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401 »Obleka govori glasneje kot beseda.« Prispevek k svečani uniformi srednješolskih profesorjev Zusammenfassung  „Das Kleid spricht lauter als das Wort.“ Beitrag zur Gala Uniform der Mittelschulprofessoren  Maja Hakl Durch verschiedene Zeiträume bestimmten die Kleidungsverordnungen, was man tragen durfte. Im Jahre 1786 verfasste man in Wien eine Kleidungsverordnung, nach der die einzelnen Stände uniformiert wurden. Neben der Kleidung des Adels wurde auch die Kleidung von Leh- rern, Universitätsprofessoren und Gelehrten beschrieben. Die Mittelschulprofessoren waren als staatliche Beamten berechtigt, Unformen zu tragen. Die Merkmale dieser waren durch besondere Vorschriften bestimmt, die mit der Zeit verändert und vervollständigt wurden. Bei der Erforschung konzentrierte ich mich vor allem auf das Ver- ordnungsblatt des Ministeriums für Cultus und Unterricht. Zum Tragen der Uniform waren natürlich nicht nur die Mittelschulprofessoren, sondern auch anderen Beamten berechtigt. Um sich nach außen hin zu unterscheiden, war für jedes Ministerium eine andere Kragen- und Ärmelaufschlagfarbe bestimmt. Das Ministerium für Cultus und Unterricht erhielt die Farbe Kornblumenblau.    Wie alle Beamten waren auch die Mittelschulprofessoren in 4 Kategorien unterteilt und innerhalb dieser noch in zusätzliche 12 Diätklassen und demzufolge unterschieden sich die Uniformen nach der Kategorie und Diätklasse, der der einzelne Professor zugehörte.  Als Kopfbedeckung gehörte zur Uniform ursprünglich ein zweizapfiger Hut, der je nach Kategorie, der der Beamte angehörte, entsprechend verziert war (in der ersten Kategorie mit weißen, in der zweiten und dritten Kategorie mit schwarzen Straußfedern, in der vierten Katego- rie mit schwarzem Seidenband und schwarzer Kokarde besäumt). Später wurde der zweizapfige Hut durch eine dunkelgrüne Mütze ersetzt, die nach Vorbild der Lagermützen, die die Offiziere trugen, erarbeitet wurde. Ein Teil der Uniform war auch das Schwert, später der Säbel, der mit Lederscheide und Goldbeschlag an Säbel erinnerte, die in der Marine verwendet wurden. Aus der Verordnung vom 20.10.1889 ist gut ersichtlich, dass die Erwerbskosten für die Uniformen die Beamten selbst trugen. Aus diesem Grunde fasste man besondere Beschlüsse, die eine ratenweise Abzahlung ermöglichten. Interessant war die Verordnung des Ministeriums für Cultus und Unterricht vom 8.7.1875, mit der die Berechtigkeit der Volksschullehrer, staatlich- beamtliche Uniformen zu tragen, außer Kraft trat.  Eine konkrete Angabe, wann ihnen dieses Recht zugeteilt wurde, konnte ich leider nicht finden. Höchstwahrscheinlich aber war das nach dem Jahre 1869, als das III. Grundschulgesetz erlassen wurde, mit dem man die einheitliche Volksschule einführte und die Schulen zu Staats- und Landesanstalten wurden. Damit wurden nämlich auch die Volksschullehrer staaltliche Beamten.

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