N m t V l « t ».' z^ 123. Donnerstag den 13. October !»8i. " GlUbernial Verlautbarungen. Z. 1439. (2) Nr. i8i35. V e r l a u t b a r u n g. ^ Bcl der von Johann Anton Thalnitschcr von Thalberg, gewesenen Dechante undGenc-ralvikar zu Laibach, un Testamente vom i5. November I7i3 errichteten Srudentcnstiftung, ist ein Platz un jährlichen Ertrage von 6o fi. 2/^3^4 kr. C. M.'erlediget. — Dieses Sti-pendium ist vorzüglich fur Studierende bestimmt, welche von den Schwestern des benannten Btiftevs abstammen. Und dcr Stif-rungsgcnuß ist auf keine Studien - AbtheMmg beschrankt. Das Präscntatlonsrccht gebührt dem Domkapitel in Latbach. — Diejenigen Studierenden, welche dlescs Stipendium zu erhalten wünschen, haben ihre Gesuche bis 20. October bn diesem Gubermum einzureichen, und diesen Gesuchen den Taufschein, dasDüvf-ngkcits-, das Pocken;- oder Impfungs^Zeugniß, dte Studien ^Zeugnisse vom ganzen Schuljahre !8Zi, so w;e endlich Diejenigen, welche aus dem Rechte der Verwandtschaft dicsifalls einzuschretten grdcnken, insbesondere noch einen legalisirten Stammbaum beizulegen. — Lcubach am 20. August l83i. Friedrich Ritter v. Kvcizberg, k. k. Eubernial-Secretar. Z. iä52. (2) I>r. 110Z.P.S.E. > e . ^Bekanntmachung der k. k. kustenländlschen Provinzial « Sani-tats-Comuussion, betreffend die Aufhebung des kustcnlandmhen Sanitats'CordonS gegen das ungar»sche Küstenland. — Auf allerhöchsten Befehl ist der^ bereits an der Dräu und Iüova stehende ^anitats - Cordon, welcher Ivanen und dle Mllitar-Gränze gegen das L'mdrmgm der cliolcra HIol-du5 aus Ungarn und ^iauonicn schützet, mit einer sehr bedeutenden H,ruppenzM verstärkt, und vollkom-mcn hergestellt worden; in Folge dessen, und in der Rucksicht,, datz^uch in ganz Croatien, so wie im Fiumaner Gubernial-Gebiete der beste Gesundheitszustand herrscht, wurde auf allerhöchsten Befehl in Uebereinstimmung mit den k. k. Provinzial-Sanitats-Commissionen in Gratz und Laibach, der an der stcyermarki-schen' und kraincrischen Gränze gegen Croatien, so wie auch der hierlandige, gegen das ungarische Küstenland aufgestellte Santtats-Cordon aufgehoben, und am"27. September i83l der freye Vcrkepr unter Beobachtung der bestehenden Zoll- und Dreißigst-Gesetze, so wle ge« gen genaueste Befolgung dcr Paß - Polizey-Vorschriften und dcr Santtäts» Normen, welche bei dem Ucbcrtritte über die Gränze die Beibringung von Gcsundhcits-CertificaNn vorschreiben, zwischen dem österreichischen und dem ungarischen Küstenlcmde, wie er vorder Aufstellung des Sanitäls-Cordons bestanden, wieder hergestellt. — Welche Verfügung zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. — Triest am 3c». September ,83i. Alphons Fürst v. Porcia, Landes - Gouverneur u. Ccmwissions-PrasidcN't. Laval Graf r. Nugent, k. k. wukl. geheimer Rath, Feldmarschall-Lieu-tcnant u. Militär-Commandant im Küstenlande. Anton I)i-. Ieunlker, k. k. Gubernial-Rath, Landes-Protomcdicus und Santtäts-Referent. Z. 1439. (2) 2^lio, I_^5lANkN0 ur>d Pr0moiil.ore gelegenen Grundstücke und Gebäuden, geschritten werden, als: z) des 5ovO benannten, und 0 Joch, 624 Q^adr. Klafter nn Flachen-inhalre enthallenden RebengrundeS, geschäht auf 3i3 st. 5l kr.; 2.) des Laulin benann» ten Ackergrundes, im Flächenmaße von 1128 Quadrat'Klafter, geschätzt auf 28 ss. 29 kr.; I.) des 3>.?r!.) benannten, und 553 Quadrat Klafter »m Flacheninhalte enthaltenen Ncben-grundek, geschätzt auf 37 ft. ä5 kr.; ^.) des volliiin benannten, und 352 Quadrat-Klafter ,m Flachenmhalce enthaltenen Ackergrun, dts, geschätzt auf lo fl. 20 kr.; 5.) des !^ «^'benannten, und 117^ Quadratl Klafter ,m Flächeninhalte enthaltenen Rebenarundes, geschäht auf 43 ss. ^2 kr.; 6.) oes Vlljly be-nannten, und 283 Quadrat «Klafier messenden AckcrgrundeS, geschätzt auf 12 ft. Zl k>'.; 7.) d^e unter der Eonsc. Zahl 3L bezeichneten Hausetz/ »m Flächeninhalte-uon <) Quadrat« Klaftern, geschäht auf 3» fi. 25,tr.; g )^detz unter der Consc. Nc. ^6 bezc!i>ntten Haus-Hens, ,m Flachenlnhatte von 7 Quadrat« Klaftern, 2^ geschaßt auf io ss. 52 kr.; 9.) des unter der Consc. Zahl 25 bezeichneten. Hauses, im Flächeninhalte r>on 6 Qdr. Kl., ycschäht'auf 5 i^, äl kr.;ic>,) des unier dcm Consc. Nr. 26 dtzclchn«ten Hauses, ,m Fachen', inbalie oon ^ Quadr. Kl-, l^, gcschayt auf 7Z fl. 1^ kr. Diese DomaimN l Versaufs- Objecte werden einzelnweise, so wie sie der betreffende Fond besitzt und genießt oderzu besitzen und zu genießen berechtiget gewesen wäre, um den beigesetzten Fiscalpreis aufgeboten, und dem Meistbietenden mit Vorbehalt der Genehmigung der k. k. St. G. V. Hof-Eommisswn überlassen wer, den. Niemand wird zurVcrstcigerung zugelassen, der nicht vorläufig den zehnten Theil des Fiscal-, prcises entweder in barer Conv. Münze, oder m öffentlichen, auf Metall-Münze und auf den Ueberbringer lautenden Staatspapiercn , nach ihrem coursmäßigen Werthe bei dcr Vcr-steigerungs-Commission erlegt, oder eine auf diesen Betrag lautende, vorläufig von der Commission geprüfte, und als legal und zureichend befundene Sicherstellungs-Urkunde beibringt. — Die erlegte Caution wird jedem Licitanten mit Ausnahme des Melstbieters, nach beendig« ter Versteigerung zurückgestellt, jene des Meist: bicters dagegen wird als verfallen angeschen werden, falls er sich zur Errichtung des dieß-fälligen Contractes nicht herbeilassen wollte, oder wenn er die zu bezahlende erste Rat? in der festgesetzten Zeit nicht berichtigte, bei pfttcht-mäßiger Erfüllung dieser ObliegenheiMi abcr wird ihm der erlegte Betrag an dcr ersten Kaufschillingshälfte abgerechnet, oder die sonst ge: leistete Caution wieder erfolgt werden. — Wer für einen Dritten cmcn Anbot machen will, ist verbunden die dießfällige Vollmacht seines Co-lmtenten der Verstelgerungs-Commission vorläufig zu überreichen. - Der Melstbieter hat die Hälfte des Kaufschillings innerhalb lucr Wochen nach erfolgtör, und ihm bekannt 'ge?' machter Bestätigung des Verkaufs-Actes und' noch vor der Uedergabe zu berichtigen, die an-dcre Hälfte aber kann er g^gcn dem, daß cr sie auf der erkauften, ot^r auf einer andern,-normalmaßtge Sicherheit gewahrenden Reall-tät in erster Priorität grundbüchlich versichert, mit fünf vcm Hundert in Conventions-Mün-ze verzinset, und die Zniscngebühren in halb^ jährigen Verfallsraten abführt, in fünf glichen jährlichen Ratenzahlungen abtragen, ,wenn der Erstehungsvreis den Betrag von 5a ft. über-stelgl^ sonst aber wird die zweite Kaufschillmgs-Hälfte binnen Jahresfrist vom Tagc'Ver Uebcr-gabe gerechnet, gegen die ersterwähnten'Bedmg-nisse berichtiget werden müssen. — B'ei glei-chen Anboten wird Demjenigen "der Vorsug gegeben werden, Vkr stch ^ z u r' so g l e rch? n >.'d c r -frühern Berichtigung des Mufschillings ^her-bc-laßt^ — dcr Wcrthanschlag und die nähere Neschreibung der zu veräußernden Realitäten können von IO/,9 den Kauflustigen bei öeln k. k. Rentamte in I>o!a eingesehen werden. — Von der k. k. Staatsgüter -Veraußerungs-Provinzlal'-Com -mission, -w Trieft am 20. August iL3i. Fr. M. Stidll, k. l. Gubernial - Secretar. Nreisämtliche ^erlautbarunLen. Z. l^46. (2) Nr. !5o0y. Kundmachung," 4-^ betreffend die Pachtverstcigerung emlgcr Aera-rlal'Weg! und Rrückenmäuthe. — Es wlrd zur allgemeinen Kenntnch gebracht, daß nick-sichtlich der nachbenannten Weg - und Brücken-mauthe die drttte Pachtuerstclgerung für den Zcicraum vom !. November l. I. biS zum Ickten October i832/ an den unicn angesetzten Or? ten und Tagen statt finden wird/ — Am 1^. d. M. October Vormittags, die Brückmmauth zu Tschernursch beim KreiSamtc. — Am ,5. October Vormittags die Wegmauth an der Wiener und Kärntner ^inie sammt Kuhthal, beim Kreisamte. — Am i5. Nachmittags dle Carlstädter Linie, ebenfalls beim Krciöamte.— Am 17. October Vormittags dte Triester Linie sammt dcm Wehrschrankcn ln der Tyrnau, dcv Obcvlalbachev Wegm.ntth und dev Wasser-mauth in Laibach und Obctlalbach, bcimKrels-amte. — Am 17. October Nachmittags die Sallocher Wcgmauth, bei,n Krcisamrc. — Am 19. October Vormittags oic Wegmauth von Trojana, im Posthausc zu St. Oswald. — Am 20. October Vormittags dlc Rrainbur-gerWeg- und Brückcnmauth, in der dortigen Bezirks-Kanzley. — Am 21. October Vormittags dte Weg- und Brückenmauth Zwi-^chcnwasscrn, belm Oberrichter daselbst. — Am 22. October Vormittags die Weg- und Brük-kcmnauth u, Feisi.ih bei Podpetsch, in dem Wcgmauthamrshause daselbst. - Am 23. Oc-^s ^^'/^ Wcgmauth an der Penn '^^' bm" Kre.samtc. - Endllch ^'enn Niem.^ " ^"gesetzt, dann aber, back am ^. 5>.. , ^- K., Krelsamt Lai- l.ncy am 9. October,i3Z^ ^ N. 7^9-, Um „^ M,ß.cge,n, welche die hohe tung der Einschlehpung deV^Koiei-I 'N6A»N5 und deren Unterdrückung im unglücklichen Falle ihres wirklichen Ausbruches im Innern dieses Kreises, bereits angeordnet hat, und noch an« zuordnen befinden sollte, geruhte belobte hohe Stelle über einen hohdahm erstatteten Vorschlag, mit Decret vom 27. d. M., Z. 2014, die Errichtung von?ocal-Sanitats-Commission ncn im Markte Zirklntz und in Loilsch zu gec nehmigen, und für dle L 0 cal - Sanl -tats - Commission zu Zirkniy, den Herrn Georg Pfeifer, Pfarrer, zum Vorsiz-, zenden; den Herrn Oberrichter, Dommck De-toni^ den Herrn Joseph Obresa; den Herrn Schullchrcr, Franz Scherko; den Matthaus Hrenn und Johann Mlllautz zu Beisitzer, — Für die Lo ca l - Sa n l tä ts - C 0 mm is-sl o n zu Loitsch den Herrn Mathias Ver-bch, Verwalter dcr Herrschaft Loitsch, zum Vorsitzenden; den Herrn Pfarrmkar, Matthäus Kerschmanz, den Herrn Postmeister Andreas Obresa, den Herrn Matthäus Dolllchem, den Hcrrn Thomas ^ostlscha uno i^ucas Millauy, zu Bclsit)cr derselben zu ernennen. — Diese nachträglich bew'Mgte Errichtung von ?ocal-Sanltats-Commissionen, so wie die Ernennung deren Mitglieder, rvlrd nun im Nachhange zu der hieramtlichcn Kundmachung vom 20 August'l. I., Zahl S71H, hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht. — K. K. Kreisamt Adelsbcrg am 29. September i63t. In Ermanglung eines Herrn Kreishauptmanne Frölich, m. ^. erster Kreis-Eommlssar. Z. ^35. <3) Nr. l2iQ77 Zur Herflellung von 5Oefen im Christian Kanzllchen Thurmaebaude am Kastellberge, dann Aufstellung emcs Hol^bchaltnlsses, wird in Aolge hcbcr Gubernlal ^ Beiordnung vom 19. dieses, Z. 1705 / die öffentliche Herab« s!e»gerung am jI. H. M. Octobn-, Vorwil« tags um 9 Uhr, vorgenommen werben. — Diejenigen, welche diele in der Maurer, und Zlmmermannsarbelt, dann in der Belftellunss deren Materialien, ferner in b-er Hrfchlcr--, Schlosser^ und Elfengußaibcit bestehen, dll Herstellungen zu /ibernchmcn vermeinen, wer« den dabei zu erscheinen hiemn emgcladeli. — Die Baudevise hlerüber'kann in den getvöbn-ltchcn Amlsstunden be, diesem Kretsamte ein', gesehen- werden. — K. K. Krelsamt La:bach am I. October 18Z1. io5i) Stavt - ttlw lanvrechtliche Verlautbarungen. Z. l^25. (3) Nr. 63Z.6. Edict. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Krain wird bekannt gemacht: Es sev in der Erecutionssache der Mar»a Iugovltz, wider Herrn Igna; Wallich v. Wallensberg, wegen schuldigen looc» fi. c-. 5. c, über Anlangen der Erstern, ä« l^na^s. i5. d. M., Zahl 63ä6, die executive Fe«lbietung der, dem leytern gepfändeten Mobllien, nämlich: Zimmeremrlchtungsstücke, Eßgefch'rr und Eßbestecke, bewilliget, und zu deren Vornahme der «y. October, 3. und lL. November d. I., bestimmt worden. D«e Feilbietung wird an den gedachten Tagen in der Früh von 9 bis 12 , und nö-thlgenfalls Nachmittags von 3 bis 6 Uhr, ,n der Wohnung des Executcn, Hcrrn Nal-lich v. Wallensberg, am Platze, »nk Eonsc. Nr. 8, statt haben; wozu die Kauflustigen mit dem Bemerken eingeladen werden, daß die Fährnisse m dem Falle, als sie bel der ersten und zweiten Fellbictung mcht um den Schatzungswerth angebracht werden, bei der dritten Fetlbletung auch unter demselben hmt-angegeben werden. lalbach am 17. September i63l- Aemtliche «^erlautharunZen. Z. ,45l. (') ^r. 938. Concurs» Verlautbarung. Bei dem k. t. Aerarial,Vbsay-Postamte zu Klagenfurt lft die Stelle des Accesslsten, womie eine jährliche Besoldung uon 3oc» st. gegen Erlag eines glichen Eautwns-Belrages verbunden »st/ erlediget. Was in Folge Oberst«Hof-Postverwal, tungs-Anordnung vom 1. l. M., ?. 9^ä9^ mit dem Bemcrkin zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird, daß Bewerber h»erum lhre gehörig documentircen Gesuche bis Ende October l33l bcr dieser Ober-Postvlrwallung ezn-zurelchen haben. Von der k. k. illyrischcn Ober, Possoer-walltung. Lalhach am ic». October i83l. Z. 1^27. <3) Nr. IS326M5'. P. St. P a p»e r - L i e f e r u n g s - A n k ü n d i g u n g. Von der k. k. illyrischen vcre«nten^ameral« Gefallen-Verwaltung zu Laibach w^rd hied^rch zur allgemeinen Kenntmß gebracht, daß üdcr die LuferunZ des Stämpllpaulers füv d:e Mo- nate November und December i83l, dann Jänner ,832, bei ihr am 24. October e,ne Concurrenz Mittelst Emlegung oerfiegelterOf-fene, b»s H2 Uhr Mittags, abgehalten, und nnt Mindestfordernden der Contract werde ab» geschlossen werden. Der Bedarf besteht in bei, läufig Sechs Hundert Rieß, und Falls es nothwendig befunden würde, oder dle Lieferung eine längere Zcttperiode umfassen sollte, waS dem Erstcher bekannt gegeben werden wird, nach Erforderlich auch mehr, und zwar von miltclfemcn, weißen, gut geleimten, reinen Kanzley - Papier, welches im beschnittenen Zustande »3 Zoll in der Höhe, und 6 Zoll in der Brette haben, und in drei gleichen Mo, natsraien vom 1. November iL3l angefangen, bls Ende Jänner i632/ I^-iincu nach ka»bach an das t. k. Papler->Gtampelamt ge» llefert werden muß. —- Derjenige, welchlr Lust hat, diese Papierlieferung unter den an« gedeuteten Bedingmssen zu übernehmen, wn^ daher eingeladen, sein versiegeltes Offert, wo« rm der Lleferungsprns für einen Rleß ausdrücklich enthalten, und ein baares Angeld von lo n^l>, berechnet nach der be»laufigen Lieferung von 600 R»eß/und nach der Mlndlst^ forderung des Offertlegcrs, be«aefügt feun muß, längstens bis 2H. October i85», Mü« tags 12 Uhr, einzureichen. — Uebrlgens kön, nen dle Eontractsbedingnisse nebst dem Mu-sterbogen beim Gefälls, Departement, im ehe. maligen Taback « Gefallen « Administrations» Gebäude cmgisehen werden. liaibach am 3. October i83l. vermischte Verlautbarungen. 3. 1ä42. (2) Llcltations- Anzeige. Von dem k. k. Prinz Hohenlohe'Langms bürg i7ten ?lnien«Infanierte-Rcgimcnts-3tcn Bataillons - Commando wird hicmit bekannt gemacht, daß für das Regiments - Spital zu Laibach der Bedarf an Rind- und Kalbfleisch am 2ä. d. M. im Licitations-Wcge, und zwar auf das Militär-Jahr vom i. November i63l, bis letzten October i632, verhandelt werben wird. Diejenigen Fleischhauer, welche dieser Lmtation beitreten wollen, werden eingeladen, am besagten Tage, Vormittags um ic> Uhr, in der alten Markt-Gasse, im Wasser'schcn Hause, in der Militär - Ober - Commando-Kcmzley zu erscheinen, wo sie auch die Lici-tcuionsbcdmgmsse einsehen können. Laibnch am L. October iL3t. lOZI Z. 1I62. (3) Nr. i4go. E u r r e n d e der k. k. illyr. Provlnzial-Sanitats-Commission. — Der Nalh der Stadt Leipzig hat ?s für seine Psiicht gehalten, das k. k. Gcneral-Consulat im Königreiche Sachsen und zu Leipzig, mit dcr von der königlichen/ wegen der Maßregeln gegen die asiatische Cholera verordneten Immediate Commission zu Dresden cr-lassenen Verordnungen, und der, Nachnags-Berfügung dcr städtischen Oberbehördc zu Leipzig bekannt zu machen. — Da das Interesse der Ausländer, welche die dicßjahngc Michaelis-Messe zu beziehen gedenken, bei dicsenVcr-fügungen, besonders hinsichtlich der von der Nothwendigkeit gebothenen verordnungsmäßl-gen Legitimationen wesentlich betheiligt lst- so hat das erwähnte k. k. General» Consulat auch dieser Provtnzial - Sanitats - Commiflwn die fraglichen und abgedruckten Verordnungen mitgetheilt, welche sonach hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht werden. — Von der k. k Provmzial.Sanitäts-Eommission. Laibach am 12. September i83i. Joseph Camillo Freyherr v. Schmidbnrg, Gouverneur und Präsident der Provinzial-Sa- nitats-Commission-. V e r 0 v d n u n F. Da die nöthige Aufsicht über die aus Gegenden, welche von der asiatischen Cholera be-rcits ergriffen, oder ihnen* nahe gelegen sind, kommenden Fremden nur alsdann vollständig ausführbar ist, wenn von den Reisenden die Inländer eben so, wie die Ausländer, in Hinsicht ihrer Legitimation der genauesten Controlle unterworfen werden, die Annäherung der Gefahr adcr zu erhöhter Vorsicht auffordert 5 so nnrd zu solchem Behuf und um diAlter Resse, für de ^ a^" ^? ble Daner seiner wenigstens auch halten. - 2) W^'7- flnsc-Route entCharte gilt dl in ^ nsich ^''^^itimations- hende Vorschrift/da nu. . ' ^'^ besie-? '^ 1 / ^a^ nur d,e ordentlichen Po- lizei -Obrigkeiten, zu deren Ausstellung in Ansehimg der/innerhalb ihres polizeilichen Bezirks wohnenden Personen befugt sind, in sofern nicht nachstehend eine Ausnahme dcivon gestattet ist. — 3.) Es kann nämlich unter den Be-dmgungen , unter welchen einem Auswärtigen ein förmlicher Reisepaß ertheilt werden mag, von der Obrigkeit auch für eine in ihrem Bezirke nicht wohnhafte Person eine Legitimations-Chanc ausgestellt werden; in diesem Falle »st jedoch jedesmal nicht nur die Art und Weise, wie dcr Inhaber sich lcgitimirt hat, sondern auch die Dauer feines Aufenthaltes an dem Orte der Ausstellung und dcr letzte vorherige Aufenthaltsort auf dem Scheme genau anzugeben. — H) An den Orten, wo die Polizei-Obrigkeit nicht wohnhaft ist, sind die Localgerichts-personcn ermächtigt, zu Reisen nicht über fünf Meilen im Lande Legitimations-Charten zu e« thcllcn; es haben aber solche blos innerhalb d:eftr Entfernung von dcm Orte der Ausstellung an gerechnet, Gültigkeit. — 5.) Den Reisenden liegt ob, in jcdem Nachtquartiere die bei sich führende Legitimations-Charten, bci Verw.tidung, daß außerdem auf dieselben kcmr Rücksicht genommen wird, visircn zu las« sen. Eben so muß die Visirung der Paffe in jedem Nachtquartiere erfolgen. An Orten, wo die Polizcl-Obrigkeit nicht wohnhaft jsi, kann das Visiicn durch die Gertchtspevsoncn gesch^ hen. — 6.) Weder für die Ausstellung dcr Le« gmmatlons-Chartcn, noch für das Visiren derselben darf irgend etwas an Kosten gefordert werden. — 7.) Von der Verpflichtung, besondere Legitimations-Chanen bci sich zu füh* vcn, sind Allein die auf Dienstreisen begrime-nen Militarpersonen, welche sich deshalb durch ihre Dienstordrc auszuweisen vermögen, so wie die Gensdarmen ausgenommen. — 6.) So^ viel dagegen die öffentlichen Beamten und Diener, inglcichen solche Personen betrifft, die in ihrem Berufe öftere und zuweilen schleunige Reifen zu unternehmen genöthiget sind, als Geistliche, Advocaten, Aerzte, Geburtshelfer, Hebammen, so soll zwar bei diesen die tz. 1. angeordnete Bescheinigung ebenfalls nicht erforderlich seyn; es müssen aber dieselben sich mit einem uon ihrer vorgesetzten Behörde, oder von der ordentlichen Polizei-Obrigkeit ihres Wohnortes auszustellenden Zeugnisse, daß sie wegen ihres Amtes oder Berufes und zu den in selchen vorzunehmenden Reisen gehörig le-gitimiret, versehen, und zu dessen Vorzeigung zu jcder Zeit immer bereit seyn. — 9.) ^n Ansehung dcr Victualienhandler und Bothen, welche an gewissen Tagen zwischen besiimmkm ^ Amts-^latt Nr. -25. d. ,5. October ;ä5,.> !o52 Orten zu verkehren haken, wird lihn den vorstehenden Vorschriften eine AusnHme in so fern gestattet, als denselben die Legitimations-Eharte für diesen regelmäßigen Verkehr jedesmal auf die Dauer emer bis zwei Wochen ausgestellt werden mag. Desgleichen vertritt bei den im Inlande wandernden inlandischen Handwerksgesellen dte Stelle dcrLegitimations-Eharte das Wanderbuch, mtt der Bestimmung jedoch, daß rücksichrlich dieser, wie jener Rei« sendcn dte Anordnung wegen desVisirens tz. Z. ihrc v.'lle Anwendung behält. — 10.) Sobald in einem Orte des Inlandes die Cholera aus-brcchen sollte, darf innerhalb eines Umfanges von drei Mnlen nicht nur von den Polizei-Behörden eme Rciselegilimation irgend einer Art nicht weiter, ausgestellt werden, sondern es haben auch dieselben sodann die nach §. 9 ertheilten und noch nicht abgelaufenen Beschel-niauliacn den Inhabern wiederum abzufordern. —- Ist um den angesteckten L)rt sofort em Cordon gezogen worden, so können zwar Legitimations-Charten für die außerhalb des Eo^dons wohnenden Individuen auch innerhalb einer giMern Nahe errhellt werden, aber nur erst nach Ablauf von 10 Tagen, nachdem d?c ^r-don aufgetreten ist. — 11.), Was wegen der au5 Rußland, Polen, GaUzien, aus der Ge-gcnd von Danzig, aus den,k. k. österreichischen Staaten kommenden Fremden m dem PMicando vom !5. Juni d. I. §. 9. ange-oronet worden, wird nunmehr auf alle Reisende dahin erstrecket, daß PostHalter, Fuhrleute, Schiffer, Gastwirthe, Herbergsvater und prwatpersonen, welche emen Reisenden, de- n:cht einen gültigen, im letzten Nachrquar-tiere visirten Paß, oder, wenn er ein Inlander ist, eine ^estimations-Charte von der de-merktenBeschaffenh^t, oder Wanderbuch, bei sich führt, oder auf die angegebene Art als öffentlicher Beamter oder Diener sich ausweist, ohne Anzeige bei der Obrigkeit und deren Genehmigung , weiler befördern oder aufnehmen, in die'angcdrohl'e Strafe von 20 Thaler verfallen. — 12.) Jeder Reisende, welcher ohne w vorgeschriebene Legitimation betroffen wird, lst annchaltcn, und wenn sich Umstände ergeben, di^ihn als verdächtig erscheinen lassen, unter Contumaz zu stellen, außerdem aber, mit genauer Vorschreibung der Reise-Route, an seinen Wohnort zurückzusenden. — 1Z.) Wer die ihm ertheilten Bescheinigungen dazu mißbraucht, daß er nicht legttimirten Personen damit zu ihrem Fortkommen behülflich »st, hat nach Maßgab? der d^bei vorkommenden Gefährde, Gtt'angmßstrafe von acht Tagen ^bis zu vier Wochen zu gewarten. — 14.) Vor- stehende Vorschriften treten mit dem 1. West« te.mber d. I. in Kraft. — Gegenwärtige Verordnung »st in Gemaßheit des Gelieralis vom lZ. Juli 1796 und des Mandats vom 9. März i8i9 zu publ»c»ren. — Dresden, den l3. August z8Zi. — Die wegen der Maß, regeln gegen die asiatische Cholera verordnete Immediar « Commlsslon. Von Könne ritz. H. k. Hausmann, 5. Verordnung die NeiselegittmaNonen der Inlander betr. Gebührenfrei. Legitimations - Charte, gültig, nur für dle Daucr der unten bemerk? ten Relfe. D wird zu der Reise, welche d selbe, um von hier über nach und von da nach zurück innerhalb der nächsten mackcn und antreten will, in Gemaßheit d?r Verbvdniing vom zZ. August z83i, zum Muswns über den guten Gesundheus- zuswnd Heimath die gegenwärtige Legitimations, Charte hierdurch ertheilt. Gegeben zu (l.. 3.) Unterschrift. Anmerkungen: ;.) Diese Vharte »st in jedem Nachtquartiere zu vlsiren. I.) Wenn der Inhaber derselben sie einem Andern gibt, um »hn dadurch 5" ft'-ncm Fortkommen zu verhelfen, so verfallt er in eine Strafe von acht Tagen b«s zu vier Wochen Gefängniß. General « Verordnung wegen der mit Rücksicht auf die Leipziger Mi« chaelismesse gegen dasEmschleppen der asiatischen Cholera zu treffenden Maßregeln. — D«c bi« jetzt zu Verhülhung des Emschleppens derasicn-schen Cholera angeordneten Maßregeln sind.nur für die gewöhnlichen Verhältnisse und den da-mit verbundenen Verkehr zu berechnen gewe, sen. Das Herannahen der??:p;iger Mlchae-llsmesse, das dadurch nothwendig entstehende Zusammendrängen von Menschen und Waaren aus asskn Weltgegenden auf einem vcr-haltmßmaßiq klemen Platz gebietet crhöhete Vorsicht. Es soll daher zwar aus Rücksicht auf das Wohl des ganzen Landes, die Me^e zur gewöhnlichen Zeit und in der gewöhnlichen Maße auch Vlesmal gehalten werden; es nmd aber, um so viel möglich dle Bejorgniß, io53 daß durch den großern Handelsverkehr die Cholera eingeschleppt werden möchte, zu entfernen, mit Berücksichtigung der m Frankfurt a. d.O. angewendeten, durch Erfahrung bewahr« t^n Maßregeln, Folgendes andurch verordnet: H.) Vom 6. September 18Z1 b,S mit dem Ii. October werden Personen und Waaren ohne Unterschied nach Leipzig nur dann eingelassen, wenn sie sich überhaupt über lhren unverdächtigen Gesundheitszustand vollständig m der §. 6. angegebenen Maße auszuweisen vermögen. Kommen sie aus dem Aulland, so müssen sie, und zwar Reisende sowohl als Waa» renführer folgende Straßen innehalten und an dem dabei bemerkten Anmeldungsorte ihre Le, gitimacionen zur Prüfung und Bescheinigung deß EilMitts vorweisen. Straßen: I.) auf der Grottau-Zmauer, 2) „ « Neustadt Rumburger, I,) ,, « Elbe über Schandau, ^.) « ,, Pirna-Peterswaldaer, 5.) ^ „ Reizenhamer, 6.) « ^ Annaberg-Carlsbader, 7.) « « Schneeberg« dto. 8.) „ , Eger-Adorfcr, ' 9) ,» « Görlltz iRtichenbacher, »2.) „ „ Hoyerewcrdacr-Könlgebrücker^ i l-) ,» « 3orgau-Ellenburg, 12-) « » Delltzscher, ^^ ) « « Halllscken, Iä) « » ^asscl-Merseburger,^ l5.) « „ Frankfurt-Lützner, / 16.) „ „ Fcitz^Pcgaucr^ i?-) « « Altenburg-Gornalschtl!^ ^L) „ « Höier. Anmeldungsorte: t) Ullersdotf, «.) langenburkersdorf^ 2.) Schmelke, ^) Höllendorf, 5) Rcchenhain, 6.) Wlescnthal^ 7) Wlldenlhal, ii.) Bchönberg,, 9) Oellsch, 10.) Grvßgrabe, ti.) Taucha, 12.) Wiedentzsch, '2) Halnichen, :6.) Zwenkau, 17.) Benndvrf, 13.) Ulliy. 2.) Ausserdem hlM a«ch für den obge, dachten Zeltraum d,e beretts tn Bezug auf die Naumburgcr Messe getroffene Bestimmung, daß alle Personen und Waaren, welche aus Gegenden rechts der Elbe herkommen, diese nur bei M e rschwi y und M e »ße n überschreiten dürfen, und daselbst, so wie die mtt'der ordinären oder Eilpost aus ;enen Gegenden kommenden Reisenden und Postgüter, »n Dresden beim Hofposiamte ihreicgltimatio« nen prüfen und vlsiren lassen müssen, m voller Gültigkeit. — Dlcjcmgen rechts der Elbe herkommenden Frachtführer, welche etwa in Dresden die Elbe übnjchreilen, und auf dem lmken Ufer über Rossen nach Leipzig fahren wollen, haben ihre Legitimationen in den Tho« ren zu Neustadt »Dresden von den Offlclan, ten prüfen und nach befundener Richtigkeit beschtlmgen zu lassen. — 5.) Alle Granzbe« Horden, mglelchen d»e an den Elbübergangs» Puncten angestellten Beamten werden daher hierdurch angewiesen, m»t Strenge die ihnen vorzuweisenden Legitimationen zu prüfen, zu vlsnen und insbesondere Diejenigen, welche rechts der Elbe herkommen, und chren Weg nach ke,pz,g nehmen wollen, an die genannten Puncte an der Elbe zu instradiren. — 4.) Um den unmittelbaren Andrang von Menschen und Waaren von der Stadt Lnvzig abzuhalten, und d,e nölh,,ge Controlle führen zu tonnen, w«rd flrner »n geringer Entfernung von der Stadt Leipzig, um diljclbe herum, e>n Rayon von Bureaus gcblldet. Dllgllichen Bureaus werden errichtet: Straßen: 1.) auf der Dresdner, 2.) „ ,, Rochlitz-Grimmaischcn, 2.) « ^ Höfer, ä») « « Pegauer, b») „ « Frankfurter-Easseller, 6) « ^ Hallischen, 7.) „ « Berliner, 8.) ,, « Ellenburger. Bureaus: 1,) in Borsdorf, 2.) „ kicberlwolkwitz, I.) „ Wachau, H.) „ Zwenkau 5.) „ iindenau 6.) « Hüinicken milden Etnganaspunc- 7.),, Wlrdcntzsch ten verelnlgt, 8) „ Taucha und eS müssen daher a2.e vom Auslande kommenden Personen und Waaren, ingleichen alle inländische Reisende und Waaren, die sich ausserhalb jeneß Rayons befinden, wenn sie sich während M Zur vom b. September lns 10Z4 mit 3l. October Leipzig nähern wossen, eines dieser Bureaus passiren, chre Legitimationen daselbst zur Prüfung vorweisen und visiren lassen. Alle übrigen nach Leivjlg führenden Wege bleiben für jenen Zettraum verboten, und werden, um Irrungen und daraus snt-ftehendcn Unannehmlichkeiten für die ausserhalb des Rayons herkommenden Reisenden und Waarenführer ;u vermeiden, da wo fie in den Wegen einfallen/ durch Warnungstafeln bezeichnet, welche zugleich auf den nach dem betreffenden Bureau fährenden Weg hm« weisen. — 5.) Personen und Waaren, wel« che ohne eines der §. 4. bezeichneten Rayonbu» reaus passirt zu haben, sich Leipzig nahen, werden unbedingt und ohne Ausnahme, gleichviel, ob sie übrigens mit genügender legitimation versehen sind, oder nicht, an den Thoren der Stadt auf das Rayonbureau zurück« gewiesen. — 6.) In Ansehung der reg^. an. den Gränzen und Nayonbureaus zu fordern, den Legitimationen wird Folgendes bestimmt: 1.) Bei Perionen aus dem Inlands genügen die nach Maßgabe der Verordnung vom iI. August i85i auszustellenden LegitimaNons« Charten und die sonst darin in dieser Hinsicht enthaltenen Bestimmungen, es müssen jedoch Inlander selbst in dem Falle während des erwähnten Zeitraumes nnt solchen Charten vcr-sehen seyn, wenn sie gleich nicht über Nacht in Leipzig bleiben wollen. Bei Waaren des Inlandes genügen Ursprungs-Certificate oder La-gerzcugnisse. — 2.) Für Personen und Wcm, ren, die aus angesteckten Gegenden kommen, oder dieselben durchreiset haben, gilt dle allgemeine Bestimmung, daß sie nur dann zugelassen werden dürfen, wenn sie pie Vorschrift-maßige Comumaz und Reinigung abgehalten, Und darüber ein hinlängliches Zeugniß aufzuweisen haben, oder, was die Personen betrifft, darthun können, daß sie 20 Tage lang zuletzt durch unverdächtige Gegenden gereiset sind. — 3.) Bei rechts der Oder herkommenden Personen und Gegenständen ist insbesondere die unterm 17. August bekannt gemachte Vorschrift zu berücksichtigen, nach welcher sie entweder ebenfalls nur gegen Vorzeigung von Contu-mazscheimn oder doch wirklicher Cesundheits-und Reinheitspasse, die auf einem Uebergangs-Puncte an der Oder vlsirt und den Beilagen gemäß eingerichtet seyn müssen, eingelassen werden sollen. Mit Gesundheits - und Neinheitspässen nach dem nämlichen ^ch^ua müssen auch alle Personen und Waaren versehen seyn, die aus den noch nicht angesteckten Gegenden der k. k. österr. Staaten herkommen. — 4,) Personen und Waaren aus andern Gegenden des Auslandes müssen sich entweder durch besondere Gesundheies- und i-^. Neinheits-Zeugnisse oder durch auf diesen Umstand insbesondere eingerichtete Pässe und Legitimation-s-Chartcn auswechn. — 7.) Alle Legitimationen werden, wenn sie auf den Raponsbureaus für ausreichend befunden worden sind, daselbst abgessampelt und sodann in dem betreffenden Thor der Stadt Leipzig vorgezeigt. — 8.) Zur Unterstützung der C^ntrojlmaßregeln werden an den Rayonsbureaus um Leipzig hcruin Milttar-Commandos aufgestellt, auch >'oll die Hanze durch den Rayon gebildete Lune um Leipzig durch Militär abpatromllirt werden. '— g.) Die Einwohner innerhalb dcs nach §. 4. um Leipzig gezogenen Rayon, werdm zwar, auch ohne ein solches Naponbureau zu passren, nach Leipzig eingelassen, müssen jedoch ebenfalls mit den in der General-Verordnung vom i2. August für Inländer vorgeschriebenen Legitimations - E-Hnrten versehen seyn, selbst, wenn sie nicht in Leipzig übernachten wollen. Sle habm diese Charten in den äußeren Thoren Leipzigs vorzuweisen. — 10.) Pack-,Bün-dcl- oder sogenannte Trödel-Juden und Musis kanten, ingleichen Equilibristen, Marionetten-Spieler/ und andere in diese Classe gehörige Personen, werden gar nicht in die Stadt gelassen und sind daher sofort an den Gränzen, oder doch an dem Bureau oder Stadtthor, welches sie vassiren wollen, ohne Rücksicht auf ihre etwaige Legitimation zurückzuwei' sen. — 11.) Eben so ist der Hausirhandel wahrend der diesmaligen Leipziger Messe ve«c boten, und werden die denselben betreiben« den Personen, dafern sie in die Stadt selbst gelangt seyn sollten, aus derselben gewiesen werden. Es w'rd aber die städtische Behörde dafür sorgen, daß den Inländern in Hiw sicht auf die Erlangung von Meßständcn und sonst thunlichste Erleichterung geschafft werde, damit sie anstatt zu Hausiren den Kleinhandel an gewöhnlichen Mcßständen betreiben köm mn. — 12.) Sollte bis zum Eintritt de? Messe, oder während derselben, die asiatische Cholera dergestalt rasche Vorschritte gegen das Königreich Sachsen machen, daß Personen oder Waaren aus inficirten Orten abgmgen, die noch durch keinen Cordon von Sachsen getrennt wären, oder doch aus solchen Gs< genden, m denen kurz nach Abgang der Personen oder Waaren, amtlicher Nächrichten z^ folge die Krankheit sich gezeigt hätte, so sind dergleichen Personen und Waaren, dafern sie nicht einen Aufenthalt von zwanzig Tagen m IO55 völlig gesunden Gegendm darthun können, sofort an der Gränze, rezp. an den Anmeldungspuncten, und wenn sie dennoch in das Land gedrungen seyn sollten / an dem betreffenden Nayonburcau oder Stadtthor e. l. tz. H. und Z. in dcr Regel <>. f. §. ig) über die Gränze zurückzutransportiren. — iZ.) Ausländische israelitische Kauf- und Handelsleute / welche in Leipzig die Messe besuchen, haben, wenn sie nicht auf andere Weise hinsichtlich ihres Vermögens sich legitimircn können, oder sonst schon als wohlhabend in Leipzig bekannt und accreduirt sind, durch Production eines baarcn Vermögens von wenig-sicns Einhundert Thalern oder Werth bei der stadtischen Polizeibehörde, welcher diese Prüfung lediglich überlassen bleibt, auszuweisen,, widrigenfalls werden sie sofort .von der Stadt gebracht. — 14.) Alle in die Stadt Leipzig kommende inländische und auslandische Fremde haben sofort und längstens binnen 2a stunden ihre Pässe am Thore abzugeben, wogegen sie die Aufenthalts- und Sicycrheits-Charten gcwöhnlichermaßen erhalten. — i5.) Wer die äußern Thore der Stadt, wenn auch nur auf kurze Zeit, verlassen will, hat in dem Thore, welches er passirt, seme Stcher-hcitschal'N vorzuzeigen. Cv> haben sich daher zu diesem Behuf auch die Einwohner Leipzigs ohne Unterschied und mit Inbegriff der Sm-diercnden, insofern sie die äußeren Stadtthore verlassen wollen, dergleichen Sicherheitscharten, rc?5p. von dcr städtijchen und academi-sehen-Behörde zu verschaffen. — 16) Diese Sichcrheitscharten werden ein für allemal auf die Dauer der in dieser Verordnung vorgeschriebenen Maßregeln und n n entgeldlich, msofevn nicht damit die bisher schon M>llch und zu bezahlen gewesene Aufenthalts-chaNe verbunden wird, wclchenfalls 5s wegen . !^!^ 2 bel dem Herkommen bewendet, ,^l ' - .7.) Icdcr Mangel an hl.iläng- stei h^ dn-^ ^"' er auch immer be-flehe, yar d^c Zurückweisung der N"^ ^dcr ^"die^^'^-^^'bclm,che^r'Fr^ Stadt en^nt^'. ^icherhettschar^e aus der ^f an'^ a/i''c' ""^'"' wenn sie nicht "chzuwel en ^ ^ ^^ ihre Identität lassen — 'N>n> / " nicht wieder hereinge-3'-n werd .' />:27^7V'"°^'^n G. dle legltunlrt, aber erkra»^ >: ^ ^ - .^ chenllnterfu^n^n^^ ^ ^^en, und wenn ihre Zurückweisung aus ngcnd emem Grunde unstatthaft.st, da nö- thig in eine deshalb errichtete Contumazanfkalt gebracht. — 19.) Alle Polizcybehörden, il^ gleichen die an den Gränzen und Nayonsbu? reaus angestellten Officianten werden hlermit zur genauesten Aufmerksamkeit angewiesen, und es ist insbesondere die Prüfung der Legitimationen aller Reisenden des In- und Auslandes, inglcichen aller Waaren-Transporte mit Sorgfalt und Strenge zu bewerkstelligen. Die Gleits- und Accis-Commissanen haben daher während dieser Zeit vorzüglich, den ihrer Aufsicht untergebenen Bezirk öfters zu rcuidircn, und vorkommende Ungebührnisse oder Nachlässigkeiten sofort abzustellen oder schleunigst zur Anzeige der vorgesetzten Behörde zu bringen. — 20.) Auch werden die städtischen Ac« cis-Officianten andurch angewiesen, der Po-llzepbehörde bei Ausführung der yler angeordneten gesundheitspolizeylichen Maßregeln kraftigst Beistand zu leisten und sich den dieserhalb an sie ergehenden Anordnungen gemäß zu dec zeigen. — 21.) Alle vorstehend getroffenen Bestimmungen leiden auch auf die mit Post kommenden Personen und Waaren Anwendung. Es erfolgt jedoch die Prüfung der Legitimationen der mit den ordinären Fahr-Posten, Diligcnccn, Packpostcn und Eüwagen ankommenden Personen und Güter nicht von den Raponburcaus, sondern durch die Postbehörde, M weshalb das Oberpostaml zu Leipzig die deshalb erforderlichen Anordnungen zu treffen hat. —. 22.) Das V,siren der Pässe und Aug: nisse an den Gränzen, auf den Bureaus und in den Thoren geschieht u n cn tgeld llch. — 23.) Alle auf den Nayonhureaus anzustellenden Offlciantcn haben sich wahrend ihrer Anstellung daselbst allen Anordnungen dcr siadtt« schen Behörde zu Leipzig oder der von derselben zu ernennenden Deputation zu unterwerfen und von ihr die erforderlichen speciellen In-struttioncn zu erwarten. — Nach vorstehender Verordnung, welche nach Maßgabe des Generalis vom i3. Juli 1796, und des Mandats vom 9. März i3i6/ zur allgemeinen Kenntniß zu bringen, und welcher ausserdem von den Provmzial-Behörden durch Insertion in die Wochen- und Tageblatter möglichste Publicitat zu geben ist, haben sich alle Bezirks- und Orlsbchörden, Gränzwachter und Ossicianten der Controll-Bureaus, Accls-und Glcits-Beamten und Alle, die es sonst angeht, gebührend zu achten. — Dresden dcn 22. August i83i. --- Die wegen der Maßregeln ge--gen die asiatische Cholera verordnete Immediate Commission. v. Könne ritz. H. L. Hausmann, 3. ^. G e s u n d h e i t s - P a ß f ü « R e i s e n d e. ^ ^ Ä t- Gesundheitszustand des Ortes, von welchem 3?litgeführ- z ß z z R Straße, auf --------------^„k°wmt ----------------- ^^^e ^^ Name, Vor. Z ^ K ^^ ^ ^che^d^ ^ .^ ^^ ^ ^^ ^ ^ ,ch,, ^ ^ ^ name und ^ ^. 3 «,2 '^^ von der asia- Wochen klin Orte niemals ^ ^ " wo d.eserGe- « Hemerkun. Stand des L I ^ Z 3, V 2 '" " ^'' tischen Cdole- Erkrankungs- ^uch in gerin- ^ ^ 5 ^"dheitspaß gen ««..,„ ^ i: 3^ G '^'"^^"" ra »m Orn fall am Orte gerer Entw Z 3. ^ visirt wor- äsenden « G « 3 ^ emzutreten de- vorgekommen mehr vorge- «ung als 10 ^ ^ -5, den ist G A G Z ^. ads^chtiget ist kommen ist Meilen ge; ^ Z V V Z I 1 nähert ^ ______^ ________________ l Worin ver- ^ Z packt i <2 * ,, „,, > f ' l ______________.^_____________^, Ort. deren Amtssiegel. Namensunterschrifc der den Paß Nammsunlerschrlft eines anglst«llten Arzles, Datum. ausstellenden Ortsbehörde. dessen Amtbsiegel. Bemerkungen. I.) Dieser Paß hat nur an dem Gran;-Zollamte, auf welches er lautet, seine Gültigkeit. 2.) Eben so gllt er nur für die zur Reise bis an die Gränze erforderliche Zeu, nämlich: füe Wochen, Tag?, vom Tage der Ausstellung an gerechnet. I.) An keinem der Oerter, wo übernachtet worden ist, darf das Vlsirenlassen dieses Passes unterbleiben. Ware gegen einen der genann« ten Puncte gefehlt, so würde der Relsende an der Gränze den Vorschnfien unterliegen, welche für tne aus wlrkllch infiscinen Gegenden Kommenden bestehen. H.) Nur mit der in dem Passe angegebenen Bagage wird nach dem Inhalte desselben «erfahren. Sollte der Reisende noch anderweitige Effecten bei sich führen, so werden dieselben behandelt, als wenn sie aus einer wlrkllch uon der Cholera befallenen Gegend herkämen. b.) Muß sich der Reisende durch hierunter zu setzende eigenhändige Namensunterschnft verpflichten, wenn cr auf seiner Rtlse wissentlich mit verdächtigen Personen sdev Sachen m Berührung gekommen sepn sollte, dlcses an hcm Gränz« Zollamts anzuzeigen. . Namenvunterschrlfi des Rasenden. n. G e s u n d h e i t s - P a ß f ü r T h i e r e. ! » Gesundheitszustand des Orte«, von welchen^ ^ ^> lDeren Nn- « . ^"^^' °"s A si'e kommen > Gattung der ^lich^t F ^bin s,^' ^ ^^ "- ^b ew ^ sob M'sechs ^ ^ ^ndi^ " ^ l Gattung der ^ ^ Wohm sie ^,^^ sächsischen ^ von der asia- Wochen kem ^^ «uch Z« ^"«n we « » > ^)ie^ l^? ^ Men ^denNou- Scaattncw ß^ tischen Cbole- Erkrankung- geringer« Attest vchtt .^ « > ze.chnungw ^ genden^ou 2 2 ra im Otte zFall am Orte Entfernung worden ist > k ^ > ! einzelnen ^ ^ te ^ „. ' L' vorgekommen > mehr vorge- ^^ ^ Mei- W , > ! Stücke) « bestimmt 1-, ^ « ^^,^^ ^^ ^^ . , » » , sind ^ 8 , ^ .« ^"^^——.! l Ort. Deren Amtssiegel. Namensunterschrift der den Namensunterschrlft eines angestellten Arztes, ^ > Datum. Paß ausstellenden Ortsbehörde. dessen Amtssisgel. > Bemerkungen. i.> Nur für die angegebene mit Buchstaben aussthschriebene Anzahl der genannten Thiere ist dieser Paß giltig. M 2.) Eben so gilt derselbe nur für diejcmge OranjM-E»nnahme, auf welche derselbe lautet. ^ ? W 3.) Der Paß lft ferner nur für dle zum Tr^nspl)rt der Thiere bls zur Gränze erforderliche Zeit giltig, nämlich für Wo-W chen/ Tage, vom Tage der Ausstellung an gerechnet. W 4.) Die Führer und Treiber der Th>cre müssen, im Fall sie selbst die Thiere in dem dießseitigen Gebiete weiter fuhren wollen, mit» besondern Gemndhettsvässen versehen seyn, wldrlgenfalls dieselben der vollen Eontumazzeit unterliegen würden. W 5.) Müssen sich dteselben durch htecunter zu seyende eigenhändige Namensunterschrift uerpftlchten, wenn sie auf chrer Reise wissentlich > mlt verdächtigen Personen oder Sachen in Berührung glkommen seyn sollten, wß an der Granzzoll-Einnahme anzuzeigen. W Unterschrift des Führers der Thüre. > 6. R e i n h e i t s - P a ß s ü « W a a r e n. Auf welchs Weise Gesundheitszustand des Ortes, aus wele « Quantität dersel- Straße, attf sie verschickt sind chem die Waaren kommen Z. ^ ben, (wobei die .^ welcher sie in , ^ , ,.. »"^^^ ."" ^3 g Z Zahl der Collis u. L Auf welcher hj, k8,,:,l. Ob sich d,e ^-3 ^ ^ deren G.wicht, die Von wd ^. Routen . ^ I ^ ^ " Ob ein Fall ^b fttt sechs Cholera deM ^ ^ ^ ^ " Stück^bl der em- , , ,. " ^oute zu ftchsi,chen «- ^ ^ von k/r^. Wochen kein Orte niemals, ^ ^ " H 2 zelnen Artikel, das gesandt ^ transport!- Staaten ein- ^ Z Z chen H^ ^^^^^^ ^ « Maß und Gewicht ^ reu zlipassiren 5 ^. im Orte v^r- ^"" "" ""' 5«er Entfer- ^" ^ F ! der Gegenstande V b^mt ^ ^ " gekommen ist wehr rorge- n«ng als ^ ^ ' genau anzugeben.) ^. kommen ist Metten ge- ^-5, ? , z >'"" nähert ^t z ^ Ob und wie Woher ur- verpackt? sprünglich? , ! Ort. Deren Amtssiegel/ Namensunterschrift der den Paß Namcnsunterschnfc c,nes angestellten Arztes, Datum. ausstellenden Ortsbehörde. dessen Amtspegel. Bemerkungen. 1.) Dieser Paß gilt nur für diejenigen Waaren, welche ausdrücklich in demselben angegeben und genau specisicirt sind. 2.) Ebenso lit derselbe nur für diejenige HauptMemnahme gilng, auf welche er ausgestellt ist. ^ 3.) Ueberdleß gllt der Paß nur für die zum Transport der Waacen b«s zur Gränze erforderliche Zeit, nämlich fur Wo, chen, Tage, vom Tage der Ausstellung an gerechnet. 4.) Die Fährer der Waaren, so wie das etwa zum Transport derselben dienende Zugvieh müssen mit besonderen Gesundheitspässen vcr, sehen sevri. .. „ . b.) Uebcrdieß muß sich der Fuhrer der Waaren durch hierunter zu setzende eigenhändige Namensunterschrzft verpflichten, wenn er auf semer Reise wissentlich mit verdachtigen Personen oder Sachen in Verührung gekommen seyn sollte, dieß an der Granzzoll-E>n» nähme anzuzeigen. Namensunttrschrift des Fuhrers der Waaren. io59 M Bekanntmachung. Zur Ausführung der von der hohcn we-gen der Maßregeln wider die asiatische Cholc-rav crordncicn Iirmediai-Commission unter dem iI. August und 22. August .-,. c^. erlassenen, und mit der leipziger Zeitung Nr. 202, unter dcm 2ä« August <,. o. ausgegebenen hohen Verordnungen sind nachtraglich cnnoch folgeii-de Bestimmungen für nbihig erachtet worden: 1.) Die Stelle der Legilimaucns - Charten vertritt für Leipzig und den Rayon dlc unier tz. 16. der hohen Verordnung vmu 22. August iL5i angegebene Sicherhettv ^ Charte, wovon cin Schema unter .4. hier bcigcdruckt »st, und welche, nach vo; gängiger Ausfüllung der Bescheinigung in ^lßo, zu reisen ausserhalb des Rayons gebraucht werden kann. Die Farbe dieser Charten ist für die Stadt Leipzig roth, für den Rayon gelb. — 2.) Die Einwohner der innerhalb des Rayons gelegenen nachstehend unter Z. verzeichneten Ortschafren haben sich wegen Erholung dieser Slcherheits-Charten an lhre Ortsobrigkeit zu wenden, und wegen der Ausgabe der Charten für die städtischen Bewohner wird noch eine besondere Bee kanntmachung erlassen werden. — 3.) Fremde, (worunter hler alle Diejenigen verstanden werden,welche außerhalb des Rayons wohnen), die hier sich langer als 2^, Stunden aufhalten wollen, werden mit einer Sicherheits? Charte versehen, die mit cmer Aufenthalts-Eharte verbunden ist. Diese Charte gilt blos für Leipzig und den Rayon, und kann zu dessen Ucberschreitung nicht gebraucht werden.— H,) Die Bestimmungen in §§. 7. und i5. der hchen Verordnung vom 22. August lttZi, werden naher dahin erläutert, daß alle Legitimationen für die Personen, wenn sie auf den Rayonbureaus abgcstampclt sind, in den fünf Hauptthoren, nämlich: dem Peters-, Hospital-, Grimmarschen-, Halllschen- und Ran-siadter-^hore, (denn nur durch diese dürfen d^ie ankommenden Fremden, so wic die Rayonbewohner in die Stadt cinvassircn) abgegeben werden müssen, wogeqcn ihnen nach der stdon^btsher bestandenen Einrichtung eine '"...,!" ^"'upel versehene Bescheinigung, und zwar unentgeldl.ch, ertheilt wird. - 5.) Der fremde hat binnen 24 Stunden bet Strafe ^"/"^ A"l"'" sich zur Abholung der Si-cherhetts-Charte auf dem Central-Bureau nn Locale der Sicherheits-Deputation in Person zu melden. Handwerksgesellen müssen sich fo-Zletch nach chrem Eintritt in die Stadt mit ihrer Bescheinigung auf die Herberge begeben. Hier hat der Herbergsvater sich sofort diese Bescheinigung vorzeigen zu lassen, und, wenn ein Geselle eine dergleichen nicht vorzuzeigen vermöchte, denselben alsbald auf das Ccntral-Bureau zu bringen. — Fremde, welche an den Rayon - Bureaus zurückgewiesen worden sind, und dennoch im Rayon, an den Thos ,-cn oder in dcr Stadt betroffen würden, werden im Betrcnmgsfalle angehalten, auf das Ccn'tral-Bureau gebracht, und mit einer Gefangn,ßstrafe von acht Tagen bis zu vier Wochen belegt. Von der Verpflichtung, ihre Legitimationen im Thore abzugeben sind die §tz. L. und 9. der hohen Verordnung vom i3. August d. I. angegebenen öffentlichen Beamten und Diener, Victualienhandlcr und Bothen ausgenommen, indem diese ihre auf dem Rayon-Bureau abgestampclten Legitimationen in d.'n Thoren blos vorzuzeigen brauchen. — 6.) Fremde, welche nicht mit einer obgcstam-pclten Thorbeschcinigung oder einer iVicher-heits-Charte, oder mit einer auf dem Nayon-Bureau abgestampeltcn Legitimations « Ehalte > versehen sind, dürfen weder in der Stadt noch in dcm Rayon aufgenommen oder weiter befördert werden. — Wer dieser Vorschrift zuwider handelt, und das Daseyn eines nicht legitimirien Fremden in der Stadt beim Central-Bureau, in den Ortschaften des Naycns bei den Ortsgerichten nicht sofort anzeigt, wird mit einer Geldbuße von 20 Thalern, und im Unvermögcnsfatte mit verhältnißma-ßiger Gcfangnißstrafe belegt. — 7.) Zu §§. l5. und 17. der hohen Verordnung vom 22. August wird erläuternd hinzugefügt, daß die Stadtbewohner sowohl als die Rayonbewohncr und mit Sichcrheits? Charten vom Central-Bureau versehenen Fremden zu den Thoren, und soviel die Stadtbewohner und die angegebenen Fremden betrifft, zu den offen gebliebenen Schlägen, nicht anders als gegen Vorzeigung ihrer rothen oder gelben Slcherheits-Charten einpassren können, so, daß nur den mit rothen Charten versehenen Personen dcr Eintritt dlnch die offenen Schlage verstattet wird. __ Sollte Jemand dennoch unter dem Vorgeben, daß er in die Stadt gehöre, auf den Einlaß bestehen, so kann dlescr nicht anders statt finden, als dergestalt, daß er zum Bcweisc seiner Identität auf dasCentral-Bureau transportirt wird. — 8.) Wer eine ro-,thc oder gelbe Charte verliert, hat dieses binnen 12 Stunden bei 5 Thalern Strafe bei (Z. Amts-Blatt Nr. 123. d. i3. October i9Ii.) io6o ber Behörde, welche sie ausgestellt hat, anzuzeigen. — Ooschon die vorstehend getroffenen Bestlmmungen d:e Bewohner der Stadt und der nächsten Umgebung mehreren Beschrankungen unterwerfen, so hegen wir doch zu ihnen das gerechte Vertrauen, daß sie sich denselben um so williger unterwerfen und zur Erhaltung der vorgeschriebenen Ordnung nach Kräften beitragen werden, da diese BMm-mungm lediglich zu Abwendung größerer Uebel und zu ihrcm etgenen Besten getroffen wer-den. __ Leipzig, den 24. August i6)t. (I.. 8.) Der Rath der Stadt Leipzig: O. Schaarschmidt. , '^. Nr. 1. Wohnort 2. Stand 3. Alter /,. Statur und Größe „ 5. Haare 6. Augen 7. Nase Bemerkung- Sicherheits - Cha rts für Leipzig, den ^83l. DieSicherheits-Deputation der Stadt Leipzig. In t 6 1'^ a : Die vorstehende Sicherheits-Charte gilt als Legitimations-Charte und wird zur Reise nach über auf die Zeit Tagen für gültig erklärt. — Leipzig, den i33i. Dle Sichechcits-Deputation der Stadt Leipzig. L. Ortschaften, die zum Nayon gehören, links der Luppe und der Elster: l.) Gundorf/ 2.) Bölitz, Z.) Ehrenberg, 4.) Barneck, 5.) Burghaulen, 6^) keutsch, 7.) Lindenau, g.) Plagwitz, 9.) >Hchleußig, ,«.) Kleinzschocher, 11.) Großzschocher, 12.> Windorf, i3.) Knautklecderg, ,4.) Knauthayn, i5.) Hartmannsdorf, l6.) Bosdorf, 17.) Eythra. -> Rechts der Elster: i3.) Ha^nichen, ig.) Qua-fitz, 20.) Lützschena, 2 l.) ^tameln, 22.) Wahren, 23.) Möckern, 24.) Gohlis, 25-) Pfaffendorf, 26.) Lindenthal, 27.) Brcitenfeld, 2Ü ) Kleinwiedcritzsch, 29.) Großwiedentzsch, Zo ) C'utr.tzsch, 3i.) Seegerttz, Z2.)PlaußiZ, 5Z.) Plöß^n, I/^.) Mockau. — Zwischen der ^ Parde und der Dresdner Straße: Z5.) Die ^ Kohlgarten, 36.) Schönfeld, Z7.) Ncuftsler-hausen, 36.) Abtlwundorf, 39.) Volkmars- dorf, ^0.) Neutsch, 41.) Cleudm, St.TheM la, 42.) Portitz, 43.) Grasdorf^ 44.) Heitrer Bllck, 45.) Paunsdorf, 46.) Sommerfeld, 47.) Planitzsch, 4g.) Plösitz, 49.) Tauch«, 5o.) ^eehausen, 5i.) Hohcnheyde, 52>) Merkwitz, 5Z.) Grad.eftld. ^ Zwischen der Dresdner und der Gmnmaischen Straße: 54.) Borsdorf, 55.) Althen, 5t).) Engelsdorf, 57.) Vaalsdorf, 59.) Holzhausen, 5g) Probst-!)N)d^, gs).) Zuckelhausen, 61.) Zwamaun-dorf, 62.) Stöttcrü), t)3.) Mölkau, t)4.) Stüyz, 65.) Sellerhausen, 66.) Kohlgarten, 67.) Licbertwolkwltz, — Zwischen der Grim-maischen ^Vttaße und der Plciße: 66.) Wa-chau, 69.) Zehmen, 70.) Nüben, 71.) Stöh-na, 72.) Dewitz-Dcuben, 7).) Crostcwitz, 74.) Erobern, 7,5.) Marklecberg, 76.) Dösen, 77.) Meusdorf, 76.) Dölitz, 79.) Lößnig, öo.) Eonnewitz, 3i.) Thonberg, 82.) Btras-senhauser. — Zwischen der Pleiße und der Elster: 63) Zwenkau, 64.) Großdeuben, Z5.) Klemdeuben, 86.) Gaschwitz, 67.) Kleln-siädteln, 66.) Großssadtcln, 89) Cospuden, 90.) Prödel, 91.) Zöbigker, 92.) Launev, 93.) Gautzsch, 94.) Octzsch, 95.) Naschwiy. Z° 1452. (l) Nachricht an die Herren Mitglieder der k. k. Landwirthl schafts-Gesellschaft m Laibach. — Dle in un« serer Monarchie bereits m mehreren Onschaf, ten ausgebrochene epidemische Brechruhr hat auch in der Provinz Krain Besorgnisse erregt, und zur Einleitung von pulizeplichen Sani-täts'Vorsichtsmaßregeln Alilaß gegeben. ». Diese Verfügungen haben verhällmßmaßig auch größterithells die Mitglieder der k. k. Landwirthschafts-Gesellschaft in Anspruch genom, men. -^ Da also hiedurch emestheils dlesel« ben gehindert wurden, Aufsatze landwlnh-schaftlichen und industriellen Inhaltes einzuliefern, um bei der statutenmaßlg am 20. No» vember d. I. abzuhaltenden allgemeinen Versammlung die dießfalllgen Vortrage vorberei« ten zu können, andcrnthells aber auch wegen ihrer Mitwirkung bei den Gamtats - Vore sichtsmaßregeln gehemmet werden, persönlich in der allgemeinen Versammlung zu erscheinen; so Hi der permanente Ausschuß in die Noth« weMgkeit uerseyt, diese allgemeine Versammlung zu vertagen. — Vom Ausschusse der f. k. Landwlrthschafts-Gesellschaft in Laibach gm 26, September zL3i. 1Q6i NreisämtliOb ^erlautb^ruttIett. m Z. l45Z. (0 ^^ '^o. ^ ^ Kundmachung ^ o^ weaen Reassumirung der Gudarrendirung für Z d,e Station ?a,bach. — In Gemäßheit eines hohen Prooinjtal - Commissions - Beschlusse , a ist die Neassum>rung der lcylg psioqenen 3>ub- ^ an-endlrun^s-Verhandlung von der Stanon ^ La.dack , wegen Ucberschrettunq der Prelbmaß-fiabe auf den ,5. d. M. angeordnet wordcn. ^ __ Diese Verhandlung wird sonach am obbe- fagten Tage V^rm'ttags um la Uhr, bei ^ diesem Kreisamte abgehalten werden, wozu die ^ , ^ ucladen werden, daß be» dl?ser Verhandlung , mit Ausnahme eines vermehrten täglichen Brodbedarfes von goo auf 1220 Portionen aanz jene Bedingungen Statt finden, welche in dem hierortlgen Elrculare vom 9. v. M., Zahl 11226, enthalten sind. — Kreisamt La.dach am il October igZl« vermischte Nerlautbarungen. Z. 1/.50. (l) Nr. 2^^. Dienst - Erledigung. Be, l^em Bezirks - Gerichte Rupertshof zu Neustaorl ist die Gerlchtß ^ slctuärsnelle mtt ei-nem anklebenden Gchalte von Ioo st. M. M., dann nebsi emem Zuftuße von beiläufig i5c» ft. an Dläten und Nutgeldern, in Erledigung gekommen. Evmperenten haben ihre mit den erforderlichen Dunst- und Moralttatszeugms-sen vn st he lien Gesuche portofrei bis 25. d. M. an du Hcrrschafcs'Inhadung Rupertshof einzusenden, und dürin darzuthun, daß sie auch im Stande seyen, eme Caution von 5c>c» ss. zu leisten. ^ Uedr«aens wird bei Besehung vorzüglich auf Jene Rücksicht genommen, welche ledig sind, e»ne mehrjährige bei Bezirks-Gerichten genommene Prax>s ausweisen und im »lande sind, bereits b,s 1. November d. I. allhler emzutreten. , Bezirks- Gericht Rupertshof zu Neustodtl am 5. October i83z. Z. !/^g. (1) Nr. 24^.-. Edict. Vor das Bezirks-Gericht Rupertshof zu Neustadll, als Abhandlungsinstanz, habm gäe Jene, die auf den Nachlaß des am 4. September d. I. ak iine^w zu Neustadt! yerstordenen Hausbesitztrs, Ignaz Smereker, aus welch' immer für einem Rechtsgrunde ei- nen Anfvruch zu stellen verminen, oder zu solchen etwas schulden, zu der auf den 25. October l. I., Vormittags um y Uhr angeordneten L'qu'dHlions - und Aohandlungs, Taafakung btt gesetzlichen Folgen ;u erscheinen. Bezu'fs, Gericht Rupertbhof zu Neustadtl am /.. October i3,3i._______________ ^ "^ E d » c t. Von dem vcremlen Bezirks Gnlchte Ncu-deaq wird hnmtt zur «Sememen Kenntniß « krcickt' Es sev über Ansuchen dcs ^yna; ^echtmger, Curator des be.m M'lttar dchnd-U^n Franz Gcha.tul, zur ^forichung der Schuld nlast nach dem am 6- Ium l9.^ zu I^udegc, verstorbenen Re.litätenbesitzcrs, Bar- October d. I. , VormM^b um q Uhr, vor w cher alle Jene, reclche an tmscn Verlaß ^ a^s^as immer für emem Nechtsgrunde Ansprüche zu stellen iiermemen, solche so gtlv'ß ' anmelden und rechtsgeltenb ^rthun sollen^ widr.gens sie d.e Folgen des §. 6iä b. G. V. sich selbst zuzuschreiben haben werden. ' Bezirks-Gencht Neudegg am 3. Octo- l her i33i. ^ ^ Z. 1449. (!) ^Nr. 5,5. Kundmachung. z Vom Beznks - Gerichte Treffen in Unter, , krain wird h>emit kund gemacht: Es sey auf - Anluchen dcs Handlungkhauses Gebrüder Hei' mann von Laibach, wider Andreas Illowar f von Livpnig, wegen aus dem rechtskräftigen e Urtheile vom 20. October i83o, Nr. 579-n schuldig gehenden »6a st. sammt Nebenverbind« lichkeitm, ,n die executive Feilb»etung der, h dem ?etztern gehörigen, auf 3oo ft> ger,chtl,ch a geschätzten Realitäten gewM'get worden.^^u „ d.esem Behufe wird dle dleßfallige erste ^l-)e b.etungstagsatzung auf den 3o. ^m er, er d.e zw ite auf den 3i. October und die d^t e auf den Z0. November ,83l, m.t dem Be. ,tt falle sestaeseyt, daß diese Realität, wenn sie " 'weder b d '"'" '"^ ^«"n Fe.lb.etungs. ^. ^afabung um den Schäyungswerth oder dar-^. tagiayul^ aebracht werden sollte, btl " ^"°nm,^«7ch 5.« d.m Gchä,ungsw»ch> 6.) Der Weihnachtsabend. ^7,) Wie Heinrich von Elchenfels zur Eikenntm'ß Gottes kam» 6.) L^brrüiche kleine El-zahlungen für Kinder, ites Büüdchen. ^ I ) Lehrreiche kleine Erzählungen für Kinder, 2tes D^ Bändchen. io.) Daö l)ö!zi>rneKreuH. — Das Glück der guten Er» ziehung. il,) DerCanasie.woges. — DaK Io^nniskZferchew. — Die Wald. Kapelle. 1?,) Die Milche,,. ,3) Das Taubchen. — Das versorne Kind. »4) Hirlanda, Herzoginn von Brecagne« i5.) Nosa voll Tanneinurg. 16.) C'u^achius. 17,) Der Alt? von den Bergen. 18) Der junge Einsiedler. 19) Der guce Friüolin und der böse Diem'ch. 20.) Die gute Tochcer. — Das glücklch? Wieoerstw' den» — Die Kirschen. Der Pränumerationspreis für alle zwanzig Bandchen mit eben so vielen Kupfern ungebunden: M 8 ss. AonveneionB - Münze. M Die Herausgabe dieses für die wißbegierige Jugend so ungcmein nützlichen Werkes, welches durch ausgezeichneten Inhalt sowohl, wie durch Schönheit, Eorrectiicit und Wohlfcil-heit zur größtmöglichsten Verbreitung zu Prüfungs- und Namenfestgeschenkcn für Katecheten, Lehrer, Schulfreunde, Aeltern und Verwandte vollkommen geeignet ist, geschieht in fünf NiefsrutrZsn, jede M vier Vändchen. Die erste und zweite Lieferung oder acht Bandchcn ist bereits zu haben. M Zugleich empfehle ich auch mein gut assottirtts Lager von gcbundenm und ungebun- denen Gebet- und Andachlsbüchnn.. ' MchmW zur Aaibacher AeitMtK. -----i--------«..»»....---------^T^T^ITT^W^^un«^^ ^.«...,ch.,. «.»»l ^n«. 3 ^^IM>«»g Abend« F^^^7d m°' »1«" «'^ 2. <» »"°- ^___»»----------^. ------------," ' ,7—""77" ^7?""" ,/ belter heiter heiter -f. 170 !ß 27 6.° 27 62,7 ^" """'?" ^ Nde schön 'volk. 4. » 0 0 "_________"' ^ -----------......— - ^ ' ' '""' Sours vom 7. October I83l. Mittelkreis. Verlost« Qdlig't.on. .Hoftam. ^ v.H.> 3' 81,^4 Mtr.Odiigalw«. d.ZwangS.V ^^^/ ^ ^. r,aI.OdUgat. dc. Man0«v.>^ HZ ^^ Tyrol ^ V Dali. mit Verlos, v. I. »820 für ,aa si. (inCM.) 16? d>i CM.) ^4 detto detto zu2 v. H. (m CM) 25 ij^ Obligation. 0er aU^em- unv ^ Ungar. Hofkammer zu 2 ij2 v. H. ° zu, >/l V.H.! ^3i^2, — men, Mahren, Sckle?1 zu 5 l/žz v.H. > — — st,N,Sttyelmalk.tt^rn- N'» v-H-, 5ä3j4 »- . ten, Krain und Görz j 5u » 2/H o H. j 3a ^5 ^_ Seiltr.'.Casft.'Anweisuugen. Jährlicher Dläconto 6 pCt. Bank.Acti«« pr. Stück 996 in Conv. Münze. 'p'erleichmß ver hier Verstorbenen. Den /^. October Il52i. Maria Schelodez, Witths'Witwe, alt 60Jahr, in der Pollana-Vorstadt. Nr. 8, nm Ncrvenfteber. Den 6. Dem Herrn Sebastian Zergoll, bücgerl. Kleidermachcrmeister, sein Sohn Felix, alt 1 Jahr und 5 Monat, W der Iudengcisse, Nr. 2.^1, an Fraisen. — Dem Herrn Franz Walter, bürgerl. Kotzen-wacher, seine Frau Maria, alt 67 Jahr, in der Pollana-!Vorstadt, Nr. 5l, «>> der Auszehrung Den 7. Dem Lorenz Schweizer, Mauthaufseher, sein Sohn Franz, alt 14 Tage, in der St. Peters-Vorstadt, Nr. 20, am Kinnbackmkrampf. Den 10. Jacob Nudcfch, Taglöhncr, alt 79 Jahr, an Altersschwach; Anton Themadi, Arbeiter von Gorz, alt 73 Jahr, ander Lungenschwindsucht; beide im. Civil-Spitale, Nr. 1. — Maria Flore, Institutsarme, Witwe, alt 69 Jahr, in der Pollana-Vorstadt, Nr. 59, an der Wassersucht. — - Z)er Frau Franzisca Kaidisch, Beamtcns-Witwe, ihre Tochter Wilhelmine, alt 1 Jahr, am neuen Markt, Nr. 220, an Fraisen. Den 12. Der wohlgeborne Hr. Joseph Ritter v. Kalchberg, k. k Rath, Verordneter der Herren Stände Krains, Inhaber dcr Herrschaft Neudegg und des Gutes Pepensfcld, alt ?6 Jahr, am alten Markt, Nr. 15, an der Lungenvereiterung. In der Jg. A l. Edlen v. Kleinmayr'- schen Buchhandlung in Lalbach, neuer Markt, Nr. 22R/ ist zu haben: Beaudran, Abt, erbauliche und merkwürdige Geschickten aus beivähnen «»chilftstellern gesammelt, und mit nützlichen llnmerkungen begleitet. 3te Auflage, 6. Auqsburq. ,826 3o kr. — —- lehrreiche Erwägungen über die Geheimnisse Iefa lZbristl, und jeinei götU,chen Mutter Mana. 3te Auftage, 6. Eoenüas. »Ü22, 45 kr. Betrachtungen, kurze, zu Ehren der Mutter Gotteg fur alle Samstage des Jahres und für Ihre ^ sttage. ,2. Wien. ,626, 3a ss. Blümchen, aus dem Garten Gottes. Ein Lese-, Lehr» und (KrbauungKbucb in vier Ab» theilungen auf alle Sonn.- und Festtage des ganzen Jahres und auf die Tage besonderer Sckulfeierkchtciten der Jugend, zur anzeneh. men und gute Früchte brinqenden Lecture ge» widmet- 6. Wien, »627, 48 tr. DreviÄliun, romanum ex clecrsto 8. 3. eon« ,i^ximi ju53u o6llum, <ÜIem«ntl8 VIII. 2c I5l-!)2ln VIII, 3uctoi-ii«t6 reoo^nituni, cum ol- til/ic^z uä^ue a<^ l,unc cli«m concezzis^, pro re-6izpc>5^!5. 2 ^loini. ü. in»). Vienli^o, ,624, Petri, B., die Wartung, Pflege und Zucht der Schafe, oder vollüänoiger UfNtlllcht über alles, waj auf die Naturgeschichte. Alter, Ra^en, Kuli staucht und Benutzung der Schafe, nebst Kei,ni< Nls^ ihrer Wolle, Be^ug h^t. Mil einer Kupfer-t^fel, 6. Leipzig.-»35l. drosch. 2 fi. Schmalz, Dr. K- G-, Versuch einer me- di^inifch'chirurgischen Diagüostik in Tabellen, oder ErkeiüNlnß und Untersuchung der innern und äußern Krankheiten, mittels Nebeneinanderstellung der ahn» lichen Formen. Hte, von neuem start vermehrte und verbesserte Austage. Folio. Wien, !Ü3l. 5 si. io6H KreisäMtliOe ^erlantbarnngsn. Z. iäZ9. (') Nr. 12636. K u n d m a ch u n g. Da der bisherige Pochtcontract wegen Uebernahme des sowohl bei der hierortlgen Strafanstalt, als auch bei dcm Inquisiti^lise hause aus dem Gebrauche kommenden alten Lagersirohes für das ncu eintretende Miütar-Iahr mlt Ende dieses Monates October zu Ende geht, so wird in Folge Auftrags der ho< hen Landesstelle vom 20. des vorigen, z. Z. 21096, wegen neuerlicher Verpachtung dieses Strohbezuges aufdas weitere Militarjahr i332 die Mmdestvcrsteigerung am 20. d.M., Vormittags um 9 Uhr, in diesem Kreisamte ab? gehalten werden. — Diejenigen, welche wegen dieser Strohübcrnahmc bei dieser Herab-sieigerung erscheinen wollen, werden hiemit duzu eingeladen. — K. K. Kreisamt Lalbach am 11. October i63i. vermischte MrlautbmmnLttt. Z. l^ög. (l) »ä Nr. 2552. Edict. ' Bei diesem Bezirksamt? lss die Stelle ei< nes Gerichtsdieners, mtt welcher eine jahrliche Besoldung von 120 st. und d?r Bezug ei« nes Theiles der gesetzlichen Zusteüting^ebüh« vln verbunden ist, »n Erledigung gekommen. Allen Jenen, welche dlese Stelle zu erhalten wünschen, haben ihre eigenhändig ges schriebenen Gesuche bei dlcscm Bezrrksamie bls letzten dieses Monats persönlich nnzureichen, in selben ihre bisherige Dienstleistung oder Beschäftigung, ihre körperliche Beschaffenheit, die Gesundheitsumssande, das Alter, den Besitz der kraincrischen Sprache, und ihr moralisches Betragen documentirt nachzuweisen. K. K. Bezirksamt Mlchelstätten zu Krain-burg am lO. October iL3i. Z. I/.56. (l) T h e a t e v - M a ch r t ch t. HeUte Donnerstag den iZ. October ,83l, wild im hiesigen ständischen Theater gegeben: Komische Oper in drei Aufzügen. ' ^mstag den ,5. October: Domi. der amerikanische Affe; . oder: H^ e O e u - U a ch e> Neues großes melodramisches Spectakcl-Schauspiel mit Gesang in drei Acten, nach dem b?s rühmten französischen Melodram und Ballet Ioko bearbeitet. — Musik von Adolph Müller. — Dle neuen Decorationen sind vom Herrn Langus, ständischen Mahler, ge« nazl nach dem Theater an der Wien gemahlt. — Maschinerie dcr Schlußdecoration »ft nach ,, - Angabe des Hrn. Springer; vom hiesigen Thcatermcister . ° "'' ' Franz Maidini verfertigt. Hr. Springer, Grotesk-Tanzcr am Hofcheater ,a St. Petersburg, welcher in vielen bedeutenden Hauptstädten des In ' und Auslandes, zuletzt aber am Theater an der W,en über 6c»mal, und in Gray igmal die Parthie der Affen darstellte, wird tne Ehre haben zum ersten Male aufzutreten. Unterzeichnete Direction, welche dieses Gpectakclstück, mit aller möglichen Pracü fion in die Scene gesetzt hat, und alle nöthigen Decorationen und Maschinen neu verfertigen ließ, rvie auch der äußerst beliebte Iagerch-or, welcher durch die Mitwirkung aller Opernmitglieder befetzt »st, laßt mit Zuversicht hoffen, emem hohen gnadigen PubltcuM/ einen angenehmen Abend zu verschaffen, w,M seine unterthämge Einladung macht , .'. Dero ergebenster Franz Glöggl (Z. Amts-Blatt Nr. ^3. d. 1Z. October lSZi.) 4