Aw t K - M U l a t t. nen,^ we:l bet dile des Kleides hle-durch die verhältnißmaßige Größe und Form erlangen. — 2) Verbesserungen in der tragbaren Gasbeleuchtung von Georg Pfendler, (privil. am 25. Jänner 1628). — Der gewe, sene Parenttragcr hat mehrere Regulatoren in Vorschlag gebracht, welche die Ausströmung des in den tragbaren Gasbeleuchtungs- Apparaten comorimlrten Gases bewirken. Dieses geschieht durch besonders eingerichtete Ventile, Hahne u. d. gl. und das Gas strömt in aufwärts oZer seitwärts stehenden Brennen aus. — Die Beschreibung des ganzen Apparates, des Ofens zur Oehlerzeugung u. s. w. kann hier der Umständlichkeit wegen nicht aufgenommen werden, und es wird sich dießfalls auf die in dem k. k. politechluschen Institute einzusetzenden Eingaben des Dr. Pfendler bezogen. — Z.) Vorrichtung der bequemern Bearbeitung der schuhe und Stiefel, Verbesserung des Nahzwirns, und abgeändertes Verfahren beim Garben des Allaunleders, von Io-ha.-.n Reithofer und Joseph Rimus (privil. am 1Z. April 1827). — Die Vorrichtung besteht in einem Gestelle, daß nach Belieben höher odee nefer gerichtet werden kann, und wobei der Schuh oder Stiefel auf einem Kissen ruht. Ein Riemen, welcher mit einem Fußtritte m Verbindung steht, halt die zu bearbeitenden Gegenstände in der gewünschten Lage oder ^rclllmg fest. Der Arbeiter kann stehend oder sitzend sein Geschäft verrichten. — Um deir. Nahezwirne mehr Festigkeit zu geben, schlagen die gewesenen Privilegien- Besitzer vor: den Zwirn zuerst zu leimen und nach dem Abtrocknen wahrend einer Stunde m eine Ger-bestoffsolution zu tauchen. Eben so soll das Allaunleder durch einen Zusatz von Gallerte eine Verbesserung erhalten — Vom k. (. lllpri-schen Gubernlum. — Laibach am 5. Aug. z83o. Joseph Tamillo Freyherr v. Schmidburg, Gouverneur. Joseph Edler v. Fölfch, e. k. Hofrath. Johann Schnedih, k. k. Gubermalrath und . Protonedicus. Z. io5/,. <3) Nr. 1630912945. Cur r ende. Rcgulnung der Weg- und Brückenmauthgebühren im k. k. illyrischen Gouverncmentsgebiete. — In Folge einiger mit hohem Hofkammerde'-crete vom I<>. September v. I., Zahl 5//,79, genchinigter Aenderungen in Festsetzung der Weg- und Brückenmauthgebührcn in diesen Gou-Vernementsgcbicte, wird im Anschlujse ein .Tariffüberdle Weg- und Brückenmauthgebühren/ wie sie bei sämmtlichen Mamhstanoncnvom 1. November i3Zo an, einzuhebcn sind, zur öffenllichc»! Kenntniß gebracht. — Laibach am22. Juli i93o. Joseph Cam ill 0 Freyherr v. Schmidburg, Gouverneur. Io se p h Edler v. F ö l sch, k. k. Hofrath. Clemens Graf v. Brandis, k. k. Gubernialrach. L6 16609^29^. Tariff nach welchem die Weg- und Brückenmauthgebühren bei sämmtlichen Mauthstatlonen des k. k. lllprischen Gouvernementsgebietes vom 1. November i83o an/ einzuheben sind. i Wegmauthgebühr «, l <>. «^^».»^^3^..!)^- Benennung > Eathegorie ____--------—------^ Benennung /Lange --———- , ____________________l_____________ l von jedem Stück _______________1 von jedem Stück l Benennung» ^ ^ ^ -7-.------------------ " ^. ^ ^ '" der ß 3 Z Z der ^ Z Z K ^ fraßen M a u t h - S t a t i 0 n e n ^ sj ^bvieh Brücken j Tr.ebm" ^K^Tu^r^___________________Kreuzer H I n K r a l n. ^ , Wicncrllnie jsammt Fi- « lialc im Kuhthal . Linienwegmauth . 1 1 ij2 i^ä — — -< — — — — —. ^ Karntnerlinie . . detto 1 1 1^2 ^ «. — — — — — — « ^ Triesterlinie sammt Fi- ^3 liale in der Tyrnau - Linienweg- und Brü- Lange Brücke bei Z, Vorstadt . . . ckenmauth ... 1 1 1^2 l^ Waitsch ... 19 ^ 1 1^2 ,^ ^ lZ / Karlstadterlime .. . detto 1 1 1)2 I^ Gruberische Canal- U 5 Brücke ... 3c> II 2 1 1^2 H l Pollana-Vorstadt . Linicnwtgmauth . 1 z z.l2 z^ä ^- —. — — — — — — ^Z ^ St. Peters ^Vorstadt detto , 1 N2 Y4 «« — — — — — — — »,«,,..........„,........», _________________» ^^^^. von jedem Stück j l . von jedem Stück Benennung " -^---------------- ,.-—---—-—-«-«—«^-»»» «^---------------- der I 3 z I de« 3 Z t ? Straßen , ^. ^> ^ .^ ^ ,3 ^_______ M au th ' St » t > ° n e n >^ 3 ^ Tnebv.ch « r ü ck e n I ! Tr.ebmeh Kreuzer Kreuzer Trojana .... Wegmauth ... 221 1^2 — — — — — — — — Wiener Straße Kraxen .... detto 221 1^2 — — — ^. — — — — sseistritz bei Podpetsch Weg- u. Brückenmauth 221 1)2 Feistritzbrücke . 66 III 3 1 1^2 3^ä Tschernutsch . . . Brückenmauth » .-----------— — Savebrücke . . n3 111 3 1 1^2 3^4 I-----^---^ Lustthaler c» Straße Lustthal .... Brückenmauth . ^.--------^ — -^- Feistritzbrücke . 72 III 3 1 1)2 3j4 5^......, , / > ,< , Sallocher l Straße ^alloch .... Wegmauth . , . i- 1 1)2 1^ » _ — ______ ^_ ___ Iessenitz .... l Wegmauth ... 1 1 1^2 i.lä — — — , — __ — — — Munkendorf . . . Weg- u. Brückenmauth 2 2 1, 1^2 Gurkbrücke . . 60 III 3 1 ^2 3^4 Agramer ?andst,-aß . . . , Wegmauth ... 3 3! 1^2 3^ —. __ __ — ________ Straße Neustadtl . . . Weg-u. Brückenmauth 3 3 1^2 3^,! Gurkbrücke . . 39,^2 II 2 1 1^2 Treffen .... detto 3 3 11)2 3^ Poniquebrücke . 111^6 I 1 1)2 1^4 Weixelburg . . . Wegmauth ...221 1^2 — — — — — — — — "Vt. Marein ... detto 221 1^2 — — — — ^.__ __ — Karlstadter Straße Mottling. ... Weg-u. Brückenmauth 3 3 11)2 3^4 Culpabrücke . . 951^2 III 3 1 1)2 3)4 humaner Feistritz bei Dornegg detto 22! 1 1^2 Feistritzbrücke . . 171^6 I 1 1^2 il^ Straße Sagurie . . . . Wegmauth ... 2 2! 1 i)2 ^_ __ — __ _______ l Wegmauthgebühr I I „, ! Vriickenmauthgebühr Benennung l Cathegorie «——«—^—. Benennung Lange ! uon jedem Stück _____^^ von jedem Stülk Benennung -i------------------^ ^ " "-----------------' ^"' d e r Z ^ ^ -^ der ^ ^ K Z' Straßen M a u t h - S t a t i o n e n Z. s> ^ ... Brücken ^> '> .,, . . Kreuzer ? Kreuzer Wipbacher Straße Heidenschaft . . . Weg-u. Brückenmauth 3 Z i 1^2 3^/, Hubelbachbrucke . 12 1 1 1^2 1^ Senosetsch . . . Wegmauth ... 1 1 1^2 1^4 — — — — — __ — ^. Prawald .... Weg-u. Bnukenmauth 22 1 ^2 z Brücke bei Adelsberg 161^2^ ^ 1 ^2 1^4 Triester Straße Adelsberg. . . . Wegmauch ... 1 1 1)2 1^/^! — — — " ______ ^ l Planlna .... detto 3 Z 11^2 3^4 — — — — — ^_ __ ^. ^ Oberlaibach . . . detto 3 3 11^2 3^ä — — — — — __ — — ^ Würzen .... Weg- u. Brückenmauth 3 3 1 1^2 l ^/, Kronauerbrücke . go III 3 11)2 3)4 Wunner Sava bei Aßling . detto 3 3 i 1)2 3)/, ^a^cbn'lcke lmWald 50 i^3 III 3 11^2 I^ Straße Welzabrücke . . 11 2^ I 1 1^2 1^ Safnih .... Wegmauth ... 22 1 1^2 — — ^. — — — — ___ Feistritz bei Pirkendorf Brückenmauth . .--------- — — Feistritzbrücke. . 39 II 2 1 1^2 sslaaenfurter Neumarktl .. . . Wegmauth ... 3 3 1 1^2 3^ — -^ -" -> — — — — Straße Kramburg . . . Weg-u. Brückenmauth 2 2 1 i^Savebrücke . . 102 III 3 1 1^2 3^ ^ Zwischenwaffem. . detto 22 1 ^2 Zaperbrücke . . 57 III 3 1 Y2 3^4 Kanker Straße Kanker kraimrischerseits Weg-u. Vrückenmauth 3 3 11^2 5^ Dernikerbrücke . 11 1'^ Zillenlchebrücke . 16 1/ — ' >" ite lange Brücke 20 I> 62^211^ 2te detto detto . 16 1^ I ! Ternoutzbrücke . ^6 1^ ^ Benennung > Eathegorie ----- - > > » Benennung Lange -----------— — ß uoil jedem Stück von jedem Stück Benennung ————-—-—-—-——------------—,—— _.—^«--------- , «^-----—------' der Z ^ ^ ^ der - ^ A ? Sttaßm M«uth-St«ti°ne>. ^ j^bm^ B « ü ck e n ß -^-^- ^______________________________ Kreuzer Kreuzer I n K a r n t e n. Linienwegmau- St. Veiterthor . . Linienwegmauth . i i il2 ^- — .-.— — — — — — j theumKla- Villacherthor . . detto i i 1^2 i)4 — — — — __ — — — genfurt Victringerthor . . detw 1 1 1^2 1^4 — — — —_- — — — ^. Völkermarkterthor . detw 1 1 ^2 M »» — ^ " ^. __ — «. ! Leobler Straße Leobl.....Wegmauth ... 221 1^2 — — — — ^_ _- — — Kirschentheuer . . detto 221 1^2 >_ ^. — — __ — — — Kappler oder Kanter karntnerischers. Weg-u. Brückenmauth 2 2 1 ^2 Wukautzbrücke . 111^2 1^ Seelander Hudinbrücke . . ^ iH Kappl..... detto 221 L>2 Hallerbvücke . . 12 1. Straße Stephanskeuschcnbr. 11 li 2te gewölbte Brücke 11 l/ chagencckcrbmcke s 11 1^ 94^22^4 Hochgerichtsbrücke , 14 N Bcschanzbrücke « l 23 IN Miklauzbrücke ° z ^ l^ Wcgmauthqcbühr ^ l c^ ! Vri.ckc».»a.tl)gebiihr Benennung Cathcgoric --------------------------—- Benennung 3 )!ange —-------------------- ' " von jedem Stück l von jedem Stück Benennung "-"-»>» ,^, ^_—.—,—-------«^>__——^—------—.^. ^ ^"' der Z Z I I der 2 s. 2 A Straßen - - > - -, Kreuzer Kreuzer Klausen .... Bruckenmauth . . — __ — — Untcrdrauburger llnterdraubur- Marttdrücke . n I / Welikabrücke . . 20 I ^ ^ "2 ger Straße Unterdrauburg . . Wegmauth ... 2 2 1 ^2 -. — — —. ^_ _____ ^_ Lavamünd ... Weg-u. Brückemnauth 5 3 11^2 3)4 3icfcnbacherbrücke z/^ li Burgschlmedöbrucke iä is ^ 1 1^2 z Völkermarkt . . . Wegmauth ... 3 5 1 i>2 3j/, — —.— — ______ ^.»^ ^ _______ - «^ Friejach .... Wegmauth ... 3 3 1 l)2 3)4 Erste Friesacherbrücke 10 I ^ St. Vciter ' Zweite detto 10 1 >I 1 1)2 3j4' s Dritte detto 10 I ^ oder Fnesacher Mölbling . . . . Brückenmauth . . — — — — Erste Gurkbrücke 17 Ij Zweite detto 14 Ij " ^ "^ Straße , Dritte Gurk oder St. Veit .... Weg- u. Brückenn auth 3 I 1 1)2 3)/, Landbrücke < . ,5 I) Zweite Glanbrücke 14 ^ 5 , 1,2 'll/ Dritte Glan oder c -^ ^ "2 ^4 ^_______ ' Iohannesbrücke 10 1^ Straße^ Krainegg.... Wegmauth ... 221 1)2 — — — _- _ — — — Görzer Straße Naibl . ... . Weg- u. Brückenmauth 3 3 »1)2 3)4 Flitscherbrücke « ' 14 Ij ---------------------- , Kaltwafferbrücke i3 I? 3 11.2 3j4 . Ralblerbrücke . .2 l)2 15 I ^ ! l ! ^. WegMaUthgebÜhr ^ Vrückenmauthgebühr Benennung Cathegorle „ Benennung Lange > > ^ von jedem Stück von jedem Stück Benennung —-------^----------------->«»«>»««>«»»-^«—-------. - . ber Z 8 ^ A .der ^ l K A ^. , ^ ^ D - K ^ »der ^ ^ ^ ^ ^trauen ' ,3 " Ma u t h - S t « t i ° n e n H t j N,i,wieh « « ü ck e n ? 'T^sch" Kreuzer _____ Kreuzer «— , . — ^ Pontafel .... Weg- u. Brückenmauth Z 3 11^2 3^ Katharinabrücke . ^ 1/^ I ^ Italiener Leopoldskirchnerbrü. 25 ^ ^ 21 Voglbacherbrücke 102^ 1 ) Straße Thörl..... Wegmauth ... 3 3 11^2 3^ ^_ — — __ »- _^. ^. ^. ^ , Arnoldstein . . . Brückenmauth . . — — — — Gailitzbrücke . . 32 II 2 1 1^2 Federaun .... Brückenmauth . . ___ — — — Federaunerbrücke b3 2)2 III 3 1 1^2 3^4 A Villach ober Thor . Wegmauth ... 221 1^2 — — — — — —— — Salzburger Krcmsbruck . . . Weg-u. Brückenmauth 3 3 11^2 3^ Rennwegerbrücke ic> I i 1^2! 1^ l Straße Gmündt .... detto 221 1^2 Erste Malteinbrückc 19 I ^ Zweite dctto ^ i3 I /^ ^ ^ Oberdrauburg . . Wegmauth ... 3 3 11^2 3jH — — — — — — — — Tiroler Straße Greiffenburg . . WeZmauth . . . 221 1^2 — __ — __ —__—„_ Sachsenburg . . Weg- u. Brückenmauth 221 1^2 Erste Draubrücke 27 i.!Z II ^ ! Zweite detto 27A4 H ^ Erste Möllbrücke 27^6 II ^ ^ ^ Zweite detto 26 II ^ Spital .... Wegmauth ... 221 1^2! — — — _^ _^_ _^. — ___ Paternion . . . Weg-u. Brückenmauth 3 3 1 ^2 3^ä Große Mauthbrücke 61 III 311^2 3jä Kleine detto 25 II 2 1 1^2 Klagenfurter Villach unter Thor Weg- u. Brückenmauth 221 1^2 Draubrücke . . 331^/4 II 2 1 1^2 Straße Velden .... Wegmauth < . . 3 3 1 1^2 3i4 ____-. l _^ i _______ *) Bei den Linienämtern um Laibach ist in Folge hohen Hofkammerdccretes vom 30. September t829, Zahl P7i»79, die Wegmauthgebuhr vom Zugv/sh m der Bespannung, dann vom schweren und leichten Triebvieh bei der Ein- und Ausfahrt für eine Meile zu entrichten. 7ä3 Nubernial I7erlantbaruttZen. Z. 1060. (2) Nr. 18234)2791. Currende des k. k. illyrischen Lander- Guber-niums. — Bestimmungen für die Verhandlungen über Abfindungen und Verpachtungen in der allgemeinen Verzehrungssseuer für das Verwaltungs, Jahr i33l. — In Folge der von der hohen k. k. allgemeinen Hofkammer im Einverständnisse mn der hohen k. k. vereinten Hofkanzley erlassenen Weisung vom 22. July h. I. / Zahl 26609^2,85, werden mtt Beziehung auf die Gubernlal-Eurrende uom 26. Iuny 1829, Zahl 107; j 6., nach« ftthende, für dleVerhandlungen über die Ab, findungen und Verpachtungen der allgemeinen Nerzehrungssteuer für das kommende Verwaltungsjahr i83,, vol-gezeichnete Bestimmungen mlt Rücksicht auf d«e Reihenfolge der §§. der angeführten Gubermal. Eurrende zur allgemeinen Kenntniß gebracht. — 1.) Nach der Bestimmung des §. 5., I^it. l)., wird ge« genwartig die Verzehrungssteuer auf dem of-fenenLande und in den klemeren Städten eingehoben: von den Gast- und Bchankwirthen/ Buschenschänkern und sogenannten Leutgebern, so wie von allen denjenigen, welche Rhum / Arrak, Rosoglio, Liqueurs und andere versüßte geistige Getrankch Branntwein, Brannt. Weingeist, dann Wem, WemmoN oder Obstmost, solcher mag bloß eigenes oder fremdes Crzeugmß seyn, ausschanken, oder den Verkauf dieser Getränke im Klemen, d. h. beim Wein, Weinmost oder Obfimost unter elnem Nlederöfierreichlschen Eimer, hei den Übrigen ge.stlgen Getränken unter einem Vierteleimer 33««."^-»,N1,'.!! «Ä,,7?.?r»H7.-1,^',°^ ««»"".«d. °«»-7'^ ,7,1' von irgend emem Prwatcn qefchehen an.!. entrichten: von Fleischern/MN"leis^ selchtrn und allen welche Fleisch 'n5n'^/ schlachteten Vieh, wofür 5och nich? d7e Verzehrungssteuer entrichtet wurde, zum weltern Verkaufe, cder zu andern Zubereitungen an sich bringen. — Ueber die vorgekommenen mehreren Anfragen, ob auch von jenem Fleische die Verzehrungssteuer zu entrichten sey, welches stiuerpstlchtige in dc< tarlssmaßigen Beschreibung des Aerars oder ei« ncs Pachters stehende Gcwerbsunternehmer zum wettern Verkaufe, eder zu andern Zuberei, tungen, von solchen Gewerbsleuten an sich bringen, die sich mit cmer Pauschalsumme abgefunden haben, wird nunmehr bestimmt, daß der Bezug dls versteuerten Fleisches zur wnlern Zubereitung an Wnthe und andere steucrpfi'chtigePartheyen, z. B.Wurstmacher, welche sich mit der Zubereitung des Fleisches zum wettern Verkaufe beschäftigen, kclner abermaligen Besteuerung bei dem Käufer zu unterziehen sev; daß dagegen der Fleischbezug zum we,ce.n Verkaufe im rohe n Zustande, wenn er von einem Fleischhauer, der sich at>< gesunden hat, an einem andern Fleischhauer oder Pnvaten, welcher sich mit dem Verkau. fe des^lcnches ,m rohen Zustande bcschafnget, gtschlcht, wenn dlese ln der tar.ffmaßlgenBe. schrezbung stehen, von dem Kaufcr zu vere steuern sey. — Wenn ein Fleischhauer, oder eine andere rohes Fleisch verschleißende Parthey in den Orten der zweiten Tariffsclaffe zugleich ein Wirth ist, und sich nicht abgefunden hat; so muß derselbe oder dieselbe zurVertheldigung von Untevschleifen, wenn von emer abgcfun« denen Panhey das Fleisch im rohen Zustande erkauft wnd, dasselbe versteuern, es mag nun das Fleisch zum weitern Verkaufe lm ro-hcn Zustande oder zur weitern Zubereitung verwendet werden. — 3.) Zum §. 5., I^t. e.) wird welter bestimmt, daß 3) auch jeder Prlvate ohne Unterschied, der ein »hm eigenthümliches selbst erzogenes oder erkauftes Stück Vieh, welches zu einer der in dem loten Tariffssatze der allgemeinen Verzehrungs, steuer aufgeführten Viehgattungen gehört, schlachtet/und einen Theil davon an andere verkauft, den Vorschriften über die allgemeine Verzehrungssteuer unterliegt, sonach vor der Schlachtung die Anmeldung zu machen, und für den zur Hintangabe an andere bestimmten The,l die Zahlungsbcllete zu lösen, und die ta/lffmaßige Gebühr zu entrichten hat. — Verkauft er mehr als er angemeldet hat, so werden die gesetzlichen Strafen gegen ihn verhangt, d) Wenn em Private was immer für Vieh schlachtet, welches unter dem iiten, bis ein-schlüßzg löten Toriffssatze gehört, und dasselbe ganz oder auch nur theilweise an andere verkauft, so unterliegt das ganze Vieh der Versteuerung vor der Schlachtung. — Die (Z. Amts-Blatt Nr. io3. d. 26. August i3Zo.) 744 Aufserachtlassung der vorlausigen Anmeldung und der Lösung der Zahlungsbollete, wnd nach den festgesetzten Gtrafbestimmungen be« handelt. — 4) Die nach der Anmerkung zum lotenTariffssatzeder steusrpstlchtigen Partheyen in den Orten der 2ten Tarlffsclasse zugestandene Wahl, ob sie die Gebühr von den lm loten Tariffssatze genannten Viehgattungen nach Stücken / oder nach dem Gewlchte des geschlachteten Viehes entrichten wollen, hat mit i. November d. I. aufzuhören. — Von dlesemZeitpuncte angefangen hat bloß dieVer-fteuerung. des Vlehes nach Stücken Platz zu greifen. — 5.) Nach dem §. il, soll zwar die Gefallen-Verwaltung zuerst dle Absindung mit den einzelnen Betrelbsunternehmern über angemessene Pauschalbetrage versuchen, und nur, wenn diese nicht zu Stande kömmt, zur Verpachtung yder zur EinHebung der ta« rlffmaßigen Gebühr schreiten. — Dieser im Gesetze vorgezeichnete Vorgang schließt indessen nicht aus, daß in jeden Fällen, wo dle Ab« findung mit einzelnen Gewerbsunt.ernehmern für das Aerar als nachtheillg erscheint, von dem Versuche von Abfindung mit den Einzelnen abgegangen, und gleich unmittelbar der für das Aerar vortheilhafteste Weg eingeschlagen werde. — g<) Zu der imH. i3, den steu« erpftlchtlgen Gewerbsunternehmern vorgeschrie: denen Anzeige jeder Veränderung in dem erhobenen Stande der Gewerbsunternehmung und der Dienst« Individuen wird eine Frist von zw?y Tagen bestimmt, bei deren Außerachtlassung die in den §. 3^ und 3?, festgesetzte fixe Geldstrafe eintritt. — 7«) Den Partheyen wird gestattet, den Abfindungss soer Pachtbetrag für mehrere Monate, oder auch für die ganze Dauer des Vertrages vorhmein auf Emmal berichtigen zu dürfen, ohne daß jedoch dadurch in dem Anhange zu §. 22, enthaltenen Bestimmung, in wie weit Pachter von abgefundenen Partheyen Voraus-Zah« langen annehmen dürfen, aufgehoben wird. — 8.) Dcr §. 28/ enthalt die Bestimmung: daß, wenn eine abgefundene steuerpflichtige Parthey mit dem Erläge einer Monatrate des Abfi.ioungs- Pauschals die vorgeschriebene Frist nicht einhält, dle Sicherstellung und Herem« brmgung des Ausstands eingeleitet werde, der A b f i n d u n g s-V e rt r a g aber gleichzeitig erlöscht. —> Von dieser gleichzeitigen Erlöschung des Abfindungs - Vertrages hat es für die Folge abzukommen. Es wird vielmehr in den künftig abzuschließenden Abfindungs- Vertragen ausdrücklich bedungen werden, daß der Vertrag für die gan- ze Zeit seiner Dauer seine Wirksamkeit behalt, und daß, wenn der?teuerpfilchtige mit einer Zahlungsrate im Rückstände bleibt, der Gefallen-Verwaltung es unbenommen bleibe, den Abfindungs- Vertrag als erloschen zu er« klaren, oder aber auf dessen Fortsetzung zu dringen, und zur Slcherstellung und Hereinbringung der weitern Zahlungsraten m dm festgesetzten Terminen nach ihrem Gutdünken die erforderlichen Einleitungen auf Gefahr und Kosten der abgefundenen Parthey zu treffen.— 9.) Das Verzehrungssteuer-Gesetz hat »m Allgemeinen bei Abfindungen den Erlag einer Caution, oder die Leistung einer sonstigen Gl-cherstellung nicht vorgeschrieben, weil das Aerar in der Regel durch das demselben zustehende Pfand- und Vorzugsrecht auf das Vermögen des Abgefundenen gedeckt ist. — Dieß hindert inHessen nicht, daß bei jenen Abfindungen, wo es die Ge^allsbehörde zum Schützendes Ge-falls für nothwendig erachtet, eme Sicherstellung für die richtige Erfüllung des Abfindungs-Vertrages verlangt werde.— 10.) Je» nen Wein - und Obstmost-Produzenten auf dem Lande und ln den kleinern Städten, welche ihr eigenes Baugut verfassungsmäßig aus» zujchänken berechtiget sind, und welche kein abgesondertes Ausschankslocale besitzen, und daher, ihre, sowohl zulBGroßhandel als zum Kleinverschlelße bestimmten Vorräthe in dcm-sllben Locale aufbewahren, wird d»e Erleichte< rung gewahrt, daß sie die Verzehrungssteuer nur von jenen Getränken entrichten dürfen, welche sie zum Wnnuerschleiße bestimmen und am Zapfen halten, ss müssen jedoch sämmt« l'.che in dem Locale vorhandenen Vorrathe von dem Gefällßbeamten oder Pächter gemeinschaftlich mit denSteuervstichtigen genau aufgenommen, und in der Vorschrelbung gehalten werden. —» Kann es ohne Hemmung der nöthigen Manipulation mit den Getränken gesche« hen, was der Beurtheilung, der Gefalltzbehör-de überlassen wird, so sind zugleich die mcht versteuerten Vorrathe von dem Gefalls-Individuum dergestalt zu versiegeln, daß aus dem Gefäße weder etwas herausgenommen, noch etwas eingefüllt werden kann. — Die PüNhey darf ohne vorlaufigeAnmeldung weder eine neue Emkellerung, noch auch eine Aus-kellerung vornehmen, widrigens sie in die in §. 36, der allgemeinen Kundmachung festgesetzte Strafe verfallt, welcher sie auch unterliegt, wenn sie die amtlichen Siegel verletzt. — Will die Parthey ein Gefäß mit Geträn? ken zum Kleltwerschleiße verwenden, so hat sie davon vorläufig binnen der festgesetzten 7^5 Zeit die Anmeldung zu machen, und die Zahlungs-Bolleten zu lösen. — Uebrigens hat dle Parthey nedstbei auH die voraeschrie-benen Empfangs - und Ausgabs - Register über das zum, Kleinverschlelße angemeldete Getränke vorschrlfcmäßig zu führen. — n.) In Begehung auf dle Verhandlung der Vorrathe an versteuerten Gegenstanden, welche mit Ende October 18I0, unuerzehri bei den steuerpflichtigen Partheyen vorhanden seyn wer, den.,/ wird Nachstehendes bestimmt: Z.) Jene Vorräthe, welche dem Aerar tarlffmaßlg versteuert wurden, unterliegen rme es sich von stlbst versteht, keiner neuen Versteuerung, d.) Iene Vorrälhe, welche sich lm Besitze abgefundener Partheyen vorfinden, unterliegen der ta-riffmaßlgsn.Versteuerul^, m so fern keine neue Absindung eintritt, o ) In Hinsicht der mttdem aedachten Zeitpuncte be. steuerpsilchtigen.Par-theien vorhandenen Vorrathe, von welchen die Gebühr bereits an einem Pachter bezahlt wors den ist, geht die Finanz-Verwaltung von dem Grundsatze aus, das die Verzehrungssseuer von Getränken beider Erzeugung und Emkelle-rung nur vorsichtsweise und gleichsam als Vorschuß eingehoben werde, daß aber erst bei dem Verschleiße derselben die wirkliche Fälligkeit der Steuer eintrete. — Es werden daher mit Ende des Pachtjahres i83o, diejenigen Getränk-vorräthe erhoben werden, welche sich bei den unter Pachtungen gewesenen Gewerbsunter-nehmungen befinden, und der davon entfallende Steuerbetrag wird für das Gefall von den Pachtern eingefordert werden. — 12.) Zur Emreichung der nach §. 10 derGubermal'Cur-rende vom 26. Iuny 1829, Z- !3?yE., zur Erlangung des gefallamtllchen Erlaubmßschei-nes erforderlichen Erklärung wird die Frist bis Ende gegenwartigen Monates August festgesetzt, bei deren Nichtzuhalten die im §. zl Litt. 2 und §. 3/ der angeführten Eurrende bestimmte fixe Geldstrafe eintritt. — Lalbach am 12. August i83o. Joseph Camillo Freyherr v. Schmidburg, Gouverneur. Joseph Edler v. Fölsch, k. k. Hofrath. ^leph Wagner, ._____________ k. k. Guberntalratb. 2- ^u^n d M ^Wub.'Nr. ,g5^ Kundmachung wsgen Aufstellung,der Commission zur Aufnahme der k. k. Granzwache in Imss. — Mit Be« zuhung auf die unterm 7. Juni d. I., 2 »629 Präs., wegen Aufnahme der Mannschaft bei der Granzwache für Tyrol und Vorarlberg erlassene Kundmachung, wird hlemit zur Kennt, n:ß gebracht, daß die Commission zur wirklichen Aufnahme für den Stand der Obermn-thaler Compagnie am 12. August d. I, im Markte Imst ln Wirksamkeit trete. - Alle Dle, jenlgen, welche bei dieser Gränzwach-Compag nie aufgenommen werden wollen, und sich die-serwegen noch nicht an eine der kreisamtllchen Voruntersuchungs, Commissionen gewendetha-ben, können von diesem Zeitpuncte an sich unmittelbar bei der gedachten Aufnahms-Com» mission persönlich melden, und die weitere Veri Handlung über ihre Bitte anhängig machen. — Innsbruck am 1. August iSZo. — Vom r. k. Gubermum für Tyrol und'Vorarlberg. Frledrlch Graf v. Wllczek Gouverneur. ^ Robert Ritt« v. Benz, k. k. wirklicher Hofrath. Earl v. Froschauer, r. k. Gubernial» Rath. Z. 1077. <3) Nr. 25573. Nachricht vom k. k. m. schl. Landesgubemium. — Cone curs zur Besetzung der erledigten Generaltax-und Expeditsamts-Eontrollorsstelle in Brunn. — Zur Besetzung der bei demBeneraltax- und Erpeditsamte zu Brünn in Erledigung gekom« menen Controllorsstelle, mit welcher ein Gehalt jährlicher 1000 fi. C. M. und die Verpflichtung zur Erlegung einer Dienstcaution von 1000 fi. C. M. verbunden ist, wird in Folge hohen Hüfkammer-Dccrets vom 26. v. M., Zahl 223«4, der Concurs mit dem Beisätze ausgeschrieben, daß diejenigen Individuen, wcl-che diesen Diensiplatz zu erhalten wünschen, ihre dießfalligen Gesuche, in welchen sie sich mit glaubwürdigen Documents« über die zur Begleitung der erwähnten Dienststelle nöthigen Kenntnisse nicht nur im Rechmmgs-^ und Kassafache, sondern auch in den Faxgeschäften, ferners über die sonstigen Eigenschaften, msbe-sondere aber gute Moralität ausweisen müssen, bis 10. September d. I. bei dieser^ k. k. Landesstelle einzureichen haben. — Brunn am 24. Juli i33o. Aloys v. Hcnriquez, k. k. m. schl. Gubernial-Secretar. Z. 1076. (3) 2ä Gub. Nr. 18612'. C 0 ncurs - Verlautbarung des k. k. küstenländischen Guberniums. «- M^. die bei dem k. k. Provinzial-Camera!-Zahlami te in Triest zu besetzende Stelle des Liquidators. — In Folge hohen Hofkammer-Demts vom 746 ,ä-Juli d. I., Zahl 8öo5, ^. 3. wird der Concurs für die in Erledigung gekommene Liquidators-Stelle bei dem Provinzial-Cameral-Zahlamte in Trieft eröffnet, mit welcher der Genuß einer jahrlichen Besoldung vom 700 ff. M. M., dagegen aber auch die Obliegenheit verbunden ist, eine Caution von i5oo ft.C.M., entweder m barem Gelde, oder mtt einer die Pragmatikal - Sicherheit gewahrenden Bürg; schafts-Urkunde zu erlegen. — Die Compe-tenten werden benachrichtiget, daß sie ihre Gesuche bis zum i5. September l. I. bel diesem Gubernium einzureichen haben, und daß sie darin ihr Alter, Stand, Religion, Geburtsund Aufenthaltsort anzugeben, und sich über die vollkommene Kenntniß der deutschen und italienischen Sprache, über ihre Studien, vorzüglich aber über ihre bisherigen Dienstleistungen, über ihre Kenntnisse im Rechnungsfache und in den Casscmanipulatwns. Geschäfte, dann über ihre Moralität und ihre Fähigkeit zu der erwähnten Cautwnsleistung auszuweisen haben. — Jene, welche schon in Staatsdiensten stehen,, haben ihre Gesuche mittelst ihrer unmittelbar vorgesetzten Stelle vorzulegen, und sich zugleich zu erklären, ob sie m einer und welcher Verwandtschaft oder Schwagerschafr mtt der-maligen Beamten des Triester Zahlamtes stehen. — Tviest den 1. August 16I0. Johann Paul v. Radieucig, Gubernial-Secretar. Mreisamtliche ^erlautbarunZm. Z. io3g. (2) Z. 8905. Kundmachung. Zur in dem hiesigen Landhause vorzunehmenden Conservations-Herstellungen aus Zim-mermannsarbetten und Mareriale, Maurer-Arbeit und Materiale, aus Tischler-, Vchlos-ser- und Klampfererarheitcn bestehend, wlrd am 28. d. M. Vormittags ia Uhr, eine Mi-nuendo-Versteigerung vorgenommen, zu der zu erscheinen, dle Unternehmungslustigen eingeladen werden. — Was m hoher Gubernial-Ver« ordnung vom 22.v. M., Z. 16011, mildem Bemerken zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird, daß sich, der Gesammtkostendetrag der verschiedenen Arbeiten und des Materials auf ,62 fi. 38 ij2 kr. belauft. — Kreisamt Laibach am 21. __________ Z. 1090. (2) Nr. 3355. Kundmachung. Am 27. d. M., Vormtttags 10 Uhr wird in diesem k. k. Kreisamte über Ansuchen der k. k. BaudirecNon, wegen Uebernahme der mit hoher Gubernial-Verordnung vom5. d., Zahl 17779, bewilligten, und auf den Gesammtkostenbetrag pr. 2i4fl. 56 kr. adjustirten Conservationsar-belten im hlerortigen Inquisitionshause, dleMi-nuendo-Versteigerung abgehalten werden. — In dem obangesetzten Betrage ist die Maurerarbeit und das Materiale, die Zimmermannsarbeit sammt Materiale, die Tischler-, Schlosser-, Schmid-, Kupferschmid-, Glaser-, Tapezierer-, Binder-, Drahtnetz- und Anstreicherarbeit einbegriffen. — Die Uebernahmslustigen werden eingeladen, zu dieser Licitation zu erscheinen.— K.K.Krelsamt Laibach am 21. August i33a. Z. 1091. (2) Nr. L924. Kundmachung. Auf Anlangen der k. k. Landesbaudirection vom 19. d. M-, wird am Zo. d. M., Vormittags um 9 Uhr m diesem k. k. Kreisamte die Minuendo-Versteigerung für die Conservations-arbeiten im Dtrafhause am hiesigen Kastellberge abgehalten werden. — Wovon die Licitations-lustigen mit dem Bemerken in die Kenntniß gesetzt werden, daß der diesfallige Kostenbetrag auf 829 si. 25 2.!3 kr. adjustirt worden sey, dle Conservation aber in Maurerarbeit und 3)^ate-riale, Zimmermannsarbeit und Materiale, dann in Steinmetz-, Tischler-, Schlosser-, Schmid-, Hafner-, Anstreicher- unb Klampfererarbeit bestehe. K.K. Kreisamt Laibach am 21. Aug. i33c». Staut - unv landrechtliche Verlautbarungen Z. IO7Z. (3> ^ Nr. 5»55. Von dem k. k. Stadt« und Landrechre in Krain wnd bekannt gemacht: Es sey auf Ansuchen des Z.»AieIe Lnxano, die öffentliche Versteigerung der, dem Julius Anton Sartori/ we, gen einer Wechselschuld von i5o2 fi. C. M. gepfändeten Fährnisse, als: Kasten, Tische, Spiegel, Bettstatt, Leintücher und Bettgewand, von dem k. k. Mercantll- und Wechsel-Gerichte in Tnest bewilliget, und über Er, suchen des Letztern zur Vornahme der gedachten Fe,lb>etunadle Tagsatzuna aufden 1., ;5., und Zg. September l. I., VormiltaZs um g, und Nackmtttags um 3 Uhr, bestimmt worden. Die Kauflustigen werden hiezu in die Wohnung des Execute«, 5uk Nr. 2l, am alten Markt, mildem Beisatze vorgeladen , daß jene Gegenstände, dle beider ersten undzweiten Feil-bieiungs - Tagsatzung um den Schätzungswerts) oder darüber nicht an Mann gebracht werden würden, bei der dritten Tagsatzung auch unter dem Schatzungswerthe werden hintangegeben werden. Laibach den 10. August i83o. 747 «Kubernial Verlautbarungen- Z. zo33. (i) Nr. 19^02^469. . E u r r « n d e des k. k. lllyrlschen Guberniums zu ?aibach. In Ansehung der mit ,. September i83o be. ginnenden provisorischen und theilwelsen Wtrk« samke.t der k. k. Myrischen Eameral. Gefallen-Verwaltung ,n Lalbach. -_ Nachdem Seine Majestät nut allerhöchster Entschließung vom ,1. Mal d. I. in gefallsamtlicher Bezlchuna die 3he,lungder Provinzen Gteiermark, Karn. ten, Kram und Küstenland in zwei Gefallen-Verwaltungs-Bezirke , unddem zu Folge die Errichtung von zwe» abgesonderten Admini« ßratlonen für dieselben unter derBentnnung: Vereinte Ea wer al-G efä llen - N er, waltung in dcr Art anzuordnen geruht haben, daß der illyrischen vereinten Eameral« Gefallen-Verwaltung, btren Sltz in Laib ach sevn wlrd / K rain, Kar nten und das K ü« ft en land, der fteierlschen Eameral.Gefallen« "Verwaltung aber, mit dem Gltze ln Gray, die Provinz St elermark zugewiesen werde, und nachdem zur beschleunigten Ausführung dleser allerhöchsten Entscheidung mlt hohem Fi< nanz:Mimsteltal-Dccrete vom 29. Iull d. I., Nr. ^6,3, beschlossen worden lft, daß die illp, rische Cameral'GefaLen-Verwaltung vor de» Hand provisorisch vom 1. September d. I. in dec Art ,n Wirksamkeit trete, daß dieselbe sämmtliche illynsch-küstenländische ^vll'/ Weg», Brücken-, Wassermauth,, Navigations«, Ver-zehrungssteuer,, Balz» undkommerzial Stäm« pelgefaüe, ferner d,e illyrlsch , küstenlandlfchen Staats- und FondSgüter, endlich (mit cmst, welligen Ausschlüsse der bis auf wetters noch von der Gratzer k. k. Taback- und Stampel-befallen-Administration verwalteten karnt. n er.sch en Taback- und Stampcl-Gefalle) K^nV°s^ ' kustenländ°schen Taback- und Glampelgefälle m chre Verwaltung überneh. me f so werden wese Bestimmungen in Folge hohen Fmanz.Mimster.al-Decretes vom 17. k"s"? d. I-, Zahl '^65, und mtt Aufhe. bung der, die Vereinigung der «llor.schen m.t der steierisch-kärntnerischen Zo^ G^^ , Ad. m.nistral.on aufrechenden Gubcrmal - 3ur. rerde vom 2^. Ma, ,8z5, Zahl 7168, bl. M't zur allgemeinen Kenntniß gebracht, u^ sich rücksichtl.ch des ^e.tpunctes? wo auch b.! karntliellschen Taback« und Stampelgefälle, dann daS Tax- und Lottowesen ln Illvtlen und lM Küstenlande in die Verwaltung der k. k. vereinten lllvrischen Kamera! - Gefallen-Administration in Laibach werden einbezogen werden, die weitere Bekanntmachung vorbehal« ten. — Uebrigenö wird bemerkt, daß die von der k. k. illyrischen Cameral-Gefallen«Ver-waltung notionirten, und im kramerischen Theile des La'bacher Gouvernements-Bezirkes domlz,ltrenden Parthkien ihre Auffordervngs-klage gegen die k. k. Kammerprocuratur in Lalbach beldem k. k. Stadt- ttnd Landrechte allda, dagegen die im kärntnerischen Theile do-mllilirenden Partheien lhre Aufforderungsklage gegen das k. k. Flscalamt m Klassenfurt be» dem dortigen k. k. Stadt« und Landrechte; endlich jene im küstenlandlfchen Gouverne-mentsbejlrke gegen die k. k. Kammerprocuratur ,n Tr,est be» dem dortigen k. k. Stadt- und Landrechte binnen der gesetzmäßig bestimmten örlst elnzure.chen haben. — Latbach den 2l. August 563o. Joseph Cawlllo Freyherr v. Schmidburg, Gouverneur. Joseph Edler v. Fölsch, r. r. Hofrath. Clemens Graf v. Brandis, k. k. Gubernial-Rath. Z. 108^. (1) Nr. 112 St.G.V. Kundmachung der Verkaufs. Versteigerung mehrerer in der Hauptgcmeinde I^ussin ^ran6o gelegenen Bru« derschafts- Grundstücke. — In Folge hohen St. G. Veraußevungs - Hofcommissions - Dc-crets vom 26. Jänner d. I., Nr. 659 St. G. V., wird am 9. September d. I. m den gewöhnlichen Amtsfiunden, bei dem k. k. Rentamte I^i«8in, Istriancr Kreises, zum Verkaufe im Wege der öffentlichen Versteigerung, mehrerer zum Bvudcrfchafts-Fonde gehörigen, in der Hauptgememde I^issin ^l-ancls gelegenen Grundstücke/ geschritten werden, als: 1) des Vl-IZH 2ll3 benannten, und 3 Joch, 5i^ Oua-drat-Klafter messenden Olivengrundes, geschätzt . auf 60 fi. 3a kr.; 2) des NuzcatLilo benannten, 1024 Quadrat-Klafter messenden Oliven« grundes, geschätzt auf i3 fi. 3c> kr.; 3) des Vellop6?x2 benannten, 2 Joch, 1149 Quadrat-Klafter messenden Olivengrundes, geschätzt auf 5o fi. 55 kr ; 4) des viäinsca benannten, und 1 Joch, i5i6 Quadrat-Klafter messenden Olivengrundes , geschätzt auf 65 fi. 25 kr.; 5) dcs OrZz» Kassa benannten, und 990 Quadrat-Klafter messenden Olivengrundes, geschätzt auf 63 fi. 55 kr.; 6) des ^on^ine benannten,und 63o Quadrat-Klafttr messenden Olivengrundes, geschätzt auf 3 fi.; 7) des cZmoni^I benannten , und 1 Joch, 676 Quadrat-Klafter messenden Olwengrundes, geschätzt auf 28 fi. (Z. Amts-Blatt Nr. lo3. d. 26. August i83o.) 7ä3 ic> kr.; 8) des QamätiixxH benannten, und i Joch messenden Olivengrundes, geschätzt auf 46 st. 45 kr.; 9) des wie oben benannten/ und A Joch, 272 Quadrat-Klafter messenden Ollvengrundes, geschätzt auf 23fi. 3o kr ; 10) des dl)tui8Q0 benannten, 1 Joch, 67t Quadrat-Klafter messenden Olivengrundes, geschätzt auf 17 fi. 20 kr.; 11) eines mit Oliven besetzten Gartens, im Flächeninhalte von 33 3j4 Qua« drat-Klafter, geschätzt auf 4 fi. 20 kr.; 12) eines Uarüs (^lamno benannten, tm Flächeninhalte von 2 Joch, 521 Quad.-Klafter bestehenden öden Grundes, geschätzt auf i3 fi. 35 kr.; i3) eines Ol-Izelnna <1l50t.w benannten, und 792 Quadrat-Klafter messenden Ollvengrundes, geschätzt auf2^,st. 20 kr.; 1 ^)einesNälüs benannten, und 434 Quadrat-Klafter messenden Olivengrundes, geschätzt auf 11 st. Ho kr.; 1Z) eines?»1vaniä6 benannten, und i Joch, 585 Quadrat-Klafter messenden Olivengrun-des, geschätzt auf 40 fi. 10 kr.; 16) eines wie oben benannten, und 1 Joch, io53 Quad.-Klft. messenden Olivengrundes, geschätzt auf 5a ft. 20kr.; 17) einesllra5ckü^ benannten,und693 Quad.-Klft. messenden Olivengrundes; geschätzt auf5fi-; i3) eines tüonsülli« benannten, und Z^3 Quadrat-Klafter messenden Olivcngrunoes, geschätzt auf 9 st. 5o kr.; 19) eines Aaclv^nx benannten, und 286 Quadrat-Klafter messen« den Ollvengrundes/ geschätzt auf 7 fi. 10 kr. ; 20) eines puaxgrniciiL benannten, und 1 Joch, 366 Quadrat-Klafter messenden öden Grundstückes, geschätzt auf 9 st. 5o kr. ; 21) oesl^-a-d»r lüunaliiio benannten, und l Joch, 352 Quadrat-Klafter messenden Ollvengrundstückes, geschätzt auf 3 st. 5 kr.; 22) des (^avol-uci benannten, und 1 Joch, 55 Quadrat-Klafter messenden Olivengrundes, geschätzt auf i5 fi. i5 kr.; 23) des (-iavoi-nu benannten, und 1 Joch, i3/9 Quadrat-Klafter messenden Ollvengrundes, geschätzt auf 20 fi. 4okr.; 24) des Lnll)in benannten, und i5i2 Quadrat-Klafter messenden Olivengrundes, geschätzt auf 20 ff. 40 kr.; 25) des K.o3onc3 in (^i6 kr.; die Zim-mermanns-Materialien auf ^35 ft. 5o 7^12 kr.; die Tischlerarbeit auf 33o fl. 3o kr.; die Schlosserarbeit auf 829 fi. ^o kr.; die Schmidarbeit auf i37Z fl. 3/^ 5)6 kr.; die Hafnerarbeit auf 420ft.; die Glaserarbeit auf 453 fi. 54 kr.;die Kupferschmidarbeit auf 240 ft.; dieKlampferer-arbeit auf 076 fl. 35 kr.;, die Anstreicherarbeit auf 4l4 ft. 40 kr.; Summe allerAusrufsprel-se 20000 fi. 16 7^12 kr. in Conv. Münze. — Die umständlichenLicitationsbedingnlsse können bis zum Tage der Llcitation zwischen den gewöhnlichen Amtsstunden täglich bei diesem k. k. Kreisamte eingesehen werden, und es wird der-> mal nur bemerkt, daß jeder Licitant vor derv.-ciratlon das fünfvercentige Vadium von dem - Ausrufspreise desjenigen Gegenstandes, für ' welchen er zu licitiren gedenkt, bar, nach herab-! gelangter hohen Gubernial« Bestätigung der , Licaation aber zehn Procem von dem Erste- /äo hungspreise entweder bar, fideljussorisch oder mittels verzinslichen Staatspapieren als Caution zu erlegen, die erforderlichen Baulichkeiten in der Gebahranstalt noch in diesem Jahre, jene im Krankenhause dagegen im künftigen Jahre zu beginnen und zu vollenden habe. — K. K. Kreisamt Laibach den 20. August igIc». Aemtliche Verlautbarungen. Z. io65. (3) Nr. n5/. Dienstesv erlei hu ng. Bei dem orgamsirten Magistrate der k. k. landesfärstlichen Kelsssadt El8i, in Untersteler, ist durch Anstellung des Kanzelllsten, Herrn Anton Pessarinch, zum k. k. proo. Verzehrungs-steuer-Eommlffär, die systemlsirte Stelle eines Kanzellistens mit 25c> fi. E. M., »n Erledigung gekommen, zu deren Wiederbesetzung em Competenz: Termin bis 20. September d. I«, bestimmt w»rd, wahrend welchen die Bittgesu« che mit legalen Zeugnissen über Moralltät, bisherige Oiensslelstung, Alcer, und lnsbesonde, re über Kenntniß der wmdlschen Sprache be» legt, dann eigenhändig geschrieben, und portofrei bei diesem Magistrate einzureichen sind. Magistrat Cilli am i5. August igZc». Andreas Zweyer, Bürgermeister. Johann Kastelllz, Rath. Franz Repollust, Rath. Z. 1070. (3) Verlautbarung. Am 6. September i33a, Vormittags um 9 Uhr, werden in der Amtskanzley der Staatsherrschaft Adelsberg mehrere zur genannten Herrschaft gehörigen, noch unuerpachtet gebliebenen Domimcal-Meiergründe auf sechs nacheinander folgende Jahre, nämlich: vom 1. November, i83o vls dahin 18Z6, öffentlich vervachtet werden. — Vcrwaltungsamt Adelsberg am 16. August 18I0. Vermischte Verlautbarungen. Z. 1097. (!) . Nr. 679. Convocation nach Mathias Anschlovar, (Hu«) von Zulta. Zur Berichtigung des Verlasses nach dem unterm 7. Jänner »79b, ad intcglaw verstorbenen Mathias Unscbl'ovar, «ewtscnen hüdler von Zulta, ist die L'quldirungs« und Abhandlungs Taafahung auf den »4. September iL3a, Fluh um 6 Uhr, vor diesem Bezirksgerichte angeordnet worden? wo« l« Jene, welche auf diesen Verlaß aus was im« mer für einem Rechtsgrunde einen Anspruch zu machen gedenken, oder hiezu noch schulden, um so gewisser zu erscheinen haden, widligens nach §. 6,4 des allg- büraerl. Gefehbuches ohne Rücksicht auf Erstere der Verlaß abgehandelt, gegen die Schuldner aber im Rechtswege e'wgeschrnten wer« den würde. Bezirksgericht zu Sittich am 1. August ,L2a. s. »087. (1) S d i c t. Non dem Bezirksgerichte Prem, als AbHand« lungsinstanz, werden hiemit alle Jene, welche an den Verlaß des am 26. Juni v.J.. zu Fcistriy ver. fiorbenen Georg Samsa, Müllner vno Handels« mann, aus was immer für einem RechtSgrunde einen Anspruch zu steNen gedenken^ oder zu Ver-laMlchulden, zu der auf den 27. Septemberd. I. Nolmittags 9 Uhr, anberaumten Liqaioations-Tagsahung fo aewiß zu erscheinen vorgeladen, als sonst ohne Rücksicht auf Erstere der Verlaß abge» handelt, gegen Letztere aber klagbar eingeschritten werden wird. NezirkSgericht Pcem am »6. August »93«. 3. »o35. (») 26 Nr. ö»5. Feil bietungs » Edict. Vsn dem Bezirksgerichte Sensselsch wird hie« mit öffentlich kund gemacht: Es sey auf Ansu« chen tes Andreas Premru von Nußdorf, in die executive Feilbittung der, dem Blasius Smer« du i» Nußdorf eigenthümlich gehörigen dem Gute Nußborf, 5uli Urb. Nr. 5, zinsbaren, gerichtlich auf ,,8c> st. 2o kr. (3. M. geschätzten halbhude l<«mmt An- und Zugehör, weaen fckuloigen 600st. c. 5. c., gewilligt.!, und dieselbe auf den 2,. 6er« tember, 2,. October und 2,. November d. I./ je» debmal Vormittays um 9 Uhr in I^nc» N«ß, dorf mit dem Beisahe bestimmt worden, daß, falls dies« Realität wever bei der ersten noch zwei« ten Feildietungsragsahung um den Schähunas» werth oder darüber an Mann ssebracht werden könnte, selbe bei der dritten auch unter demfel« den hintangegeden werden würde. Wozu die Kaufiustigen mit der Erinnerung vorgeladen werden, daß die Schätzung und 3ic«ta. tionHbedinqnisse hieramts täglich eingesehen oder davon Abschriften verlangt werden können. Bezirks Gericht Senowlch den »6. August .62o. Z. L069. (I) Am 7. Sevtember d. I., Vormittags 9 Uhr, wird dlc zum Gute Iauerburg gehS-rlgc, im Ortc glichen Namens, knapp an d?r Eommerzialstrass? liegende, im besten Bauzu-standc befindliche, melst neu hergestellte, mir sechs Gangen^und acht Stampfen versehene Mahl- und Sagemühle, auf drei oder auch mehrere Jahre im Licttationswege gegen billige Bedingnlsse in Pacht gegeben. Pachtliebhaber werden demnach nach Iauerburg zur Pacht-licitation eingeladen. Gut IauevburZ in Oberkram am i3, August 16Z0.