsfchlllduerschrtldungtn zu ä i. H. (,nCM.) 867^8 detto detto zu 2 uc ,00 ft. (wCM-) i?3 oetto detto li. I. 1821 für ina si. (m CM ) ,20 5^8-W>ener Sccl0t Vanr.Odl, zu 2 i^v. H.(m CM.) 4? Obligation. 0er allgem. uno Ungar. Hofkammer zu 2 v. H. — — "'n "Nd Gorz zu!Z/4v.H.j— — V.nk.Actien^. ^ick ^7.5 in Cono. Mü.,5. 'N Laibach am^.. März .832. "larktpreise Gm Wien. Metzen Wcitzen . .' 3 ss .« — — Haldfrucht ' — " " — — Korn . . 2 " "7.., " - Gersie . ' . " '^^ " — - Hirse . . ' : ,'.' 5'b . In Trie st am 20. März ißZ2: 3. 2g. 6ä. 73. 35. Dle nächste Ziehung wird am 2/^. März l332 m Trie st gehalten werden. In der Buchhandlung des Jg. Al. Edlen v. Kleinmayr in Laib^ch, neuer Markt, Nr. 221, sind wieder Exemplare vom nachsiehenden Werke angekommen: Vollständiges Neutron f ü r Prediger und Katecheten. Dritte sehr vermehrte und verbesserte Aufiage von Michael Hauber, erzbischosilch^geistlichem Rathe, königl. baper. Hof. Prediger und Hofkaplan. C'l'ster bis dritter Bai)d. A be n d m a I) l bis L ü g 5^ gr. 3. Augsburg, 16I0 und i63i. 5. fi. Cono. Münze. Bei Erscheinung des ^tcn Bandes kostet jeder Band 2 fi. C. M. Z. Z01. (1) NrTI^. K u n d m a ch u n g. Bei tcm k. k. Hofpostamte in Wien ist eine mampulierende Offlcalstelle mit «00 fl., und bei allfälliger Gradual-Vorrückung entweder die-letzte Officialstclle mit Zoo fi. Gehalt und 5o fi. Quattiergcld, oder eine Accesslsten-stelle mit 55o fl. Gehalt und 5c> fl. Quartiergeld, alle gegen Leistung einer Dienstcau-tion im einjährigen Besoldungsbetrag!,', erlediget und zu besetzen. Was in Folge Verordnung der wohllöbs. k. k. obersten Hof-Postverwaltung, <^lo. 5. l. M., Zahl 2ä02, mit der Erinnerung kund gemacht wird, daß allfallige Bewerber um eine dieser Dienstsicllcn lhre gehörig, haup:-sachlich aber mit der legalen Nachwelsung der bisher geleisteten Dienste, über ,hrc Sprach-und gründliche Postkcnntniffe belegten Gesuche im Wege ihrer vorgesetzten Behörde binnen vier Wochen bei der roohllöbl. k. k. obersten Hof-Post-Verwaltung einzureichen haben. — K. K. illynsche Ober - Post - Verwaltung Laibach am 10. März i8Z2. 160 Vubermal - Merlan tbarungen. z. 2g0. (2) Nr. 2292. Eurrende des k. k. illyr. Landes cGuberniums zu Lai bach. — Mittelst welcher ausser der mit der hierortigen Eurrende oom 12. August i3Zo, Nr. 1797a/ bestimmten, vollständigen, ben ganzen Verpstegsaufwand eines Flndelkin» des deckenden Aufnahmstaxe pr. ,63 st. 4o kr. E. M. , noch drei Abstufungen der Findelkinder < Aufnahmstaxen festgesetzt werden. »»» Dle yohe k. k. vereinte Hofkammer hat zu bestimmen befunden, daß ausser der vollständigen, den ganzen Verpssegsauf'vand eines Fm, dcttmdes deckenden Aufnahmscare pr. l63 ss. ^0 kr. E< M., m dieser Provmz künftighin noch drei Abstufungen von Fmdelkindern-Auf-nahmstaxen zu bestehen haben sollen, und zwar: Z.) Mit Achtzig Gulden C. M. für dle ausser der Provinz gebornen Kinder. — k.) Mlt Fünfzig Gulden für jene Kmder, welche in der Provinz, jedoch ausser dem Gedar-hause oder auf der höchsten zahlenden Abtheilung desselben geboren werden, und o.) m«t Vier und Zwanzig Gulden für jene Kmder , die auf einer der unteren zahlenden Ab« theilunaen des Gebarhauses zurWelc kommen; dann für jene ausser dem Gebarhause gebornen Kinder, deren Mütter sich nnt einem Dürftig, keitszeugmsse ausweisen können, daß sie nur d,t leyte und nicht dle höhere Aufnahmstaxe von 5c» st. zu bezahlen im Stande sind; endlich für ausgesetzte und weggelegte Kinder, für welche die Gemeinden die Aufnahmstale zu er,' legen haben. ^- Diese Bestimmung wird über 'd'tßfHtls herabgelangtes hohes Hofdecret vom 42-, Erhalt I». v. M., Nr. 284^4, i«r all, gemeinen Wissenschaft und Dirnachachtung. m,l bem Beisaye bekannt gemacht, daß solche mit dem !. Mai 18)2 «n Wirksamkeit zu tre-len habe. — kaibach den 9. Februar i832. Joseph Camillo Freyherr v. Schmidburg, Bandes-Gouverneur. Earl Graf zu Welsperg Raitenau und Primör, k. k. Hofcath. Johann Schneditz, k. k. Vubermalrath u. Piotomedicus. Z. 289. (2) Nr. Z6Ü7. Kundmachu»g. Durch dle Beförderung des Controllers bei dem hiesigen k. k. Eameräl« und Kriegs« zahlamte, Peter Joseph Köpper, zum Zahlmei« fter bei diesem Zahlamte, lst die Eontrollors-Gtelle daselbst in Erledigung gekommen. —- Diejenigen, welche diesen Dienslplah, mit welchem ein jährlicher Gehalt von Eintausend Gull den <5. M. gegen Erlag emer Eautlon von Zweitausend Gulden verbunden ist, zu erhalten wünschen, und sich zur Versehung desselben geeignet glauben, haben «hre dießfälllgen' Gesuche, welche mit den Beweisen über chre blsher,ge Dienstleistung, Moralität, theo^e-niche und practlsche Rechnungs- und Eassage-schafrskenntnlsse, dann über die Fähigkeit zur Lesung obiger Eautlon belegt sevn müssen, bis zum 25. März d. I. bei der ob der Ennsischen Landesregierung zu überreichen. — Von ter k. k. oh der Ennsischtn Regierung. Llnz am lo. Februar igZ2. Anton Einser, m. p. k. k. Regierungst Secretar. vermischte Verlautbarungen. 3- 2c>2. (1) a(i Nr. ZZa. Edict. Von dem Vezirk^erlchte Haasberg wird hlemlt bekannt gemacht: Es se, in Folge Ansuchens des Martin Gabrelna von Mauniz, c^« ^l-I656,N3w 3a. Jänner d. I., Nr. ZZy, in die executive Fellbuiung der, dem Georg Ga, breina von Gltviz gehörigen, der Herrschaft Haasberg, «n^ Rect. Nr. 272, zinsbaren, auf Z5o st. geschätzten 1)4 Hübe, und der eben dahm, «n^> Rect. Nr. 274, zinsbaren, auf 200 fi. geschabten i)3 Hübe sammt Mobllare, wegen schuldigen 5i fi. 18 kr. c. 5. c. ^ gewilliget worden. Zu diesem Ende werden nun drei ?ic,ta< tions-Tagsayungen, und zwar: die erste auf den 26. März, dle zwem auf den 26. April und die dritte auf den 38. May l. I., jedesmal um 9 Uhr Früh in I^oeo Sliviz mit dem Beisätze best,mmt, daß, falls die gedachten Rea-lttäten und Fahrn.sse !be, der ersten oder zwel-ten Licltatlvn um die tz?chayur.g oder darüber an Mann nicht gebracht we>d?n könnten, sol« che bei der drttten auch unter der Schätzung hintangegeben werden sollen. ' Wovon die Kauflustigen durch Edicte und die mtabulirten Glaubiger durch Rubriken ver< ständiget werden. Bezirksgericht Haasberg am 3. Februar ,332. Am Raan, im Hause Nr. 17/^ im zweiten Stocke, ist ein l^orre-?iano mit 5 l.lA' Octaven zu verkaufen. Kauflustige belieben sich allda zu melden. (Z. Amts-Blatt Nr.Ii. d. iZ. März zLZ2.) 2