1249 Amtsblatt Mv Laibacher Ieitung Nr.t?6 Freitag den ä. August 1870. Ausschließende Privilegien. Das l. t, HaudclSmiuislcrium und das töuigl, ungar. Ministerium fijr kaudwirlhschast, Industrie und Handel halirn »ach stehende Privilegien ertheilt: Am 10. Mai 1870. 1. Dem Iulrö Mathicu , Ingenieur zu Paris (Vevollmäch-t'gtcr Coruclius Kaspar in Wie», Wieden, Eolumdüögasfc Nr. 8), auf Verbesserung!'» a» Fluschen Cluis für verschiedene Zwecke, für die Dauer eines Jahres. Am 14. Mai 1870. 2. Dem Otto Rudolf Nielsch iu Ncw-Aorl (Bevollmllchtig-, aus die Erfindung ciucs TrausvortrurS für dir Dauer eiucs IahrcS. 12. Dem Friedrich Wiese, Cassrusabrilanle» iuWiru, Atfcr-gründ, Mariauucugnss,' Nr. 4, ans einc Verbcsscrnng an smirn srühcr privilegirl gewesenen sogenannten Friedrich Wiese'jchen Slechschlosse, für die Dancr eines Jahres. 13. Dem Adalbert Freislebcn, Ricmeusabnlanieu iu Wien, Stadt, Wildprclmarll Nr. 7, auf eiue Verbesserung iu der Her-stelluug des Biudcmiltcls zum Urberziehcu der Niemenscheiben mit Leder, fllr die Dauer eines Jahres. 14. Dem Robert Chauony zu Montpellier in Frankreich (Bevollmächtigter A. Martin in Wien, Mieden, Karlögass. Nr. 9) auf Verbrsscrnngcn der Svicllarlrn, sür die Dauer eiucs Iahreö. 15. Dem Iohauu Ichlitschla, Eiscubahubcamteu iu Wieu, Stadt, Balvatorgassc Nr. 10, aus die Erfiuduug eigenthümlicher Schneczäuue, bruauut „Schllecfäuger," für die Dauer rines Jahres. IU. Dem Iohauu Lamalsch, Doctor der Chemie und Apo-theler iu Wien, Wieden, Hauptstraße Nr. 10, auf die Erfindung der sogeuanulcu Roßlammfctl-Tanuochiuiu-Pomade, sür tm Dauer ri»eö Jahres. Die Priuilegiumö^Brschreibuiigen, deren Geheimhaltung angesucht uinrde, befinden sich im l, l. Privilegieu-Archive iu Auf-bnunhrnng, und jene von!j, 5, (!, 7, >'>, li und 15, dereu Gr-heimhaltuug uicht angesucht nmrde, tonnen daselbst von Irdcrman nügrseheu werden. (268—1) >1ir. 28. Kundmachung. Von der gefertigten provisorischen Notariats-kcnmuer wird zu der vom hohen k. k. Justiz Mi-nisteriuul angeordneten Wiederbcsetzung der Notarsstelle in Tschernembl in Kram der neuerliche Concurs mit dem Anhange ausgeschrieben, daß der Notar in Tschernembl auch bis auf weiteres die Notariatsgeschäfte im Bezirke Mottling zu besorgen und zu diesem Zwecke Amtstage, welche nach Er-fvrderniß werden bestimmt werden, in Mottling abzuhalten haben werde. Die Vewerber um obige Notarsstellc haben ihre gehörig belegten Competenz gesuche, worin sie auch die Kenntniß der slovenischcn Sprache nachzuweisen haben, im vorschriftsmäßigen Wege bei dieser Notariatskammer binnen vier Wochen vom Tage der dritten Einschaltung dieser Kund-wclchung in der Wiener Zeitung einzubringen. Vtudolfswerth in Kraiu, am 30. Juli 1870. O. k. provisorische Nolariatokammrl. (2671)—1) Nr. 489. Kuudlnachuug. Das Reichs-Kriegsministerium hat die Sicherstellung der Verfrachtung vou militär - ärarischen Gütern auf der Strecke von Villach und ab Bahn nach Franzensfeste oder umgekehrt für die Zeit bis Ende Dezember 1870 mittelst einer Offert-Verhandlung angeordnet. Die Sicherstellungs-Bedingungen sind bei der ersten Verlautbarung im Amtsblatt der Laibacher Zeitung Nr. 175 vom 4. August 1870 bekannt gegeben worden; übrigens können dieselben auch noch bei der Grazer k. k. Militär-Intendanz, bei den Militär-Stations-Commandcn und Handcls-und Gewerbekammern in Graz, Klagcnsurt und Laibach eingesehen werden. Die Offerte müssen längstens bis 12. August 1870, 12 Uhr Mittags, entweder bei dem Neichs-Kriegs-ministerium oder bei der Militär-Intendanz in Graz oder Innsbruck einlangen. Graz, am 4. August 1870. K. k. Militlir-Illtcndanz. (268—1) ^ Nr. 6696. Edict. Bei dem hiesigen k. k. Steueramte erliegen nachstehende Depositen, als: g.) 8ud Iourn.-Art. 3 60 1850 der Betrag von 1 st. 50 kr. an rückzuzahlenden Requisitionen unter französischer Epoche; b) «ud Iourn.-Art. 31 ä« 1857 die 5"/.» National - Anlehens - Obligation vom 1. Jänner 1850, Z. 3587, pr. 140 fl., aus unbekannte Theilhaber an den in der politischen Depositen kasse zu Plauina gelegenen Requisitions- uud Robotvergütungcn lautend; c) xud Iourn.-Art. 7 d d pr. 2 ft. 45. kr.; und <1) nil) Iourn.-Art. 8 <1<, I860 die von derselben seit 1. Jänner 1855 bis 1. Juli 1865 anerlaufenen Interessen pr. 78 fl. 25'/, kr. in Silber. Alle diejenigen, welche auf eine oder die andere diefer Posten irgend einen Anspruch erheben, werden hiemit aufgefordert, denselben binnen 45 Tagen hicramts anzubringen und dessen Standhaftigkeit in legaler Form nachzuweifcu. K. k. Bezirkshauptmannschaft Loitsch zu Planina, am 30. Juli 1870. (270—1) Nr. 1304. Lichnlngs-Ausschreiben. Bei der k. k. Bergdircction Idria in Kram werden H«><><> Mctzcn Weizen, H«>«>O „ Kor», R«NNtz „ Kukurutz mittelst Offerte unter nachfolgenden Bedinguugcn angekauft: 1. Das Getreide muß durchaus rein, trocken und uuverdorbcn sein, und der Metzen Weizen muß wenigstens 84 Pfund, das Korn 75 Pfund und der Kukurutz 82 Pfund wiegen. 2. Das Getreide wird von dem k. k. Wirthschaftsamte zu Idria im Magazine in den cimen-tirten Gefäßen abgemessen nnd übernommen und jenes, welches den Qualitäts-Anforderungen nicht entspricht, zurückgewiesen. Der Lieferant ist verbuuden, für jede zurückgestoßene Partie anderes, gehörig qualificirtes Ge treide der gleichnamigen Gattung um den contractmä-ßigen Preis längstens im nächsten Monate zu liefern. Es steht den: Lieferanten frei, entweder selbst oder durch einen Bevollmächtigten bei der Uebernahme zn interveniren. In Ermanglung der Gegenwart des Lieferanten oder Bevollmächtigten mnß jedoch der Befund des k. k. Wirthschaftsamtes als richtig und unWider-sprechlich anerkannt werden, ohne daß der Lieferant dagegen Einwendung machen könnte. 3. Hat der Lieferant das zu liefernde Getreide lueo Idria zu stellen, und es wird auf Verlangen desselben der Werksfrächter von Seite des Amtes verhalten, di? Verfrachtung von Loitfch nach Idria um den festgesetzten Preis von 24 Neukreuzer pr. Sack oder 2 Metzen zu leisten. 4. Die Bezahlung geschieht nach Uebernahme des Getreides entweder bei der k. k. Bergdirections-casse zu Idria oder bei der k. k. Landeshauptcasse zu Laibach gegen classenmäßig gestempelte Ouittung, wenn der Ersteher kein Gewerbsmann oder Handelstreibender ist, im letzteren Falle aber gegen eine mit einer 5 kr. Stempelmarke versehene sal-dirte Rechnung. 5. Die mit einem 50 - Neukreuzer - Stempel versehenen Offerte haben längstens bis HR. August RW7V, bei der k. k. Bergdirection zu Idria einzutreffen. 6. In dem Offerte ist zu bemerken, welche Gattung und Quantität Getreide der Lieferant zu liefern Willens ist, und der Preis I000 Idria zu stellen. Sollte ein Offert anf mehrere Körnergattungen lauten, so steht es dem Bergamte frei, den Anbot für mehrere, oder auch nur sür eine Gattung anzunehmen oder nicht. 7. Zur Sicherstellung für die genaue Zuhaltung der sämmtlichen Vertrags Verbindlichkeiten ist dem Offerte ein 10perc. Vadium entweder bar, odcr in cmnehmbcireu Staatspapieren zu dem Tagescourse, oder die Quittung über dessen Deponirimg bei irgend einer montanistischen Casfc oder der k. k. Landeshauptcasse zu Laibach anzuschließen, widri-geus auf das Offert keine Rücksicht genommen werden könnte. Sollte Contrahent die Vertragsverbindlichkei ten nicht zuhalten, so ist dem Aerar das Recht ein geräumt, sich fnr ciuen dadurch zugehenden Schaden sowohl an dein Vadium, als an dessen gesammtem Vermögen zu rcgrcssiren. 8. Denjenigen Offerenten, welche keine Getreide-Lieferung erstehen, wird das erlegte Vadium allfobald zurückgestellt, der Ersteher aber von der Annahme feines Offertes verständiget werden, Wodan n er die eine Hälfte des Getreides bis Ottde September HD7O, die zweite Hälfte bis Mitte October HW?Q zu liefern hat. 9. Auf Verlangen werden die für die Lieferung erforderlichen Getreide - Säcke von der k. k. Bergdircction gegen jedesmalige ordnungsmäßige Rückstellung unentgeltlich, jedoch ohne Vergütung der Frachtfpcseu, zugesendet. Der Lieferant bleibt für einen allfälligen Ver^ lust an Säcken während der Lieferung haftend. 10. Wird sich vorbehalten, gegen den Herrn Lieferanten alle jene Maßregeln zu ergreifen, durch welche die pünktliche Erfüllung der Contractsbe-dingnisse erwirkt werden kaun, wogegen aber auch demselben dcr Rechtsweg für alle Ansprüche offen bleibt, die derselbe aus den Contracts-Bedingun-geu macheu zu können glaubt. Jedoch wird aus drücklich beduugcu, daß die ails dem Vertrage etwa entspringenden Rcchtsstreitigkeiten, das Aerar möge als Kläger oder Geklagter eintreten, so wie auch die hierauf Bezug habendeu Sicherstcllungs und Efecutionsschritte bei demjenigen im Sitze des Fis-calamtes befindlichen Gerichte durchzuführen sind, welchem der Fiscus als Geklagter untersteht. Von der k. k. Bergdirectiou Idria, am 1. August 1870.