Amtsblatt zur LMcher Zeitung. ^>. 97. Samstag den 28. April 1865. Z 199. g (3) Nr. 2444. Das k. k. Oberlandesgericht in Graz gibt hiemit für seinen Sprengel in Steiermark, Harnten und Krain bekannt, daß auf Grund des §. 204 der St. P. O vom 29. Juli 1853 , Z. !5l R. G. B., in die Vertheidiger» Liste aufgenommen wurden alle die Advokatur wirklich aus« übenden Herren Advokaten, und zwar: Für Steiermark die Herren Di 5. : Berze Ignaz Graz. Boeß Ignaz » Bouvier Kajetan » v. Hammer Wilhelm » IlleS Gustav » v. Kaiserfeld Alexander » v. Kaiser feld Josef » Kniely Josef » Königshofer Alois » v. Mandel stein Karl ^ May Georg » Murmayr Anton » Potpeschnigg Josef » Rechbauer Karl » ^ Rupnik Franz ^ Schmerek Wilhelm „ Sterger Franz v Thomann Ludwig ^ Ulm Johann » Uranitsch Albert » v. Wasserfall Anton » v. Wurmser Anton » Duchatsch Franz Marburg. Traun Jakob » For egger Mathias Cilli. Strafella Franz Pcttau. Kotzmuth Matthäus Radkcrßburg. Alt mann Alois Feldbach. Schoepfer Friedrich Hartberg. Bouvier Franz Wciz. Gstirner Gustav Stainz. Ober may er Franz Leoben. Sinz Johann » Gstirner Ernest Liezen. 3 ubescher Eduard Murau. Dißauer Franz Iudenburg. Dann die Advokaten Nagy August (Zilli. Waltn er Josef Ptttau. Hauser Alois Murck. V.^ ^^ ^annischWilh.Kapfenberg.' sur Kärntcn die Herren I). 5. : Vdlmann Friedrich Klagenfurt. Er wein Josef Gaggl Johann ", Horrakh Ludwig v. Knapitsch Franz „ Mitterdorfer Wilhelm » Plasch Johann ^ Schönberg Franz » v. Socher Rudolf „ Stieg er Johann » Löschnigg Karl Wolfsberg. Moro Friedrich St. Veith. Reßmann Franz Villach, v. Mathys Mar ViUach. Feldner Franz Spital. Dann der geprüfte Richter Herr Glantschnigg Johann in Wolfsberg. Für Krain die Herren 0,8. : 2 blak Johann " Laibach. Lindner Anton ., Zwayer Johann „ Burger Mathias , Napreth Andreas ^ Ovjiazh Blasius » Kauzhizh Matthäus „ Rack Anton Rudolph Anton „ Suppantschitsch Franz Neustadll. Rosina Franz ^ Pollak Johann » Hradeczky Viktor Krainburg. Wutscher Johann Adclsberg. Graz am 3. April 1855. Graf Mitrovsky m. r>. Z. 2l7. « (,) Nr. 1306. Lizitatlons-Kundmachung. Da bei der am 3. April d. I. zu Gurkfeld stattgefundencn Außbietung des mit dem Er» lasse des hohen k. k. Handelsministeriums vom 12. Oktober v. I.,Z. »9^05, bewilligten Regu. lirungsbaues im D. Z. V^4 —6 am linken Ufer der Save kein günstiges Rlsultat erzielt worden ist, so wird wegen Hintangabe desselben am 12. Mai d. I. Vormittags von IN bis 12 Uhr bei der gefertigten Landeöbaudirektion eine neuerliche Lizilations Verhandlung abgeführt werden. Die readjustirten Gesammtkosten des Baues betragen 12101 fl. 23 kr., dci deren Ausmitt. lung nächst, hende Einheitspreise, und zwar: u) Eine Cub. Klafter Steinwurfkörper mit 16 fl. 53 kr., d) eine Cub. Klafter Crdabgrabung mit I fl. 6 kr., «) eine Cud. Klafter Schotteranschüttung mit 4 si. 30 kr. und l!) eine Quadratklafter Pflasterung mit 5 st. 19^ kr. in Rechnung gestellt worden sind. Unternehmungslustige werden zu dieser Verhandlung mit dem Beisatze cingtladcn, daß dic bezüglichen Pläne, dle allgemeinen und speziel-len Baubedingnisse, das Einheitspreisuerzcichnlß !c. bei der gefertigten LandcSbaudlrekcion «n den gewöhnlichen ?lmtsstuliden zu Jedermanns Em, sicht aufliegen, wcßhal!) zur Z.it dcr Vorhand: lung vorausgesetzt wird, daß jedem Bauwerbtl-nicht nur die allgemeinen Bcdlngnlsse für die Ausführung öffentlicher B.iutcn, sondern auch die spcziellcn Bedingn'sse und Verhältnisse dls aufzuiührendcn Baues genau bekannt sind. — Vor dem Beginne der mündlichen Ausbir« tung hat jeder Bauwerbcr das 5 A Vadium per 605 st 4 kr. entweder im baren Gelbe, oder in Staotspapieren nach dem börsemäßigen Kurse, oder mittelst vorschriftmäßig geprüfter Hypothekar - Verschreibung zu erlegen , welches, wenn er nicht Crsteher bleibt, nach beendigter Limitation sogleich zurückgestellt werden wird. Schriftliche Offerte, wenn sie dlsückslchtiget werden sollen, müssen vor dem Beginne der mündlichen Lizitation, d. i. bis 10 Uhr Vormittags bei der Baudirektion einlangen, und sind auf einem !5 kr. Stempel nach dem unten angeführten Formulate auszufertigen. Dem gehörig versiegelten, auf der Außen, feite mit der Aufschrift »A»bot für den Re guUrungSbau am Savesiujse im D. Z V^/4—6" versehenen Offerte ist daö oben angeführte 35a-dlum entweder im baren Gelde oder in Staatö-papieren, odcr elne Bestätigung über den Er-lag desselben bei einer öffentlichen Kassa an-zuschlilßen. M>t Beginn der mündlichen Ausbietung wird kein schriftliches, nach Schluß der Elstern aber überhaupt kein Anbot mehr angenommen, und es erhalt bei gleichen mündlichen und.schriftlichen, das mündliche, bei glichen schriftlichen Anboten aber das früher eingelangte den Vor-zuq, und es wird h'kmit ausdrücklich bedungen, daß der Erstcher bei dieser Lizitation mit seinem Anbote dem hohen Aerar selbst dann verbind, lich bleibt, wenn neuerliche Ausbietungen statt' finden sollten, während die Verbindlichkeit des yohen Aerarß erst mit der erfolgten Ratifikation des Bestdotes beginnt. Von dcr k. k. öandesbaudir.ktion Laibach am 24. Apr l »855. Offert. Ich Endebgefertigler, woh'chaft in .... crkläre hiernit, die Pläne, Vedingnisse, Preis' v.rzcichn'ß ll. des in der Kundmachung der k. k. Landssdaudirektion für Krain vom 24. April 1855, Z. 1306, angeführten Reguli« rungsbaucs am Savestufse im D. Z. V/^ — 6 eingesehen und wohlverstanden zu haben, und verpflichte mich, diesen Bau genau nach den vorliegenden Plänen und Bedingniffen um den Betrag von (hier kömmt das Anbot mit Ziffern und Buchstaben auszudrücken) vollkommen an« tragsgcmäß in der vorgeschriebenen Zeit in Ausführung zu bringen, zu welchem Ende ich das 5"^ Vadium pr.....fl, . . kr. im Baren anschließe odcr laut des zulicgendcn Leg- scheincs bei derk. k. Kassa.....deponirt habe. Name des Wohnortes am........ Name und Charakter des Offerenten. Adresse de s Offertes: An die k. k. Landesbaudirektion zu iiaibach. ^ Anbot für den Regulirungsbau am Gaveflusse im D. Z. V/4-«. 3. 612. (!) Nl. 7033. Edikt. Von dem k. k. stadt. deleg. Bezirksgericht« Lai. dach wird hiemit bekannt gemacht: Es sei über Ansuchen des Johann Paik von Leuc, Gelichtsbezill Sittich, zur Vornahme ter, mit Nlschcid vom 26. Juni ,854, Z. 7447, auf den 6. Novfmber 1854 angeordnet gewesenen, jtdoch sistirlen erlkutiven Feilbielung der, dem Martin Mtchle gehörigen, zu Smeljen liegendtn, im Grund, bliche der Gült Hnnitas in Dom «ul, Urb. Nr. l5 vorkommenden Halbhlibe, neuerlich die Tagsatzung „uf oen ?. Mai l. I., Vormittags vo» 9 bis »2 Ut)r in der Amlskanzlei des gefertigten Äezirssgr« richtes mit dem Anhange angeordnet worden, daß die genannte Realität bei nicht erzieltem oder übel' dotenen Schätzungsweitht auch unter demselben an den Meistbietenden hintangegebcn werde. Dcr Glundbuchsextrakt, das Schätzungsproto. koll und die ^izitationsbedingnifse liegen hieramtS zur Einsicht bereit, vaibach am 26. März !8ö5. 3 620. (l) Nl. 8092. E d i l t. Es wird hilmit besannt gegeben, baß es von der mit dem Edikte von 9. Februar d. I., Z. 4358, in dcr Ellkutionssache des I. Turnousky «l Kompagnie, gegen Josef Stane, Handelsmann in Laibach, pcw. 200 fi. c. « c., auf drn <6. und 30. April d. I. angeordneten erekutiven zeiltululigslagsatzlmg in Folge dießgerichtlichen Sistlrungöbescheides vom heutigen, Z 8092, einstwellen sein Abkommen habe. K. t, stäbt. beleg. Glzilksgtricht Laibach am l5. April l855. 3. 608. (') Nl. 625,. Edikt. Von dem t. k. städt »beleg. BezilkSgerichte wlld hiemit bekannt gemacht: Es sei üder Ansuchen des Herrn Karl Koschier, Vormundes d,r mindj. Alois und Antonia Pauschm, die enkutwe Flilbietuny der, dem Josef Micheuz ge-hörigen, im Grundbuche des Sladlmass'str^ss dal. d.ch vo kommenden Realitäten, als: D" Halbhube 5ud Reklf Nr. 9, und K°nsk. Nr. 22 zu l!oog und der Ueberlandsgründe Urb. Nr^ ,4,3 .m ge-richllich erhobenen Schatzun.qswert!" ps. 4069 si. ?k so wie der oei diesen R,.ilttaten befindlichen, .ri^tlick anf 36) si. bewcrthrten Fahrn.sse, wegen Tndig" Inttrchn, pr, 95 fl. .4 kr. bewilligt, «nt, seien zur Vornahme t.e 3 Tagsatzungen den 30. April den 30. Mai und den 30. Juni! I., jedes, mal Vormittags 9—1'/ Uhr in loco der Realität mit dem Anhange angeordnet worden, daß die ge, nannten Realitäten so wie die Fährnisse nur bei der 3. Feilhietungstagsatzung dti nicht erzieltem oder überbotenen Schatzungswcrthe auch unter demselben an den Meistbietenden hintangetteben werden. Die Grundbuchsextrakte, das Schatzungsproto. koll und die Lizilalionödedingnifse liegen hiergerichtS zur Einsicht bereit. iiaivach am »5. März »855. 224 Z. 214. u (2) Nr. ,344 > Kundmachn n g der k. k. Steuer-Bandes-Kommiffl0li in i^aibach, bccreffend die Ueberrelchung der Hausbcsckreibuligen und Hauszmsbekennt-Nlsse für die Zeit seit Georgi lö55 bis- hin i656. Zum Zweckej dcr Umlegung der HauSzins-steuer für das nächstfolgende Steuer-Verwaltungs-Iahr 1856 sind die vorgeschriebenen Hauodeschreibungen ur>d Zinsertragsbekenntnisse stir die Zcit von Georgi 1855 bis Georgi 185« auf die bis nun üblich gewesene Art^bei der hieromgen Steuer-Landeö-Commission innerhalb der unten festgesetzten Termine, während den vor« und nachmittägigen Amtsstunden einzureichen. Dic Herren Hauöeigcnthümer, Nutznießer, Administratoren und S.quester von Gebäuden, so wic deren Bevollmächtigte hier in der Stadt und Vorstädten Laichs, werden somit zur rechtzeitigen und genauen Vollziehung der in dieser Angelegenheit bestehenden Gesetze und Vorschriften angewiesen und aufgefordert, sich bei Abfassung dcr Hausbeschreibungen dann der Hauszinsbe-kenntnisse genau nach der in voller Wirksamkeit bestehenden Belehrung vom 2«. Juni 1820 zu benehmen, wobei zugleich bemerkt wird, daß auch alle Hütten, Buden, Kramlaoen, deren Benützung oder Vcrmitthung dem Eigenthümer nicht bloß zeitweise zusteht, und bezüglich welcher diesem auch das Eigenthum dcr Grundfläche, auf der sie errichtet sind, zukommt, so wie alle zu einem Hause gehörigen vermietheten Hofräume, Objekte der HauSzinsst.ucr bilden. . Die einzubringenden Hauszinsertragöbekennt« nisse, so wie die, denselben beizuschlleßenden Haus-deschreibungen sind vor ihrer Ueberrcichung noch einer sorgfältige Prüfung, vorzüglich in der Richtung zu unterziehen: 1. Ob in dieselben alle Hausbestandthcile richtig aufgenommen wurden; solche sind mit ihren, ihrer Lage nach von zu unterst angefangen fortlaufenden Zahlcn, wie dieß die Belehrung vom 26. IulU 1820 anordnet, in den Bekenntnissen genau übereinstimmend mit den Beschreibungen aufzuführen; die bei einem oder andern Hause gegen das verflossene Jahr cinge-tretinen Aenderungen müfs.n jedesmal in der Hausdeschreibung u. z. 'n dcr Rubrik ,.Anmer< kung" nachgewiesen werden, und ek dürfen bei j«nen Häusern, welche sich ganz oder zum Theil« im Genusse von Baufrcijahren befanden, die steuerfreien Bestandtheile durchaus keine andere Zahkndezeichnung enthalten, als jene, wclche sie durch die Baufreijahrcsbewilligung erhielten. Das Dekret, mitteist welchem eine noch glltlge zeitliche Zinssteuerbefreiung bewilliget wurde,,st jedesmal m dcr Kolonne „Anmerkung" aufzu- führen. 2. Ob genau diejenigen Zinsbeträge, welche üo.r Berücksichtigung dcr etwa eingetretenen Zins' steigerungen oo.r Zinsermäßigungen für jedes der 4 Quartale des Jahres 1855 bedungen wurden, und wilche den Maßstab zum Bemessen der Ha'.,szinssteuer für das Steuer-Verwaltung^ Jahr 1856 zu bilden haben, sowohl nach ihren vierteljährigen Theiibetragen, als in ihren ganz-jährigen Summen aufgenommen wurdcn, wobei n.it Begehung auf den §, 15 d«r erwähnten Belehruna erinnert wird, daß nebst den verad-redeten baren Miethzinsb^trägen auch alle aus Anlaß und wegen der Miethe sonst noch bedungenen Leistungen im Gelde, an Arbcit, in Naturalien an Steuer oder Reparaturbeitragen u. d. g. >n Abschlag zu bringen und einzubekennen sind, daß die von den Hauseigeulhumern selbst benutzten, oder an Anverwandte, Hausverwalter, Hausmeister, sonstige Angehörige oder Dienst-l.ute überlassenen Wohnungen mit den M,ett> zinsen der übrigen Wohnungen desselben oder dcr nachbarlichen Häuser in billiges Ebenmaß zu sitzen, also m>t jmen Zinsbeträgen einzubc-kennen sind, welche für dieselben von fremden Parteien, abqcfthen von allen Nebeurücksichten, erzielt werden könnten, beziehungsweise früher wirklich erzjeltwurden, undsonsteinzutritendcn ämtl'chcn Ausmllllungen des Zinswcrches dersilben zu begegnen; endlich daß von Seite d«r Hausbesitzer oder deren Bevollmächtigten nach der Bcstin^ mung des §. 30 dcr Belehrung, der gestattete 15, ^ Adschlag weder von den Zinsungen der in eigener Benützung stehenden, noch uo:i je^cm oer uermiethiten Wohnungen stillschweigend veranlaßt weroen darf, weil dieß das Geschäft der Z,l,serhebungsbehörde zu bleiben hat. 3. Od die eingestellten Zinsbeträge, wir solches die KK. 2l, 22, 23 dcr Belehrung vor. zeichnen, je l.ach Bestand und Dauer der Miethe bezüglich ihrer Richtigkeit von sämmtlichen Wohnparteien eigenhändig bestätiget, oder oel des Schreibens unkundigen M'ethparteien durch ilnen Namensschreiber als Zeugen unterfertiget seien, wobei die Miethpalteien zugleichaufm.lt-sam gemacht werden, daß im Falle dcr Bestätigung einer unrichtigen Zinsangabe nicht minder auch sie clner verhältnißmäßigen Bestrafung un-tecliegen. 4. Ob dann auch richtig selbst alle unbe' wohnten und unbenutzt stehenden Hauöbestand-thelle nach Vorschrift der H3 25 und 26 der Belehrung mit den angemtsse:ien Z,nswnth betragen angesetzt seien, will für den FaU der Fortdauer des Unbenütztseins dersclden über gehörige besondere Anzeige der Anspruch auf verhaltnißmäßlge Abschreibung diöf.ttiger der des Schreibens luchtkundigcn Parteien, denen die ln der Fas, sion ausgesetzten Z.nsbeträqe genau angegeben werden müssen, bleiben für das bcizuschende Kleuzzeichen verantwortlich und cs wird hier nur noch beigefügt, daß zur Namensfertigung Niemand aus der Familie odcr aus der Dienerschaft des Hauseigenthümers verwendet wcr« 0en dürfe. Bei !fchrcibensunkundigen Hauseigenlhümcrn muß das beigesetzte eigenhändige Kreuzzeichen, außer dem Namensfertiger auch noch ein zweiter schrcibenskündiger Zeuge bestätigen. Für jedes mit einer besondern Konskriptionß-Zahl oder zugleich mit mehreren derlei Zahlen bezeichnete Haus, so wie ein jedes andere für sich bestehende Hausziiissteuer-Objekt ist ein ab» gesondertls Zmöbekcnntniß zu überreichen, und cs sind nicht die Zinscttragsbekcnntnisse von mehreren, Einem Eigenthümer ggsn Häusern mit einander zu verbinden. Zur Ucblrreichung der so eben besprochenen Halibbeschrcibungcn und Haliszinslttraj;sfass,onin süld nact stehende Ttlwme festgtschl woldtn, u. z,: ^.. Der innern Stadt: der 5. Mai l855 für die Häuser Konskriptions'Nr. l bis incluzivc 50 » 7. » » » » » » ^'^ " " l00 »».»»»»» » lNI >, » 150 » 9. »»»»,» „ l51 » » 200 » ^0. » „ » » V » 20^ » » 250 » Ii. » » » » » » 25» l >> » 3N0 » »2. » » » » » » 3Nl n » lilt. (^. ^. Der Vorstadt St. Peter: der l4. Mai 1855 für die Häuser Konskriptions»Nr. 1 bis inolu^ve 50 »15. » » » » » » 51 » » 100 » 16 » » » » » » ^0l » » !it,i l). <^. Der Kapuziner-Vorstadt: der l8. Mai «855 für die Häuser KonskriptionS - Nr. 1 bis j»olli8ive 50 ), 19^ » » » » >, » 5>i » ^ lilt 1'^. I). Der Gradischa. Vor stadt: der 2l. Mai 1855 für die Häuser Konskriptions - Nr l bis jliolli^vli 50 » 22. » » >, » » » 5l » » litt. ^V. N. Der Pola na - Vorstadt: der 23. Mai 1855 für die Häuser Konskriptions« Nr. 1 bis niclujjivo 50 5> 2^. » » » » » » «li » » lltt. ^.. l". Der Karlstädter-Vorstadt und Hühnerdorf: der 25. Mai 1855 für die Häuser Konskriptions - Nr. 1 bis illclusivo 1't.t. I). » 26. » » » » » » 1 » » Illt. tL. l^. Der Tirnau-Kjorstadt: der 29. Mai 1855 für die Häuser Konskriptions - Nr. 1 bis inclusive 40 » 30. » » » » ' » » 41 » » liu. ä. II. Der Vorstadt Krakau: der 31. Mai 1855 für di? Häuser Konskriptionö«Nr. 1 bis inclusive 40 » 1. Juni » » » „ » 41 » » llic. (^. l. Der K a r o l i n e n g r u n d: der 2. Juni 1855 für die Häuser Konskriptions - Nr. 1 bis i„c!>i8lv<: liu. (^. Einfache Erklärungen, daß sich der Stand der Mielhzmse seit dem vorigen Ichre nicht geän> derl habe, werden nicht angenommen. Wer die odangegedenen Fristen zur Überreichung der Hausdeschrcibungen und der Zinser-tlagsbckcnntnisse nicht zuhalten sollte, verfallt in die nach §. 20 der Belehrung für die Hausci-genthümer vorgeschriebene Behandlung. Obleich die so eben besprochenen Eingaben in der Regel von den Herren Hauseigenthümern selbst überreicht werden sollen,