ImtsblaU MrKmbllcherIeitlmg. Mr. 383. Donnerstag den KK. Dezember »85«. Z. 8Utt. a (l) Nr. 25829. KonkurS-Kundmachung. Bei dem k. k. Tabak- und Stempel Verschleiß, Magazine in Graz ist die Verwaltersstelle mit dem Gehalte jährlicher achthundert Gulden CM, und der Verpflichtung zur Leistung einer Kau tion im Betrage des Iahresgehaltes in Erledi, gung gekommen. Die Bewerber um diesen Dienstposten haben ihre mit der erforderlichen Nachweisung über Aller, Religionsbekenntnisses, Stand, tadellose Morali« tät und korrekte politische Haltung, über die zurückgelegten Studien und bestandenen Prüfungen, Sprachkenntniß, insbesondere über die Kenntniß der Tabak' und Stempel-Verschleiß Manipulation, dann der Rechnungsgeschafle, und endlich über ihre bisherige Dienstleistung versehenen Gesuche im vorgeschriebenen Dienstwege längstens bis 15. Jänner l857 an dic k. k. Fmanz Bezirks Direktion zu Äraz zu leiten, und darin zugleich anzugeben, ob und in welchem Grade sie mit einem Finanz-Beamten in diesem Finanzgebiete ver» wandt oder verschwägert sind, und auf welche Art sie die mit diesem Dienstposten verbundene Kaution zu leisten in der Lage sind. Von der k. k. steir. illyr. küstenl. Finanz-Landes-Direktion. Graz am 3. Dezember 185«. I. 8U«. u (I) Nr. 25197 KonkurStKundmachung Aufnahme von Finanz» Konzepts, Praktikanten mit und ohne Adjutum. Für den Dienstbeteich der k. k. innerösterr. küstenl Finanz Landes'Direttion werden mehrere Konzepts »Praktikanten mit und ohne Adjutum aufgenommen. Bewerber haben ihre gehörig dokumentirten Gesuche unter Nachweisung des Altel«, Standes, Religionsbekenntnisses. deS sittlichen und polili-schen Wohlvel Haltens der zurückgelegten recht« und staatawissenschafllichin Studien, und be« standenen Prüfungen, dann d.r bisherigen Dienst leistung und der allfälligen Sprackkenntmffe, unter Angabe, ob und in weichem Grade sie mlt Be amten der k. k innerösterr. küstenl. Finanz »Be, holden verwandt oder verschwägert sind, bis l. Jänner 185? bei dem Präsidium dieser Finanz-LandessteUe zu überreichen. Auf Bewerber welche sich über die Kenntniß der italienischen Sprache, oder über die abgelegte gefallsobergerichlliche Prüfung ausweisen, wird vorzugsweise Bedacht genommen werden. Graz am l. Dezember »856. Von der k. k. steierm. iUyr. küstenl. Finanz« Landes-Direktion. 3. 798. a (2) Nr. 13682. Tabaktransport « Verpachtung s- Kund machung. Vei dem Vorstande d.r Zentral-Direktion der k. k. Tabakfadrlken und Elnlösungsämter, Wien, Slilklstätte Nr. 958, werden versiegelte schriftliche Offerte, welchen die, den Erlag des vorgeschriebenen Vadiums erweisende Quittung deiliegen muß, m't Ausschluß mündlicher An» böte, zur Pachtung der Tabak«ütertransport>rung auf die Dauer dcö Sonnenjahres «857, und bezugöweise auf die Dauer d»r 5 W>nter,nonate Jänner, Februar, März, November und Dezember 1857, angenommen, und zwar: bis l2 Uhr Mittag, den 22. Dez. «856 ^. Für den Landtransport von Tabakfabriksgü-tern auf 76 Routcn und auf die ganze Dauer des Sl)nnenj,chns 1857 im Frachtgewlcht von beiläufig 408,95« Ztr.; L. für den Landtransport von Tabakfabriksgü. tern auf 6 Routen, ab,r beschränkt auf die fünf Wintermonate Jänner, Februar, März, November und Dezember des Jahres l857, im Frachtgewichte von beiläufig 26l5ttZtr.; wöbe» sich jedoch das Aerar das Recht vorbe-hält, in denselben Monaten und in densel» o857, v. für den Landtransport von Tabak-Verschleiß, gütern auf >3 Routen, aber beschränkt auf die 5 Wintermonate Jänner, Februar, März, November und Dezember des Jahres 1857, wobei sich jedoch das Aerar das Recht vor« behält, in denselben Monaten und in densel. ben Richtungen den Transport der Tabak» Verschl.ißgüter zu Wasser durch andere Unternehmer bewerkstelligen zu lassen. Die Konkurrenz'Ausschreidung in Verbindung mit den allgemeinen und besonderen Kontrakts« Bedingungen vom 27. November 1856, Z. »3682, welche sowohl bei der Zentral - Direk. tions'Reglstratur, als auch bei den Oekonoma-ten der FinanzeLandes-Direktionen, den Einlo, sungs Infpcktoraten, Tabakfabriken und Einlö» sungsämtern zu Jedermanns Einsicht offen liegen, lassen daß Nähere ersehen. Von d.r k. k. Zentral-Direktion der Tabak« Fabriken und Emlösungsämtcr. Wien am 27. November »856. 6. 797. » (2) Nr. 6537. Edikt. Da durch den Tod des Johann Doberleth bei diesem k k. Landesgenchte eme Kanzlei« AkzessistensteUe mit d.m Gehalte jährl. 35U st. und dem Vorrückungörechle in dle höhere Ge< haltSstufe von 4U« fl. ,«, <5rl.di>;una. gekommen ist, so werden diejenigen, welche diese stelle zu erhalten wünschen, aufgefordert, chre a.chör,g be» leqten besuche, in welchem «»»«besondre d,e voU, kommene Kenntniß cer k'ainiichen Sprache naa« zuweisen »st, blnneu 3U Tagen nach d.r .r-folgten dritten slnschalluilg dieseS Edittts in der Laibacher Zeitung, del dem dleßgerlchlllchen Präsidium einzubringen. Laidach am 2. D.zemder 1856. Z. 799. a (>) Nr. 2072 Kontur s«Ausschreibung. Im Bezilke Kronau ist die Stelle deS Be^ zirköwunoarztes zu be>etzen, mit welcher eine aus der Bczlrtskasse zahlbare Jahres« Remunetatwn von IM» fl. verbunden ist. Die Bewerber um diese Stelle werden eingeladen, ihre Gesuche unter Nachweisung der Studien uno ihrer bisherigen Verwendung b,S »5. Jänner 5U57 bei dem unter-zeichneten Bezilksamte einzureichen. K. k. Bezitksamt Klonau am >. Dezember 1856 Z. 79«. 2 (2) Nr. 2673. Bei dem t. k. Verwaltungsamte der Reli-gionsfondseDomaine Landstraß wird ein Diurnist mit täglichen 45 kr. auf mehrere Monate sogleich aufgenommen. Auf diesen Dienst Refleklirende »vollen sich entweder schriftlich oder persönlich bei dem ge» dachten Verwaltungs'Amte darum verwenden. K. k. Verwaltungsamt Landstraß am 3. De< zember 1856. Z. 787^ 2 (3) Nr. 14<«l. LizilalionS . Ankündigung. Bon Seite des k k. ZeugS Artillerie «Kom- mando N>. 19 zu Stein wird hiemit bekannt gemacht, daß zur Verfrachtung von cii'l:2 2«Utt Zentner Salpeter in Fässern, 5 259 Pfund, von Stein nach St. Veit in Kirnten, am 22. De» zember »856 von «U bis 12 Uhr in der AmtS-kanzlet dcS k. k. Feldkriegs» Kommissariats zu Laibach eine öffentliche Mlnuendo «Versteigerung abgehalten werden wird, wozu die Erstehung«' lustigen hiemit eingeladen welden. Die Lizitations'Vedingungen sind folgende: 1) Jeder Lizilant muß vor dem Beginne der Lizitation 29U fl. 2. M. als Vadlum erlegen, welche den Nichterstehenden gleich nach der Lizi« tation wieder ausgefolgt, von dem Ersteher aber als Kaution bis zur vollständigen Erfüllung der Kontraktöbedingnisse zurückbehalten werden. Dieses Vadium kann entwever im Baren oder in Staatspapieren, nach dem Tageskurse berechnet, erlegt werden. 2) Die Verflachtung wird in Patthien zu 89 Fässern stattfinden, uno es muß sich hiezu mit Plachen und Rohtdecken gegen das Eindringen der Nässe gut geschützter Wägen bedient werden Die Fracht nmd in dem k. k. Salpeter-Magazin bei Stein jedeSmal binnen 3 Tagen nach dem erhaltenen schriftlichen ^vi«o behoben und muß von da direkte nach St. Veit verführt werden. 3) Schriftliche Offerte werden nur dann be-rücksichtiget, wenn sie auf »5 kr. Sttmprl geschrieben sind, noch vor dem Beginne der Lizitation anlangen, und das »ut> l bemerkte Vadlum ent« halten; der Offer.nl hat seine vollständige Adresse beizusehen. 4) Als vorläufiger Ersteher wird derjenige angesehen, der den geringsten Anbot macht, und eS ist für denselben das LizitatlonS» Protokoll, welches di, Stelle eines Kontraktes vertritt, sogleich nach dessen Fertigung ais bindend an,uset),n, während sich von Seite des hohen Aerars d,e Ralifi« tatlon für alle Fälle vorbeyalten wlrd, und es wird diese Verpflichtung sich nlchr auf dle Ver-frachtung der vord.».agt,n 2tt«9 Zentner allem beschränken, sondern für alle. b,S snde Oktober l«.'Z7 von St»,« nach >t. Veit »n Harnten zu uersuyrenoe» nicht gefahlllch.n ^rtillerl,'ckütet galten. 5) Nach beendigter münoli^er Llzilallon welden die »christlichen Offerte e»öffn,e. und da» besle xffe,l beltlmmt den Er eher; sollt»« zwel oder mehrere Offerte m,t gleichem Anbot anlan< gen, so hat das zueilt angelangte zu gelten; sind aber d,e Offerenien zugegen, so wird unl« dlejen allein w.lter llzitirt. 6) Der AuSlufspreiS ist > fl 5 kr. pr. Zent« ner Sporcv'Gewicht. Nähere Bed,n«n,sse können bcim k. k. ZeugS« Attillelle. Kommando zu Stein täglich eingesehen werden. Stein, am 1. Dezember !85s. 3. 2268. (3) Nr. 2<77. Edikt. Vom k. s. Bezilksamte Gulkfeld, als Gericht, wild bekannt gemacht: Es s„ über Ansuchen des Johann Gorenz von Ardru, wider Josef Lcgsche von Dedlnberg, in die Hle»'fsumilung dar beieils anberaumt gewesenen, je» ovch sistirlen »tekutiven Feilbietung der gtgner'schln, im Glundbuche des Gutes Alch ,ul, Berg Nr. 269^ l vorkommenden, zu Dedenberg gelegenen, auf 407 fl. 35 kr. bewlllhelen Berglealltät, weqen schul» digtl, 40 fl, dann der seit l l. Novemver l85t vom Kapitale pr 32 fi weiier laufende», »'/„ Zinsen und der Klagskosten, gswilliget und zur Vornähme der. selben di, Hagsahungen aul den 22 Dezember l. I. den 22 Jänner und den 26. Februar t. I., j«d (Zwanzig) Wiener Ellen gerechnet, offerirt werden. Es bleibt den ^'ieferungs-Unternehmern freigestellt, eine, mehrere oder alle der genannten Tuchgattungen zu offeriren. Die weißen Monturstücher können entweder ungenäßt 6/4 Ellen breit, oder schwrn-dungsfrei l'/, ^ Ellen breit geliefert werden, die licht- und dunkelblauen, dunkelgrünen, dunkelbraunen, graumelirten, mohren- und hechtgrauen Monturstücher müssen I^ Ellen breit, schwendungsfrei, schon in der Wolle ge^ färbt, ul:d zum Beweis dessen mit angcweb-ten Leisten versehen sein. Die ungenäßt eingeliefert werdenden Tücher dürfen im kalten Wasser genäßt in der Länge pr Elle höchstens '/,, (ein Vierund-zwanziqstel) und in der Breite höchstens '/,5 (ein Sechzehntel) eingehen, und ist für jede Mehrschwendung vom Lieferanten der Ersatz zu leisten. Bei den l ^/, g breiten Tüchern wird sich von der Schwendungsfreiheit bei jeder Lieferung durch vorzunehmende Probenäffung die Ueberzeugung verschafft, und muß für jede sich zeigende Schwendung vom Lieferanten der Ersah geleistet werden. Sämmtliche Tücher müssen unappretirt eingeliefert werden, sie müssen ganz rein, die melkten und die Farbtücher aber echtfarbig sein, und mit weißer Leinwand gerieben, weder die Farbe lassen, noch schmutzen und die vorgeschriebene Facbprobe bestehen. Alle Tücher ohne Unterschied werden bei der Ablieferung stückweise gewogen und jedes Stück derselben, das in der Regel 20 Ellen halten soll, muß, wenn cs halbzoll breite Seiten- und Querleisten hat, zwischen lk"/^ und 2lV», mit Ein Zoll breiten Seiten-und Querleisten aber zwischen ll) ^, und 22^ Pfund schwer sein, worunter für die /, Zoll breiten Leisten V« bis l^, und für die « Zoll breiten »'/, bis 2'/, Pfund gerechnet sind. Stücke unter dem Minimal' Gewichte werden gar nicht, und jene, welche das Marimal-Gewicht überschreiten, nur dann, jedoch ohne eine Vergütung für das Mehrgewicht angenommen, wenn sie nebst dem höheren Gewichte doch vollkommen qualitat-mäßig und nicht von zu grober Wolle erzeugt sind. Die Hallina muß ^ (sechs Viertel) Wiener Ellen breit, ohne Appretur und ungenäßt gellefert werden, pr. Elle l V» bis l«/» Wiener Pfund wiegen, und jedes Stück wenigstens ltt Wiener Ellen messen. l>) Die Pferdckotzen für schwere und leichte Kavallerie müssen in einzelnen Stücken geliefert werden. Diese Pferde kotzen müssen von weißer, rei-ncr, guter Zigaia-Wolle, mit gleichem, nicht knöpfigcm Gespunste über das Kreuz gearbeitet, gleich und gut verfilzt und nur kurz gerauhet sein. Die Kotze für die schwere Kavallerie hat 3"/, bis 3^ Wiener Ellen in der Länge, und 3^/, bis 2^,^ Ellen in der. Breite zu messen; ferner tt^ ^s !> Pfund im Gewichte zu halten. Die Kotze für die leichte Kavallerie hat nur 2 "/.2 bis 2 '^ Ellen lang, 2 ^'« bis 2'V,« Men breit und «'/, bis 7 Pfund schwer zu sein. Kavallerie-Pferoekotzen unter demMinimal-Masi oder Gewicht werden Aar nicht, und jene, welche das Marimal-Gewicht übersteigen, natürlich ohne eine Vcrgü.ung dafür, nur dann angenommen, wenn das Maximal-Maß nicht überschritten ist. Die einfachen, zweiblätterigcn Bettkotzen müssen l'^ß Wiener Ellen breit und 5«V^ Ellen lang sein, dann !) bis w Wiener Pfund wiegen. Sowohl die Hallina als die Bettkotzen werden unter dem Minimal-Gewichte gar nicht angenommen, bei Stücken aber, welche qualitätmäjiig befunden werden, jedoch das Marimal-Gewicht übersteigen, wird das höhere Gewicht nicht vergütet. Die Abwägung der Hallina und der Bettkotzen geschieht ebenso, wie jene der Kotzen zu Pferdedecken stückweise. Zu ersten beiden Wollsortcn ist rein gewaschene weiße Zackel-wolle bedungen, und sie können ebenso aus Maschinen-, wie aus Handgespunnst erzeugt sein. l:) Zu Hemden-, Gattien- und Leintücher-Leinwänden können auch bis 2U^ Futterleinwand, und ebenso zu Zelt- und Kittelzwilch bis 30"/., Fulterzwilch angeboten werden. Die Gatticn- und Leintücher-Leinwänden werden nuch einem gemeinschaftlichen Muster übernommen, und es besteht daher auch für beide ein und dieselbe Qnalität. Strohsack - Leinwand k«„n für sich oder auch mit den übrigen gemeinschaftlich angeboten werden. Sämmtliche Leinwanden müssen Eine Wiener Elle breit sein, und pr. Stück im Durchschnitte 3<» Ellen messen. Außer den vorstehenden Garn-Leinwanden werden auch Baumwollstoffe (Calicot) von inländischer Erzeugung zum Futter, und zwar : lichtblau, dunkelblau, dunkelgrün, dunkelbraun und silbergrau echtgefärbt, dann zu Czako-Futterals schwarz lackirt angenommen. Dieses Fabrikat muß jedoch nebst der an." gemessenen Qualität auch Eine Wiener Elle breit u-nd jedes Stück wenigstens iw Wiener Ellen lang sein. Bezüglich des zu Matrosenhemden erforderlichen Schafwollstoffes wird auf das bei den Monturs-Kommissioncn erliegende Muster hingewiesen. Loth wiegt, so werden nur tt'/« Pfund be-zahlt. ' ' Nebst der guten Qualität kommt cs bel diesen Häuten hauptsächlich auch auf die Ergiebigkeit an, welche jede Haut im Verhältnisse ihres Gewichtes haben muß, dagegen wird mit Ausnahme der Pfundsohlen.Ha'ute, welche in keinem Falle mehr als 4«» Pfund wiegen dürfen, bei den übrigen Häuten ein bestimmtes Gewicht nicht gefordert'. Diese Ergiebigkeit ist dadurch bestimmt,^ daß die Ober-, Pfund- und Brandsohlen-Häute zu Schuhen und Stieseln, die schwe- ren Oberleder-Häute zu Riemenzeug, die Terzen-Häute zu Czako-Schirmen und Patrontaschen, das Iuchtenledcr zu Säbelgehängen und Säbelhandriemen nach den bestehenden Ausmaßen das anstandlose Auslangen geben müssen. Oberleder-, Terzen- und Brandsohlenhäute, dann Kalbleder müssen in der Lohe allein, ohne Zusatz einer Alaun- oder Salzbeitze gar gegärbt, und das Pfundsohlenleder in Knop-pcrn ausgearbeitet sein. Leichte oder schwere Obeclederhäute mit unschädlichen und die Qua» lität und Dauer der daraus zu erzeugenden Fußbekleidungen und Riemwerkssorten nicht beeinträchtigenden Mängeln, als: etwas im Afer abschüssig, au wenigen einzelnen Stellen verfalzt oder mit unschädlichen Narben an 3 bis 4 Stellen in der Länge bis l'/, Zoll narbenbrüchig, wald- oder hornrissig, mit wenigen nicht auf einer Stelle angehäuften oder glasartigen, sondern gut verwachsenen Engermgen, rinzelnen Schnitten und nicht um sich greifenden Brandflecken, dann etwas starkem Schilde, werden, wenn sie sonst ganz qualitätmäßig sind, von der Uebernahme nicht ausgeschlossen, und es wird nur für Schnitte und Brandflecken ein entsprechend mäßiger Gewichts-Abschlag gemacht werden. Das weißgearbeitcte Samischleder wird in Kernstücken nach der weiter unten bezeichneten Ergiebigkeit, dann die braunen, lohgaren Kalbfelle in drei Gattungen, und zwar: ^ der ersten Gattung, ^ der zweiten Gattung und '/, der dritten Gattung, ferner c;) die La'mmcrfelle in Garnituren zu 3 Stück weiße für ein Pelzfutter nach der Ergiebigkeit der in Wirksamkeit bestehenden Probemuster gefordert und sogestaltig angekauft. Zu einer Garnitur Lammerfelle dürfen weder weniger noch mehr Stücke angenommen werden, und es müssen durchgchcnds Winterfelle sein, welche in Schrott gearbeitet, jedoch nicht ansgeledcrt sind. s) Von Fußbekleidungsstücken werden deutsche Schuhe, ungarische Schuhe, Halbstiefel und Hufaren-Czismen nach der neuesten Form gefordert, es dürfen daher altartige nicht offerirt werden. Jede Fußbekleidungs-Gattung muß in den dafür bei Abschließung deS Kontraktes festgesetzten Klassen und Prozenten geliefert werden, doch ist der Lieferant an dieses Verhältniß nicht gleich im Anfange der Lieferung gebunden, sondern es wird nur gefordert, daß in keiner Klaffe .eine Ueberlieferung geschehe, und daß das früher in einer oder der andern Klaffe weniger Gelieferte bis zum Ablaufe der Frist nachgetragen werde. Wer eine Lieferung auf deutsche Schuhe anbietet, muß sich verbindlich machen, auf jedes hundert Paar deutsche bis l»U Paar ungarische Schuhe, sowie 3U Paar Stiefel und ll> Paar Czismen mitzuliefern, w>nn eine solche Anzahl gefordert wird. Zur Erkennung der innern Beschaffenheit bei fertigen Stücken müssen sich die Lieferanten der vorgeschriebenen Zertrennungs-Probe unterziehen, und sich gefallen laffen, die aufgetrennten Stücke, wenn auch nur eines davon unangemessen erkannt wird, ohne Anspruch einer Vergütung für das geschehene Auftrennen, sammt der übrigen nicht aufgetrennten Parthie, als Ausschuß zurückzunehmen. ^) Das zu Fußbekleidungen im fertigen oder zugeschnittenen Zustande verwendete Ober-und Brandsohlenleder muß ohne Zusatz einer Alaun- oder Salzbeize, und das Pfundsohlenleder in Knoppern gar gearbeitet sein. Diejenigen Mängel, welche — wie vorbesagt — das Oberleder nicht zum Ausschüsse machen, werden auch die zugeschnittenen Fußbekleidungen von der Uebernahme nicht ausschließen, wenn sie sich an solchen Stellen befinden, wo sie für die Dauer oder sonstige gute Qualität und das Ansehen derselben keinen Nachtheil herbeiführen. 953 2. Die Offerenten haben die Termine, in welchen sie die Einlieferung bewirken wollen, in . dem Offerte genau anzugeben, nur dürfen oie-selben nicht vor dem Monate März »857 fallen, und nicht über den letzten Dezember 1657 hinausgehen. Dem Armee-Ober-Kommando steht es übrigens frei, die offerirten Einlieferungs-Termine innerhalb des bemerkten Zeitraumes mit Rück-sicht auf den Bedarf der offerirten Gegenstände zu reguliren. 3. Der Offerent muß die Quantitäten, die er liefern will, bei Tüchern, Hallina, Leinwänden und Zwilchen pr. Wiener Ellen, bei Pferd-und Bettkotzen pr. Stück, bei Ober-, Pfunde sohlen-, Terzen-, Juchten- und Brandsohlen-Leder pr. Wiener Zentner, bei Kalbfellen gattungsweise pr. Stück, bei Samischleder Kernstücke pr. schwere Garnitur, welche mit l7 St. Patrontaschcn-2 » Ueberschwung- Riemen, 2 » Gewehr- und 14 » Tornistertrag' 2 » Säbel- Taschel vom 5 » Bajonnet- Abfall ausgezeichnet werden, und wovon wenigstens '/z der Haute die Ausdehnung von 6 Schuh, die andern "/, nicht unter 5 Schuh, ohne im Leder abschüssig zu sein, haben sollen, und pr. leichte Garnitur, welche mit 7 St. Ueberschwung-7 » Gewehr- Riemen 32 » Tornistertrag- ' 3 » Säbel- Taschel vom 7 » Bajonnet- Abfall ausgezeichnet werden, und alle Häute die Länge von 5 Schuh erreichen sollen; ferner bei Lämmerfellen pr. Garnitur, bestehend in 3 Stück zu einem Pelzfutter; bei Fußbekleidungen pr. Paar komplet zugeschnittene oder fertige Schuhe, Halbstiefel und Husaren - Czis-men in Ziffern und Buchstaben, dann die Mon-turs'Kommifsionen, wohin, und die Lieferungs-Tcrmine, in denen er liefern will, deutlich angeben. Die ebenfalls mit Ziffern und Buchstaben pr. Elle, Stück, Paar lc. anzusetzenden Preise sind in Konventions-Münze Bank-Valuta anzugeben. Für die Zuhaltung des Offertes ist ein Reugeld (Vadium) mit 5^ des — nach den geforderten Preisen — entfallenden Lieferungö-Werthes, entweder an eine Monturs-Kommission oder an eine der bestehenden Kriegs-Kassen — mit Ausnahme der Wiener — zu erlegen, und den darüber erhaltenen Depositenschein, abgesondert von dem Lieferungs-Offerte, unter emem eigenen Umschlage einzusenden, da das Offert bis zur kommifsionellen Eröffnung an einem bestimmten Tage versiegelt liegen bleibt, während die Vadien sogleich der einstweiligen Amtshandlung unterzogen werden muffen. 4. Die Reugelder können im Baren, oder in ö'stert. Staatspapieren nach dem Börsenwer-lhe, in Real-Hypotheken oder in Gutstehungen geleistet werden, wenn deren Annehmbarkeit als pupillarmäßig von der Finanz-Peokuratur anerkannt und bestätiget ist. Da zur Uebernahme der Vadien nur die Monturs-Kommissionen und Kriegs-Kassen — mit Ausnahme der Wiener — berufen sind, so ist sich wegen des Erlages bei Zeiten an selbe zu wenden, widrigenö die Offerenten es sich selbst zuzu,chreiben haben würden, wenn ihre Vadien wegen des zu großen Andranges von Erlegern in den letzten Tagen vor Ablauf des Offert-Einsenoungs-Trrmines nicht mehr angenommen werden konnten. 5. Sowohl die Offerte, als auch die Depo sitenscheine oder Vadien müssen jedes für sich, in einem eigenen Couvert versiegelt sein und entweder an das hohe Armee-Ober-Kommando bis 4. ^vierten) Jänner «857, ! 2 Uhr Mittags, oder an ein l'andeö-General-Kommanoo bis 2U. (sechs und zwanzigsten) Dezember »U5« eingesendet werden, und es bleiben die Offerenten für die Zuhaltung ihrer Anbote bis »5. (fünf: zehnten) Februar »85? in der Art verbindlich, daß es dem Militär-Aerar freigestellt bleibt, in dieser Zeit ihre Offerte ganz oder theilweise oder auch gar nicht anzunehmen, und auf den Fall, wenn der eine oder der andere der Offerenten sich der Lieferungs - Bewilligung nicht fügen wollte, seln Vadium — als dem Aerar verfallen — einzuziehen. Die Vadien derjenigen Offcrenten, welchen eine Lieferung bewilliget wird, bleiben bis zur Erfüllung des von ihnen abzuschließenden Kontraktes, als ErfüUungs-Kaution liegen, können jedoch auch gegen andere sichere, vorschriftsmäßig geprüfte und bestätigte Kautions« Instrumente ausgetauscht werden; jene Offerenten aber, deren Anträge nicht angenommen werden, erhalten — mit dem Bescheide — die Depositenscheine zurück, um gegen Abgabe derselben die eingelegten Vadien wieder zurück beheben zu können. 6. Von jedem Konkurrenten muß mit seinem Offerte ein Zertifikat, welches — zu Folge Aller, höchsten Befehlschreibens vom 23. Oktober lU55 — stempelfrei ist, beigebracht werden, durch welches er von einer Handels- und Gewerbekammer, oder — wo eine solche nicht besteht — von dem Innungs-Vorstande befähiget erklärt wird, die zur Lieferung angebotene Menge in den bestimmten Terminen verläßlich abzustellen. 7) Die Form, in welcher die Offerte zu verfassen sind, zeigt der Anschluß; nur müssen sie auf einem »5 Kreuzer Stempel geschrieben sein, und — wie gesagt —unter besonderem Couverte, da sie kommissionel eröffnet werd.en, mit dem ebenfalls gesonderten couvertirten Depositenscheine überreicht werden. 8. Offerte, mit anderen als den hier aufgestellten Bedingungen bleiben unberücksichtiget, und es wird das offcrirte Quantum und das Verhältniß des geforderten Preises zu den Preisen der Gcsammt.Konkurrenz nicht der alleinige Maßstab für die Betheilung sein, sondern es werden bei dieser auch die Leistungs-Fähigkeit des Offcrenten, insbesonder aber seine Verdienste durch bisherige qualitätmäßige und rechtzeitig abgestattet? Lieferungen, seine Solidität und seine Verläßlichkeit in die Wagschale gelegt. Nachtrags. Offerte, sowie alle nach Verlauf der oben festgesetzten EinreichungS-Termine ein. langenden Offerte werden zurückgewiesen. 9. Die übrigen Kontrakts-Bedingungen sind im Wesentlichen folgende: ») Die bei denMonturs-Kommissionen erliegenden gesiegelten Muster werden bei der Uebernahme als Basis angenommen, und es werden die Offercnten insbesondere auf die neue Art Fußbekleidungen aufmerksam gemacht und auf solche, sowie die übrigen bei den Mon« turs -> Kommissionen erliegenden Muster verwiesen. l)) Alle als nicht mustermäßig zurückgewiesenen Sorten müssen binnen 14 Tagen ersetzt werden, wogegen für die übernommenen Stücke die Zahlung in dem bedungenen Monate bei der betreffenden Monturs-Kommissions-Kasse geleistet oder — auf Verlangen — bei der nächsten Kriegs-Kasse angewiesen wird. o) Nach Ablauf der bedungenen Lieferungsfrist bleibt es dem Aerar unbenommen, den Rück« stand auch gar nicht, oder gegen einen Pönal-Abzug von »5 Prozent anzunehmen; ll) auch steht dem Aerar das Recht zu, den Lie-ferungs-Rückstand auf Gefahr und Kosten des Lieferanten, wo er zu bekommen ist, um den gangbaren — wenn auch höheren — Preis anzukaufen, und die Kosten-Differenz von demselben einzuholen. e) Die erlegte Kaution wird, wenn oer Lieferant nach Punkt e und ä kontraktbrüchig wird und seine Verbindlichkeiten nicht zur gehörigen Zeit oder unvollständig erfüllt, vom Aerar eingezogen. s) Glaubt der Kontrahent sich in seinen — aus dem Kontrakte entspringenden — Ansprüchen gekränkt, so steht ihm der Rechtsweg offen, in welchem Falle er sich der Gerichtsbarkeit des Militär - Landes - Gerichtes zu unterwerfen hat. A) Stirbt der Kontrahent, oder wird er zur Verwaltung seines Vermögens vor Ablauf des Lieferungs - Geschäftes unfähig, so treten seine Erben oder gesetzlichen Vertreter in die Verpflichtung zur Ausführung des Vertrages, wenn nicht das hohe Aerar in diesen Fällen den Kontrakt auslöst, endlich hat li) der Kontrahent von den drei gleichlautenden Kontrakten Ein Pare auf seine Kosten mit dem klassenmäßigen Stempel versehen zu lassen. Vom Landes-General-Kommando Verona am 13. November »85«. 15 kr. Stempel. Offerts-Formulare. Ich CndeSgefertigtcr, wohnhaft in------------(Stadt, Ort, Bezirk, Kreis oder Komitat, Provinz) erkläre hiermit in Folge der geschehenen Ausschreibung Minimum des Anbots: 2ttl)<> / weißes V, Wiener Ellen breiteS, ungenäßtes, unappretirtes Monturs - Tuch, die Elle 50tt«! weißes »A, Wiener Ellen breites, schwendungsfreies, unappretirtes Monturs-Tuch, die Elle zu--------si. — kr. Sage:------------- 50N0 lichtblaues, '/^ Wiener Ellen breites, schwendungsfreies, in Wolle gefärbtes, unappretirtes Monturs-Tuch zu Pantalons, die Elle zu--------fi. — kr. Sage:-------- 5U0U dunkelblaues, z '/^ Wiener Ellen breites, schwendungsfreies, in Wolle gefärbtes, - unappretirtes Monturs-Tuch, die Elle zu--------st. — kr. Sage:------------- 5UUU ^ dunkelgrünes, ,'^ Wiener Ellen breites, schwendungsfreies, in Wolle gefärbtes, " unappretirtcs Monturs-Tuch, die Elle zu--------fl. — kr. Sage:------------- 5000 / dunkelbraunes, »'/^ Wiener Ellen breites, schwendungsfreies, in Wolle gefärbtes, 5 unappretirtes Monturs-Tuch, die Elle zu--------fi. — kr. Sage:------------- 50U« « graumelirtes, , ?/^ Wiener Ellen breites, schwendungsfreies, in Wolle gefärbtes, .5 unappretirtes MontursTuch, die Elle zu--------fi. — kr. Sage:------------- 5NW V hechtgraues, '/^ Wiener Ellen breites, schwendungsfreies, in Wolle gefärbtes, un- appretiltes Monturs-Tuch, die Elle zu--------fi. — kr Sage:------------- 400 mohrengraues, i '/, Wiener Ellen breites, schwendungsfreies, in Wolle gefärbtes, unappretirtes Monturs-Tuch, die Elle zu--------fl. — kr. Sage:------------- 5W dunkelblauen, 2 Ellen breiten Schafwollstoff zu Matrosen-Hemden für das Flottillen-Korps, die Elle zu--------si. — kr. Sage:------------- 5U'i .3 Futter- ^mwanv --------fi. — kr. Sage: —-------- 2UUU D Strohsack- 954 Minimum drv Anbotes: WUN -- Zcltci-5UUU ^ Kittel- 2 .,. »UM» ^ Futter- ^ ^ Eine Wiener Me dreit, die Me zu 5W ^ lackil ten — si. — kr. Sage:------------ N»W^ gefärbten ^^ 50UU ^ jchwarzlacknten 5U Wie,er Zentner lohgares Oberleder zu Riemenzeug, der Wlener Zentner zu-------st. — tt. 5tt 5 lohgares Oberleder zu Schuhen und Stiefeln, IW ^ in Knoppern gegarbtes Pfundsohlcn-^!cdcr, 20 Z lohgares Brandsohlen-Leder, . der Wlener Zentner zu--------fl. — kr. ,„ ^ „ ausgefalztcö > Terzen- Sage:------------ I« 8 „ unausgefalztcö j Leder l« Z Juchten lWN 4 »3. ^ ^« « inn n -. schwere Samisch < Haute l--------st. — kr. . ^ae-_______ IUU Garnituren " ^ pr. Garnitur l--------st. — kr. j ^' l«U « weiße Lämmerfelle zu Pclzfutter, die Garnitur zu — st. — kr. Sage:------------ 2W) ^ . . l deutsche j Schuhe, das Paar ,2M P""' N"lge «^arische > zu--------st. — kr. Sage: —-------- «0 » » Halbstiefcl, das Paar zu--------fl. — kr. Sage:------------ 20 » „ Husaren - CziSmen, das Paar zu--------st. — kr. Sage.------------ »MW Paar komplet in Oberleder, Brandsohlen und Pfundleder deutscher Art zugeschnittene INNU » komplct in Ober-, Brandsohlen- und Schuhe ^s Paar zu — st. — kr. Pfundleder ungarischer Art Sage:------------ 2UU » komplet Halbstiefel 200 » zugeschnittene Husaren - Czismen IUU0 Stück Hutfilze, das Stück zu — — fl. — kr. Sage: —--------- 5!:","'' ^"^'------------ .^) Stück Unteroffizier» ssavallerlc - Helme, daS ^tuct---------st. Sage:--------- ) » Gemeine » » " """ » » — — »» i"---------» >,--------- «MW „ » „ Sonnen,chilme,daö Stück zu---------„ ^--------- 8MX» Garnituren » » Kopftiemen » »zu--------- » „--------- 5.W Llück fertige Sättel für leichte Kavallerie auö Natur-Zwieseln, das Stück zu--------Sage: NWU » Uhlanen. Laa/rmützen, Schirme da5 Bcück zu---------st. Sage:--------- 2WW Gannluren Sturmbänder zu C^ato'6 und Hüten, das Stück zu — — fl. ^^'7^^ in Kmwentwns'Münze. an ole Monlmo.Rommlls.on zu---------nach den nur wohlbefann l,n Mustern und unttr genauer Zuhaltung der mlt der Kundmachung auögeschrlebenen Be dingungen und aUer sonstigen für solche ^rserungen ln Wirksamkeit stehenden Kontras rungs. Vorschriften liefen, zu wollen, für welches Offert ich auch mit dem eingelegten Aadlum von---------Gulden, g'Mäß der Kundmachung hafte. Das von der HandelS< u„d Oewcrbekammer (oder Innung) ausgefertigte Leistungöfählgkeils. Ztttisikal llegt hier b,i. Gezeichnet zu (Ort N.---------Kreib N.---------) Lcmd — — — am — ten N. N Unterschrift deß Offerenten, sammt Angabe des Gewerbes. Üouvert'Fovmular über das Offert: An ein hohes k. e. Armee. Ober-Kommando (oder Landet . General«Kommando) zu N. N. ! N. N. offeritt Tuch, Leinwand, oder Leder, oder Fußbekleidungen. Ueber den Depositenschein: An Lin holies k k. Armee-Ober« Kommando (oder Landes.General-Kommaudo) zu N. N. Depositenschein über — st — kr. zu dem Offerte des N. N. vom - ten--------»«.I > Für Tuchlieferung (odcr lc. wie oben.) ______ 3. 2263. (I) Nr. 8N60. Edikt. Von dem k k. »ezirksamte Klainburg, als Gklichl. wird der undekanitt wo dtsinclichen AgneS Dvin und deren gleichfalls unbekannt»n Rechtönaa> folgern hiemit erinnelt'. ES habe Martin Vcttazh von Slrasisch, wider dieselben die Klage auf ErsitzlMg des Eigenthums der in» Gnmdbuche Lack »ul» Urv. Nr. 2 »4« vor» kommtnden, zu Strasisch zuk Konft. Nr. ^u^ lie genven Vz Hubt zuli praez. 2U. August l. I., Z. 83U0, dieraulls cinglbrachl, worül'tl zur lnüüdllchel, Verhandlung die Tagsatzung auf den 27. Februar !85? Früh 9 Uhr mit dem A'change des §. 29 a. G. O. angeordnet und den Glklagten wegen ihres unbelamUe» Aufenthaltes Herr Joses Plohinrr von Kcainburg als (^ui-alor »tl «ctuiu auf ihll Gefahr und Kosten bestellt wurde. Disscn werdci, dilselben zu dem Ende verstau» diget, daß sie aUtnfalls zu rechttr Zeit selbst zu er. scheinen oder sich emtn andern Sachwalter zu be. stellen und archer namhaft zu machen haben, widn genS diese Rechtssache mit dem aufgestellte,, Kurator verhandelt werden wlrd. K. k. Bezirksamt Klaindmg, als Gericht, am 20. August 5S5S. 3.2264. (3) Nr. 3525. Edikt. Von dem k. k, Batlhuung ihrcr Ansprüche am Montag den 22. Dczc m bcr l 856 V orm > ttags u Uhr in der Amlötanzlci dcS zu obiger Vrrlaß.idhandluiig als Gclichls.Kommissar bestellten l. k. Notars Hclin Franz Natei hier zu erscheinen, oder bis dahin ihr Oelllch schriftlich zu überreichen, widrigmS deuselben an die Veilassel'schaft, wenn sie durch Bezahlung der angemeldeten Foidcrungen erschöpft wurde, lein weiterer Anspruch zustande, als insofern ihnen ein Pfandrecht gebührt. Nadmanusdvlf am 30. November »856. ij. 2302. ^2) Nr7^8S5^ E b i k t. Von dem k. k. Bezirksamte Mottling, als Ge-richt, wird dem unbekannt wo in Deutschland auf Hausierhandel befindlichen Martiu Blutli aus Bluts, berg Haus'Nr. 7 hiemit zu seiner Wissenschaft mit' getheilt, daß das in dcr wider ihi, vo>n Klager Mathias Bluth von Blutsbssg, ^cto 4l fi. c. « c, anhangig g.machten Rechtssache crgangene diißge. lichiliche Urtheil ddo. 2l. November l. I., Z, 3778 , dem ihm als (üul-aiar- »l^ actum aufgestell. ten Büsgtlmcister MalhiaS Bluth von Zernuz zu, gestellt worden sei. K. t. B,z»sksamt Mottling, als Gericht, am 30. November l856. 3?23057 (2) 3tl^268- E d i t t Von dem k. k. Bezirksamte Feistritz, alS Ge» richt, wird hiemit bekannt gemacht: Es sei ü'l'er daS Ansucheu der t. k. Finanz. Prokuratur in Laibach, ncim. deö hohen ?Krars, gegen Josef Lukeschitz von Postejne, wegen an "/„ Gebühr schuldigen 29 si. 24 fr. C. M. c. ,. c., in o,e ertkutive öffentliche Velsteigerung der, dem l!etz. lern gehörigen, im Grundbuche der Henschaft Prem «ub Ulb. Nr. 4 vorkommenden Realität, im gericht» lich «»hoblllel» Schätzungswlltht von 545 ft. 20 kr. 2. Jan-uer, auf den 13. Februar und auf den »3. März «857, j der letzten Feildietung auch untll dem SchatzungSwerthc an den Meistdie» tenden hintangcgeben werde. Das Sckayul,g5protololl, der Grundbuchscx^ trakt und die LizuationSbedingnisse töimen bei die» sem Gerichte in den gewöhnlichen Amtsstunden ein« gesehen werden. H. t. Bezirksamt Feistritz. als Gericht, am 16 September l8ä6. Z723ö47"(H)" " Nr 2^l44. Edikt. Von dem k. k. Bezirksamte Planina, als G«. richt, wiid bekannt gegeben, daß in der OrekulioliK-sache des Herrn Simon Stelle von Kraindmg, wi, d Rcklf Nr. «0 voltommen. dcn, auf 3524 fi. 50 kr, bewe>thcten Halbhul'e gc-williget worden ist, und daß zur Vornahme derselben die zTermine auf den 23. Ottober, 24. November und dcn 23. Dezember, jedesmal früh «0—12 Uhr im Gcrichtssitze mit dein frühern Anhange anberaumt; wovon die Kauflustigen verständiget werden K. k. Bezirksamt Planina, als Gericht, am 24. April l856. Nr- 5970. Nachdem zum zweiten Termine auch kem Kaufiu° stiger erschienen ist, wird zum dritten und lltztrn Termine auf den 23. Dumber l, I. geschliltcn. K. k. Bezirksamt Planina, als Gericht, am 24. November l85^______________ Z. 2333. (3, . . Nr. 19692. C d l r t. Von dem gefertigten k. k. Beznksgerichte wird »hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß am 12. Dezember'Vormittags 9 Uhr in dem Schlosse zu iieopoldsluhe zu UnlclschiMa mehrere zum Verlasse des am >2. August d. I. daselbst verstorbenen Herrn Johann Fritz glhörigcn Mobilargegrnstände, da>un. ter auch eine Graf Kcsimir Estcrhaszy Parz. Sä'uldverschrcibling pr. 20 fi., dann l(1 Partlal. Obligationen Freih. ^'uztusky u. i!us"ia pr. l0ao fl. an den Meistbietenden gegen gleich bare Bezahlung öffentlich verkauft werden, K. k. stadt. dcleg. Bezirksgericht Lalbach am l5. 3lovember 1856.