^l. 416 Mittwoch den 2l. Mai 1854 3. 237. a. (3) Sn U. Lierclier's Buchhandlung in Laibach ist zu beziehen: Titelblatt und das alphabetische Register (in slovenischer und in deutscher Sprache) zu dem Landesgesetzblatte für Kram vom Jahrgange 1849 und ingleichen vom Jahrgange 1^0. Preis: Median-Quart, der Bogen zu acht Druckseiten um Giuen Kreuzer C. M. Laibach den »6. Mai 1851. Z. 252. ». (1) Nr. 1953. Au die Herrn Gisengewerken von Steiermark, Kärnten und Krain. Der Herr Minister für Landescultur und Bergwekn hat Folgendes Hieher erlassen: »Ueber den in Wien berathenen und dadurch m allen Einzelnheiten zur Oeffentlichkeit gelangten Zolltariff haben sich bereits und insbesondere bezüglich des Cisenzolleö viele Meinungen vernehmen lassen, welche auf der einen Seite übertriebene Besorgnisse, auf der andern zu weitgehende Beschuldigungen aussprcchcn, kcinc dieser Streitschriften aber hat jenen Umstand berührt, der nach meiner Ansicht den unfehlbaren Keim zur künftigen Erhaltung und steigenden Blüthe des steierm. und kärntnerischen Eisenhandels in sich trägt, nämlich die Geltcndmachung der vor. trefflichen Qualität des Stabeisens dieser Kronlander, welche, gehörig benützt und fabriksmäßig vervollkommnet, anderwärts durch keine Kunst ersetzt werden kann, und somit der steiermärktsch kärntnerischen und auch der krainischen Eisen-productton zu einigem Schutze gegen jede Con-currenz zu dienen geeignet ist. Bei dortländiger Stahlerzeugung hat sich durch die Gepflogenheit bereits eine solche Geltend-machung der Qualität eingebürgert; man unterscheidet den Rohstahl, den Mock, die verschiedenen Sorten des Stab- und Küstenstahls, den e>n-, zwei-, oder dreimal raffinirten (gegarbten) Stahl, den schweiß- oder unschwcißbaren Gußstahl u. s. w., durch die äußere Form, durch verschiedene Zeichen und dgl., und suchet daher die bessern Qualitäten auf diesem Wege auch besser zu verwerthen, «nd obschön sich auch hier die Sorgfalt noch weiter treiben ließe, wenn Nlchr au die innere Güre, als auf die äußere Form gesehen und unabhängig von der letzteren die erstere jedenfalls auf der Handelsware be-zeichnet würde, so hat doch schon diese bis nun übliche Sortirung der Stahlwaren die gute Folac daß die Veredlung derselben mit mehr Aufmerksamkeit behandelt und für edlere Sorten auch bessere Preise erzielt werden; den weitern Ver-ardeitern des Stahls ist aber auch hiedurch die Gelegenheit geboten, sich für ihre Zwecke die erforderliche Sorte verschaffen zu können. Bei dem Eisen wurde dieses Raffinement bis nun fast gänzlich vernachlässigt, und wenn ^an auch zuweilen das sogenannte Drahteisen b°t! dem gewöhnlichen Stabeisen hie und da "usschied, so geschah dieß doch in der Regel "ur zu besonderen Zwecken, ohne daß im großen Handelsverkehre irgend ein Unterschied auf die "were Qualität des Eisens gelegt wird. Ich erblicke darin erstens eine große natio-nalwirthschaftliche Verschwendung, und zweitens ""e wesentliche Ursache des ungünstigen Verkehres. In ersterer Beziehung kann nicht geläugnet ^ werden, daß es die höchste Unwirthschaft sey, wenn ein aus dem besten Rohstoffe, bei sorgfäl' tiger Herdfrischcrei mit Holzkohlen erzeugtes, zu den feinsten und heiklichsten Arbeiten geeignetes Elscn zu sogenanntem Streckeisen, für tausenderlei Zwecke des gemeinen Lebens verarbeitet wird, wozu auch schlechtes aber wohlfeiles Eisen vollkommen ausreicht; die Wohlfeilhnt ist hier eine Bedingung der weiteren Verbreitung un) Verwendung des Eisens, ja sie ist die einzige Bedingung derselben, und die Bevölkerung des Reiches macht vollwichtigen und gerechten Anspruch darauf, daß ihr einfache, für den gemein-sten Gebrauch benöthigte Eisensorten auch zu den billigsten Preisen zur Verfügung gestellt werden. Es ist dieses derselbe Anspruch, den der gemeine Mann auf ordinäres, aber billiges Tuch, auf schwarzes, aber wohlfeiles Brot macht, und dem nicht damit gedient wäre, wenn man ihm nur feines Tuch und weißes Brot Zu höhern Preisen aufdringen, die wohlfeilen Sorten aber unzugänglich machen wollte. In der zweiten Beziehung ist es für alle Fabriken und Gewerbe, welche das Eisen verarbeiten, von der höchsten Bedeutung, daß sie stets und sicher jene Qualitäten des Eisens erhalten, welche sie für ihre besonderen Zwecke benöthigen. Hier ist die Qualität Hauptbedingung' und für viele Arbeiten verschwindet der Preisunterschied völlig. Insbesondere ist es eine Hauptklage der Ma-schinenconstructeurö, daß sie von unsern Eisenproduzenten unter einer und derselben Form, Bezeichnung und Benennung so verschiedenartige Eisen-qualitaten erhalten, welche sie der Gefahr aussetzen, zu den entscheidensten Bestandtheilen unzuverlässiges Eisen zu verwenden, oder erst bei Vollendung der Arbeit jene Mängel im Eisen zu entdecken, welche sie zwingen, dieses mit Wer. lust der darauf verwendeten Arbeit zu beseitigen, wodurch der Credit des inländischen Eisens herabgesetzt, der Verkehr mit demselben beeinträchtigt, und mancher Constructed gezwungen wird, französisches, belgisches oder selbst raffinirtes englisches, (schwedisch- oder russisches) Eisen zu sehr hohen Preisen zu beziehen, bei welchem cr sich aber auf die innere Qualität desselben verlassen kann, weil in jenen Ländern, oder mim bestens bei mehreren Eisenhüttenwerken derselben, die genaue Sortirung der Erzeugnisse mit fa-briksmäßiger Vorsicht gepflegt wird. So kömmt es, daß bei uns der gemeine Mann über das theure, der Eisenfabrikant und Vcrarbciter über das unzuverlässige Eisen, u. z, jeder von ihnen gerechte Klage führt, und auf dle erleichterte Einfuhr des wohlfeiler« oder qualitätmäßigeren Eisens dringet, wahrend wir alle Elemente besitzen, um diesen Beschwerden in beiden Richtungen abzuhelfen. Eine Vereinigung der steierm. und kärnt. Eisengewerken über die Ausführung solcher Maßregeln, die geeignet waren, den vortrefflichen Pro-ducten derselben jene Geltung im Welthandel zu verschaffen, welche sie vor den Eventualitäten der Concurrenz einigermaßen zu schützen vermöchte , scheint mir daher ein dringendes Gebot der Nothwendigkeit, eine Pflicht der Erhaltung unseres so nationalwichtigen Eisenwesens zu seyn Vor allem at'er dürften z. V. geeignete Bezeichnungen des Eisens, aus Eiscnerzer-, Vor. dernberger- u. Hüttenberger-Roheisen, und aus jenem anderer Eisenschmelzwerke des mit Holzkohlen im Herde gefrischten und des bei Steinkohlen oder bei Holz gepuddeltcn Eisens, bei dem Hcrdfrischeiscn des weichen, reinen, zähen, des halbhartcn und des sogenannten harten Eisens wesentlich beitragen, jedem Abnehmer die gewünschte Sorte zu liefern, den Verkekr zu re. gelu und die Preise so abzustufen, wie eö die innere Güte der Ware bedingt. Ich bin gerne bereit, durch Versuche bei den Aerarial - Eisenwerken in Steiermark in dieser Beziehung die Bahn zu brechen, wünsche jedoch, daß mir hiezu die geeigneten, wohl überlegten und reiflich erwogenen Anträge gemacht werden." Indem die Herren Eisengewcrken von Steiermark, Karnten und Kram von dieser Absicht des Herrn Ministers in die Kenntniß gesetzt werden, ergeht zugleich die Einladung an Sie, sich zum Behufe einer allgemeinen Berathung über diesen Gegenstand am 16. Juni d. I, IN Uhr Vormittags bei der gefertigten Direction einfinden zu wollen, um, gestützt auf das Produkt der allgemeinen Erfahrung, jene Anträge stellen zu können, welche zu der Durchführung einer Maß« regel geeignet wären, die insbesondere im gegenwärtigen Momente von der höchsten Wichtigkeit und für die fernere Blüthe der Eisenindustrie dieser Kronländer von entscheidendem Einflüsse zu seyn scheint. Von der Berg- und Forstdirection für Steier« mark, Karnten und Krain. Gratz am 18. Mai 1851, F. 238 2. (2) Nr. 134. Verleihung der Theater-Unternehmung in Laibach. Seit Ostern 1851 ist die Unternehmung des ständischen Theaters in Laibach erledigt. Wegen Uebernahme dieser Unternehmung fü' oie Zeit vom Monate September l. I. bis Palm sonntag kommenden Jahres wird hlemit der Concurs eröffnet. Die Forderungen, die an den Unternehmer gestellt werden, sind folgende: Der Unternehmer ist gehalten, ein gutes Bchau-, Lustspiel, Localposse und Vaudeville beizustellen, und wahrend der ganzen Saison in ! gleich vollständigem Zustande zu erhalten, — das Theater - Repertoir in der Art zu stellen, daß es den Anforderungen eines gebildeten Publi-cums entspreche, — eine Zeit vor Beginn deS TheattrcurscS den Personal- und Gehalt-Status mit voller Verläßlichkeit auszuweisen, — ohne Henehmigung der Theater-Ober, Direction dle Theater-Vorstellungen nie länger, als durch drei nach einander folgende Tage auszusetzen, — endlich sich nur des angestellten Theater-Maschi. nisten zur Besorgung der Maschinerie gegen eine contractmäßig zu bestimmende Bezahlung zu bedienen. Dagegen werden dem Theater-Unternehmer nachstehende Vortheile zugesichert: u) Die unentgeltliche Benützung des Theatersaales zum Behufe theatralischer Vorstellungen, gegcn dem jedoch, daß er für jeden durch sein und seines Personals Verschulden am Theater und dessenZugehör erwachsenen Schaden verantwortlich bleibt. K) Die freie Disposition mit der Theatilloge Nr. 51 im 2ten Stocke, und mit 66 Sperrsitzen im Parterre, welche während der Dauer der Theater-Saison verpachtet werden können, c) Die freiwilligen Beiträge, welche die Eigenthümer der bestehenden 59 Privat-Logen und mehrere Theaterfreunde, nach Maßgabe ihrer Zufriedenheit mit den Leistungen des Theater-Unternehmers zu entrichten pflegen. 6) Ein Zuschuß von 60U fl. , l. September l. I. Früh um 9 Uhr angeotdnet. Es liegt demnach den Beklagten ob, zu dlescr Tagsatzung entweder selbst, oder mitelst eines be-sondern Bevollmächtigten zu erscheinen, oder dem aufgestellten Kurator ihre Gehelse an die Hand zu geben, widrigens diese Rechtssache mit diesem nach den bestehenden Gesetzen abgeführt werden wird. K. k. Bezirksgericht Umgebung Laibachs am 22, April 185,. Der k. k. Bezirks-Richter: H e i n r i ch e r. Z. 624. (3) Nr. I486 Edict ur Einberufung der 35 er lasse nschafi s . Gläubiger. Vor dem k. k. Bezirksgerichte Ol»,rlaibach haben alle Diejenigen, welche an die Verlassenschast des den l0. März 165l verft»ro5. (3) Nr. l^2S. Edict. Von dem k. k. Bezirksgerichte Gottschee wird hiermit bekannt gemacht: Es habe über das Ansuchen deö Iac. Kobeliisch v. Neuftiesach, gegen Ioh. Maichen von Oraoetz. wegen aus dem w. ä. Vergleiche <1c!o. 29- Mai l849, schuldiger 430 st. «.8. e., die erec. öffentliche Hcilbietungder, dem Achtern gehörigen, im bießgerichtlichen Grundbuche unter Reclf. ^ir.^36 vorkommenden, zuGradetz Eonsc. Nr. 5 gelegenen '/^ U»b. Hude, im geiichilich erhobenen Hchatzungswerlhc von 200 fl., bewilliget, und zur Vornahme derselben die Zeilbleiungslagsatzungen auf den 1. Juli, 2. August und 3. September l. I., Vormittags von 9 bis 12 Uhr, in loco Gradetz mit dem Beisätze angeordnet, daß die Realität bei der nstcn und zweiten Feilvietung nur über oder um, bei der drillen aber auch unter dcm ^chatzungöwerthe wird hincangegeben weiden. Das Schatzungsproiocoll, die Licitationsbeding-msse und der Orundvuchscrtracl können bei diesem berichte eingesehen werdcn. K.K. Bezirksgericht Gotlschee am 12.April 185 l. Z- 619. (3) Nr. 1422. E d i c l. Vor dem k. k. Bezirksgerichte Krainburg haben alle Hlejemgen. welche an die Vc^lassenschaft der am 16. März l851 zu Hramburg verstorbenen Io° Hanna ^lrupp,, ledigen Büigerslochler, als Glau> blger elne Forderung ^ stellen haben, zur Anmel» tuiig und ^anhuung dersclden dcn 27. Mai l. I. Flüh um ^ Uhr zu ttscheimn oder bis dahin iht Anmeldungsgeiuch,ch,lstl,ch zi, überreichen, widrigens diesen Gläubigern an d.e Verlaffenschaft, wenn sic durck die Bezahlung der angemeldeten Forderung erschöpft würde, kem wmerec Auspmch zustande, aI5 l.sofern ihnen ein Pfandrecht gebuhlt. Krainburg am 10. April 185,. Der k. k. Bezilksnchter: Vruner. Z. 243. 2. (2) Nr. 3922. Kundmachung der k.k. Bezirks'Hauptmannschaft laibach. Betreffend oie Ueberreichung der Hausbeschreibungen und Hauszms-Bekenntnisse für die Zeit-Periode von Georgi i65l bls dahin iU52. Um die, die Stadt und Vorstädte Lüibachö betreffende Hauszinssteucr für das Verwaltungs-Jahr 1852 ermitteln und bemessen zu können, ist es nothwendig, daß die vorgeschriebenen Hausbe-schrcibungen und Hauszins-Fassionen für die Zeit von Georgi 1851 bis Georgi 1852, auf die bis nun üblich gewesene Art bei der an die Stelle des Kreisamtes getretenen Laidachcr Bezirks-Hauptmannschaft, innerhalb der unten festgesetzten Termine, während der vor« und Nachmittagen Amts' stunden eingereicht werden. Die Herren Hauseigenthümer und Hausadministratoren der Stadt und Vorstädte Laibachs werden somit aufgefordert, sich bey der Abfassung der Hausbeschreibungen, dann dcr Hauszins-Bekenntnisse genau nach der in voller Wirksamkeit bestehenden Belehrung vom 2«. Juni l82U zu benehmen, so wie nicht minder die zusammengestell-ten Beschreibungen, dann Fassionen vor der Fertigung und Ueberreichung bei der hiesigen Bezirks-Hauptmannschaft einer abermaligen Prüfung zu unterziehen, und zwar: 2) Ob die Bestandtheile des Hauses, mit dem, demselben Hrn. Hauöelgenthümer gehörigen, im Stadtbezirke liegenden Wirthschafts- oder Gewerbs-Gebauden gcnau und vollständig aufgenommen seyen. d) Ob die jährlichen Miethzinse, mit Einschluß jener von den Kram-Laden, dann von den Ständchen in den Vorhäusern genau und gewissenhaft angegeben erscheinen. c)Od die ausgewiesenen Miethzins-Posten von sämmtlichen Wohn-Parteien in Ansehung der Richtigkeit des Zins - Ertrages gehöng geferti-get, und 6) ob aUe auf die Verfassung der Zins-Fassionen erstossenen höheren Vorschriften beachtet wurden. Bemerkt wird ferner, daß zu Folge des h. Gubernial - Intimats vom 24. Juli 1840, Z. 18051, in die Hauszins-Bekenntnisse auch die Feuerlösch-Requisiten-Depositorien und die Fleischbänke einbezogen werden müssen, wcil für die genannten Ubicationen, wenn sie auch keinen reelen Zins-Ertrag abwerfen, doch im Wege der Parification ein angemessenes Zins-Ertrag-niß ermittelt werden kann. Die Unterfertigung in den Fassionen, sowohl von Seite der Herren Hauseigenthümer, als auch von Seite der Wohn - Parteien hat, falls sie des Schreibens kundig sind, in der Regel eigenhändig zu geschehen, im entgegengesetzten Falle haften sie für die Angaben ihrer Gewaltstrager. — Die Namensfertiger der des Schreibens nicht kundigen Parteien, von denen die in der Fassion ausgesetzten Zins. Beträge genau angegeben werden müssen, bleiben für das beizusetzende Kreuzzeichen verantwortlich, und es wird hier nur noch beigefügt, das zur Namens« fertigung Niemand aus der Familie oder aus der Dienerschaft des Hauseigenthümers verwendet werden dürfe. Bei schreibensunkundigen Hauseigenthümern muß das beigesetzte eigenhändige Kreuzzeichen auch noch ein zweiter des Schreibens kundiger Zeuge bestätigen. Die mit der genauen Prüfung der eingebrachten Hauszins-Fassionen beauftragte Bezirks-Hauptmannschaft erwartet, die Herren Hausei« genthümer werden die selbst benutzten, oder die an ihre Verwandten, an Haus-Administratoren und an Hausmeister überlassenen Wohnungen mit den Zinsungen der an Dritte vermiethtten Ubicationen in ein billiges Verhältniß stellen, um dadurch den lästigen officiosen Miethzins, Ausmittlungen und Local-Erhebungen zu begegnen, weßhalb jene Bestandtheile, welche die Herren Hauscigenthümer selbst benutzen, um die nämlichen Beträge in Anschlag zu bringen sind, um die sie im Falle oer Nichtbenützung an andere Parteien wahrscheinlicher Weise vermiethet werden könnten. Zur Ueberreichung der so eben besprochenen Haus'Beschreibungen und der Hauszins-Ertrags« Fassionen sind nachstehende Termine festgesetzt worden, und zwar: Der innern Stadt: der 2. Juni 1851 für die Hauser von lHon^c. Nr. i — 65. „ 3. „ „ „ „ „ „ „ „ no 131. /, ^' „ „ „ ,/ „ /, // // ^"" lt>/. „ 5. ,, „ „ ,, „ „ „ „ 1^8 — 260. „ 6. „ „ „ „ „ „ „ „ 26l biöinclu' Der Vorstadt St. Peter: der 7. Iuni l 8 5 1 für die Häuser von (^on5c. Nr. 1 — 65. „ 10. ,, ,, „ „ „ „ „ „ «« 1/5. „ 11. /, /, „ „ „ „ ,/ „ 12« incluäive I.ittt:!'!» ^V. Der Kapuziner - Vorstadt: der 12. Juni 1851 für die Häuser von ^onsc. Nr. 1 — 83 und I.iu«lu lü. DerGradischa- Vorstadt: der 13. Juni 185l für die Häuser von (^onsc. Nr. 1 bis 76 und I.iuel!» ^. Der Polana - Vorstadt: der 14. Juni 1851 für die Häuser Nr. 1-65. „ 16. „ „ /. /, „ „ 66 — 97 und I/lUera 15. Der Carlstädter - Vorstadt und Hühnerdorf: der 17- Juni 1851 für die Häuser »ud lüonzc. Nr. 1 — 25 und I^iUeru D. dann für die Häuser 8uk <ü(in5. Nr. 1—54 und bis I.lUeru l^. Der Vorstadt - Tyrnau. der 18 Juni 1851 für die Häuser sud lÜonso. Nr. 1 — 80 und I.ittel a ^. Der Vorstadt - Krakau: der 20. Juni 1851 für die Häuser 5nk (^on^. 1 — 75 und bis I,itt^a 6. Dem Caroline» - Grunde: der 2l. Juni 1851 für die Häuser sud ^on«c. Nr. 1 — 36. Einfache Erklärungen, daß sich der Stand der Miethzinse seit- dem vorigen Jahre nicht geändert habe, werden nicht angenommen. Wer diese oben angedeuteten Fristen zur Ueberreichung der Hausbeschreidungen und der Zins» Ertrags-Bekenntnisse nicht zuhalten sollte, verfällt in die nach §. 20 der Belehrung für die Hauseigenthümer vorgeschriebene Behandlung. Obgleich schließlich die so eben besprochenen Eingaben in der Regel von den Herren Hauseigenthümern selbst überreicht werden sollten, so will man davon jedoch nur gegen dem abgehen, daß die respective« Herren Hauseigenthümer zu dieser Uebergabe lediglich solche Individuen verwenden werden, die zur Behebung etwaiger An-stäkde eine entsprechende Aufklärung zu geben, oder eine Belehrung aufzufassen im Stande sind. K. K. Bezirks-Hauptmannschaft. Laibach am 12, Mai 1851. Thomas Glantschnigg, k. k. Bezirkshauptmann.