.M 273. Ämlzhlatt zur Laiüacher Zeitung. 28. November. Ausschließelldc Privilegien. Das Ministerium für HanD.l und Volkswirlhschaft l)al nachstehende Privilegien verlangen: Am !)1. Oktober 1865. 1. Das dein O. A. Fibigcr auf Verbesserung der Vicr-Kühlapparalc unterm 15. Oktober l.804 ellycilte ausschließende Priuilcgium auf die Dauer des zweiten Jahres. 2. Das dem Münder August Perier und »cm Ludwig Anton Pc>poz anf eine Pcrbrsscrima, in der Fa-lirilation und Länlcrung dlö Zuckerl unterm 20. Oktober 1855) ertheilte ausschließende Privilegium auf die Dauer des siebenten Jahres. !i. Das dem Louis Maihicu Hcktor Fromont auf dic Erfindung cincS bewegliche» nassen Stempels uiltcrm 19. Ottol'cr 1802 ertheilte auSschlicpcuoc Plil)ileglum auf dte Dauer dcs vierten Jahres. 4. Das den Samuel Pcrelcö und Abraham Tau-ßig, unter dcr Firma „Perries uud Tanßig", auf eine Verbesserung in der Entsänrung und Iteiiugung dcS go wohnlich raffiuirten Nül'öleS unterm 5. November 18ü4 ertheilte ausschlicßelwe Prwilegium auf die Dauer des zweiten Jahres. 5. Das dem Johann Mathias Förster auf die Er» findung lincS eigenthümlichen Ringes, „Schrcibrlng" genannt, unterm 19, Oktober 1864 ertheilte auöschlic^ ßeudc Privilegium auf die Dauer des zweiten Jahres. 6. Das dem Georg Ernst Camillo de ^aire auf dic Erfindung eines Verfahrens, nm daS zum Farben und Drucken aller Arten uou Stoffen geeignete Anilin« Vlail u»d AiuliN'Violct darzustcllcu. unterm 26. Okto» der 1861 ertheilte ausschließende Privilegium auf dic Dauer des fünftcu Jahres. 7. Das dem Leopold Koppel auf eine Verbesserung des Uuivcrsal-Telcgraplie» für Anknndigungrn unterm 23. Oktober 1851 crlheille, seither an ^ukas Wadtosch und Johann Kummer übergegangene auöschließeuoc Pri» uilrgium auf d,e Dauer des fünfzehnten Jahres. (432-^) Nr. »M>7«. Kltltdmachlmg. Da laut dcr ncucsten Mittheilung die Rin-dcrpcst in Zivil- uud Militärkroatien, dann iu del' au letzteres angrenzenden türkischen Provinz Bosnien seit längerer Zeit ohne eine bekannt gewordene Unterbrechung gänzlich erloschen ist und diese Provinzen ganz seuchluftci siud, so sindcl dic Landcobcliordc ?llilaß, dic dlöhcrigc Anordnung vom 2. Mai d. I., Z. 4 uom Blasiuö Blazniklaut Testamentes vom üi. März lfttt^ errichtete Stiftung jährlicher NO fl. ö. W., zu deren Genusse studircnde Jünglinge aus der Verwandtschaft des Stifters und, iu Ermanglung solcher, Studirende aus der Pfarre Selzach berufen sind. Der Stiftungsge« nuß ist unbeschränkt ' ' ^ 2. Die vom Primus Debelak angeordnete Student.'nstiftling im dcrmaligcn Ertrage von 55 fl. 8'/z kr, ö. W. Dieselbe ist ausschließlich für StU' dircnde aus der Anuerwandtschaft dcs Stifters bestimmt und kann nach absüluirten Gymnasial-stndien auch in der Theologie fortgenossen werden. Das Präsentationölecht steht den Verwandten des Stifters zu. 3. Bei der Franz Dcm«ar'schcn Studcnten-siiftulig dcr crstc und zweite Platz mit je jährli- chen 52 fl. 5tt kr. ö. W. Aus diese Stiftungö-platze, deren Gcnusi vom Gymnasium an unbe» schränkt ist, haben arme, wohlgesittete und gut' studirendc Jünglinge, welche in der Stadt Kram» bürg geboren sind, den Anspruch. Das Vcrlcihungs' recht steht dem Stadlpsarrer in Krainbung mit den Klrchenvorstehcrn zu. 4. Der erste Platz dcr Johann Dimic'schcn Stiftung im dcrmaligen Iahrcöcrtrage von (jl si. ^7'/^ kr. ö. W. gum Genusse derselben sind arme Studirende aus dcö StlfterS Verwandtschaft, in Ermanglung solcher aber Studirende aus dem Dorfe Podglcr, und endlich aus der Pfarre Maunöburg gebürtige Studenten über. Haupt berufen. Das Pläscntationörecht zu dieser auf die Dauer der Gymnasialstudien beschränkten Stiftung übt der v. Schifferstcin'sche Domherr zu Laibach gemeinschaftlich mit dem Pfarrer in Mannsburg aus. 5,, Die vom Kaspar Glavaci6 errichtete Stiftung jährlicher 5!> si. 37^ kr. o'. W, Das Präsensationsrecht zu dieser Stiftung, auf deren Genuß blos solche Studircnde, welche von den Brü» dern oder den Schwestern dcö Stifters abstammen, den Anspruch habcn, stcht dem Acltestcn dcr Familie Glavati6 zu. ll. Bei der vom Georg Gollmaycr errichteten Stiftung der erste Platz jährlicher !)5 st> !>7'/, kr. ö. W. Der Genuß dieser vom Gymnasium an auf keine Studienabtheilung beschränkten Stiftung ist für arme, wohlgesittete Studenten aus Ober« kram bestimmt, und das Prasenlationsrccht zu derselben übt das hiesige fürstbischofliche Ordinariat aus. 7. Bci dcr vom Matthäus Justin angeordneten Stiftung dcr crste und zweite Platz mit jc jährlichen 57 f!. » l>2 si, ll'/, kr. ö. W, Zum Genusse derselben sind studircndc Söhne armer Bürger aus ^aibach, Krainburg und Oberburg, vorzugsweise aber aus des Stifters Verwandtschaft, berufen, nur müssen dieselben mindestens Schüler dcr fünften Gymnasialklasse sein. Dieses Stipendium, wozu dab Präsentationsrccht dem hiesigen fürstbischostichcn Ordinariate zusteht, kann nach zurückgelegten Gym> nasialstudien nur noch in der Theologie genossen werden. !>. Dcr crste Platz dcr Barbara Katziauer-schen Stubentcnstiftung jährlicher 8? st. U!)'/, kr, ö. W. Auf dcn Gcuuß derselben haben arme, der Musik kundige Studircnde, welche in der hiesigen Stadtpfarrkirchc St. Jakob auf dem (5hore bei der Musik mitzuwirken willens und tauglich sind, den Anspruch. Der Stiftungsgc^ uuß ist vom Gymnasium an auf die Studien in Laibach beschränkt. l(l. Die vom Johann Kraökovic errichtete Stiftung jährlicher ttl si. W kr. ö. W. Zum Genusse dieser von Gymnasiuni an auf keine Stu dienabthcilung beschränkn Stiftung sind vorerst Verwandte des Stifters und sodann abwechselnd arme Studi rcude aus Sachsenfelo in Stciermark und aus Laibach, vorzugöwcisc aus der Vorstadt, pfarrc El. Peter beiufen. ll. Bci der von dcr Katharina Frciin v. jLichtcnthurn errichteten Stiftung der erste Platz 'jährlicher ,34 si, l kr. ö. W. Auf dieses Sti-'pendium haben vor Allen nicht ucrmögliche BlutS. ^verwandte dcr Stlfterm, und in Abgang solcher ,Studirende auö der Pfarre St Pclcr in Laibach jmit Ausschluß der Bcamtcnsöhnc dcn Anspruch. Dcr Stiftungsgenuß bcginlit mit der zweiten Nor-malschulklasse und dauert in dcn Gymnasial.- und weitcrcn Bcrufsstudien fort. Das Prasentations-recht steht der hiesigen k. k. Gymnasial.Direktion zu !2. Das Georg Maurische Studentensti, pcndium im dcrmaligen Betrage von 22 fl. 85 kr. ö. W., zu dessen Venusse studircndc Jünglinge vorzugsweise aus der Vcrwandtschaf: deS Stifters berufen sind. Der Stiftungsbezug ist vom Gymnasium an auf keine Studienabthrilung beschränkt. »3. Bei dcr von Polidor Montagnana errichteten Stiftung der erste Platz jährlicher 8» fl. 73 Vi kr. ö. W. Zum Gcnusse dieses Stipen» diums sind arme Studirende in Laibach bcrufcn. Der Stiftungsgenuß ist vom Gymnasium an auf die Studiendauer in Laibach beschränkt. 14. Bei der Christof Plankelj'schen Stiftung der erste und dritte Platz mit jc jährlichen 3l ft. 5U k. ö. W. Zum Genusse dieses Stipendiums sind studirende eheliche Bürgcrsöhne aus der Stadt Stein, und in Ermanglung deren, solche aus Laibach berufen. Der Stlftungsgenuß beginnt mit dem vollendeten litten und dauert bis zum erreich« ten ltttcn Lebensjahre, somit im Ganzen durch fünf Jahre der Gymnasialstudien. 15. Das vom Thomas Poklukar errichtete Studcntenstipendium jährlicher 23 st. 4l kr. d.W., auf welches Studirende aus der Verwandtschaft des Stifters unter speziellen Bedingungen, und bei Abgang derselben Studirende aus der Pfarre Obcrgörjach dcn Anspruch habcn. Der Stistungö-bezug ist vom Gymnasium angefangen, jedoch oc-dingt, auf keine Etudicnabtheilung beschränkt. DaS PräscntationSrecht stcht dcm Neffen des Stifters und dessen Nachkommen zu. ll». Bci der von Anton Raab crrichtetcn ersten Stiftung dcr zweite Platz jährlicher l ltt si. l<> kr. 6. W. Der Genuß dcr Stiftung ist für gut studircnde Bürgcrso'hnc auö Laibach von dcr vlcrtcn bis zur Beendigung der sechsten Gymna-sialklasse bestimmt. l7. Die von Anton Raab crrichtctc zweite Stiftung jährlicher 23tt st. >U kr. ö. W., welche nur für Studircnde aus des Stifters oder dcsscn Gemalin Verwandtschaft bestimmt ist und so lange genossen werden kann, bis dcr Stifling zufolge seiner Studien in einen geistlichen Orden tritt oder Weltpriester wird. Das Prasslitationsrccht zu dieftr und der vorigen Stiftung stcht dem hiesigen Sladtma-gistraie zu. l». Bci dcr von Lorenz Ra6ki angeordneten Stiftung dcr zwette Platz jährlicher lU4 st, !>^/, kr. ö, W Zum Gcnusse derselben sind bloS Studircnde aub der Anvcrwandljchaft des Stlfterö bcrufcn, wobei jenen der von männlicher Seile Namens Nac'ki abstammenden, vor denen aus der weiblichenLinlederVorzuggebührt. DerStiflungs. bczug ist von dcr Normalschule angefangen auf keine Studienabtheilung beschrankt, und das Präscnta-tionörccht steht dcm Pfarrer zu Fara bei Kostcl zu. li>. Der erste Platz dcr Georg ThomaS Numpler'schen Studentenstiftung jährlicher 33 st. 4^/, kr. ö. W. Auf dcn Bczug derselben habcn Studirende auö der nächsten Verwandtschaft deS Stifters, und in Ermanglung solcher aus dcr V«-., wandtschaft dcS Friedrich Pcr«e den Anspruch, alsdann können auch andere Btudirendc berücksichtiget werden. Das Präscntationsrecht wird r>om Agra-mer Domherrn Dr. Lukas Adam Rumplcr ausgeübt. 2tt. Bei der von 'Adam Franz Schaczar an-geordneten Stiftung der zweite Platz jährlicher 47 si. 75 kr. ö. W,, der vom Gymnasium an, und so lange dcr Stiftling in Laibach studirt, genossen werden kann. Auf dieses Stipendium haben vor alkm Anspruch die Verwandten des Stiftcrb, welche den Namen Schagar führen, dann die cntferntcrn Seitenvcrwandtcn und cnollch studircnde Söhne armer Bürger aus Slcm. Das Präsen. tationsrccht steht dem Aeltesten aus dcr Schagar-schen Abstammung zu. 21. Der crstc Platz der Adam Schuppe'schen Studentcnstistung jährlicher 3U st ttl> kr. ö. W., zu dcrcn Genusse vorzugsweise Sluoircndc auä deS Stifters Vcrwandschaft und alsdann solche, welche aus dcr Stadt Slcin gebürtig sind, vom Gymnasium an berufen sind. DaS Präscntationsi recht übt dcr Vorstand der Sladtgcmcinde Stein auS. 22. Die Andreas Schurbi'sche Stiftung jähr-licher 31 st. 45 kr. ö. A3., welche blos für Slu. dirende aus dcn drei hiczu berufenen Familien, dcrcn Repräsentanten und nächste Anverwandten 706 des Stifters Andreas Schurbi, Mathias Slugaz und Markus Vaupetiä im bestandenen Bezirke Münkendorf find, bestimmt ist. Der Stiftungsgenuß ist auf keine Studienabthcilung beschränkt. 23. Die vom Josef Sdc^ar errichtete Stu-dcntenstiftung jährlicher 58 fl, «0 kr. ö, W., zu deren Genusse Studirende aus des Stifters Be« freundschaft und in deren Ermanglung aus der Pfarre Brezouic oder Radmannsdorf berufen sind. Der Stiftungsbczug ist auf keine Stuoienabthei-lung beschrankt. 24. Der zweite Platz der Christof Skosic'schen Studcntenstiftung im dermaligen Iahresertrage von 70 st. 77^/, kr. d.W. Zum Genusse dieses Stipendiums, welches nach absolvirtcm Gymnasium nur noch in der Theologie genossen werden kann, sind Studirende überhaupt berufen und das Prä-sentatlonsrechl wird vom hiesigen fürstblschöstichen Ordinariate ausgeübt. 25. Die vom Mal tin Struppi angeordnete Stiftung jährlicher :l« ft. 7'/, kr. ö. W. Aus den Oenuß dieser Stiftung haben zuerst Studircndl' aus der männlichen, dann aus der weiblichen Nachkommenschaft des Stifters und in Ermanglung von Verwandten der beste Krainburgcr Schüler von der ersten bis zur vierten Gymnasialklasse Anspruch. Das Präsentationsrecht steht dem Stadtvorstande, daö Erncnnungsrecht dem Pfarrdechant in Krainbnlg zu. 2kr. Dabsclbc kann in allen Studienabteilungen genossen werden, und e5 haden darauf vor Allen Verwandte des Stifters männlicher und weibll« cher Linie, dann aber Studirende aus dem »Win« bischen" und aus Schottwien Anspruch Das Präscntatlonßrecht steht dem hochwürdigsten Herrn Fürstbischof von Seckau zu. 4. Das von Thomas (Zhrön, weiland Fürstbischof oon Laibach, für Schüler der siebenten und achtel» Gymnasialklasse und Hörer der Theologie gestiftete Stipendium dermal jährlicher l5fl. I4kr., wozu dem hochwürdigsten Herrn Fürstbischof von Laibach das Präsenlationsrecht zusteht. Auf dasselbe haben Studireude auö der Laibacher Diöcese Anspruch. 5. Das Stipendium des Johann Wcitzcr, vormals Pfarrer zu Maria Dorn in AbstaU, jähr. licher 74 ft. 73 kr., auf welches zunächst Verwandte des Stifters aus den Familien Weiher und Wattig Anspruch haben, das aber in deren Ermanglung einstweilen auch an Studirendc auS dcr Gemeinde St. Justus und Elias unter der vormaligen Herrschaft Wippach verliehen werden kann. Dasselbe kann bis cinschlicsiig der achten Gymnasialklasse genossen werden. Diejenigen, welche sich um diese Stipendicn bewerben wollen, haben ihre ordnungsmäßig do-kumcnlirten Gesuche im Wege ihrer vorgesetzten Studien.Direktionen bis längstens l 6. Dezember l. I. an die k. k. stciermärkische Statthaltern gelangen zu lassen. Graz, am 8. November !8 zehrungssteuer und dcs dermaligcn 70perz. außer» ordentlichen Zuschlages zu derselben mit dem Betrage von l!0! ft. ö. W. bestimmt. Auch ist der Pachter zur EinHebung und Abfuhr der allfallig bewilligten Gemeindezuschläge verpflichtet. 3. Wer an dcr Versteigerung Theil nehmen will, hat den dem zehnten Theile deö Ausrufsprciscs gleichkommenden runden Betrag uon l l0 Gulden ö, W, in Barem oder in k. k. Staatspapicrcn, welche nach den bestehenden Vorschriften berechnet und angenommen werden, als Vadium der Lizitationö« Kommission vor dem Beginne dcr Fcilbictung zu übergeben, oder sich mit der kassaämllichcn Quit» tung über dicscn Erlag dcs Vadiums aukzuwciscn. Nach beendigter Lizitation wird blos dcr vom Bcstbie-ter erlegte Betrag zurückbehalten, den übligcn ^'izi-tanten aber werden ihre Vadien zurückgestellt. Uebrigens gelten die im Amlsl'latte der «.«lagenfulter Zeitung" l102 Verlautbarten allgemeinen Bedingungen Von der k. k. Fmanz'Dircktion in Klagen« fürt, am 22. November ltt<»5. (425—3) ' '..... ^ Nr. ^4li^ VeychlUWstcner-Pachlvcrstchcrullg. Von der k. k. Finanz-Direktion in Klagen' fürt wird hicmit zur allgemeinen Kcnntniß gebracht, daß die Einhcbung der Verzchrungssteuer vom steuerpflichtigen Wein« und Mostauöschanke, dann 707 von den Viehschlachtungen Ulld vom Fleischver? schleiße im Umfang,,' des ganzen politischen Be^ zirkes Arnoldstein auf Grund des Gesetzes vom 17. August »Uli'H <^R. G. B. Nr, 55) auf die Dauer des Solarjahreö l866 und bei stillschweigender Erneuerung auch für die Solarjahre 1867 und 186« im Wege der öffentlichen Versteigerung ver» pachtet wird. Den Pachtunternehmern wird zur ihrer Richt-schnür vorläufig Folgendes bekannt gegeben: 1. Die Versteigerung wird a m 2. Dezember 18 6 5 bei der Finanz-Direktion zu Klagenfurt um >! Uhr Vormittags vorgenommen, bis zu welchem Zeitpunkte auch die allfälligcn, mit dcr Ttempel-Marke von 5U kr. versehenen und mit dem Vadium von 2l>2 si. belegten schriftlichen Offerle daselbst zu überreichen sind. 2. Der Ausruföpreis ist bezüglich der Ver. zehrungSstcucr und des dcrmaligen 2ttperz. außer, ordentlichen Zuschlages zu derselben vom steucr. Pflichtigen Ausschanke des Weines und Mostes mit dem Betrage von 2U2U st. ö. W. bestimmt. Auch ist der Pachter zur EinHebung und Abfuhr dcr allfällig bewilligten Gcmeindczuschläge verpflichtet. 3. Wer an der Versteigerung Theil nehmen will, hat den dem zehnten Theile des Ausrufspreises gleichkommenden runden Betrag von 202 st. ö. W. in Barem oder in k. k, Staatspapiercn, welche nach den bestehenden Vorschriften berechnet und ange> nommen werden, als Vadium der Lizttations» Kommission vor dem Beginne dcr Feilbictung zu übergeben, oder sich mit dcr kassaamtlichen Quittung über diesen Erlag des Vadnims auszuweisen. Nach beendigter Lizttation wird blos der vom Bcstbictcr erlegte Betrag zurückbehalten, den übrigen Lizitanten aber werden ihre Vadien zurückgestellt. Uebrigens gelten die im Amtsblatte der »Kla-gcnfurtcr Zeitung" <1<1l). 1. Oktober l. I., Nr. 225 n<^ Nr. 6763 und 6l><>2 verlautbarten allgemeinen Bedingungen. Von der k. k. Finanz.-Direktion in Klagen« fürt, am 2tt November lU65> (426—3) Nr. 8> genfurter Zeitung" lillu. l. Oktober l. I., Nr. 225 » I^'.s» 2 Matthäus Brdina W<>!«ln.»vr,schlcislcr 1?1l> 15»37'/. ,»o ^U5>' 3 Ialob Crssar,^ Schnstrr 211^ ^!xll ,>,-o 1«05» . ^.lo. Mlil^ ^^^,^;^ u.......„ .^<. ;«^! 7 Anna Maäi'k Grci^l«!» ^0^5> 5 67 ,.,-u ^«0/i 8 Nl,^'. Iancschitz Grci5lcr 307« ^83'/. iuu 1805 Stadtmagistrat Laibach, am 22. November 1865. Dcr Bürgermeister: Dr. <3. H. Eosta. (4:N —>) Nr. 6958. Kundmachung. Der Gememderath hat in der Sitzung am !l. d. M. beschlossen: 1. Die blshcr gebräuchliche Tarisirung dcS Rindfleisches nur mit einem Ansähe sei mit llen Jänner »866 außer Wirksamkeit zu setzen. 2. Mit dem genannten Zeitpunkte habe die Satzung mit dreierlei Fleischpleisen je nach den drei Fleischsortcn sowohl für das Flelsch der Mast. ochsen, als auch der Kühe, Zugochsen und Stiere in Wirksamkeit zu treten, und sei vom Magistrate nach dem bisherigen ModuS monatlich festzusetzen und zu vcrlautbaren mit dem Beisatze, daß als Zuwage zum Fleische der ersten Sorte Kopf und Fußstücke zu dienen haben, alö Zuwage zum Fleische nach dem zweiten und dritten Tarife aber nur Herz, Lunge, Leber und Milz, und zwar überall nur mit 4 Loth pr. Pfund gegeben werden dürfen. 3. Jedem Metzger werde die Verpflichtung auferlegt, das geschlachtete Rind in die in dem Tarife benannten Theile zu zerlegen, dieselben nach den drei Eorten abgesondert und mit den betreffenden Preistafeln versehen in seinem Verkaufs» lokale aufzustellen. Dies wird mit dem Beifügen kund gemacht, daß d,e erwähnten drei Fleischsortcn folgende Bestandtheile enthalten, als: l Sorte (Fleisch bester st,al „ach den ^schlichen Bestimmungen strenge destlafen; er e»wartel aber auch, daß das Publikum diese Tarisirung nicht selbst durch Ueber, zahlung vereiteln werde. Stadtmagistrat Laibach, am 22. Novmbr. l8«5. Der Vlirgermeister^ I)r. V. H. (sosta. (4'""3) ' " Nr. 5729. Minucndo-Lizitation. ^ur Uebernahme der Rekonstruktion einer ge« wölbten Vezirksblücke über den Kleingraden in Kosarje, deren Kosten auf 32l»> fl. 35 kr. veranschlagt sind, wird cine Minuendo.Lizitation am 6. Dezember l 8 6 5, um 9 Uhr Vormittags, Hieramts bestimmt. Hiczu werden Unternehmungslustige mit dem Beifügen eingeladen, daß die Baupläne und Aus» maß und Kostcnübcrschlag täglich während den Amtsstundcn hicramls eingesehen werden können, und daß die Lizitalionsbedingnissc unmittelbar vor dcr Lizitation bekannt gegeben werden. K. k. Bezirksamt Umgebung Laibach, am 20, November »865.